Gehege für Raubvögel
- ShortId
-
01.3413
- Id
-
20013413
- Updated
-
10.04.2024 09:10
- Language
-
de
- Title
-
Gehege für Raubvögel
- AdditionalIndexing
-
52;Auslegung des Rechts;Tierschutz;Schutz der Tierwelt
- 1
-
- L05K0601040802, Tierschutz
- L04K06010408, Schutz der Tierwelt
- L04K05030201, Auslegung des Rechts
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Tiergärten erfreuen sich in weiten Teilen der Bevölkerung einer grossen Beliebtheit. Andere Kreise sind der Haltung von Wildtieren skeptisch gegenübergestellt. Es ist verständlich, dass die Haltung von Raubvögeln in Gefangenschaft besonders kritisch beurteilt wird. Aufgabe des Staates ist es, dafür zu sorgen, dass die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung eingehalten werden. Der Bundesrat misst den Haltungsvorschriften für Wildtiere in Tiergärten eine grosse Bedeutung zu und hat deshalb am 27. Juni 2001 die seit 1981 bestehenden Mindestanforderungen, einschliesslich derjenigen für Raubvögel, verschärft.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Betreiber des Raubvogelgeheges in Sainte-Croix haben im vergangenen Jahr von der zuständigen Stelle des Kantons Waadt eine befristete Bewilligung erhalten. Verschiedene Einzelpersonen und Organisationen haben in der Folge beim Kanton und beim Bund Bedenken gegen diese gewerbsmässige Greifvogelhaltung angemeldet. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat gegenüber der zuständigen kantonalen Behörde fachlich Stellung genommen. Nach eingehender Prüfung der Haltungsbedingungen hat der Kanton die Bewilligung nicht erneuert und die Erteilung einer neuen Bewilligung von der Erfüllung unterschiedlicher Auflagen abhängig gemacht. Das BVET hat gegenüber dem Betreiber keine Verfügung erlassen.</p><p>2. Die Betreiber der Flugschau haben sich in der Folge bereit erklärt, die Auflagen vollumfänglich zu erfüllen, insbesondere die Betriebsstruktur grundlegend zu ändern, die Haltung der Vögel zu verbessern und so die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Unter Vorbehalt, dass die Auflagen erfüllt und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und dass auch die jagdrechtliche Bewilligung erteilt wird, hat der Kanton am 30. Juni 2001 die tierschutzrechtliche Bewilligung erteilt.</p><p>3. Die Einfuhr von Greifvögeln in die Schweiz untersteht den Bestimmungen des Artenschutzübereinkommens und des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens und der grenztierärztlichen Untersuchung achten die Behörden des Bundes darauf, dass Missbräuche verhindert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Nachdem ein junger Vogelliebhaber im Rahmen der TSR-Sendung "Le rêve de vos vingt ans" einen Preis gewonnen hatte, eröffnete er im Juni letzen Jahres in Sainte-Croix mit einer vorläufigen kantonalen Bewilligung ein Gehege für Greifvogelflugschauen. Im Frühling dieses Jahres hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) den Betreibern des Geheges die Bewilligung zur Wiederaufnahme der öffentlichen Vorführungen mit der Begründung verweigert, die Einrichtungen entsprächen nicht den Bedingungen des Tierschutzgesetzes. Nun hat das BVET kürzlich angekündigt, dass es bereit sei, eine Wiedereröffnung des Geheges zu akzeptieren, sofern gewisse Änderungen an den Käfigen vorgenommen würden und ein Vogelhaus gebaut werde. Zu diesem Kompromiss kam man, nach den Worten des Chefs des Service de la faune du canton de Vaud aufgrund einer Änderung in der Interpretation des geltenden Rechtes (berichtet in "Le Temps" vom 14. April 2001). Was hat zu diesem Umschwung geführt? Und worin besteht die Änderung in der Interpretation des Gesetzes?</p><p>2. Die Société vaudoise pour la protection des animaux sowie die Société romande pour l'étude et la protection des oiseaux haben die Rechtmässigkeit dieses Projektes von Anfang an bezweifelt. Sie protestierten namentlich gegen die Bedingungen, unter denen die Vögel gehalten werden. Diese sind 23 von 24 Stunden auf einer Stange angekettet und werden in einem viel zu kleinen Käfig gehalten. Diese und andere Gesellschaften wie die Schweizerische Falknervereinigung stellen ebenfalls fest, dass die Raubvögel schlecht angebunden und schlecht gepflegt sind und dass sich manche von ihnen in einem schlechten Gesundheitszustand befinden. Der WWF seinerseits befürchtet, dass dieses Demonstrationszentrum schlechte Auswirkungen auf die örtliche Fauna hat. In einem Brief, den die Gesellschaft Nos oiseaux im Juni 2000 an den Chef de Service de la faune du canton de Vaud geschickt hat, heisst es, dass das Gehege Les rapaces du Jura vor allem ein Handelsbetrieb sei, welcher hauptsächlich exotische Raubvögel verwende, die für Shows dressiert sind und in Gefangenschaft gehalten werden. Wie rechtfertigt demnach das BVET seine Unterstützung für dieses Projekt?</p><p>3. Bis jetzt gab es in der Schweiz keine Projekte für Greifvogelflugschauen. In Frankreich dagegen nehmen solche Zentren zu, was einen bedeutenden Schwarzhandel mit Vögeln bzw. Wilderei nach sich zieht. Der Verantwortliche des Geheges in Sainte-Croix selbst soll für fünf Raubvögel 35 000 Franken ausgegeben haben. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass es angebracht wäre, Massnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung eines derartigen Handels zu verhindern?</p>
- Gehege für Raubvögel
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Tiergärten erfreuen sich in weiten Teilen der Bevölkerung einer grossen Beliebtheit. Andere Kreise sind der Haltung von Wildtieren skeptisch gegenübergestellt. Es ist verständlich, dass die Haltung von Raubvögeln in Gefangenschaft besonders kritisch beurteilt wird. Aufgabe des Staates ist es, dafür zu sorgen, dass die Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung eingehalten werden. Der Bundesrat misst den Haltungsvorschriften für Wildtiere in Tiergärten eine grosse Bedeutung zu und hat deshalb am 27. Juni 2001 die seit 1981 bestehenden Mindestanforderungen, einschliesslich derjenigen für Raubvögel, verschärft.</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Betreiber des Raubvogelgeheges in Sainte-Croix haben im vergangenen Jahr von der zuständigen Stelle des Kantons Waadt eine befristete Bewilligung erhalten. Verschiedene Einzelpersonen und Organisationen haben in der Folge beim Kanton und beim Bund Bedenken gegen diese gewerbsmässige Greifvogelhaltung angemeldet. Das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) hat gegenüber der zuständigen kantonalen Behörde fachlich Stellung genommen. Nach eingehender Prüfung der Haltungsbedingungen hat der Kanton die Bewilligung nicht erneuert und die Erteilung einer neuen Bewilligung von der Erfüllung unterschiedlicher Auflagen abhängig gemacht. Das BVET hat gegenüber dem Betreiber keine Verfügung erlassen.</p><p>2. Die Betreiber der Flugschau haben sich in der Folge bereit erklärt, die Auflagen vollumfänglich zu erfüllen, insbesondere die Betriebsstruktur grundlegend zu ändern, die Haltung der Vögel zu verbessern und so die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Unter Vorbehalt, dass die Auflagen erfüllt und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden und dass auch die jagdrechtliche Bewilligung erteilt wird, hat der Kanton am 30. Juni 2001 die tierschutzrechtliche Bewilligung erteilt.</p><p>3. Die Einfuhr von Greifvögeln in die Schweiz untersteht den Bestimmungen des Artenschutzübereinkommens und des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wild lebender Säugetiere und Vögel. Im Rahmen des Bewilligungsverfahrens und der grenztierärztlichen Untersuchung achten die Behörden des Bundes darauf, dass Missbräuche verhindert werden.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>1. Nachdem ein junger Vogelliebhaber im Rahmen der TSR-Sendung "Le rêve de vos vingt ans" einen Preis gewonnen hatte, eröffnete er im Juni letzen Jahres in Sainte-Croix mit einer vorläufigen kantonalen Bewilligung ein Gehege für Greifvogelflugschauen. Im Frühling dieses Jahres hat das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) den Betreibern des Geheges die Bewilligung zur Wiederaufnahme der öffentlichen Vorführungen mit der Begründung verweigert, die Einrichtungen entsprächen nicht den Bedingungen des Tierschutzgesetzes. Nun hat das BVET kürzlich angekündigt, dass es bereit sei, eine Wiedereröffnung des Geheges zu akzeptieren, sofern gewisse Änderungen an den Käfigen vorgenommen würden und ein Vogelhaus gebaut werde. Zu diesem Kompromiss kam man, nach den Worten des Chefs des Service de la faune du canton de Vaud aufgrund einer Änderung in der Interpretation des geltenden Rechtes (berichtet in "Le Temps" vom 14. April 2001). Was hat zu diesem Umschwung geführt? Und worin besteht die Änderung in der Interpretation des Gesetzes?</p><p>2. Die Société vaudoise pour la protection des animaux sowie die Société romande pour l'étude et la protection des oiseaux haben die Rechtmässigkeit dieses Projektes von Anfang an bezweifelt. Sie protestierten namentlich gegen die Bedingungen, unter denen die Vögel gehalten werden. Diese sind 23 von 24 Stunden auf einer Stange angekettet und werden in einem viel zu kleinen Käfig gehalten. Diese und andere Gesellschaften wie die Schweizerische Falknervereinigung stellen ebenfalls fest, dass die Raubvögel schlecht angebunden und schlecht gepflegt sind und dass sich manche von ihnen in einem schlechten Gesundheitszustand befinden. Der WWF seinerseits befürchtet, dass dieses Demonstrationszentrum schlechte Auswirkungen auf die örtliche Fauna hat. In einem Brief, den die Gesellschaft Nos oiseaux im Juni 2000 an den Chef de Service de la faune du canton de Vaud geschickt hat, heisst es, dass das Gehege Les rapaces du Jura vor allem ein Handelsbetrieb sei, welcher hauptsächlich exotische Raubvögel verwende, die für Shows dressiert sind und in Gefangenschaft gehalten werden. Wie rechtfertigt demnach das BVET seine Unterstützung für dieses Projekt?</p><p>3. Bis jetzt gab es in der Schweiz keine Projekte für Greifvogelflugschauen. In Frankreich dagegen nehmen solche Zentren zu, was einen bedeutenden Schwarzhandel mit Vögeln bzw. Wilderei nach sich zieht. Der Verantwortliche des Geheges in Sainte-Croix selbst soll für fünf Raubvögel 35 000 Franken ausgegeben haben. Ist der Bundesrat nicht der Meinung, dass es angebracht wäre, Massnahmen zu ergreifen, um die Entwicklung eines derartigen Handels zu verhindern?</p>
- Gehege für Raubvögel
Back to List