Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Weines

ShortId
01.3435
Id
20013435
Updated
10.04.2024 15:13
Language
de
Title
Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Weines
AdditionalIndexing
55;Einfuhrbeschränkung;Wein;Absatzbeihilfe;Weinbau;Subvention;Umstellungsbeihilfe;Obsterzeugnis;sektorale Beihilfe
1
  • L06K140201010104, Wein
  • L05K1401010116, Weinbau
  • L05K0701020103, Einfuhrbeschränkung
  • L05K0704010109, sektorale Beihilfe
  • L05K0704010110, Umstellungsbeihilfe
  • L05K0704010101, Absatzbeihilfe
  • L05K1102030202, Subvention
  • L05K1402030310, Obsterzeugnis
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit am 1. Januar 2001 die Globalisierung der Importkontingente in Kraft getreten ist, konkurrenzieren ausländische weisse Billigweine die Schweizer Weissweine in unfairer Weise und verdrängen diese mehr und mehr. Die Schweizer Weinbaubetriebe stecken in einer tiefen Krise. Deshalb müssen an der Grenze Vorkehrungen getroffen werden, um diese unfaire Konkurrenz zu stoppen.</p><p>Alle Weinanbaugebiete in unserem Land haben ihre Produktionsquoten für Weisswein im Hinblick auf die Ernte 2001 gesenkt. Die eingekellerte Menge wird in diesem Herbst also kleiner sein. Die Chasselas-Ernte wird in diesem Jahr um 10 Prozent geringer ausfallen als im letzten Jahr. Aber diese massiven Anstrengungen dürfen nicht zunichte gemacht werden durch einen geringeren Konsum von Schweizer Weisswein aufgrund der Importe. Damit der Markt gesunden kann, sind Massnahmen wie eine Subventionierung der nichtalkoholischen Verwendung (z. B. Traubensaft) nötig.</p><p>Um auf die Öffnung des Marktes zu reagieren, hat die Weinbaubranche tief greifende Restrukturierungen des Weinbaus in Gang gesetzt und führt diese weiter. Die Investitionen sind einschneidend, und die Anpassungszeit von fünf Jahren (1996-2000), welche der Weinbaubranche bis zur Globalisierung der Kontingente zugestanden worden ist, erwies sich als zu kurz. Eine Subvention durch den Bund ist unerlässlich, damit die Restrukturierung und die Rückkehr zur Sortenvielfalt beschleunigt werden können. Diese Subventionen tragen bei zur Vielfalt der einheimischen Weine und zur Senkung der Produktionskosten. Damit wird die Konkurrenzfähigkeit unseres Weinbaus verbessert. Die EU als wichtigste Exporteurin von Wein in die Schweiz gewährt für die Jahre 2000 und 2001 Subventionen in der Höhe von 800 Millionen Euro.</p>
  • <p>Der Entscheid, die Rot- und Weissweinkontingente zusammenzulegen und dieses gemeinsame Kontingent von 1 700 000 Hektolitern nach dem Windhundverfahren zu verteilen, wurde vom Bundesrat am 4. Dezember 1995 getroffen. Dieser Beschluss war das Ergebnis von Verhandlungen, die aufgrund der im zweiten Halbjahr 1995 angetroffenen Schwierigkeiten bei der Zuteilung der Weissweinkontingente mit der Weinbranche geführt worden sind. In der Folge wurden eine Verdoppelung des Weissweinkontingents auf 150 000 Hektoliter und eine jährliche Erhöhung um 10 000 Hektoliter während fünf Jahren beschlossen. Diese etappenweise Öffnung sollte der schweizerischen Weinwirtschaft eine sukzessive Anpassung an die veränderte Situation ermöglichen. Während desselben Zeitraumes wurde das Kontingent für Rotwein pro Jahr um die dem Weissweinkontingent hinzugefügte Menge von 10 000 Hektolitern verringert. Auf diese Weise blieb die Gesamtmenge dieser beiden Kontingente unverändert bei 1 700 000 Hektolitern. Das Parlament hat dem Zuteilungssystem und der Zusammenlegung der Rot- und Weissweinkontingente auf den 1. Januar 2001 zugestimmt.</p><p>Eine Verteilung nach dem Versteigerungsverfahren war 1995 nicht vorgesehen. Dieses wurde erst Ende 1996 für den Zeitraum von 1997 bis 2000 eingeführt. Grund dafür waren die übereilten Einfuhren zu Beginn des Jahres 1996, als innerhalb von etwa fünf Tagen das gesamte Weissweinkontingent von 150 000 Hektolitern ausgeschöpft war. </p><p>Solange die Nachfrage nach Importweinen geringer ist als das Gesamtkontingent, wird eine Versteigerung der 1 700 000 Hektoliter die Einfuhr billigen Weissweins nicht verhindern können. Angesichts der Höhe der Kontingentsmenge, die nach den verfügbaren Hinweisen zu schliessen die Nachfrage übersteigt, würde der durchschnittliche Zuschlagspreis kaum mehr als einige Rappen pro Liter betragen. Ausserdem ist festzustellen, dass zwar die Weissweinimporte im ersten Halbjahr 2001 gegenüber dem Vorjahr um 27 909 Hektoliter gestiegen sind, der Anteil des billigen Fassweines, der den Schweizer Wein der Kategorien 2 und 3 ersetzen könnte, jedoch lediglich 13 336 Hektoliter beträgt. Angesichts der getroffenen Entscheide und der dargelegten Umstände sieht der Bundesrat weder eine Änderung des Zuteilungssystems beim Weinkontingent für das Jahr 2002 noch neue Massnahmen an der Grenze vor. Er erachtet ein Eingreifen zur Beseitigung strukturell bedingter Überschüsse nicht als sinnvoll. Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes schliesst im Übrigen solche Massnahmen aus. In Anwendung von Artikel 58 dieses Gesetzes wird hingegen für die Jahre 2002 und 2003 eine Unterstützung für die Verarbeitung zu Traubensaft ins Auge gefasst, wenn in diesen beiden Jahren die Produktionsbeschränkungen von 2001 weiterhin gelten.</p><p>Der Bundesrat ermächtigte am 21. September 2001 das EVD zur Eröffnung der Vernehmlassung betreffend den Bericht über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("AP 2007"). Darin wird eine Finanzhilfe für die Umstellung von Rebflächen vorgeschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Angesichts der Zunahme der Importe von weissem Fasswein und des Konsumrückgangs von Schweizer Weissweinen ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Ist er bereit, die Versteigerung des Weinkontingents wieder einzuführen und weitere Vorkehrungen an der Grenze zu treffen, um zu verhindern, dass die Importe von weissem Billigfasswein aus weltweiten Überschüssen, die strukturell bedingt sind, die Schweizer Weissweine verdrängen und dem Schweizer Weinbau grossen Schaden zufügen?</p><p>- Ist er bereit, durch Subventionen den Schweizer Weinmarkt zu entlasten, insbesondere durch eine Subventionierung der nichtalkoholischen Verwendung (z. B. Traubensaft), und so die bedeutenden Anstrengungen zu ergänzen, welche die Weinbaubranche in diesem Jahr schon unternommen hat, um ihre Produktion zu begrenzen und ihr Angebot in den Griff zu bekommen?</p><p>- Ist er bereit, die Branche zu unterstützen, insbesondere durch Prämien für die Restrukturierung und für die Rückkehr zu einer Sortenvielfalt der Reben, damit das einheimische Angebot vielfältiger wird?</p>
  • Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Weines
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit am 1. Januar 2001 die Globalisierung der Importkontingente in Kraft getreten ist, konkurrenzieren ausländische weisse Billigweine die Schweizer Weissweine in unfairer Weise und verdrängen diese mehr und mehr. Die Schweizer Weinbaubetriebe stecken in einer tiefen Krise. Deshalb müssen an der Grenze Vorkehrungen getroffen werden, um diese unfaire Konkurrenz zu stoppen.</p><p>Alle Weinanbaugebiete in unserem Land haben ihre Produktionsquoten für Weisswein im Hinblick auf die Ernte 2001 gesenkt. Die eingekellerte Menge wird in diesem Herbst also kleiner sein. Die Chasselas-Ernte wird in diesem Jahr um 10 Prozent geringer ausfallen als im letzten Jahr. Aber diese massiven Anstrengungen dürfen nicht zunichte gemacht werden durch einen geringeren Konsum von Schweizer Weisswein aufgrund der Importe. Damit der Markt gesunden kann, sind Massnahmen wie eine Subventionierung der nichtalkoholischen Verwendung (z. B. Traubensaft) nötig.</p><p>Um auf die Öffnung des Marktes zu reagieren, hat die Weinbaubranche tief greifende Restrukturierungen des Weinbaus in Gang gesetzt und führt diese weiter. Die Investitionen sind einschneidend, und die Anpassungszeit von fünf Jahren (1996-2000), welche der Weinbaubranche bis zur Globalisierung der Kontingente zugestanden worden ist, erwies sich als zu kurz. Eine Subvention durch den Bund ist unerlässlich, damit die Restrukturierung und die Rückkehr zur Sortenvielfalt beschleunigt werden können. Diese Subventionen tragen bei zur Vielfalt der einheimischen Weine und zur Senkung der Produktionskosten. Damit wird die Konkurrenzfähigkeit unseres Weinbaus verbessert. Die EU als wichtigste Exporteurin von Wein in die Schweiz gewährt für die Jahre 2000 und 2001 Subventionen in der Höhe von 800 Millionen Euro.</p>
    • <p>Der Entscheid, die Rot- und Weissweinkontingente zusammenzulegen und dieses gemeinsame Kontingent von 1 700 000 Hektolitern nach dem Windhundverfahren zu verteilen, wurde vom Bundesrat am 4. Dezember 1995 getroffen. Dieser Beschluss war das Ergebnis von Verhandlungen, die aufgrund der im zweiten Halbjahr 1995 angetroffenen Schwierigkeiten bei der Zuteilung der Weissweinkontingente mit der Weinbranche geführt worden sind. In der Folge wurden eine Verdoppelung des Weissweinkontingents auf 150 000 Hektoliter und eine jährliche Erhöhung um 10 000 Hektoliter während fünf Jahren beschlossen. Diese etappenweise Öffnung sollte der schweizerischen Weinwirtschaft eine sukzessive Anpassung an die veränderte Situation ermöglichen. Während desselben Zeitraumes wurde das Kontingent für Rotwein pro Jahr um die dem Weissweinkontingent hinzugefügte Menge von 10 000 Hektolitern verringert. Auf diese Weise blieb die Gesamtmenge dieser beiden Kontingente unverändert bei 1 700 000 Hektolitern. Das Parlament hat dem Zuteilungssystem und der Zusammenlegung der Rot- und Weissweinkontingente auf den 1. Januar 2001 zugestimmt.</p><p>Eine Verteilung nach dem Versteigerungsverfahren war 1995 nicht vorgesehen. Dieses wurde erst Ende 1996 für den Zeitraum von 1997 bis 2000 eingeführt. Grund dafür waren die übereilten Einfuhren zu Beginn des Jahres 1996, als innerhalb von etwa fünf Tagen das gesamte Weissweinkontingent von 150 000 Hektolitern ausgeschöpft war. </p><p>Solange die Nachfrage nach Importweinen geringer ist als das Gesamtkontingent, wird eine Versteigerung der 1 700 000 Hektoliter die Einfuhr billigen Weissweins nicht verhindern können. Angesichts der Höhe der Kontingentsmenge, die nach den verfügbaren Hinweisen zu schliessen die Nachfrage übersteigt, würde der durchschnittliche Zuschlagspreis kaum mehr als einige Rappen pro Liter betragen. Ausserdem ist festzustellen, dass zwar die Weissweinimporte im ersten Halbjahr 2001 gegenüber dem Vorjahr um 27 909 Hektoliter gestiegen sind, der Anteil des billigen Fassweines, der den Schweizer Wein der Kategorien 2 und 3 ersetzen könnte, jedoch lediglich 13 336 Hektoliter beträgt. Angesichts der getroffenen Entscheide und der dargelegten Umstände sieht der Bundesrat weder eine Änderung des Zuteilungssystems beim Weinkontingent für das Jahr 2002 noch neue Massnahmen an der Grenze vor. Er erachtet ein Eingreifen zur Beseitigung strukturell bedingter Überschüsse nicht als sinnvoll. Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes schliesst im Übrigen solche Massnahmen aus. In Anwendung von Artikel 58 dieses Gesetzes wird hingegen für die Jahre 2002 und 2003 eine Unterstützung für die Verarbeitung zu Traubensaft ins Auge gefasst, wenn in diesen beiden Jahren die Produktionsbeschränkungen von 2001 weiterhin gelten.</p><p>Der Bundesrat ermächtigte am 21. September 2001 das EVD zur Eröffnung der Vernehmlassung betreffend den Bericht über die Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("AP 2007"). Darin wird eine Finanzhilfe für die Umstellung von Rebflächen vorgeschlagen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Angesichts der Zunahme der Importe von weissem Fasswein und des Konsumrückgangs von Schweizer Weissweinen ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Ist er bereit, die Versteigerung des Weinkontingents wieder einzuführen und weitere Vorkehrungen an der Grenze zu treffen, um zu verhindern, dass die Importe von weissem Billigfasswein aus weltweiten Überschüssen, die strukturell bedingt sind, die Schweizer Weissweine verdrängen und dem Schweizer Weinbau grossen Schaden zufügen?</p><p>- Ist er bereit, durch Subventionen den Schweizer Weinmarkt zu entlasten, insbesondere durch eine Subventionierung der nichtalkoholischen Verwendung (z. B. Traubensaft), und so die bedeutenden Anstrengungen zu ergänzen, welche die Weinbaubranche in diesem Jahr schon unternommen hat, um ihre Produktion zu begrenzen und ihr Angebot in den Griff zu bekommen?</p><p>- Ist er bereit, die Branche zu unterstützen, insbesondere durch Prämien für die Restrukturierung und für die Rückkehr zu einer Sortenvielfalt der Reben, damit das einheimische Angebot vielfältiger wird?</p>
    • Konkurrenzfähigkeit des Schweizer Weines

Back to List