Unterstützung des Uno-Abstimmungskampfes durch die Bundesverwaltung

ShortId
01.3440
Id
20013440
Updated
10.04.2024 12:53
Language
de
Title
Unterstützung des Uno-Abstimmungskampfes durch die Bundesverwaltung
AdditionalIndexing
04;UNO (speziell);Public Relations;Abstimmungskampf-Kosten;Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf;Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen;Beitritt zu einer internationalen Organisation
1
  • L05K0801020102, Stellung der Behörden in Wahl- und Abstimmungskampf
  • L05K0801020103, Abstimmungskampf-Kosten
  • L05K0801010301, Finanzierung von Abstimmungs- und Wahlkämpfen
  • L05K1002010301, Beitritt zu einer internationalen Organisation
  • L03K150402, UNO (speziell)
  • L04K12010203, Public Relations
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die vom Bundesrat am 1. März 2000 beschlossene Legislaturplanung 1999-2003 beinhaltet das Ziel des Beitrittes der Schweiz zur Uno. Das Legislaturziel besagt ausserdem namentlich auch, dass der Bundesrat über den Uno-Beitritt "einen kontinuierlichen Dialog mit der Öffentlichkeit sicherstellen" will (BBl 2000 S. 2282). Die Legislaturziele wurden von Stände- und Nationalrat am 16., 20. und 22. Juni 2000 zur Kenntnis genommen.</p><p>In der Folge hat das Parlament im Rahmen des Budgets 2001 die Schaffung einer entsprechenden Kreditrubrik "201.3100.053 Information Uno-Beitritt" (nachfolgend "Uno-Information") mit 1,2 Millionen Franken bewilligt. Diese dient der Kommunikation mit der Bevölkerung über das Verhältnis der Schweiz zur Uno. Eine weitere Kredittranche von 800 000 Franken ist für das Jahr 2002 budgetiert.</p><p>Die verstärkten Kommunikationsbemühungen entsprechen insbesondere Artikel 180 der Bundesverfassung, der den Bundesrat verpflichtet, die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit zu informieren. Weiter besagt Artikel 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (172.010), dass der Bundesrat die Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit gewährleistet und für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information sorgt. Zudem stellt die Kommunikation ein Element der Umsetzung des Aussenpolitischen Berichtes des Bundesrates vom 15. November 2000 (BBl 2001 S. 261-358; insbesondere S. 295 "Aussenpolitische Sachentscheide bedingen Kenntnis und Verständnis für internationale Zusammenhänge und ihre Auswirkungen auf innenpolitische Themen. Mit einer gezielten Verstärkung der Informations- und Bildungsarbeit will der Bundesrat das Bewusstsein für die schweizerischen Handlungsmöglichkeiten und Handlungszwänge fördern.") dar, der von beiden Kammern zur Kenntnis genommen worden ist (SR am 7. März 2001, NR am 14. Juni 2001).</p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bund hat in den letzten vier Jahren keine Publikation zur Unterstützung der Uno-Initiative produziert. Vielmehr hat er im Rahmen des oben dargelegten Legislaturzieles seine Kommunikationsarbeit zum Verhältnis der Schweiz zur Uno verstärkt. Dies geschah einerseits in den vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Rahmen seiner ständigen Informationsaufgabe regelmässig herausgegeben Zeitschriften "Schweiz global" und "Politorbis". Daneben wurden ein informatives, leicht zugängliches Faltblatt und eine ebensolche Broschüre herausgegeben. Für die rechtliche Grundlage verweisen wir auf den einleitenden Text. Die Auflagen beliefen sich auf 16 000 (Faltblatt) bzw. 120 000 Exemplare (Broschüre). Verfasst wurden sie von den in der Sache zuständigen Diensten des EDA. Mit der Gestaltung wurden externe Grafiker beauftragt. Die Produktion erfolgte nach dem regulären Submissionsverfahren. Die Gesamtkosten der beiden Publikationen beliefen sich auf 194 296 Franken. Diese Summe wurde der Kreditrubrik "Uno-Information" belastet, ausser einem (in obiger Zahl mitgerechneten) Betrag von 16 058 Franken, der durch den noch nicht ausgeschöpften Drucksachenkredit des EDA finanziert werden konnte.</p><p>2. Der Bund betreibt keine Kampagne für den Uno-Beitritt. Er informiert lediglich, wie es seine Pflicht ist. Die Kampagne ist Angelegenheit der vom Bund unabhängigen privaten Kreise. Die Kommunikationsarbeit des Bundes wird weitgehend von den Informationsdiensten des EDA mit bestehenden Personalressourcen geleistet. Ausweisbare zusätzliche Personalkosten entstanden nicht. Alle an der Kommunikationsarbeit zum Verhältnis der Schweiz zur Uno beteiligten Personen nehmen weiterhin auch noch andere Aufgaben wahr. Zusätzliche Mittel wurden (zeitlich begrenzt) einzig für zwei Teilzeitstellen gesprochen. Es handelt sich dabei einerseits um die Betreuung der Uno-Homepage des EDA (siehe Frage 3). Andererseits wurde aufgrund des gestiegenen Interesses der Öffentlichkeit und der damit verbundenen vermehrten Anfragen (insbesondere der Medien) und der grösseren Anzahl der zu betreuenden schweizerischen Besucherinnen und Besucher eine zusätzliche Stelle bei der Mission in New York eingerichtet, die teilweise aus dem "Informationskredit" finanziert wird. </p><p>Ausserhalb der Bundesverwaltung setzen sich, unabhängig vom Bund, verschiedene Interessengruppen wie die Gesellschaft Schweiz/Vereinte Nationen, verschiedene Komitees sowie andere Kreise für den Uno-Beitritt der Schweiz ein und stellen in diesem Zusammenhang offenbar auch verschiedene Publikationen her. Sie sind damit in keiner Weise vom Bund beauftragt worden, und ihr Personal wird nicht vom Bund bezahlt.</p><p>3. Die Uno-Homepage wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EDA-Informationsdienstes sowie der zuständigen Abteilung neben der Erfüllung ihrer angestammten Aufgaben erstellt. Für den Unterhalt der Homepage und die Beantwortung der eingehenden Anfragen wurde eine Mitarbeiterin zu 50 Prozent angestellt. Die grosse Anzahl von Anfragen rechtfertigt diese Massnahme. Diese halbe Stelle wird durch den Personalkredit des EDA finanziert.</p><p>4. Wie das vom Parlament gebilligte Legislaturziel dies darlegt, wird der Bundesrat (insbesondere bis zur Uno-Abstimmung, aber sicher auch nachher) den Dialog mit der Öffentlichkeit weiter sicherstellen. Das Parlament hat zu diesem Zweck, wie einleitend erwähnt, einen Informationskredit bewilligt. Eine weitere Aufstockung des Stellenbestandes innerhalb der Verwaltung infolge des Kommunikationsbedürfnisses bis zur Abstimmung ist nicht vorgesehen. </p><p>5. Die Bundesverwaltung betreibt, wie oben erwähnt, keine Uno-Kampagne, sondern nimmt Kommunikationsaufgaben wahr. Damit eine professionelle Kommunikation erfolgen kann, die möglichst bedürfnisgerecht ist, lässt sich das EDA, wie andere Departemente, in vergleichbaren Fällen beraten und hat dafür 120 000 Franken des Kredites "Uno-Information" bereitgestellt.</p><p>6. Bezüglich der Festlegung der Mitgliederzahl der Uno richtet sich der Bundesrat nach der völkerrechtlich anerkannten Praxis. Gemäss dieser wird Taiwan von der grossen Mehrzahl der Staaten, so auch der Schweiz, als Staat nicht anerkannt. Taiwan hat im Übrigen auch bei den anderen internationalen Organisationen keinen Mitgliedstatus. Wenn dies in der Welthandelsorganisation abweichend behandelt wird, dann nur, weil dort das Kriterium eines unabhängigen Zollterritoriums ein zusätzlich mögliches Kriterium für die Mitgliedschaft darstellt.</p><p>7. Wie die Botschaft des Bundesrates über die Volksinitiative "Für den Beitritt der Schweiz zur Uno" ausführt (BBl 2000 S. 1218), setzt sich das Uno-Budget aus zwei Hauptkomponenten zusammen: dem regulären Budget und jenem der friedenserhaltenden Massnahmen, unter das auch die Budgets der Internationalen Kriegsverbrechertribunale fallen. Der mit der Mitgliedschaft fällig werdende Beitrag zu diesen Budgets wird in der Botschaft aufgeführt und beschrieben. Der Bundesrat hat verschiedentlich (so in seiner Beitrittsbotschaft) auf die Stabilität des regulären Budgets im Sinne eines Nullwachstums sowie auf Fluktuationen des Budgets der friedenserhaltenden Massnahmen hingewiesen. In den Anhörungen der Aussenpolitischen Kommissionen der beiden Kammern vom 3./4. April 2001 wurde dargelegt, dass das Budget der friedenserhaltenden Massnahmen im Anschluss an eine Phase massiver Reduktionen nach der Balkankrise nun wieder stark angestiegen ist. Gegenwärtig strebt es wohl erneut dem Ende einer Wachstumsphase entgegen. Die Struktur der Uno-Budgets wird selbstverständlich auch in den vom EDA verbreiteten Publikationen erwähnt (Die Schweiz und die Uno, S. 13). Die Behauptung, dass dort der Gesamthaushalt der Uno nicht ausgewiesen werde, trifft deshalb nicht zu. Die durch den UNO-Beitritt entstehenden Zusatzkosten werden als angemessen erachtet.</p><p>Die Uno ist gegen aussen schuldenfrei. Sie muss daher die wegen säumigen Beitragszahlern entstehenden finanziellen Lücken durch interne Anleihen auffangen. Anlässlich der Anhörungen vom 3./4. April 2001 wurden die Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat präzise über die finanzielle Situation der Uno informiert. Der bezüglich der ausstehenden Nominalbeträge wichtigste Schuldner der Uno hat bis Ende Oktober 2001 den grössten Teil seiner Schulden beglichen, weshalb sich die Liquiditätslage der Uno wesentlich verbessert hat.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Bundesrat nennt als erstes Ziel seiner Legislaturplanung 1999-2003 die Verbesserung der internationalen Mitwirkungsmöglichkeiten, worunter der Bundesrat u. a. den Beitritt zur Uno versteht. Dem Bundesrat zu Hilfe gekommen ist die Volksinitiative "für einen Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (Uno)", die - erst nachdem Bundesbeamte die Unterschriftensammlung aktiv unterstützt haben - knapp zustande gekommen ist. Noch bevor die Volksinitiative in den eidgenössischen Räten beraten wurde, hat die Bundesverwaltung bereits Propagandaschriften in Hochglanzausführung angefertigt, welche den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Uno schmackhaft machen sollen. Es muss befürchtet werden, dass dies erst der Anfang einer Propagandawelle des Bundes ist, die auf das Stimmvolk zurollen wird.</p><p>Um in dieser Frage Klarheit zu schaffen, bittet die SVP den Bundesrat um die dringliche Beantwortung einiger Fragen. Es ist von grosser Bedeutung, dass die Steuerpflichtigen als Träger der finanziellen Belastung in einem frühen Stadium der Kampagne und umfassend über die Verwendung ihrer Steuergelder ins Bild gesetzt werden.</p><p>1. Welche Publikationen wurden in welcher Auflage für die Unterstützung der Uno-Beitritts-Initiative in den letzten vier Jahren produziert? Auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies? Welche Kosten entstanden dabei dem Bund insgesamt (Personal-, Material- und Infrastrukturkosten usw.), und über welche Kredite wurde dies finanziert?</p><p>2. Welche Departemente und wie viele Personen innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung sind direkt und indirekt für die Uno-Kampagne und auf Kosten des Bundes tätig? Über welche Budgetposten werden sie bezahlt?</p><p>3. Wie viel kosten die Erstellung sowie der Betrieb und das notwendige Personal der Uno-Homepage der Bundesverwaltung? Über welche Kredite werden diese Kosten gedeckt?</p><p>4. Mit welchen Mitteln wird sich der Bundesrat bis zur Abstimmung für den Uno-Beitritt engagieren? Wie viele Stellenprozente sind dafür vorgesehen, und welche finanziellen Mittel werden dafür bereitgestellt?</p><p>5. Welche PR-Agenturen ausserhalb der Bundesverwaltung wurden im Rahmen der bundesrätlichen Uno-Kampagne mit Aufträgen bedacht? Wie lauten diese Aufträge, und welche Kosten sind dafür budgetiert?</p><p>6. Auf der Uno-Homepage der Bundesverwaltung wird an prominenter Stelle postuliert, neben der Schweiz sei einzig der Vatikan Nichtmitglied der Uno. Weshalb wird systematisch verschwiegen, dass auch Taiwan der Uno nicht angehört, da es 1971 aus den Vereinten Nationen ausgeschlossen wurde?</p><p>7. In seinen aus Steuergeldern finanzierten Propagandaschriften zur Uno präsentiert der Bundesrat - um die Kosten eines Uno-Beitrittes der Schweiz als angeblich gering bezeichnen zu können - den Verwaltungshaushalt der Uno als Gesamthaushalt der Vereinten Nationen, womit der Leser in den Glauben versetzt wird, aus den Aktivitäten der Uno (Gerichtshöfe, Friedensmissionen usw.) resultierten für die Uno-Mitglieder keinerlei Kosten - obwohl das Aktivitätenbudget der Uno eine gegenüber dem Verwaltungsbudget rund doppelt so hohe Summe ausweist -, bei stark steigender Tendenz!</p><p>Erachtet der Bundesrat solch selektive Information als wahrheitsgetreu, nachdem zusätzlich bekannt wurde, dass die Uno ihren Verwaltungsapparat als Folge grosser Zahlungsrückstände der Uno-Mitglieder seit längerer Zeit nur noch dank Darlehen aus Haushalten von Friedensmissionen über Wasser halten kann, deren Rückzahlung selbst in Uno-Kreisen als ungewiss eingeschätzt wird?</p>
  • Unterstützung des Uno-Abstimmungskampfes durch die Bundesverwaltung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die vom Bundesrat am 1. März 2000 beschlossene Legislaturplanung 1999-2003 beinhaltet das Ziel des Beitrittes der Schweiz zur Uno. Das Legislaturziel besagt ausserdem namentlich auch, dass der Bundesrat über den Uno-Beitritt "einen kontinuierlichen Dialog mit der Öffentlichkeit sicherstellen" will (BBl 2000 S. 2282). Die Legislaturziele wurden von Stände- und Nationalrat am 16., 20. und 22. Juni 2000 zur Kenntnis genommen.</p><p>In der Folge hat das Parlament im Rahmen des Budgets 2001 die Schaffung einer entsprechenden Kreditrubrik "201.3100.053 Information Uno-Beitritt" (nachfolgend "Uno-Information") mit 1,2 Millionen Franken bewilligt. Diese dient der Kommunikation mit der Bevölkerung über das Verhältnis der Schweiz zur Uno. Eine weitere Kredittranche von 800 000 Franken ist für das Jahr 2002 budgetiert.</p><p>Die verstärkten Kommunikationsbemühungen entsprechen insbesondere Artikel 180 der Bundesverfassung, der den Bundesrat verpflichtet, die Öffentlichkeit rechtzeitig und umfassend über seine Tätigkeit zu informieren. Weiter besagt Artikel 10 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes (172.010), dass der Bundesrat die Information der Bundesversammlung, der Kantone und der Öffentlichkeit gewährleistet und für eine einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche Information sorgt. Zudem stellt die Kommunikation ein Element der Umsetzung des Aussenpolitischen Berichtes des Bundesrates vom 15. November 2000 (BBl 2001 S. 261-358; insbesondere S. 295 "Aussenpolitische Sachentscheide bedingen Kenntnis und Verständnis für internationale Zusammenhänge und ihre Auswirkungen auf innenpolitische Themen. Mit einer gezielten Verstärkung der Informations- und Bildungsarbeit will der Bundesrat das Bewusstsein für die schweizerischen Handlungsmöglichkeiten und Handlungszwänge fördern.") dar, der von beiden Kammern zur Kenntnis genommen worden ist (SR am 7. März 2001, NR am 14. Juni 2001).</p><p>Zu den gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Der Bund hat in den letzten vier Jahren keine Publikation zur Unterstützung der Uno-Initiative produziert. Vielmehr hat er im Rahmen des oben dargelegten Legislaturzieles seine Kommunikationsarbeit zum Verhältnis der Schweiz zur Uno verstärkt. Dies geschah einerseits in den vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) im Rahmen seiner ständigen Informationsaufgabe regelmässig herausgegeben Zeitschriften "Schweiz global" und "Politorbis". Daneben wurden ein informatives, leicht zugängliches Faltblatt und eine ebensolche Broschüre herausgegeben. Für die rechtliche Grundlage verweisen wir auf den einleitenden Text. Die Auflagen beliefen sich auf 16 000 (Faltblatt) bzw. 120 000 Exemplare (Broschüre). Verfasst wurden sie von den in der Sache zuständigen Diensten des EDA. Mit der Gestaltung wurden externe Grafiker beauftragt. Die Produktion erfolgte nach dem regulären Submissionsverfahren. Die Gesamtkosten der beiden Publikationen beliefen sich auf 194 296 Franken. Diese Summe wurde der Kreditrubrik "Uno-Information" belastet, ausser einem (in obiger Zahl mitgerechneten) Betrag von 16 058 Franken, der durch den noch nicht ausgeschöpften Drucksachenkredit des EDA finanziert werden konnte.</p><p>2. Der Bund betreibt keine Kampagne für den Uno-Beitritt. Er informiert lediglich, wie es seine Pflicht ist. Die Kampagne ist Angelegenheit der vom Bund unabhängigen privaten Kreise. Die Kommunikationsarbeit des Bundes wird weitgehend von den Informationsdiensten des EDA mit bestehenden Personalressourcen geleistet. Ausweisbare zusätzliche Personalkosten entstanden nicht. Alle an der Kommunikationsarbeit zum Verhältnis der Schweiz zur Uno beteiligten Personen nehmen weiterhin auch noch andere Aufgaben wahr. Zusätzliche Mittel wurden (zeitlich begrenzt) einzig für zwei Teilzeitstellen gesprochen. Es handelt sich dabei einerseits um die Betreuung der Uno-Homepage des EDA (siehe Frage 3). Andererseits wurde aufgrund des gestiegenen Interesses der Öffentlichkeit und der damit verbundenen vermehrten Anfragen (insbesondere der Medien) und der grösseren Anzahl der zu betreuenden schweizerischen Besucherinnen und Besucher eine zusätzliche Stelle bei der Mission in New York eingerichtet, die teilweise aus dem "Informationskredit" finanziert wird. </p><p>Ausserhalb der Bundesverwaltung setzen sich, unabhängig vom Bund, verschiedene Interessengruppen wie die Gesellschaft Schweiz/Vereinte Nationen, verschiedene Komitees sowie andere Kreise für den Uno-Beitritt der Schweiz ein und stellen in diesem Zusammenhang offenbar auch verschiedene Publikationen her. Sie sind damit in keiner Weise vom Bund beauftragt worden, und ihr Personal wird nicht vom Bund bezahlt.</p><p>3. Die Uno-Homepage wurde von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des EDA-Informationsdienstes sowie der zuständigen Abteilung neben der Erfüllung ihrer angestammten Aufgaben erstellt. Für den Unterhalt der Homepage und die Beantwortung der eingehenden Anfragen wurde eine Mitarbeiterin zu 50 Prozent angestellt. Die grosse Anzahl von Anfragen rechtfertigt diese Massnahme. Diese halbe Stelle wird durch den Personalkredit des EDA finanziert.</p><p>4. Wie das vom Parlament gebilligte Legislaturziel dies darlegt, wird der Bundesrat (insbesondere bis zur Uno-Abstimmung, aber sicher auch nachher) den Dialog mit der Öffentlichkeit weiter sicherstellen. Das Parlament hat zu diesem Zweck, wie einleitend erwähnt, einen Informationskredit bewilligt. Eine weitere Aufstockung des Stellenbestandes innerhalb der Verwaltung infolge des Kommunikationsbedürfnisses bis zur Abstimmung ist nicht vorgesehen. </p><p>5. Die Bundesverwaltung betreibt, wie oben erwähnt, keine Uno-Kampagne, sondern nimmt Kommunikationsaufgaben wahr. Damit eine professionelle Kommunikation erfolgen kann, die möglichst bedürfnisgerecht ist, lässt sich das EDA, wie andere Departemente, in vergleichbaren Fällen beraten und hat dafür 120 000 Franken des Kredites "Uno-Information" bereitgestellt.</p><p>6. Bezüglich der Festlegung der Mitgliederzahl der Uno richtet sich der Bundesrat nach der völkerrechtlich anerkannten Praxis. Gemäss dieser wird Taiwan von der grossen Mehrzahl der Staaten, so auch der Schweiz, als Staat nicht anerkannt. Taiwan hat im Übrigen auch bei den anderen internationalen Organisationen keinen Mitgliedstatus. Wenn dies in der Welthandelsorganisation abweichend behandelt wird, dann nur, weil dort das Kriterium eines unabhängigen Zollterritoriums ein zusätzlich mögliches Kriterium für die Mitgliedschaft darstellt.</p><p>7. Wie die Botschaft des Bundesrates über die Volksinitiative "Für den Beitritt der Schweiz zur Uno" ausführt (BBl 2000 S. 1218), setzt sich das Uno-Budget aus zwei Hauptkomponenten zusammen: dem regulären Budget und jenem der friedenserhaltenden Massnahmen, unter das auch die Budgets der Internationalen Kriegsverbrechertribunale fallen. Der mit der Mitgliedschaft fällig werdende Beitrag zu diesen Budgets wird in der Botschaft aufgeführt und beschrieben. Der Bundesrat hat verschiedentlich (so in seiner Beitrittsbotschaft) auf die Stabilität des regulären Budgets im Sinne eines Nullwachstums sowie auf Fluktuationen des Budgets der friedenserhaltenden Massnahmen hingewiesen. In den Anhörungen der Aussenpolitischen Kommissionen der beiden Kammern vom 3./4. April 2001 wurde dargelegt, dass das Budget der friedenserhaltenden Massnahmen im Anschluss an eine Phase massiver Reduktionen nach der Balkankrise nun wieder stark angestiegen ist. Gegenwärtig strebt es wohl erneut dem Ende einer Wachstumsphase entgegen. Die Struktur der Uno-Budgets wird selbstverständlich auch in den vom EDA verbreiteten Publikationen erwähnt (Die Schweiz und die Uno, S. 13). Die Behauptung, dass dort der Gesamthaushalt der Uno nicht ausgewiesen werde, trifft deshalb nicht zu. Die durch den UNO-Beitritt entstehenden Zusatzkosten werden als angemessen erachtet.</p><p>Die Uno ist gegen aussen schuldenfrei. Sie muss daher die wegen säumigen Beitragszahlern entstehenden finanziellen Lücken durch interne Anleihen auffangen. Anlässlich der Anhörungen vom 3./4. April 2001 wurden die Aussenpolitischen Kommissionen von National- und Ständerat präzise über die finanzielle Situation der Uno informiert. Der bezüglich der ausstehenden Nominalbeträge wichtigste Schuldner der Uno hat bis Ende Oktober 2001 den grössten Teil seiner Schulden beglichen, weshalb sich die Liquiditätslage der Uno wesentlich verbessert hat.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Bundesrat nennt als erstes Ziel seiner Legislaturplanung 1999-2003 die Verbesserung der internationalen Mitwirkungsmöglichkeiten, worunter der Bundesrat u. a. den Beitritt zur Uno versteht. Dem Bundesrat zu Hilfe gekommen ist die Volksinitiative "für einen Beitritt der Schweiz zur Organisation der Vereinten Nationen (Uno)", die - erst nachdem Bundesbeamte die Unterschriftensammlung aktiv unterstützt haben - knapp zustande gekommen ist. Noch bevor die Volksinitiative in den eidgenössischen Räten beraten wurde, hat die Bundesverwaltung bereits Propagandaschriften in Hochglanzausführung angefertigt, welche den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern die Uno schmackhaft machen sollen. Es muss befürchtet werden, dass dies erst der Anfang einer Propagandawelle des Bundes ist, die auf das Stimmvolk zurollen wird.</p><p>Um in dieser Frage Klarheit zu schaffen, bittet die SVP den Bundesrat um die dringliche Beantwortung einiger Fragen. Es ist von grosser Bedeutung, dass die Steuerpflichtigen als Träger der finanziellen Belastung in einem frühen Stadium der Kampagne und umfassend über die Verwendung ihrer Steuergelder ins Bild gesetzt werden.</p><p>1. Welche Publikationen wurden in welcher Auflage für die Unterstützung der Uno-Beitritts-Initiative in den letzten vier Jahren produziert? Auf welcher Rechtsgrundlage geschah dies? Welche Kosten entstanden dabei dem Bund insgesamt (Personal-, Material- und Infrastrukturkosten usw.), und über welche Kredite wurde dies finanziert?</p><p>2. Welche Departemente und wie viele Personen innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung sind direkt und indirekt für die Uno-Kampagne und auf Kosten des Bundes tätig? Über welche Budgetposten werden sie bezahlt?</p><p>3. Wie viel kosten die Erstellung sowie der Betrieb und das notwendige Personal der Uno-Homepage der Bundesverwaltung? Über welche Kredite werden diese Kosten gedeckt?</p><p>4. Mit welchen Mitteln wird sich der Bundesrat bis zur Abstimmung für den Uno-Beitritt engagieren? Wie viele Stellenprozente sind dafür vorgesehen, und welche finanziellen Mittel werden dafür bereitgestellt?</p><p>5. Welche PR-Agenturen ausserhalb der Bundesverwaltung wurden im Rahmen der bundesrätlichen Uno-Kampagne mit Aufträgen bedacht? Wie lauten diese Aufträge, und welche Kosten sind dafür budgetiert?</p><p>6. Auf der Uno-Homepage der Bundesverwaltung wird an prominenter Stelle postuliert, neben der Schweiz sei einzig der Vatikan Nichtmitglied der Uno. Weshalb wird systematisch verschwiegen, dass auch Taiwan der Uno nicht angehört, da es 1971 aus den Vereinten Nationen ausgeschlossen wurde?</p><p>7. In seinen aus Steuergeldern finanzierten Propagandaschriften zur Uno präsentiert der Bundesrat - um die Kosten eines Uno-Beitrittes der Schweiz als angeblich gering bezeichnen zu können - den Verwaltungshaushalt der Uno als Gesamthaushalt der Vereinten Nationen, womit der Leser in den Glauben versetzt wird, aus den Aktivitäten der Uno (Gerichtshöfe, Friedensmissionen usw.) resultierten für die Uno-Mitglieder keinerlei Kosten - obwohl das Aktivitätenbudget der Uno eine gegenüber dem Verwaltungsbudget rund doppelt so hohe Summe ausweist -, bei stark steigender Tendenz!</p><p>Erachtet der Bundesrat solch selektive Information als wahrheitsgetreu, nachdem zusätzlich bekannt wurde, dass die Uno ihren Verwaltungsapparat als Folge grosser Zahlungsrückstände der Uno-Mitglieder seit längerer Zeit nur noch dank Darlehen aus Haushalten von Friedensmissionen über Wasser halten kann, deren Rückzahlung selbst in Uno-Kreisen als ungewiss eingeschätzt wird?</p>
    • Unterstützung des Uno-Abstimmungskampfes durch die Bundesverwaltung

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