Die Papierlosen. Strenge und menschliches Handeln
- ShortId
-
01.3434
- Id
-
20013434
- Updated
-
14.11.2025 08:10
- Language
-
de
- Title
-
Die Papierlosen. Strenge und menschliches Handeln
- AdditionalIndexing
-
2811;Schwarzarbeit;Familiennachzug;Arbeitskräftebedarf;Ausschaffung;Arbeitserlaubnis;Asylverfahren;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Asylrekurskommission;Papierlose/r
- 1
-
- L05K0506010402, Papierlose/r
- L06K010801020101, Asylrekurskommission
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L06K010801020102, Ausschaffung
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L04K01080304, Familiennachzug
- L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
- L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
- L05K0702030211, Schwarzarbeit
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat zur Geschäftslast der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) und zu den damit verbundenen Folgen in der Antwort auf die Interpellation Scherer Marcel 00.3020, "Dauer des Asylverfahrens", vom 6. März 2000 einlässlich Stellung genommen. Die Situation hat sich insofern geändert, als die Beschwerdeeingänge in den ersten zehn Monaten des laufenden Jahres um 20 Prozent zurückgegangen sind. Aufgrund dieser Entwicklung sind die Pendenzen in der Höhe von 6500 Beschwerdeverfahren per 31. Oktober 2000 auf annähernd 6000 per 31. Oktober 2001 zurückgegangen. Insbesondere konnte die ARK in den letzten Monaten auch zahlreiche ältere Verfahren abbauen. Ein Teil dieser Verfahren ist der ARK erst in den Jahren 2000 und 2001 zugegangen; zudem konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer weiter verkürzt werden. Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen sollte es gelingen, die Pendenzen mit den bestehenden Ressourcen mittelfristig abzutragen.</p><p>2. Eine Person, bei der der Vollzug der Weg- oder Ausweisung rechtskräftig angeordnet worden ist, hat die Schweiz zu verlassen, unabhängig davon, ob dieser Entscheid erst- oder zweitinstanzlich ergangen ist. Der befasste Kanton ist verpflichtet, den Vollzug dieser Weg- oder Ausweisung durchzuführen. Nötigenfalls stehen ihm dazu diverse Zwangsmittel zur Verfügung. Ausserordentliche Rechtsmittel hemmen den Vollzug in der Regel nicht, da ihnen nur ausnahmsweise die aufschiebende Wirkung gewährt wird.</p><p>Der Bundesrat spricht der Verbesserung des Vollzuges im Asyl- und Ausländerbereich bereits seit einigen Jahren hohe Priorität zu. Die paritätisch aus Bundes- und Kantonsvertreterinnen und -vertretern zusammengesetzte Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" hat 1998 einen Katalog von Massnahmen vorgelegt, um die Situation im Vollzugsbereich zu verbessern. Diese Massnahmen sind inzwischen zu einem grossen Teil umgesetzt worden. So hat der Bund mit der Schaffung der Abteilung Vollzugsunterstützung, die dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) angegliedert ist, einen wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung im Vollzugsbereich geleistet. Mit der Eröffnung des Flughafendienstes im Flughafen Zürich-Kloten im August dieses Jahres soll zudem eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen beim Wegweisungsvollzug von ausländischen Personen auf dem Luftweg ermöglicht werden.</p><p>3. Je länger ein Asylverfahren dauert, desto schwieriger wird es - wegen der oft fortgeschrittenen Integration -, nach negativem Ausgang den Vollzug der Wegweisung durchzuführen. Um Härtefälle zu vermeiden, besteht deshalb die gesetzliche Möglichkeit, gut integrierte Personen, die durch den Vollzug der Wegweisung in eine schwer wiegende persönliche Notlage geraten würden, vorläufig aufzunehmen, wenn das Asylgesuch seit mehr als vier Jahren hängig ist. Dabei orientiert sich das BFF und die ARK an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum schwer wiegenden persönlichen Härtefall nach Artikel 13 Buchstabe f der Verordnung vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO; SR 823.21). Profitieren von dieser Regelung können vor allem Familien mit Schulkindern, die für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können.</p><p>Für die Beurteilung des Einzelfalles sind insbesondere folgende Kriterien massgebend: Dauer des Aufenthaltes, soziale und berufliche Integration, familiäre und gesundheitliche Situation sowie die näheren Umstände, die zu einem allfälligen illegalen Aufenthalt geführt haben. Liegen erhebliche strafrechtliche Verurteilungen vor, wird die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bereits durch die kantonalen Behörden abgelehnt. Die zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Ausländerfragen und BFF) haben diese Praxis in einem Schreiben näher erläutert, das den Kantonsregierungen zur Stellungnahme unterbreitet wurde. Ziel dieses Rundschreibens ist es, Transparenz zu schaffen: bei den kantonalen Behörden, aber auch bei den betroffenen Personen. Dieses Vorgehen wurde anlässlich der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vom 8. bis zum 9. November 2001 ausdrücklich begrüsst.</p><p>Die Beschleunigung des Asylverfahrens im Allgemeinen - und nicht nur die der langjährigen Verfahren - ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Er hat dies auch anlässlich der Bekanntgabe der Durchführung der "Humanitären Aktion 2000" am 1. März 2000 betont. Je rascher ein Wegweisungsentscheid erfolgt, desto grösser sind die Chancen auf eine erfolgreiche Reintegration im Herkunftsland und desto grösser ist auch die Akzeptanz des Entscheides durch die betroffenen Personen.</p><p>4. Die Gestaltung der schweizerischen Migrationspolitik ist eine verfassungsmässige Aufgabe des Bundes. Der Handlungsspielraum wird allerdings durch die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, zukünftig insbesondere durch das bilaterale Abkommen über die Freizügigkeit mit der EG, deutlich eingeschränkt.</p><p>Für den Asyl- und Flüchtlingsbereich sind die Bundesbehörden abschliessend zuständig; sie entscheiden über Gewährung oder Verweigerung des Asyls. Die Kantone vollziehen lediglich diese Entscheide und besitzen hier daher keinen Handlungsspielraum.</p><p>Eine wesentliche Gestaltungsmöglichkeit wird nur noch bei der Zulassung der Angehörigen von Staaten ausserhalb der EU und Efta bestehen. Mit der am 1. November 1998 in Kraft getretenen Revision der BVO (AS 1998 2726) änderte der Bundesrat das in der Motion noch erwähnte Drei-Kreise-Modell. Das heutige duale Zulassungssystem sieht für alle Staaten ausserhalb des EU-/Efta-Raumes die gleichen Zulassungsvoraussetzungen vor. Die bevorstehende Einführung des freien Personenverkehrs gegenüber der EU erfordert aus volkswirtschaftlichen und staatspolitischen Überlegungen eine Beschränkung der Zulassung auf dringend benötigte und qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Für die Zulassung dieser Arbeitskräfte stehen den Kantonen bereits heute genügend Kontingente zur Verfügung. Im Interesse einer einheitlichen Praxis sind die Bewilligungen noch dem Bundesamt für Ausländerfragen zur Zustimmung zu unterbreiten.</p><p>Diese Grundhaltung wurde auch im Vorfeld zur Volksabstimmung über die Initiative zur Begrenzung der Zahl der Ausländer in der Schweiz (18-Prozent-Initiative) deutlich gemacht. Ziel dieser Ausländerpolitik ist es, eine Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu gestatten, die sozial- und gesellschaftspolitisch verträglich ist und nachhaltig für einen ausgewogenen Arbeitsmarkt sorgt. Unbestritten ist aber auch, dass die bestehenden Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht durch den Beizug von Hilfskräften aus Niedriglohnländern unterhöhlt werden sollen. Der Bundesrat ist deshalb nicht bereit, vor intensivierten Rekrutierungsanstrengungen in der EU und vor Beginn des Freizügigkeitsabkommens in einer ausländerpolitischen Grundsatzfrage einen solchen Grundsatzentscheid zu treffen und damit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum neuen Ausländergesetz vorzugreifen. Auch wäre es im Hinblick auf die grosse Mobilität innerhalb der Schweiz, die gesamtwirtschaftlichen Interessen und den Grundsatz der Gleichbehandlung verfehlt, wenn die Kantone eine unterschiedliche Migrationspolitik verfolgen könnten. Dies gilt auch beim Entscheid über die Bewilligungserteilung in Härtefällen, etwa nach einem illegalen Aufenthalt. Der Erlass von bundesrechtlichen Regelungen ist daher weiterhin sinnvoll und notwendig.</p><p>5. Bei der von der Interpellantin erwähnten Arbeitsgruppe handelt es sich um die interdepartementale Arbeitsgruppe Migration, eine Bundeskoordinationsstelle zur Abstimmung der Migrationspolitik des Bundes mit anderen Bereichen. Sie wird sich ebenfalls noch mit der Problematik der "sans-papiers" auseinandersetzen. Daneben gibt es auf Bundes- und kantonaler Ebene diverse "interdisziplinäre" Gremien, die sich mit Migrationsfragen auseinandersetzen. Die Eidgenössische Kommission für Flüchtlingsfragen sowie die Eidgenössische Ausländerkommission sind zwei Beispiele auf Bundesebene. </p><p>Angesichts dessen sieht der Bundesrat keinen Bedarf für ein weiteres Gremium im Migrationsbereich. Die bereits bestehenden Instrumente genügen, um die Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten auch für die "Sans-papiers"-Problematik zu ermöglichen und den Informationsaustausch zu gewährleisten.</p><p>Im Übrigen sprachen sich Vertreter der Kantonsregierungen anlässlich der bereits erwähnten KKJPD einstimmig gegen eine allgemeine Amnestie und gegen besondere Kontingente für illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer aus. Darüber hinaus wurde die Schaffung eines "runden Tisches" und ein Moratorium beim Vollzug von Wegweisungen abgelehnt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die illegalen Einwandererinnen und Einwanderer, die aus ihrem Land geflohen sind, weil die Lebensbedingungen dort schlecht waren, weil das Land in einen kriegerischen Konflikt verwickelt ist oder weil dort ein Bürgerkrieg stattfindet oder weil andere Gründe sie dazu veranlassen - diese Menschen sind an die Öffentlichkeit getreten, um die Schweiz auf ihre Lebensbedingungen aufmerksam zu machen.</p><p>Blauäugig grosszügig zu sein kommt nicht infrage, wenn es darum geht, die Probleme zu lösen, die mit der Anwesenheit dieser "sans-papiers" zusammenhängen. Eine Amnestie für alle zu verlangen ist sinnlos. Unter den Illegalen gibt es nämlich Leute, die nur auf Zeit hier sind und vom sozialen System profitieren wollen oder sich undurchsichtigen Geschäften verschreiben. Umgekehrt darf man ihnen gegenüber auch keine fremdenfeindlichen Gefühle schüren: Der Grossteil dieser Frauen und Männer ist in unser Wirtschaftsleben integriert und hat Anspruch auf rechtliche Anerkennung.</p><p>Wenn tatsächlich für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung nur die individuelle Prüfung jedes einzelnen Falls möglich ist, so ist zu hoffen, dass man Vernunft walten lässt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Nach meinen Kenntnissen zählt die Asylrekurskommission 150 Mitglieder. Wie kommt es, dass trotz dieser stattlichen Anzahl Personen die Anzahl hängiger Dossiers nicht geringer wird? Gibt es Gründe für diese Verzögerungen? Die Behandlung der Dossiers zu beschleunigen ist unbedingt notwendig. Wenn sich die Asylverfahren dahinziehen, können die Konsequenzen bei einem negativen Entscheid nach einem allzu langen Verfahren dramatisch sein.</p><p>2. Ist er nicht auch der Auffassung, dass eine Person nach zwei erfolglosen Rekursen ausgewiesen werden sollte?</p><p>3. Will er die Verfahren beschleunigen, namentlich für Familien, die einerseits seit mindestens sechs Jahren in der Schweiz leben und deren Kinder in die Schule gehen und andererseits ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können?</p><p>4. Ist es denkbar, den Kantonen einen Spielraum zu geben, damit sie die Rekrutierung qualifizierten und spezialisierten Personals von ausserhalb der EU und der Efta bewilligen und einen Teil ihres kantonalen Kontingents dazu nutzen können, hoch komplexe Situationen zu lösen? Um die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes einerseits und der Immigrationspolitik andererseits zu befriedigen, sollte das Gebiet, aus dem die ausländischen Arbeitskräfte rekrutiert werden, ausgedehnt werden. Das Drei-Kreise-Modell sollte revidiert werden. Die Arbeitsbewilligungen sollten aufgrund der Qualifikationen der Personen und der Bedürfnisse der Wirtschaft und insbesondere nicht aufgrund der Herkunft erteilt werden.</p><p>5. Es gibt eine interdepartementale Arbeitsgruppe, die die verschiedenen Massnahmen im Bereich der Migration koordiniert.</p><p>a. Sollten in dieser Arbeitsgruppe nicht auch die Kantone mit einer oder zwei Personen vertreten sein?</p><p>b. Könnte diese Arbeitsgruppe eine Art Task Force werden? Angesichts der wirtschaftlichen, sozialen und menschlichen Bedeutung der Fragen im Zusammenhang mit den "sans-papiers" wäre dies gerechtfertigt. Unter anderem sollte sich diese Arbeitsgruppe mit folgenden Fragen befassen: der Schwarzarbeit (amtliche Schätzung der Anzahl Personen, der davon betroffenen Wirtschaftszweige, Massnahmen der Kantone gegen diese Praxis usw.), der Ausschaffung abgewiesener Asylsuchender (wie viele tauchen unter, wie viele werden tatsächlich ausgeschafft), dem Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft, der Ausdehnung der Rekrutierungsgebiete auf neue Länder, den Integrationsmassnahmen für diese Personen usw. Das Aufgabenfeld ist gross. Die vordringlichste Aufgabe dieser Task Force wäre es aber, eine Standortbestimmung vorzunehmen und Vorschläge für künftige Aktionen zu erarbeiten.</p>
- Die Papierlosen. Strenge und menschliches Handeln
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Der Bundesrat hat zur Geschäftslast der Schweizerischen Asylrekurskommission (ARK) und zu den damit verbundenen Folgen in der Antwort auf die Interpellation Scherer Marcel 00.3020, "Dauer des Asylverfahrens", vom 6. März 2000 einlässlich Stellung genommen. Die Situation hat sich insofern geändert, als die Beschwerdeeingänge in den ersten zehn Monaten des laufenden Jahres um 20 Prozent zurückgegangen sind. Aufgrund dieser Entwicklung sind die Pendenzen in der Höhe von 6500 Beschwerdeverfahren per 31. Oktober 2000 auf annähernd 6000 per 31. Oktober 2001 zurückgegangen. Insbesondere konnte die ARK in den letzten Monaten auch zahlreiche ältere Verfahren abbauen. Ein Teil dieser Verfahren ist der ARK erst in den Jahren 2000 und 2001 zugegangen; zudem konnte die durchschnittliche Verfahrensdauer weiter verkürzt werden. Bei gleichbleibenden Rahmenbedingungen sollte es gelingen, die Pendenzen mit den bestehenden Ressourcen mittelfristig abzutragen.</p><p>2. Eine Person, bei der der Vollzug der Weg- oder Ausweisung rechtskräftig angeordnet worden ist, hat die Schweiz zu verlassen, unabhängig davon, ob dieser Entscheid erst- oder zweitinstanzlich ergangen ist. Der befasste Kanton ist verpflichtet, den Vollzug dieser Weg- oder Ausweisung durchzuführen. Nötigenfalls stehen ihm dazu diverse Zwangsmittel zur Verfügung. Ausserordentliche Rechtsmittel hemmen den Vollzug in der Regel nicht, da ihnen nur ausnahmsweise die aufschiebende Wirkung gewährt wird.</p><p>Der Bundesrat spricht der Verbesserung des Vollzuges im Asyl- und Ausländerbereich bereits seit einigen Jahren hohe Priorität zu. Die paritätisch aus Bundes- und Kantonsvertreterinnen und -vertretern zusammengesetzte Arbeitsgruppe "Wegweisungsvollzug" hat 1998 einen Katalog von Massnahmen vorgelegt, um die Situation im Vollzugsbereich zu verbessern. Diese Massnahmen sind inzwischen zu einem grossen Teil umgesetzt worden. So hat der Bund mit der Schaffung der Abteilung Vollzugsunterstützung, die dem Bundesamt für Flüchtlinge (BFF) angegliedert ist, einen wichtigen Beitrag zur Effizienzsteigerung im Vollzugsbereich geleistet. Mit der Eröffnung des Flughafendienstes im Flughafen Zürich-Kloten im August dieses Jahres soll zudem eine noch engere Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen beim Wegweisungsvollzug von ausländischen Personen auf dem Luftweg ermöglicht werden.</p><p>3. Je länger ein Asylverfahren dauert, desto schwieriger wird es - wegen der oft fortgeschrittenen Integration -, nach negativem Ausgang den Vollzug der Wegweisung durchzuführen. Um Härtefälle zu vermeiden, besteht deshalb die gesetzliche Möglichkeit, gut integrierte Personen, die durch den Vollzug der Wegweisung in eine schwer wiegende persönliche Notlage geraten würden, vorläufig aufzunehmen, wenn das Asylgesuch seit mehr als vier Jahren hängig ist. Dabei orientiert sich das BFF und die ARK an der bundesgerichtlichen Rechtsprechung zum schwer wiegenden persönlichen Härtefall nach Artikel 13 Buchstabe f der Verordnung vom 6. Oktober 1986 über die Begrenzung der Zahl der Ausländer (BVO; SR 823.21). Profitieren von dieser Regelung können vor allem Familien mit Schulkindern, die für ihren eigenen Lebensunterhalt aufkommen können.</p><p>Für die Beurteilung des Einzelfalles sind insbesondere folgende Kriterien massgebend: Dauer des Aufenthaltes, soziale und berufliche Integration, familiäre und gesundheitliche Situation sowie die näheren Umstände, die zu einem allfälligen illegalen Aufenthalt geführt haben. Liegen erhebliche strafrechtliche Verurteilungen vor, wird die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung bereits durch die kantonalen Behörden abgelehnt. Die zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Ausländerfragen und BFF) haben diese Praxis in einem Schreiben näher erläutert, das den Kantonsregierungen zur Stellungnahme unterbreitet wurde. Ziel dieses Rundschreibens ist es, Transparenz zu schaffen: bei den kantonalen Behörden, aber auch bei den betroffenen Personen. Dieses Vorgehen wurde anlässlich der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vom 8. bis zum 9. November 2001 ausdrücklich begrüsst.</p><p>Die Beschleunigung des Asylverfahrens im Allgemeinen - und nicht nur die der langjährigen Verfahren - ist dem Bundesrat ein wichtiges Anliegen. Er hat dies auch anlässlich der Bekanntgabe der Durchführung der "Humanitären Aktion 2000" am 1. März 2000 betont. Je rascher ein Wegweisungsentscheid erfolgt, desto grösser sind die Chancen auf eine erfolgreiche Reintegration im Herkunftsland und desto grösser ist auch die Akzeptanz des Entscheides durch die betroffenen Personen.</p><p>4. Die Gestaltung der schweizerischen Migrationspolitik ist eine verfassungsmässige Aufgabe des Bundes. Der Handlungsspielraum wird allerdings durch die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz, zukünftig insbesondere durch das bilaterale Abkommen über die Freizügigkeit mit der EG, deutlich eingeschränkt.</p><p>Für den Asyl- und Flüchtlingsbereich sind die Bundesbehörden abschliessend zuständig; sie entscheiden über Gewährung oder Verweigerung des Asyls. Die Kantone vollziehen lediglich diese Entscheide und besitzen hier daher keinen Handlungsspielraum.</p><p>Eine wesentliche Gestaltungsmöglichkeit wird nur noch bei der Zulassung der Angehörigen von Staaten ausserhalb der EU und Efta bestehen. Mit der am 1. November 1998 in Kraft getretenen Revision der BVO (AS 1998 2726) änderte der Bundesrat das in der Motion noch erwähnte Drei-Kreise-Modell. Das heutige duale Zulassungssystem sieht für alle Staaten ausserhalb des EU-/Efta-Raumes die gleichen Zulassungsvoraussetzungen vor. Die bevorstehende Einführung des freien Personenverkehrs gegenüber der EU erfordert aus volkswirtschaftlichen und staatspolitischen Überlegungen eine Beschränkung der Zulassung auf dringend benötigte und qualifizierte Arbeitskräfte aus Drittstaaten. Für die Zulassung dieser Arbeitskräfte stehen den Kantonen bereits heute genügend Kontingente zur Verfügung. Im Interesse einer einheitlichen Praxis sind die Bewilligungen noch dem Bundesamt für Ausländerfragen zur Zustimmung zu unterbreiten.</p><p>Diese Grundhaltung wurde auch im Vorfeld zur Volksabstimmung über die Initiative zur Begrenzung der Zahl der Ausländer in der Schweiz (18-Prozent-Initiative) deutlich gemacht. Ziel dieser Ausländerpolitik ist es, eine Zuwanderung von Arbeitskräften aus Nicht-EU-Staaten zu gestatten, die sozial- und gesellschaftspolitisch verträglich ist und nachhaltig für einen ausgewogenen Arbeitsmarkt sorgt. Unbestritten ist aber auch, dass die bestehenden Lohn- und Arbeitsbedingungen nicht durch den Beizug von Hilfskräften aus Niedriglohnländern unterhöhlt werden sollen. Der Bundesrat ist deshalb nicht bereit, vor intensivierten Rekrutierungsanstrengungen in der EU und vor Beginn des Freizügigkeitsabkommens in einer ausländerpolitischen Grundsatzfrage einen solchen Grundsatzentscheid zu treffen und damit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zum neuen Ausländergesetz vorzugreifen. Auch wäre es im Hinblick auf die grosse Mobilität innerhalb der Schweiz, die gesamtwirtschaftlichen Interessen und den Grundsatz der Gleichbehandlung verfehlt, wenn die Kantone eine unterschiedliche Migrationspolitik verfolgen könnten. Dies gilt auch beim Entscheid über die Bewilligungserteilung in Härtefällen, etwa nach einem illegalen Aufenthalt. Der Erlass von bundesrechtlichen Regelungen ist daher weiterhin sinnvoll und notwendig.</p><p>5. Bei der von der Interpellantin erwähnten Arbeitsgruppe handelt es sich um die interdepartementale Arbeitsgruppe Migration, eine Bundeskoordinationsstelle zur Abstimmung der Migrationspolitik des Bundes mit anderen Bereichen. Sie wird sich ebenfalls noch mit der Problematik der "sans-papiers" auseinandersetzen. Daneben gibt es auf Bundes- und kantonaler Ebene diverse "interdisziplinäre" Gremien, die sich mit Migrationsfragen auseinandersetzen. Die Eidgenössische Kommission für Flüchtlingsfragen sowie die Eidgenössische Ausländerkommission sind zwei Beispiele auf Bundesebene. </p><p>Angesichts dessen sieht der Bundesrat keinen Bedarf für ein weiteres Gremium im Migrationsbereich. Die bereits bestehenden Instrumente genügen, um die Erarbeitung von Lösungsmöglichkeiten auch für die "Sans-papiers"-Problematik zu ermöglichen und den Informationsaustausch zu gewährleisten.</p><p>Im Übrigen sprachen sich Vertreter der Kantonsregierungen anlässlich der bereits erwähnten KKJPD einstimmig gegen eine allgemeine Amnestie und gegen besondere Kontingente für illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer aus. Darüber hinaus wurde die Schaffung eines "runden Tisches" und ein Moratorium beim Vollzug von Wegweisungen abgelehnt.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die illegalen Einwandererinnen und Einwanderer, die aus ihrem Land geflohen sind, weil die Lebensbedingungen dort schlecht waren, weil das Land in einen kriegerischen Konflikt verwickelt ist oder weil dort ein Bürgerkrieg stattfindet oder weil andere Gründe sie dazu veranlassen - diese Menschen sind an die Öffentlichkeit getreten, um die Schweiz auf ihre Lebensbedingungen aufmerksam zu machen.</p><p>Blauäugig grosszügig zu sein kommt nicht infrage, wenn es darum geht, die Probleme zu lösen, die mit der Anwesenheit dieser "sans-papiers" zusammenhängen. Eine Amnestie für alle zu verlangen ist sinnlos. Unter den Illegalen gibt es nämlich Leute, die nur auf Zeit hier sind und vom sozialen System profitieren wollen oder sich undurchsichtigen Geschäften verschreiben. Umgekehrt darf man ihnen gegenüber auch keine fremdenfeindlichen Gefühle schüren: Der Grossteil dieser Frauen und Männer ist in unser Wirtschaftsleben integriert und hat Anspruch auf rechtliche Anerkennung.</p><p>Wenn tatsächlich für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung nur die individuelle Prüfung jedes einzelnen Falls möglich ist, so ist zu hoffen, dass man Vernunft walten lässt.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Antwort auf folgende Fragen:</p><p>1. Nach meinen Kenntnissen zählt die Asylrekurskommission 150 Mitglieder. Wie kommt es, dass trotz dieser stattlichen Anzahl Personen die Anzahl hängiger Dossiers nicht geringer wird? Gibt es Gründe für diese Verzögerungen? Die Behandlung der Dossiers zu beschleunigen ist unbedingt notwendig. Wenn sich die Asylverfahren dahinziehen, können die Konsequenzen bei einem negativen Entscheid nach einem allzu langen Verfahren dramatisch sein.</p><p>2. Ist er nicht auch der Auffassung, dass eine Person nach zwei erfolglosen Rekursen ausgewiesen werden sollte?</p><p>3. Will er die Verfahren beschleunigen, namentlich für Familien, die einerseits seit mindestens sechs Jahren in der Schweiz leben und deren Kinder in die Schule gehen und andererseits ihren Lebensunterhalt selbstständig bestreiten können?</p><p>4. Ist es denkbar, den Kantonen einen Spielraum zu geben, damit sie die Rekrutierung qualifizierten und spezialisierten Personals von ausserhalb der EU und der Efta bewilligen und einen Teil ihres kantonalen Kontingents dazu nutzen können, hoch komplexe Situationen zu lösen? Um die Bedürfnisse des Arbeitsmarktes einerseits und der Immigrationspolitik andererseits zu befriedigen, sollte das Gebiet, aus dem die ausländischen Arbeitskräfte rekrutiert werden, ausgedehnt werden. Das Drei-Kreise-Modell sollte revidiert werden. Die Arbeitsbewilligungen sollten aufgrund der Qualifikationen der Personen und der Bedürfnisse der Wirtschaft und insbesondere nicht aufgrund der Herkunft erteilt werden.</p><p>5. Es gibt eine interdepartementale Arbeitsgruppe, die die verschiedenen Massnahmen im Bereich der Migration koordiniert.</p><p>a. Sollten in dieser Arbeitsgruppe nicht auch die Kantone mit einer oder zwei Personen vertreten sein?</p><p>b. Könnte diese Arbeitsgruppe eine Art Task Force werden? Angesichts der wirtschaftlichen, sozialen und menschlichen Bedeutung der Fragen im Zusammenhang mit den "sans-papiers" wäre dies gerechtfertigt. Unter anderem sollte sich diese Arbeitsgruppe mit folgenden Fragen befassen: der Schwarzarbeit (amtliche Schätzung der Anzahl Personen, der davon betroffenen Wirtschaftszweige, Massnahmen der Kantone gegen diese Praxis usw.), der Ausschaffung abgewiesener Asylsuchender (wie viele tauchen unter, wie viele werden tatsächlich ausgeschafft), dem Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft, der Ausdehnung der Rekrutierungsgebiete auf neue Länder, den Integrationsmassnahmen für diese Personen usw. Das Aufgabenfeld ist gross. Die vordringlichste Aufgabe dieser Task Force wäre es aber, eine Standortbestimmung vorzunehmen und Vorschläge für künftige Aktionen zu erarbeiten.</p>
- Die Papierlosen. Strenge und menschliches Handeln
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