Legalisierung der "sans-papiers"

ShortId
01.3432
Id
20013432
Updated
10.04.2024 14:16
Language
de
Title
Legalisierung der "sans-papiers"
AdditionalIndexing
2811;Zuwandererkind;Ausländerrecht;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Papierlose/r
1
  • L05K0506010402, Papierlose/r
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L03K050601, Ausländerrecht
  • L05K0108030401, Zuwandererkind
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Unter "sans-papiers" verstehen wir hier die Personen, die seit einiger Zeit, oft seit Jahren, in der Schweiz wohnen und arbeiten, hier ein selbstständiges Leben führen und nie wegen schwerer Vergehen bestraft worden sind. Es handelt sich um abgewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die unser Land aber nie verlassen haben, ehemalige Saisonniers ohne Arbeitsbewilligung, Schwarzarbeiterinnen und Schwarzarbeiter, die legal oder illegal in die Schweiz eingereist sind und keine Arbeitsbewilligung haben, und Frauen und Kinder, die im Rahmen der Familienzusammenführung eingereist sind. Ihre Anzahl liegt zwischen 100 000 und 300 000.</p><p>Seit dem vergangenen April sind die "sans-papiers" immer wieder an die Öffentlichkeit getreten; sie haben Kirchen oder andere Räume besetzt und die Aufmerksamkeit der Bevölkerung wie auch der Medien auf sich gezogen. Viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger waren tief betroffen, als sie von der Existenz dieser Menschen, die ein Schattendasein fristen, erfuhren; sie sind erschüttert angesichts der Lebens-, Arbeits- und Lohnbedingungen; sie empfinden es als unwürdig, dass diese Menschen, die zum Wohlstand unseres Landes beitragen, keinerlei Rechte haben.</p><p>Die persönliche Situation der "sans-papiers" unterscheidet sich von Fall zu Fall. Ihnen allen gemeinsam ist, dass sie einen schwierigen Weg hinter sich haben: die Flucht aus der Armut, aus Konflikt- und Kriegssituationen zur Suche nach einem besseren Leben anderswo, ein Weg zwischen Asyl und Einwanderung. Sie in Kategorien einzuteilen nach ihrem Zivilstand, ihrem Einkommen, ihren Qualifikationen, ihrem Gesundheitszustand oder nach ihrer seelischen Not ist unmöglich und würde zu Ungleichbehandlung, ja zu Willkür führen. Deshalb fordern die Personen, die die "sans-papiers" unterstützen, deren kollektive Überführung in einen rechtlichen Zustand.</p><p>Die Situation der "sans-papiers" ist nicht in erster Linie vom rechtlichen oder vom wirtschaftlichen Standpunkt her stossend, sondern vor allem vom menschlichen. Sie verletzt die Würde des Menschen und die Persönlichkeitsrechte. Nach Ansicht vieler von uns verlangt sie nach einer umfassenderen und grosszügigeren Lösung, als dies eine buchstabengetreue Interpretation der Gesetze sein kann.</p>
  • <p>1./2. In den ausführlichen Stellungnahmen zur Motion Fankhauser 97.3577, "Amnestie für 'Papierlose'", vom 9. Dezember 1997, zur Interpellation Hubmann 00.3370, "Regularisierung der 'sans-papiers'", vom 23. Juni 2000, und zur Motion Zisyadis 01.3149, "Aufenthaltsbewilligung für 'Papierlose' in der Schweiz", vom 22. März 2001, legte der Bundesrat bereits dar, warum er eine generelle Amnestie für rechtswidrig anwesende Personen in der Schweiz ablehnt. Die in der Zwischenzeit erfolgten Gebäudebesetzungen durch einige Ausländerinnen und Ausländer sowie Unterstützungsgruppen ändern an dieser grundsätzlichen Haltung nichts. In seiner Stellungnahme anlässlich der Fragestunde vom 1. Oktober 2001 hat der Bundesrat seine Haltung zu den "sans-papiers" bekräftigt. Sie wurde auch anlässlich der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vom 8. bis 9. November 2001 gutgeheissen.</p><p>Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik trägt humanitären Anliegen auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in einem sehr hohen Mass Rechnung. Allein im Zeitraum vom Januar 1999 bis Ende August 2001 wurden beispielsweise an 10 449 Personen aus humanitären Gründen Aufenthaltsbewilligungen erteilt, obwohl sie die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllten. </p><p>Bei der Bewilligungserteilung aus humanitären Gründen besteht eine langjährige und umfangreiche Praxis des Bundesamtes für Ausländerfragen. Zudem ist gegen Entscheide dieses Amtes eine Beschwerde beim EJPD und beim Bundesgericht möglich. Damit ist eine rechtsgleiche Behandlung aller Gesuche sichergestellt, auch wenn ihre Zahl vorübergehend zunehmen sollte. Die Schätzungen über die Zahl der tatsächlich in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer ohne die notwendige Bewilligung gehen sehr weit auseinander. Es liegt in der Natur der Sache, dass genaue Aussagen nicht möglich sind.</p><p>3. Die heutige Regelung ermöglicht es, in Härtefällen angemessene Lösungen zu finden. Die kantonalen Behörden können diese Fälle jederzeit den Bundesbehörden unterbreiten, wenn sie mit der Erteilung einer Anwesenheitsbewilligung grundsätzlich einverstanden sind. Für einen Verzicht auf die Durchsetzung des geltenden Rechtes besteht somit kein Anlass. Im Rahmen des Verhältnismässigkeitsprinzips ist vor dem Vollzug von Wegweisungen zu prüfen, ob ein Härtefall vorliegen könnte. Auch die KKJPD hat sich anlässlich der oben erwähnten Konferenz gegen ein Moratorium ausgesprochen.</p><p>4. Die Gestaltung der schweizerischen Migrationspolitik ist eine verfassungsmässige Aufgabe des Bundes. Der Handlungspielraum wird allerdings durch die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, zukünftig insbesondere durch das bilaterale Abkommen über die Freizügigkeit mit der EG, deutlich eingeschränkt. </p><p>Für den Asyl- und Flüchtlingsbereich sind die Bundesbehörden abschliessend zuständig; sie entscheiden über Gewährung oder Verweigerung des Asyls. Die Kantone vollziehen lediglich diese Entscheide und besitzen daher keinen Handlungsspielraum.</p><p>Eine wesentliche Gestaltungsmöglichkeit wird nur noch bei der Zulassung der Angehörigen von Staaten ausserhalb der EU und der Efta bestehen. Im Hinblick auf die grosse Mobilität innerhalb der Schweiz, die gesamtwirtschaftlichen Interessen und den Grundsatz der Gleichbehandlung wäre es verfehlt, wenn die Kantone in wesentlichen Grundsatzfragen eine unterschiedliche Migrationspolitik verfolgen könnten. Dies gilt auch beim Entscheid über die Bewilligungserteilung in Härtefällen, etwa nach einem illegalen Aufenthalt. Der Erlass von bundesrechtlichen Regelungen ist daher weiterhin sinnvoll.</p><p>5. Bei Kindern, die in der Schweiz ohne Bewilligung die Schule besucht haben, kann ebenfalls geprüft werden, ob ein persönlicher Härtefall vorliegt. Erhalten sie eine Anwesenheitsbewilligung, ist auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt, und Stipendien werden nach den gleichen Kriterien wie bei anderen Ausländerinnen und Ausländern gewährt.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>1. Will der Bundesrat angesichts der Öffentlichkeit, die das Problem der "sans-papiers" erhalten hat und der damit verbundenen Reaktionen einen neuen politischen Weg einschlagen im Sinne einer kollektiven Legalisierung der "sans-papiers" oder einer "humanitären Aktion 2001"? Wenn nicht, wie will er seine Praxis, jeden Fall einzeln zu prüfen, fortsetzen können, wenn ihm 150 000 Dossiers vorgelegt werden? Ist er nicht auch der Auffassung, dass diese Praxis der individuellen Prüfung zu Ungleichbehandlung und Willkür führen würde?</p><p>2. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ein grosser Teil der Öffentlichkeit auf der Seite der "sans-papiers" steht und einen gesetzlichen Status für sie verlangt? Wie will er dieser Forderung und den durch diese Situation geweckten Emotionen begegnen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, ein Moratorium zu verhängen und die Kantone aufzufordern, die Rückschaffung der betroffenen Personen aufzuschieben, so lange weder eine politische Antwort auf die Forderung nach Legalisierung vorliegt noch die Entscheide zu einem neuen Bundesgesetz über die Ausländer getroffen sind, noch das von uns verlangte Gesetz über die Rechte der Ausländerinnen und Ausländer ausgearbeitet ist?</p><p>4. Unter dem Druck der Kreise, die die "sans-papiers" unterstützen, haben die betroffenen kantonalen Behörden mehrfach ihrem Wunsch nach mehr Spielraum bei der Behandlung dieser Dossiers Ausdruck verliehen. Ist der Bundesrat bereit, diesem Wunsch zu entsprechen?</p><p>5. Viele Kinder der "sans-papiers" sind am Ende der obligatorischen Schulzeit. Wie sieht der Bundesrat ihre Zukunft? Ist es möglich, sie eine Berufsausbildung machen zu lassen und ihnen dann entsprechend eine Arbeitsbewilligung zu erteilen? Haben sie Anspruch auf Stipendien, wenn sie ihre Schulausbildung fortsetzen?</p>
  • Legalisierung der "sans-papiers"
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Unter "sans-papiers" verstehen wir hier die Personen, die seit einiger Zeit, oft seit Jahren, in der Schweiz wohnen und arbeiten, hier ein selbstständiges Leben führen und nie wegen schwerer Vergehen bestraft worden sind. Es handelt sich um abgewiesene Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die unser Land aber nie verlassen haben, ehemalige Saisonniers ohne Arbeitsbewilligung, Schwarzarbeiterinnen und Schwarzarbeiter, die legal oder illegal in die Schweiz eingereist sind und keine Arbeitsbewilligung haben, und Frauen und Kinder, die im Rahmen der Familienzusammenführung eingereist sind. Ihre Anzahl liegt zwischen 100 000 und 300 000.</p><p>Seit dem vergangenen April sind die "sans-papiers" immer wieder an die Öffentlichkeit getreten; sie haben Kirchen oder andere Räume besetzt und die Aufmerksamkeit der Bevölkerung wie auch der Medien auf sich gezogen. Viele unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger waren tief betroffen, als sie von der Existenz dieser Menschen, die ein Schattendasein fristen, erfuhren; sie sind erschüttert angesichts der Lebens-, Arbeits- und Lohnbedingungen; sie empfinden es als unwürdig, dass diese Menschen, die zum Wohlstand unseres Landes beitragen, keinerlei Rechte haben.</p><p>Die persönliche Situation der "sans-papiers" unterscheidet sich von Fall zu Fall. Ihnen allen gemeinsam ist, dass sie einen schwierigen Weg hinter sich haben: die Flucht aus der Armut, aus Konflikt- und Kriegssituationen zur Suche nach einem besseren Leben anderswo, ein Weg zwischen Asyl und Einwanderung. Sie in Kategorien einzuteilen nach ihrem Zivilstand, ihrem Einkommen, ihren Qualifikationen, ihrem Gesundheitszustand oder nach ihrer seelischen Not ist unmöglich und würde zu Ungleichbehandlung, ja zu Willkür führen. Deshalb fordern die Personen, die die "sans-papiers" unterstützen, deren kollektive Überführung in einen rechtlichen Zustand.</p><p>Die Situation der "sans-papiers" ist nicht in erster Linie vom rechtlichen oder vom wirtschaftlichen Standpunkt her stossend, sondern vor allem vom menschlichen. Sie verletzt die Würde des Menschen und die Persönlichkeitsrechte. Nach Ansicht vieler von uns verlangt sie nach einer umfassenderen und grosszügigeren Lösung, als dies eine buchstabengetreue Interpretation der Gesetze sein kann.</p>
    • <p>1./2. In den ausführlichen Stellungnahmen zur Motion Fankhauser 97.3577, "Amnestie für 'Papierlose'", vom 9. Dezember 1997, zur Interpellation Hubmann 00.3370, "Regularisierung der 'sans-papiers'", vom 23. Juni 2000, und zur Motion Zisyadis 01.3149, "Aufenthaltsbewilligung für 'Papierlose' in der Schweiz", vom 22. März 2001, legte der Bundesrat bereits dar, warum er eine generelle Amnestie für rechtswidrig anwesende Personen in der Schweiz ablehnt. Die in der Zwischenzeit erfolgten Gebäudebesetzungen durch einige Ausländerinnen und Ausländer sowie Unterstützungsgruppen ändern an dieser grundsätzlichen Haltung nichts. In seiner Stellungnahme anlässlich der Fragestunde vom 1. Oktober 2001 hat der Bundesrat seine Haltung zu den "sans-papiers" bekräftigt. Sie wurde auch anlässlich der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vom 8. bis 9. November 2001 gutgeheissen.</p><p>Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik trägt humanitären Anliegen auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in einem sehr hohen Mass Rechnung. Allein im Zeitraum vom Januar 1999 bis Ende August 2001 wurden beispielsweise an 10 449 Personen aus humanitären Gründen Aufenthaltsbewilligungen erteilt, obwohl sie die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllten. </p><p>Bei der Bewilligungserteilung aus humanitären Gründen besteht eine langjährige und umfangreiche Praxis des Bundesamtes für Ausländerfragen. Zudem ist gegen Entscheide dieses Amtes eine Beschwerde beim EJPD und beim Bundesgericht möglich. Damit ist eine rechtsgleiche Behandlung aller Gesuche sichergestellt, auch wenn ihre Zahl vorübergehend zunehmen sollte. Die Schätzungen über die Zahl der tatsächlich in der Schweiz lebenden Ausländerinnen und Ausländer ohne die notwendige Bewilligung gehen sehr weit auseinander. Es liegt in der Natur der Sache, dass genaue Aussagen nicht möglich sind.</p><p>3. Die heutige Regelung ermöglicht es, in Härtefällen angemessene Lösungen zu finden. Die kantonalen Behörden können diese Fälle jederzeit den Bundesbehörden unterbreiten, wenn sie mit der Erteilung einer Anwesenheitsbewilligung grundsätzlich einverstanden sind. Für einen Verzicht auf die Durchsetzung des geltenden Rechtes besteht somit kein Anlass. Im Rahmen des Verhältnismässigkeitsprinzips ist vor dem Vollzug von Wegweisungen zu prüfen, ob ein Härtefall vorliegen könnte. Auch die KKJPD hat sich anlässlich der oben erwähnten Konferenz gegen ein Moratorium ausgesprochen.</p><p>4. Die Gestaltung der schweizerischen Migrationspolitik ist eine verfassungsmässige Aufgabe des Bundes. Der Handlungspielraum wird allerdings durch die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, zukünftig insbesondere durch das bilaterale Abkommen über die Freizügigkeit mit der EG, deutlich eingeschränkt. </p><p>Für den Asyl- und Flüchtlingsbereich sind die Bundesbehörden abschliessend zuständig; sie entscheiden über Gewährung oder Verweigerung des Asyls. Die Kantone vollziehen lediglich diese Entscheide und besitzen daher keinen Handlungsspielraum.</p><p>Eine wesentliche Gestaltungsmöglichkeit wird nur noch bei der Zulassung der Angehörigen von Staaten ausserhalb der EU und der Efta bestehen. Im Hinblick auf die grosse Mobilität innerhalb der Schweiz, die gesamtwirtschaftlichen Interessen und den Grundsatz der Gleichbehandlung wäre es verfehlt, wenn die Kantone in wesentlichen Grundsatzfragen eine unterschiedliche Migrationspolitik verfolgen könnten. Dies gilt auch beim Entscheid über die Bewilligungserteilung in Härtefällen, etwa nach einem illegalen Aufenthalt. Der Erlass von bundesrechtlichen Regelungen ist daher weiterhin sinnvoll.</p><p>5. Bei Kindern, die in der Schweiz ohne Bewilligung die Schule besucht haben, kann ebenfalls geprüft werden, ob ein persönlicher Härtefall vorliegt. Erhalten sie eine Anwesenheitsbewilligung, ist auch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erlaubt, und Stipendien werden nach den gleichen Kriterien wie bei anderen Ausländerinnen und Ausländern gewährt.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>1. Will der Bundesrat angesichts der Öffentlichkeit, die das Problem der "sans-papiers" erhalten hat und der damit verbundenen Reaktionen einen neuen politischen Weg einschlagen im Sinne einer kollektiven Legalisierung der "sans-papiers" oder einer "humanitären Aktion 2001"? Wenn nicht, wie will er seine Praxis, jeden Fall einzeln zu prüfen, fortsetzen können, wenn ihm 150 000 Dossiers vorgelegt werden? Ist er nicht auch der Auffassung, dass diese Praxis der individuellen Prüfung zu Ungleichbehandlung und Willkür führen würde?</p><p>2. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass ein grosser Teil der Öffentlichkeit auf der Seite der "sans-papiers" steht und einen gesetzlichen Status für sie verlangt? Wie will er dieser Forderung und den durch diese Situation geweckten Emotionen begegnen?</p><p>3. Ist der Bundesrat bereit, ein Moratorium zu verhängen und die Kantone aufzufordern, die Rückschaffung der betroffenen Personen aufzuschieben, so lange weder eine politische Antwort auf die Forderung nach Legalisierung vorliegt noch die Entscheide zu einem neuen Bundesgesetz über die Ausländer getroffen sind, noch das von uns verlangte Gesetz über die Rechte der Ausländerinnen und Ausländer ausgearbeitet ist?</p><p>4. Unter dem Druck der Kreise, die die "sans-papiers" unterstützen, haben die betroffenen kantonalen Behörden mehrfach ihrem Wunsch nach mehr Spielraum bei der Behandlung dieser Dossiers Ausdruck verliehen. Ist der Bundesrat bereit, diesem Wunsch zu entsprechen?</p><p>5. Viele Kinder der "sans-papiers" sind am Ende der obligatorischen Schulzeit. Wie sieht der Bundesrat ihre Zukunft? Ist es möglich, sie eine Berufsausbildung machen zu lassen und ihnen dann entsprechend eine Arbeitsbewilligung zu erteilen? Haben sie Anspruch auf Stipendien, wenn sie ihre Schulausbildung fortsetzen?</p>
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