Legalisierung der "sans-papiers"
- ShortId
-
01.3442
- Id
-
20013442
- Updated
-
10.04.2024 08:32
- Language
-
de
- Title
-
Legalisierung der "sans-papiers"
- AdditionalIndexing
-
2811;Schwarzarbeit;Information;Aufenthalt von Ausländern/-innen;illegale Zuwanderung;Papierlose/r;Stellung der Frau
- 1
-
- L05K0506010402, Papierlose/r
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L06K010803060101, illegale Zuwanderung
- L05K0702030211, Schwarzarbeit
- L03K120101, Information
- L03K010104, Stellung der Frau
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Es ist eine Tatsache, dass sich in der Schweiz - wie in allen anderen Staaten - Ausländerinnen und Ausländer ohne die notwendigen Bewilligungen aufhalten. Die Schätzungen über deren Zahl gehen allerdings sehr weit auseinander. Es liegt in der Natur der Sache, dass genaue Aussagen nicht möglich sind. Den Bundesstellen sind nur jene Fälle bekannt, die von den Kantonen zur Zustimmung unterbreitet werden. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich in einzelnen Fällen schwerwiegende persönliche Härtefälle ergeben können.</p><p>2./3. In den ausführlichen Stellungnahmen zur Motion Fankhauser 97.3577, "Amnestie für Papierlose"), vom 9. Dezember 1997, zur Interpellation Hubmann 00.3370, "Regularisierung der 'sans-papiers'", vom 23. Juni 2000, und zur Motion Zisyadis 01.3149, "Aufenthaltsbewilligung für Papierlose in der Schweiz", vom 22. März 2001 legte der Bundesrat bereits dar, warum er eine generelle Amnestie für rechtswidrig anwesende Personen in der Schweiz ablehnt. Die in der Zwischenzeit erfolgten Gebäudebesetzungen durch einige Ausländerinnen und Ausländer sowie Unterstützungsgruppen ändern an dieser grundsätzlichen Haltung nichts. In seiner Stellungnahme anlässlich der Fragestunde vom 1. Oktober 2001 hat der Bundesrat seine Haltung zu den "sans-papiers" bekräftigt.</p><p>Anlässlich der Migrationstagung der EU-Präsidentschaft vom 16. Oktober 2001 in Brüssel, an der die Schweiz ebenfalls teilnehmen konnte, wurde auch das Problem der rechtswidrig anwesenden Ausländerinnen und Ausländer erörtert. Die zuständigen Fachminister der EU-Mitgliedstaaten haben dabei betont, dass Amnestien keine Lösung für das Problem der illegalen Migration darstellen. Diese Meinung wurde auch von Vertretern jener Staaten geäussert, die bereits solche Amnestien durchgeführt haben. </p><p>In begründeten Härtefällen können, im Rahmen des geltenden Rechtes, bereits heute Lösungen angeboten werden. Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik trägt humanitären Anliegen im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in einem sehr hohen Mass Rechnung. Allein im Zeitraum vom Januar 1999 bis Ende August 2001 wurden beispielsweise an 10 449 Personen aus humanitären Gründen Aufenthaltsbewilligungen erteilt, obwohl sie die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllten. Zudem wurden rund 15 000 Personen, insbesondere aus dem Asylbereich, im Rahmen der humanitären Aktion 2000 vorläufig aufgenommen. </p><p>Diese ständige humanitäre Praxis ist zwar weniger spektakulär als die geforderte Globallösung für rechtswidrig anwesende Ausländerinnen und Ausländer. Aus gesamtheitlicher Sicht ist sie jedoch insbesondere wegen ihrer Nachhaltigkeit und Einzelfallgerechtigkeit vorzuziehen. Bei der Bewilligungserteilung aus humanitären Gründen besteht eine umfangreiche und langjährige Praxis des Bundesamtes für Ausländerfragen. Zudem ist gegen Entscheide dieses Amtes eine Beschwerde beim EJPD und beim Bundesgericht möglich. Damit ist eine rechtsgleiche Behandlung aller Gesuche, auch wenn sie vorübergehend zunehmen sollten, sichergestellt. </p><p>Für die Beurteilung des Einzelfalls sind insbesondere folgende Kriterien massgebend: die Dauer des Aufenthaltes, die soziale und berufliche Integration, die familiäre und gesundheitliche Situation sowie die näheren Umstände, die zum illegalen Aufenthalt geführt haben. Die zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Ausländerfragen und Bundesamt für Flüchtlinge) haben diese Praxis in einem Schreiben näher erläutert, das den Kantonsregierungen zur Stellungnahme unterbreitet wurde. Ziel dieses Rundschreibens ist es, Transparenz zu schaffen: bei den kantonalen Behörden, aber auch bei den betroffenen Personen.</p><p>Zudem wird die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie geprüft, die genauere Aussagen über die Situation und die Zahl von rechtswidrig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz erlaubt.</p><p>Anlässlich der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vom 8. bis 9. November 2001 sprachen sich die Vertreter der Kantonsregierungen einstimmig gegen eine allgemeine Amnestie und gegen besondere Kontingente für illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer aus. Darüber hinaus wurde die Schaffung eines "runden Tisches" und ein Moratorium beim Vollzug von Wegweisungen abgelehnt.</p><p>4. Eine unabhängige Beratungsstelle kann den betroffenen Personen helfen, ihre weitere Zukunft - auch im Herkunftsland - gut zu planen und vorzubereiten. Der Bundesrat unterstützt in diesem Sinn die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Ausländerfragen (EKA) an die Kantone, Ombudsstellen zu bezeichnen, wenn sie dies für notwendig erachten. Angesichts des breit ausgebauten Verwaltungsverfahrens mit Rekursmöglichkeiten wäre es indessen auch nach der Meinung der EKA nicht sinnvoll, wenn solche Stellen laufende Verfahren beeinflussen könnten.</p><p>Im Asylbereich werden die Fragen der Asylgewährung und der Wegweisung abschliessend durch die schweizerische Asylrekurskommission als unabhängige richterliche Instanz beurteilt. Das Asylgesetz sieht vor, dass rechtskräftig abgelehnte Asyl- und Wegweisungsentscheide durch die kantonalen Behörden zu vollziehen sind. Erweist sich der Wegweisungsvollzug als nicht durchführbar, beantragt der Kanton beim zuständigen Bundesamt die vorläufige Aufnahme. Eine weitere kantonale Interventionsmöglichkeit sieht das Asylgesetz nicht vor.</p><p>5. Im Rahmen der vom Bundesrat bevorzugten Härtefallprüfung im Einzelfall ist es möglich, den besonderen Umständen des Einzelfalls gebührend Rechnung zu tragen. Dies gilt auch für die erwähnten Frauen, die illegal als Haushaltshilfen oder im Sexgewerbe tätig sind.</p><p>6. Der Entwurf des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit wurde von der Mehrheit der in der Vernehmlassung befragten Kreise positiv aufgenommen. Er umfasst administrative Erleichterungen für Dienstleistungen im Haushalt, die Verstärkung der Kontrollkompetenzen von paritätischen und tripartiten Kommissionen, eine begrenzte Vernetzung von Administrativdaten, Massnahmen gegen die Scheinselbstständigkeit sowie eine Verschärfung der Sanktionen (z. B. Möglichkeit zum Ausschluss von Vergabearbeiten des öffentlichen Beschaffungswesens).</p><p>Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement den Auftrag erteilt, bis Ende 2001 die Botschaft zu diesem Gesetz auszuarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Hinter der Bezeichnung "sans-papiers" stehen Personen, die oft seit Jahren in der Schweiz leben und mit ihrer Arbeit unter meist prekären Bedingungen die Entwicklung der schweizerischen Wirtschaft mitprägen. Unanständige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren von diesen Menschen, indem sie ihnen ausbeuterische Arbeitsbedingungen aufzwingen, denen sie schutzlos ausgeliefert sind. Die "sans-papiers" bezahlen zum Teil Beiträge an die Sozialversicherungen, ohne je davon profitieren zu können. Viele haben Familien und leben mit ihren Kindern in ständiger Angst vor einer möglichen Ausweisung aus der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat beauftragt die Kantone mit der Lösung des Problems. Dieses Verhalten ist äusserst fragwürdig, denn die abschliessende Kompetenz hat sich der Bundesrat in Artikel 13 Buchstabe f der Verordnung über die Begrenzung der Ausländer in der Schweiz (BVO) explizit selbst gegeben. Die Angst, dass eine kollektive Regularisierung die "sans-papiers" aus allen umliegenden Ländern anzieht, ist unbegründet. Zudem beziehen die "sans-papiers" in unserem Land keine Fürsorgeleistungen, sondern kommen für ihren Unterhalt selber auf.</p><p>Angesichts der dramatischen Situation dieser Menschen muss der Bundesrat seine Vogel-Strauss-Politik unverzüglich beenden. Eine verantwortliche Politik kann nur darin bestehen, dass die Anwesenheit dieser Menschen endlich zur Kenntnis genommen wird und ihnen Arbeitsbedingungen garantiert werden, die keine Ausbeutung erlauben.</p><p>Die SP-Fraktion ersucht den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Situation der "sans-papiers" in der Schweiz? Wie informiert er sich umfassend über diese Problematik (statistische Daten, Anzahl, Aufenthaltsdauer, Wirtschaftszweige, Massnahmen anderer Länder)?</p><p>2. Teilt er unsere Meinung, dass es eine kollektive humanitäre Lösung für diese Menschen braucht, welche einhergeht mit dem Kampf gegen die Schwarzarbeit? Ist er nicht auch der Ansicht, dass die heute rein einzelfallbezogene Härtefallregelung, wie sie in Artikel 13 Buchstabe f BVO festgelegt ist und gesetzlich nur beschränkte Möglichkeiten für positive Entscheide zulässt, dem Problem der grossen Zahl der heute in der Schweiz lebenden "sans-papiers" nicht gerecht wird?</p><p>3. Das heute bestehende polizeiliche Ermessen ist zu weit gefasst. Ist der Bundesrat bereit, sich vom Status quo der heutigen Regelung zu distanzieren und den beiden Kammern einen dringlichen Bundesbeschluss mit Vorschlägen für eine kollektive Regularisierung anhand von klar definierten Bedingungen vorzulegen?</p><p>4. Wie beurteilt er die vorgeschlagene Lösung der Eidgenössischen Kommission für Ausländerfragen, welche die Einrichtung von Ombudsstellen vorsieht?</p><p>5. Die Frauen unter den "sans-papiers" sind, da sie mehrheitlich als Haushalthilfen und Sexarbeiterinnen arbeiten, auf dem Arbeitsmarkt schwierigsten Bedingungen ausgesetzt. Ist der Bundesrat bereit, vor allem auch die Situation dieser Frauen mit besonderer Sorgfalt zu prüfen?</p><p>6. Was unternimmt der Bundesrat gegen die Schwarzarbeit?</p>
- Legalisierung der "sans-papiers"
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>1. Es ist eine Tatsache, dass sich in der Schweiz - wie in allen anderen Staaten - Ausländerinnen und Ausländer ohne die notwendigen Bewilligungen aufhalten. Die Schätzungen über deren Zahl gehen allerdings sehr weit auseinander. Es liegt in der Natur der Sache, dass genaue Aussagen nicht möglich sind. Den Bundesstellen sind nur jene Fälle bekannt, die von den Kantonen zur Zustimmung unterbreitet werden. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass sich in einzelnen Fällen schwerwiegende persönliche Härtefälle ergeben können.</p><p>2./3. In den ausführlichen Stellungnahmen zur Motion Fankhauser 97.3577, "Amnestie für Papierlose"), vom 9. Dezember 1997, zur Interpellation Hubmann 00.3370, "Regularisierung der 'sans-papiers'", vom 23. Juni 2000, und zur Motion Zisyadis 01.3149, "Aufenthaltsbewilligung für Papierlose in der Schweiz", vom 22. März 2001 legte der Bundesrat bereits dar, warum er eine generelle Amnestie für rechtswidrig anwesende Personen in der Schweiz ablehnt. Die in der Zwischenzeit erfolgten Gebäudebesetzungen durch einige Ausländerinnen und Ausländer sowie Unterstützungsgruppen ändern an dieser grundsätzlichen Haltung nichts. In seiner Stellungnahme anlässlich der Fragestunde vom 1. Oktober 2001 hat der Bundesrat seine Haltung zu den "sans-papiers" bekräftigt.</p><p>Anlässlich der Migrationstagung der EU-Präsidentschaft vom 16. Oktober 2001 in Brüssel, an der die Schweiz ebenfalls teilnehmen konnte, wurde auch das Problem der rechtswidrig anwesenden Ausländerinnen und Ausländer erörtert. Die zuständigen Fachminister der EU-Mitgliedstaaten haben dabei betont, dass Amnestien keine Lösung für das Problem der illegalen Migration darstellen. Diese Meinung wurde auch von Vertretern jener Staaten geäussert, die bereits solche Amnestien durchgeführt haben. </p><p>In begründeten Härtefällen können, im Rahmen des geltenden Rechtes, bereits heute Lösungen angeboten werden. Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik trägt humanitären Anliegen im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in einem sehr hohen Mass Rechnung. Allein im Zeitraum vom Januar 1999 bis Ende August 2001 wurden beispielsweise an 10 449 Personen aus humanitären Gründen Aufenthaltsbewilligungen erteilt, obwohl sie die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllten. Zudem wurden rund 15 000 Personen, insbesondere aus dem Asylbereich, im Rahmen der humanitären Aktion 2000 vorläufig aufgenommen. </p><p>Diese ständige humanitäre Praxis ist zwar weniger spektakulär als die geforderte Globallösung für rechtswidrig anwesende Ausländerinnen und Ausländer. Aus gesamtheitlicher Sicht ist sie jedoch insbesondere wegen ihrer Nachhaltigkeit und Einzelfallgerechtigkeit vorzuziehen. Bei der Bewilligungserteilung aus humanitären Gründen besteht eine umfangreiche und langjährige Praxis des Bundesamtes für Ausländerfragen. Zudem ist gegen Entscheide dieses Amtes eine Beschwerde beim EJPD und beim Bundesgericht möglich. Damit ist eine rechtsgleiche Behandlung aller Gesuche, auch wenn sie vorübergehend zunehmen sollten, sichergestellt. </p><p>Für die Beurteilung des Einzelfalls sind insbesondere folgende Kriterien massgebend: die Dauer des Aufenthaltes, die soziale und berufliche Integration, die familiäre und gesundheitliche Situation sowie die näheren Umstände, die zum illegalen Aufenthalt geführt haben. Die zuständigen Bundesämter (Bundesamt für Ausländerfragen und Bundesamt für Flüchtlinge) haben diese Praxis in einem Schreiben näher erläutert, das den Kantonsregierungen zur Stellungnahme unterbreitet wurde. Ziel dieses Rundschreibens ist es, Transparenz zu schaffen: bei den kantonalen Behörden, aber auch bei den betroffenen Personen.</p><p>Zudem wird die Durchführung einer wissenschaftlichen Studie geprüft, die genauere Aussagen über die Situation und die Zahl von rechtswidrig anwesenden Ausländerinnen und Ausländern in der Schweiz erlaubt.</p><p>Anlässlich der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vom 8. bis 9. November 2001 sprachen sich die Vertreter der Kantonsregierungen einstimmig gegen eine allgemeine Amnestie und gegen besondere Kontingente für illegal anwesende Ausländerinnen und Ausländer aus. Darüber hinaus wurde die Schaffung eines "runden Tisches" und ein Moratorium beim Vollzug von Wegweisungen abgelehnt.</p><p>4. Eine unabhängige Beratungsstelle kann den betroffenen Personen helfen, ihre weitere Zukunft - auch im Herkunftsland - gut zu planen und vorzubereiten. Der Bundesrat unterstützt in diesem Sinn die Empfehlung der Eidgenössischen Kommission für Ausländerfragen (EKA) an die Kantone, Ombudsstellen zu bezeichnen, wenn sie dies für notwendig erachten. Angesichts des breit ausgebauten Verwaltungsverfahrens mit Rekursmöglichkeiten wäre es indessen auch nach der Meinung der EKA nicht sinnvoll, wenn solche Stellen laufende Verfahren beeinflussen könnten.</p><p>Im Asylbereich werden die Fragen der Asylgewährung und der Wegweisung abschliessend durch die schweizerische Asylrekurskommission als unabhängige richterliche Instanz beurteilt. Das Asylgesetz sieht vor, dass rechtskräftig abgelehnte Asyl- und Wegweisungsentscheide durch die kantonalen Behörden zu vollziehen sind. Erweist sich der Wegweisungsvollzug als nicht durchführbar, beantragt der Kanton beim zuständigen Bundesamt die vorläufige Aufnahme. Eine weitere kantonale Interventionsmöglichkeit sieht das Asylgesetz nicht vor.</p><p>5. Im Rahmen der vom Bundesrat bevorzugten Härtefallprüfung im Einzelfall ist es möglich, den besonderen Umständen des Einzelfalls gebührend Rechnung zu tragen. Dies gilt auch für die erwähnten Frauen, die illegal als Haushaltshilfen oder im Sexgewerbe tätig sind.</p><p>6. Der Entwurf des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit wurde von der Mehrheit der in der Vernehmlassung befragten Kreise positiv aufgenommen. Er umfasst administrative Erleichterungen für Dienstleistungen im Haushalt, die Verstärkung der Kontrollkompetenzen von paritätischen und tripartiten Kommissionen, eine begrenzte Vernetzung von Administrativdaten, Massnahmen gegen die Scheinselbstständigkeit sowie eine Verschärfung der Sanktionen (z. B. Möglichkeit zum Ausschluss von Vergabearbeiten des öffentlichen Beschaffungswesens).</p><p>Der Bundesrat hat dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement den Auftrag erteilt, bis Ende 2001 die Botschaft zu diesem Gesetz auszuarbeiten.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Hinter der Bezeichnung "sans-papiers" stehen Personen, die oft seit Jahren in der Schweiz leben und mit ihrer Arbeit unter meist prekären Bedingungen die Entwicklung der schweizerischen Wirtschaft mitprägen. Unanständige Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber profitieren von diesen Menschen, indem sie ihnen ausbeuterische Arbeitsbedingungen aufzwingen, denen sie schutzlos ausgeliefert sind. Die "sans-papiers" bezahlen zum Teil Beiträge an die Sozialversicherungen, ohne je davon profitieren zu können. Viele haben Familien und leben mit ihren Kindern in ständiger Angst vor einer möglichen Ausweisung aus der Schweiz.</p><p>Der Bundesrat beauftragt die Kantone mit der Lösung des Problems. Dieses Verhalten ist äusserst fragwürdig, denn die abschliessende Kompetenz hat sich der Bundesrat in Artikel 13 Buchstabe f der Verordnung über die Begrenzung der Ausländer in der Schweiz (BVO) explizit selbst gegeben. Die Angst, dass eine kollektive Regularisierung die "sans-papiers" aus allen umliegenden Ländern anzieht, ist unbegründet. Zudem beziehen die "sans-papiers" in unserem Land keine Fürsorgeleistungen, sondern kommen für ihren Unterhalt selber auf.</p><p>Angesichts der dramatischen Situation dieser Menschen muss der Bundesrat seine Vogel-Strauss-Politik unverzüglich beenden. Eine verantwortliche Politik kann nur darin bestehen, dass die Anwesenheit dieser Menschen endlich zur Kenntnis genommen wird und ihnen Arbeitsbedingungen garantiert werden, die keine Ausbeutung erlauben.</p><p>Die SP-Fraktion ersucht den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Wie beurteilt er die Situation der "sans-papiers" in der Schweiz? Wie informiert er sich umfassend über diese Problematik (statistische Daten, Anzahl, Aufenthaltsdauer, Wirtschaftszweige, Massnahmen anderer Länder)?</p><p>2. Teilt er unsere Meinung, dass es eine kollektive humanitäre Lösung für diese Menschen braucht, welche einhergeht mit dem Kampf gegen die Schwarzarbeit? Ist er nicht auch der Ansicht, dass die heute rein einzelfallbezogene Härtefallregelung, wie sie in Artikel 13 Buchstabe f BVO festgelegt ist und gesetzlich nur beschränkte Möglichkeiten für positive Entscheide zulässt, dem Problem der grossen Zahl der heute in der Schweiz lebenden "sans-papiers" nicht gerecht wird?</p><p>3. Das heute bestehende polizeiliche Ermessen ist zu weit gefasst. Ist der Bundesrat bereit, sich vom Status quo der heutigen Regelung zu distanzieren und den beiden Kammern einen dringlichen Bundesbeschluss mit Vorschlägen für eine kollektive Regularisierung anhand von klar definierten Bedingungen vorzulegen?</p><p>4. Wie beurteilt er die vorgeschlagene Lösung der Eidgenössischen Kommission für Ausländerfragen, welche die Einrichtung von Ombudsstellen vorsieht?</p><p>5. Die Frauen unter den "sans-papiers" sind, da sie mehrheitlich als Haushalthilfen und Sexarbeiterinnen arbeiten, auf dem Arbeitsmarkt schwierigsten Bedingungen ausgesetzt. Ist der Bundesrat bereit, vor allem auch die Situation dieser Frauen mit besonderer Sorgfalt zu prüfen?</p><p>6. Was unternimmt der Bundesrat gegen die Schwarzarbeit?</p>
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