Ausbildungsverpflichtung für Unternehmen mit Rekrutierung von ausländischem Personal

ShortId
01.3405
Id
20013405
Updated
25.06.2025 01:54
Language
de
Title
Ausbildungsverpflichtung für Unternehmen mit Rekrutierung von ausländischem Personal
AdditionalIndexing
15;Lehrstelle;Arbeitserlaubnis;Fremdarbeiter/in;berufliche Bildung
1
  • L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
  • L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
  • L06K070202030801, Lehrstelle
  • L03K130202, berufliche Bildung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Firma Procter &amp; Gamble hat den Bundesrat letztes Jahr um ein Kontingent von 800 ausländischen Erwerbspersonen ersucht. Gleichzeitig ist sie kaum in der Ausbildung im Inland aktiv. In gewissen Branchen (z. B. in der Gastronomie) ist es üblich geworden, die Rekrutierung von (meist unqualifiziertem) Personal im Ausland vorzunehmen und gleichzeitig auf ein eigenes Lehrstellenangebot und andere Qualifizierungsanstrengungen zu verzichten.</p><p>Die Rekrutierung von Personal im Ausland (von ausserhalb der EU) ist der billigste Weg der Personalbeschaffung ohne jede Ausbildungsverpflichtung. Es entsteht eine Wettbewerbsverzerrung zwischen Firmen, die im Inland Lehrstellen anbieten und Jugendliche ausbilden, und jenen Unternehmen, die das duale schweizerische Ausbildungssystem ignorieren (Trittbrettfahrereffekt).</p><p>Der Bundesrat sollte unter bestimmten Bedingungen (z. B. Firmengrösse ab 10 Personen) im Ausländergesetz die Kompetenz haben, Ausländerkontingente mit einer bestimmten Ausbildungsverpflichtung zu verbinden. Diese Verpflichtung kann z. B. darin bestehen, dass die nutzniessende Firma selber 6 Lehrstellen oder äquivalente Ausbildungs- oder Praktikumsplätze pro 100 Vollzeitbeschäftigte anbietet. Selbstverständlich sind Ausnahmen für Kleinbetriebe oder für bestimmte Branchen (z. B. Landwirtschaft) vorzusehen.</p><p>Soweit eine solche Ausbildungsauflage dem EU-Personenfreizügigkeitsrecht widerspricht, müssen Ausnahmen gewährt oder andere Ausbildungsanreize angewandt werden.</p><p>Mit dem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, im Hinblick auf das neue, für das Jahr 2001 angekündigte Ausländergesetz eine solche arbeitsmarktliche Qualifizierungsmassnahme zu prüfen und allenfalls vorzuschlagen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Ich ersuche den Bundesrat, einen Zusatz im neuen Ausländergesetz zu prüfen, mit welchem ihm die Kompetenz eingeräumt wird, für Unternehmen, welche einen bedeutenden Anteil an ausländischem Personal rekrutieren, die Kontingentsgewährung unter bestimmten Bedingungen an eine Ausbildungsverpflichtung (Lehrstellenangebot, ähnliche Berufsausbildung oder Praktika) zu binden. Dabei muss das geltende bilaterale Personenfreizügigkeitsrecht respektiert werden.</p>
  • Ausbildungsverpflichtung für Unternehmen mit Rekrutierung von ausländischem Personal
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Firma Procter &amp; Gamble hat den Bundesrat letztes Jahr um ein Kontingent von 800 ausländischen Erwerbspersonen ersucht. Gleichzeitig ist sie kaum in der Ausbildung im Inland aktiv. In gewissen Branchen (z. B. in der Gastronomie) ist es üblich geworden, die Rekrutierung von (meist unqualifiziertem) Personal im Ausland vorzunehmen und gleichzeitig auf ein eigenes Lehrstellenangebot und andere Qualifizierungsanstrengungen zu verzichten.</p><p>Die Rekrutierung von Personal im Ausland (von ausserhalb der EU) ist der billigste Weg der Personalbeschaffung ohne jede Ausbildungsverpflichtung. Es entsteht eine Wettbewerbsverzerrung zwischen Firmen, die im Inland Lehrstellen anbieten und Jugendliche ausbilden, und jenen Unternehmen, die das duale schweizerische Ausbildungssystem ignorieren (Trittbrettfahrereffekt).</p><p>Der Bundesrat sollte unter bestimmten Bedingungen (z. B. Firmengrösse ab 10 Personen) im Ausländergesetz die Kompetenz haben, Ausländerkontingente mit einer bestimmten Ausbildungsverpflichtung zu verbinden. Diese Verpflichtung kann z. B. darin bestehen, dass die nutzniessende Firma selber 6 Lehrstellen oder äquivalente Ausbildungs- oder Praktikumsplätze pro 100 Vollzeitbeschäftigte anbietet. Selbstverständlich sind Ausnahmen für Kleinbetriebe oder für bestimmte Branchen (z. B. Landwirtschaft) vorzusehen.</p><p>Soweit eine solche Ausbildungsauflage dem EU-Personenfreizügigkeitsrecht widerspricht, müssen Ausnahmen gewährt oder andere Ausbildungsanreize angewandt werden.</p><p>Mit dem Postulat wird der Bundesrat eingeladen, im Hinblick auf das neue, für das Jahr 2001 angekündigte Ausländergesetz eine solche arbeitsmarktliche Qualifizierungsmassnahme zu prüfen und allenfalls vorzuschlagen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Ich ersuche den Bundesrat, einen Zusatz im neuen Ausländergesetz zu prüfen, mit welchem ihm die Kompetenz eingeräumt wird, für Unternehmen, welche einen bedeutenden Anteil an ausländischem Personal rekrutieren, die Kontingentsgewährung unter bestimmten Bedingungen an eine Ausbildungsverpflichtung (Lehrstellenangebot, ähnliche Berufsausbildung oder Praktika) zu binden. Dabei muss das geltende bilaterale Personenfreizügigkeitsrecht respektiert werden.</p>
    • Ausbildungsverpflichtung für Unternehmen mit Rekrutierung von ausländischem Personal

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