Agglomerationsverkehr. Anwendung der geltenden Bestimmungen
- ShortId
-
01.3414
- Id
-
20013414
- Updated
-
10.04.2024 11:44
- Language
-
de
- Title
-
Agglomerationsverkehr. Anwendung der geltenden Bestimmungen
- AdditionalIndexing
-
48;öffentlicher Verkehr;Verkehrsinfrastruktur;Subvention;Vollzug von Beschlüssen;regionaler Verkehr;Finanzierung
- 1
-
- L04K18010107, regionaler Verkehr
- L04K18020202, Verkehrsinfrastruktur
- L03K080703, Vollzug von Beschlüssen
- L05K1102030202, Subvention
- L03K110902, Finanzierung
- L04K18010213, öffentlicher Verkehr
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>In einer Pressemitteilung vom 17. Mai 2001 führte der Bundesrat aus, dass er seine Strategie für die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs erst nach Auswertung des Berichtes der Expertengruppe Bieri festlegen wolle. Dieser Bericht, der am 29. Mai 2001 veröffentlicht worden ist, empfiehlt als "kurzfristige Massnahme" ausdrücklich, die Verkehrstrennungsverordnung ab 2002 "wieder integral anzuwenden". Sämtliche Voraussetzungen sind somit erfüllt, damit die oben erwähnten Bestimmungen vollumfänglich angewendet werden können, und zwar im Zuge der Genehmigung der von den Kantonen unterbreiteten Projekte und in einem Rhythmus, der zusammen mit ihnen festzulegen ist.</p>
- <p>Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 waren die Kantone bereit, einen Sparbeitrag von 500 Millionen Franken an die Sanierung des Bundeshaushaltes zu leisten. 100 Millionen Franken entfielen auf den Verkehrsbereich, wovon 63 Millionen Franken auf die Sanierung von Bahnübergängen und Massnahmen zur Verkehrstrennung. Das Sparziel wird u. a. dadurch erreicht, dass der Jahreskredit in der Rubrik "Niveauübergänge" auf 12 und in der Rubrik "Verkehrstrennung" auf 28 Millionen Franken plafoniert wurde. Die erwähnten 12 Millionen Franken dienen der gezielten Sanierung gefährlichster Niveauübergänge, und insofern wird die Aufgabe nach wie vor vom Bund finanziell unterstützt.</p><p>Die entsprechenden Vorschläge wurden am runden Tisch sowie in Arbeitsgruppen ausgehandelt und am Schluss von den Kantonen anlässlich der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen vom 19. Juni 1998 ausdrücklich gutgeheissen. Würden nun seitens des Bundes die finanziellen Mittel für die Sanierung der Bahnübergänge und für die Verkehrstrennung wieder aufgestockt, ginge einerseits ein namhafter Sparbeitrag verloren, und andererseits wäre mit Folgebegehren in anderen vom Stabilisierungsprogramm betroffenen Bereichen zu rechnen. Das Stabilisierungsprogramm würde so in weiten Teilen wieder rückgängig gemacht.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat ab, kurzfristig zusätzliche Mittel für die Sanierung von Bahnübergängen einzustellen. Der Bericht der Expertengruppe Bieri wird gegenwärtig verwaltungsintern ausgewertet. Dann sollen die ersten Schritte für die Umsetzung eingeleitet werden. Insbesondere ist das weitere Vorgehen mit der Botschaft über den neuen Finanzausgleich sowie der Planung der zweiten Etappe von "Bahn 2000" abzustimmen. Die im Vorstoss genannte und von der Expertengruppe vorgeschlagene kurzfristige Massnahme scheitert indessen an den Vorgaben des Parlamentes im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes.</p><p>Dem Bundesrat sind die Schwierigkeiten bei der Finanzierung des Agglomerationsverkehrs bewusst. Er hat deshalb am 17. Mai 2001 das UVEK beauftragt, alle von der Expertengruppe Bieri vorgeschlagenen mittel- und längerfristigen Massnahmen zu prüfen und anschliessend dem Bundesrat Antrag zu stellen. Das Parlament wird zu gegebener Zeit einbezogen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 86 Abs. 3 Bst. b) zur Trennung von Schienen- und Strassenverkehr, die das Volk am 18. April 1999 bekräftigt hat, und die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen (Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer; Verkehrstrennungsverordnung vom 6. November 1991), die subsidiäre Beiträge an Investitionen in Agglomerationsverkehrsprojekte vorsehen, vollumfänglich anzuwenden.</p>
- Agglomerationsverkehr. Anwendung der geltenden Bestimmungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In einer Pressemitteilung vom 17. Mai 2001 führte der Bundesrat aus, dass er seine Strategie für die Finanzierung des Agglomerationsverkehrs erst nach Auswertung des Berichtes der Expertengruppe Bieri festlegen wolle. Dieser Bericht, der am 29. Mai 2001 veröffentlicht worden ist, empfiehlt als "kurzfristige Massnahme" ausdrücklich, die Verkehrstrennungsverordnung ab 2002 "wieder integral anzuwenden". Sämtliche Voraussetzungen sind somit erfüllt, damit die oben erwähnten Bestimmungen vollumfänglich angewendet werden können, und zwar im Zuge der Genehmigung der von den Kantonen unterbreiteten Projekte und in einem Rhythmus, der zusammen mit ihnen festzulegen ist.</p>
- <p>Im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 waren die Kantone bereit, einen Sparbeitrag von 500 Millionen Franken an die Sanierung des Bundeshaushaltes zu leisten. 100 Millionen Franken entfielen auf den Verkehrsbereich, wovon 63 Millionen Franken auf die Sanierung von Bahnübergängen und Massnahmen zur Verkehrstrennung. Das Sparziel wird u. a. dadurch erreicht, dass der Jahreskredit in der Rubrik "Niveauübergänge" auf 12 und in der Rubrik "Verkehrstrennung" auf 28 Millionen Franken plafoniert wurde. Die erwähnten 12 Millionen Franken dienen der gezielten Sanierung gefährlichster Niveauübergänge, und insofern wird die Aufgabe nach wie vor vom Bund finanziell unterstützt.</p><p>Die entsprechenden Vorschläge wurden am runden Tisch sowie in Arbeitsgruppen ausgehandelt und am Schluss von den Kantonen anlässlich der Plenarversammlung der Konferenz der Kantonsregierungen vom 19. Juni 1998 ausdrücklich gutgeheissen. Würden nun seitens des Bundes die finanziellen Mittel für die Sanierung der Bahnübergänge und für die Verkehrstrennung wieder aufgestockt, ginge einerseits ein namhafter Sparbeitrag verloren, und andererseits wäre mit Folgebegehren in anderen vom Stabilisierungsprogramm betroffenen Bereichen zu rechnen. Das Stabilisierungsprogramm würde so in weiten Teilen wieder rückgängig gemacht.</p><p>Aus diesen Gründen lehnt es der Bundesrat ab, kurzfristig zusätzliche Mittel für die Sanierung von Bahnübergängen einzustellen. Der Bericht der Expertengruppe Bieri wird gegenwärtig verwaltungsintern ausgewertet. Dann sollen die ersten Schritte für die Umsetzung eingeleitet werden. Insbesondere ist das weitere Vorgehen mit der Botschaft über den neuen Finanzausgleich sowie der Planung der zweiten Etappe von "Bahn 2000" abzustimmen. Die im Vorstoss genannte und von der Expertengruppe vorgeschlagene kurzfristige Massnahme scheitert indessen an den Vorgaben des Parlamentes im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes.</p><p>Dem Bundesrat sind die Schwierigkeiten bei der Finanzierung des Agglomerationsverkehrs bewusst. Er hat deshalb am 17. Mai 2001 das UVEK beauftragt, alle von der Expertengruppe Bieri vorgeschlagenen mittel- und längerfristigen Massnahmen zu prüfen und anschliessend dem Bundesrat Antrag zu stellen. Das Parlament wird zu gegebener Zeit einbezogen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die geltenden Bestimmungen der Bundesverfassung (Art. 86 Abs. 3 Bst. b) zur Trennung von Schienen- und Strassenverkehr, die das Volk am 18. April 1999 bekräftigt hat, und die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen (Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer; Verkehrstrennungsverordnung vom 6. November 1991), die subsidiäre Beiträge an Investitionen in Agglomerationsverkehrsprojekte vorsehen, vollumfänglich anzuwenden.</p>
- Agglomerationsverkehr. Anwendung der geltenden Bestimmungen
Back to List