Tunnelierung des Transit- und Agglomerationsverkehrs im Gebiet Rapperswil/Jona/Seedamm

ShortId
01.3415
Id
20013415
Updated
24.06.2025 23:27
Language
de
Title
Tunnelierung des Transit- und Agglomerationsverkehrs im Gebiet Rapperswil/Jona/Seedamm
AdditionalIndexing
48;Strassentunnel;Durchgangsverkehr;Verkehrsberuhigung;Verschmutzung durch das Auto;Strassenbau;Hauptstrasse
1
  • L05K1803010203, Hauptstrasse
  • L04K18020207, Verkehrsberuhigung
  • L07K18020202010102, Strassentunnel
  • L04K18010101, Durchgangsverkehr
  • L04K06020314, Verschmutzung durch das Auto
  • L05K0705030104, Strassenbau
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Es ist Sache der Kantone, Vorschläge für die Aufnahme von Grossprojekten in das Mehrjahresprogramm zu machen, wobei angesichts der gespannten Kreditlage grundsätzlich nur ein Grossprojekt aus dem gleichen Kanton berücksichtigt werden kann. Dies verlangt die Gleichbehandlung der Kantone. Bisher hat der Kanton St. Gallen signalisiert, dass die Umfahrung Bazenheid vor der Umfahrung Rapperswil erstellt werden soll. Es bleibt dem Kanton indessen freigestellt, diese Auffassung zu überprüfen. Der Bund mischt sich in dieser Frage nicht ein. </p><p>2. Im Hinblick auf die sich abzeichnenden finanziellen Aufwendungen im Bereich Agglomerationsverkehr und Ausbau der Nationalstrassenhauptachsen ist der Bundesrat nicht bereit, in einem bedeutenden Ausmass die heutigen Dotierungen zu ändern; die Budgethoheit liegt indessen beim Parlament.</p><p>3. Ob die Verkehrstrennungsverordnung im vorliegenden Fall zur Anwendung gelangen kann, müsste vorgängig abgeklärt werden. Nicht zulässig wäre auf jeden Fall eine Kumulation eines Beitrages nach Verkehrstrennungsverordnung mit anderen Bundessubventionen. Der Bundesrat macht zudem darauf aufmerksam, dass die Kantone im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 bereit waren, einen Sparbeitrag von 500 Millionen Franken an die Sanierung des Bundeshaushaltes zu leisten, wobei 63 Millionen Franken auf die Sanierung von Bahnübergängen und Massnahmen zur Verkehrstrennung entfielen. Insoweit ist es Sache der Kantone, diese Tatbestände zu finanzieren.</p><p>4. In letzter Zeit wurden etliche Begehren gestellt, welche eine Erweiterung oder den Ausbau des bestehenden Nationalstrassennetzes beinhalten. Der Bundesrat ist auch hier bereit, im Rahmen der konzeptionellen Arbeiten des Sachplanes Strasse die vorliegende Strecke zu überprüfen, wobei sich der Bundesrat heute nicht binden lassen kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Ziffern 1 bis 3 der Empfehlung abzulehnen und die Ziffer 4 anzunehmen. Er ist bereit, die in Ziffer 4 erwähnte Strassenstrecke in die Arbeiten zum Sachplan Strasse mit einzubeziehen.
  • <p>Der Transit- und Agglomerationsverkehr ab der Zürichoberland-Autobahn bis zum Seedamm über den Zürichsee zur A3 durchquert die dichtbesiedelten Wohngebiete von Rapperswil und Jona und das Stadtzenturm von Rapperswil.</p><p>Für die vielen Anwohner hat die Verkehrsbelastung das Mass des Erträglichen seit langem überschritten. Der Seedamm gehört im schweizerischen Hauptstrassennetz zu den meistbefahrenen Strecken (Tagesdurchschnitt 24 000 Fahrzeuge). Er wird Lastwagentransporteuren aus der Europäischen Union als kürzeste Zufahrtsstrecke zum Gotthard empfohlen.</p><p>Die Bevölkerung erwartet zu Recht ohne weiteren Verzug Schutzmassnahmen durch eine Tunnelierung der bestehenden schweizerischen Hauptstrasse in der dicht besiedelten Agglomeration Rapperswil/Jona vor dem Seedamm. </p><p>Der Ertrag aus dem Benzinzoll beträgt pro Jahr 3,5 Milliarden Franken. Davon werden 230 Millionen für Hauptstrassen eingesetzt. Die Benzinzollreserve wächst jährlich um etwa 300 Millionen Franken und beträgt heute etwa 3,3 Milliarden Franken. Die Mittel für rasche Massnahmen im Problembereich sind also vorhanden. Der Kanton St. Gallen hat mit seinem 13. Strassenbauprogramm die Projektierung der Tunnelierung eingeleitet und treibt sie weiter voran. Aufgrund der technischen Abklärungen hat die sanktgallische Regierung im Februar dieses Jahres festgestellt, dass nur ein durchgehender Tunnel das Siedlungsgebiet von Jona und Rapperswil wirksam entlasten kann. Das in der Gemeinde Jona und der Stadt Rapperswil durchgeführte Mitwirkungsverfahren unter Beteiligung von 2000 Haushalten hat ergeben, dass weit über 80 Prozent der Bevölkerung hinter dem Vorhaben stehen. Ich ersuche den Bundesrat, folgende Massnahmen zu treffen:</p><p>1. Aufnahme des Tunnelierungsprojektes in das 2003 beginnende Mehrjahresprogramm für Hauptstrassen, unter der Voraussetzung, dass die kantonalen Projektierungsarbeiten entsprechend fortgeschritten sind;</p><p>2. Erhöhung des Kredites im Budget für Hauptstrassen (Rubriknummer 4600.003) ab 2003 von 230 Millionen auf 330 Millionen Franken zulasten der beim Bund angesammelten Benzinzollmittel;</p><p>3. Anwendung der Verkehrstrennungsverordnung auf die Tunnelierung im Bereich des Stadtzentrums von Rapperswil;</p><p>4. Bezeichnung der Strecke zwischen der Zürichoberland-Autobahn (T8) und der A3 (Anschluss Pfäffikon) im Rahmen des Sachplans Strassen als Strassenstrecke, die ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden soll.</p>
  • Tunnelierung des Transit- und Agglomerationsverkehrs im Gebiet Rapperswil/Jona/Seedamm
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Es ist Sache der Kantone, Vorschläge für die Aufnahme von Grossprojekten in das Mehrjahresprogramm zu machen, wobei angesichts der gespannten Kreditlage grundsätzlich nur ein Grossprojekt aus dem gleichen Kanton berücksichtigt werden kann. Dies verlangt die Gleichbehandlung der Kantone. Bisher hat der Kanton St. Gallen signalisiert, dass die Umfahrung Bazenheid vor der Umfahrung Rapperswil erstellt werden soll. Es bleibt dem Kanton indessen freigestellt, diese Auffassung zu überprüfen. Der Bund mischt sich in dieser Frage nicht ein. </p><p>2. Im Hinblick auf die sich abzeichnenden finanziellen Aufwendungen im Bereich Agglomerationsverkehr und Ausbau der Nationalstrassenhauptachsen ist der Bundesrat nicht bereit, in einem bedeutenden Ausmass die heutigen Dotierungen zu ändern; die Budgethoheit liegt indessen beim Parlament.</p><p>3. Ob die Verkehrstrennungsverordnung im vorliegenden Fall zur Anwendung gelangen kann, müsste vorgängig abgeklärt werden. Nicht zulässig wäre auf jeden Fall eine Kumulation eines Beitrages nach Verkehrstrennungsverordnung mit anderen Bundessubventionen. Der Bundesrat macht zudem darauf aufmerksam, dass die Kantone im Rahmen des Stabilisierungsprogramms 1998 bereit waren, einen Sparbeitrag von 500 Millionen Franken an die Sanierung des Bundeshaushaltes zu leisten, wobei 63 Millionen Franken auf die Sanierung von Bahnübergängen und Massnahmen zur Verkehrstrennung entfielen. Insoweit ist es Sache der Kantone, diese Tatbestände zu finanzieren.</p><p>4. In letzter Zeit wurden etliche Begehren gestellt, welche eine Erweiterung oder den Ausbau des bestehenden Nationalstrassennetzes beinhalten. Der Bundesrat ist auch hier bereit, im Rahmen der konzeptionellen Arbeiten des Sachplanes Strasse die vorliegende Strecke zu überprüfen, wobei sich der Bundesrat heute nicht binden lassen kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Ziffern 1 bis 3 der Empfehlung abzulehnen und die Ziffer 4 anzunehmen. Er ist bereit, die in Ziffer 4 erwähnte Strassenstrecke in die Arbeiten zum Sachplan Strasse mit einzubeziehen.
    • <p>Der Transit- und Agglomerationsverkehr ab der Zürichoberland-Autobahn bis zum Seedamm über den Zürichsee zur A3 durchquert die dichtbesiedelten Wohngebiete von Rapperswil und Jona und das Stadtzenturm von Rapperswil.</p><p>Für die vielen Anwohner hat die Verkehrsbelastung das Mass des Erträglichen seit langem überschritten. Der Seedamm gehört im schweizerischen Hauptstrassennetz zu den meistbefahrenen Strecken (Tagesdurchschnitt 24 000 Fahrzeuge). Er wird Lastwagentransporteuren aus der Europäischen Union als kürzeste Zufahrtsstrecke zum Gotthard empfohlen.</p><p>Die Bevölkerung erwartet zu Recht ohne weiteren Verzug Schutzmassnahmen durch eine Tunnelierung der bestehenden schweizerischen Hauptstrasse in der dicht besiedelten Agglomeration Rapperswil/Jona vor dem Seedamm. </p><p>Der Ertrag aus dem Benzinzoll beträgt pro Jahr 3,5 Milliarden Franken. Davon werden 230 Millionen für Hauptstrassen eingesetzt. Die Benzinzollreserve wächst jährlich um etwa 300 Millionen Franken und beträgt heute etwa 3,3 Milliarden Franken. Die Mittel für rasche Massnahmen im Problembereich sind also vorhanden. Der Kanton St. Gallen hat mit seinem 13. Strassenbauprogramm die Projektierung der Tunnelierung eingeleitet und treibt sie weiter voran. Aufgrund der technischen Abklärungen hat die sanktgallische Regierung im Februar dieses Jahres festgestellt, dass nur ein durchgehender Tunnel das Siedlungsgebiet von Jona und Rapperswil wirksam entlasten kann. Das in der Gemeinde Jona und der Stadt Rapperswil durchgeführte Mitwirkungsverfahren unter Beteiligung von 2000 Haushalten hat ergeben, dass weit über 80 Prozent der Bevölkerung hinter dem Vorhaben stehen. Ich ersuche den Bundesrat, folgende Massnahmen zu treffen:</p><p>1. Aufnahme des Tunnelierungsprojektes in das 2003 beginnende Mehrjahresprogramm für Hauptstrassen, unter der Voraussetzung, dass die kantonalen Projektierungsarbeiten entsprechend fortgeschritten sind;</p><p>2. Erhöhung des Kredites im Budget für Hauptstrassen (Rubriknummer 4600.003) ab 2003 von 230 Millionen auf 330 Millionen Franken zulasten der beim Bund angesammelten Benzinzollmittel;</p><p>3. Anwendung der Verkehrstrennungsverordnung auf die Tunnelierung im Bereich des Stadtzentrums von Rapperswil;</p><p>4. Bezeichnung der Strecke zwischen der Zürichoberland-Autobahn (T8) und der A3 (Anschluss Pfäffikon) im Rahmen des Sachplans Strassen als Strassenstrecke, die ins Nationalstrassennetz aufgenommen werden soll.</p>
    • Tunnelierung des Transit- und Agglomerationsverkehrs im Gebiet Rapperswil/Jona/Seedamm

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