Zukunft der Swissair
- ShortId
-
01.3443
- Id
-
20013443
- Updated
-
10.04.2024 09:43
- Language
-
de
- Title
-
Zukunft der Swissair
- AdditionalIndexing
-
15;Unternehmensbeihilfe;Verwaltungsrat;Belegschaftsaktien;Erhaltung von Arbeitsplätzen;Swissair;Bank
- 1
-
- L05K1801021104, Swissair
- L05K0702030308, Erhaltung von Arbeitsplätzen
- L06K070204010102, Belegschaftsaktien
- L05K0704010111, Unternehmensbeihilfe
- L05K0703040105, Verwaltungsrat
- L04K11040101, Bank
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Beantwortung der durch die Interpellantin aufgeworfenen Fragen muss folgender Vorbehalt vorangestellt werden: Die Gespräche und Verhandlungen rund um die wirtschaftliche Gesundung der Swissair sind zurzeit voll im Gange. Das Ergebnis dieses Prozesses wie auch die Einflüsse äusserer Ereignisse können zum heutigen Zeitpunkt nicht verlässlich abgeschätzt werden. Der Vertreter des Bundesrates wird deshalb bei der Behandlung des Vorstosses im Rat eine aktualisierte Stellungnahme vornehmen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellantin ist Folgendes festzuhalten:</p><p>1. Der Bundesrat hat die Entwicklung der finanziellen Situation der Swissair fortlaufend und mit wachsender Besorgnis verfolgt. Dies bereits im Vorfeld der ordentlichen Generalversammlung im April dieses Jahres, aber auch bei der Präsentation des Halbjahresergebnisses 2001, welche eine erneute Zuspitzung der finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens zu Tage förderte.</p><p>Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben weit reichende negative Auswirkungen auf die gesamte Luftfahrtbranche; im Falle der Swissair trafen diese ein bereits vorher geschwächtes Unternehmen. Die schrecklichen Attentate führen nicht nur zu einem Einbruch beim Flugverkehrsaufkommen (insbesondere auf der Nordatlantikroute), sondern auch zu grossen Umsatzeinbussen bei Tochtergesellschaften der Swissair Group. Hinzu kommt, dass sich das Umfeld für die geplante Veräusserung einzelner Bereiche verschlechtert hat. Es steht deshalb ausser Frage, dass das wirtschaftliche Überleben der Swissair ohne nachhaltige Sanierung ernsthaft gefährdet ist.</p><p>2./3. (zweiter Teil) Am 25. April 2001 hat die Generalversammlung der SAir Group dem Antrag des Bundes und des Kantons Zürich auf Einleitung einer Sonderprüfung nach den Artikeln 697a ff. OR mit grossem Mehr entsprochen. Gestützt darauf haben Bund und Kanton beim Einzelrichter des Bezirksgerichtes Zürich die Einsetzung eines Sonderprüfers beantragt. Diesem Antrag wurde am 19. Juni 2001 stattgegeben. Als Sonderprüferin wurde die Firma Ernst & Young AG bezeichnet. Der Bericht über die Ergebnisse der Sonderprüfung ist bis am 31. Dezember 2001 dem Richter vorzulegen. Dieser leitet ihn der Gesellschaft weiter und entscheidet auf ihr Begehren, ob einzelne Stellen Geschäftsgeheimnisse oder andere schutzwürdige Interessen verletzen und daher den Gesuchstellern nicht vorgelegt werden sollen. Anschliessend erhalten Gesellschaft und Gesuchsteller Gelegenheit, zum bereinigten Bericht Stellung zu nehmen und Ergänzungsfragen zu stellen (Art. 697e OR). Sobald die Ergebnisse dieses Verfahrens vorliegen, wird das EFD die Chancen und Risiken einer allfälligen Verantwortlichkeitsklage gegen Gesellschaftsorgane sorgfältig abwägen und dem Bundesrat Antrag stellen. Schon heute steht aber fest, dass die Realisierung unternehmerischer Risiken für sich allein keine Verantwortlichkeit begründet; vielmehr müssten den Gesellschaftsorganen eigentliche Sorgfaltspflichtverletzungen vorgeworfen werden können.</p><p>Von der Sache wie vom zeitlichen Ablauf her ist damit die Frage allfälliger Verantwortlichkeitsklagen klar von der anstehenden, zeitlich dringlichen Sanierung der Swissair zu trennen.</p><p>3. (erster Teil)/4.-6. Der Bundesrat hat sich eingehend mit der Frage einer Beteiligung des Bundes an der Sanierung der Swissair auseinander gesetzt. Er hat dabei die folgenden Grundsätze festgelegt:</p><p>a. Leitfaden ist das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Unternehmung. Dieses besteht in erster Linie in der Anbindung des Wirtschaftsstandortes Schweiz an den internationalen Flugverkehr sowie den damit verbundenen Arbeitsplätzen.</p><p>b. Anlass für ein allfälliges Engagement der öffentlichen Hand ist der durch die Terrorakte verursachte finanzielle Schaden der Swissair Group.</p><p>c. Ziel einer konzertierten Aktion ist eine langfristig tragfähige Lösung. Dies schliesst bloss kurzfristige Liquiditätsüberbrückungen (Pflästerlipolitik) und ein isoliertes Engagement des Bundes aus.</p><p>d. Bedingung ist eine Gesamtsanierung der Swissair Group:</p><p>- unter Einbezug aller relevanten Stakeholders (Banken, Wirtschaft, Leasing-Gesellschaften, Bondholders, Personal und Gewerkschaften, öffentliche und private Aktionäre);</p><p>- nach dem Prinzip der Opfersymmetrie;</p><p>- zur Sicherung der kurzfristigen Liquidität und zur Erreichung einer nachhaltigen Rekapitalisierung;</p><p>- auf der Grundlage eines überarbeiteten, realistischen Restrukturierungs- und Businessplans der Unternehmung.</p><p>e. Die Initiative für eine solche Gesamtsanierung muss von der Wirtschaft ausgehen.</p><p>f. Im Rahmen einer solchen Gesamtsanierung muss ein Beitrag des Bundes auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen abgestützt werden. Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes erlaubt dem Bund, sich am Kapital der Swissair Group zu beteiligen, wenn dies im allgemeinen Interesse liegt. Es besteht damit eine Rechtsgrundlage für eine Beteiligung an einer Kapitalerhöhung, wobei das Parlament den erforderlichen Zahlungskredit bewilligen muss. Ein Engagement des Bundes hat weiter die im Rahmen internationaler Abkommen eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.</p><p>g. Das Zusatzengagement des Bundes ist zeitlich zu befristen.</p><p>Ausgehend von diesen Grundsätzen begrüsst und unterstützt der Bundesrat die angelaufenen Gespräche und Verhandlungen unter der Leitung von alt Nationalrat Ulrich Bremi. Er hat ebenfalls mit Interesse vom präsentierten Sanierungskonzept der Swissair Group Kenntnis genommen. Er beurteilt diese beiden Initiativen als erste, unabdingbare Schritte auf dem noch langen und steinigen Weg zu einer nachhaltigen Lösung.</p><p>Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass der Bund mit der kurzfristigen Sicherstellung von Haftpflichtansprüchen Dritter aus Folgen von Krieg und Terror gegenüber Schweizerischen Luftfahrtgesellschaften seine Verantwortung gegenüber der Luftfahrt unter Beweis gestellt hat.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Situation der Swissair-Gruppe hat sich dramatisch verschlimmert. Selbst ein Konkurs wird nicht mehr ausgeschlossen. Betroffen sind von der Krise der Unternehmensgruppe Zehntausende von Arbeitsplätzen. Auch nach der Führungsübernahme durch Mario Corti ist keine klare Unternehmensstrategie ersichtlich. Die Terroranschläge in den USA führen zu zusätzlichen finanziellen Verlusten. Der Börsenkurs ist unter den Nominalwert gefallen.</p><p>Der Bundesrat wird zur Situation der Swissair-Gruppe um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:</p><p>1. Wie beurteilt er die finanzielle Lage der Swissair und ihrer Tochtergesellschaften und die Zukunft der Arbeitsplätze der Swissair-Gruppe im In- und Ausland?</p><p>2. Wie schätzt er aufgrund seines aktuellen Kenntnisstands die Verantwortlichkeit des abtretenden Verwaltungsrates und der involvierten Banken an der derzeitigen Krise der Swissair ein?</p><p>3. Ist er als politisch gewichtiger Aktionär bereit, sich dafür einzusetzen, dass die involvierten Banken (vorab Crédit Suisse) auf die Rückzahlung der ausstehenden Kredite verzichten und die verantwortlichen, abtretenden und abgetretenen Verwaltungsräte und Verwaltungsrätinnen substanziell - im Umfang von mindestens 500 Millionen Franken - zur Sanierung der Swissair beitragen?</p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht er zur Rettung der Swissair und der Arbeitsplätze von Zehntausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im In- und Ausland?</p><p>5. Ist er im Rahmen einer Gesamtsanierung des Swissair-Konzerns unter Beteiligung der involvierten Banken und der verantwortlichen Verwaltungsräte und Verwaltungsrätinnen bereit, auch die Beteiligung des Bundes (und allenfalls der Kantone und Gemeinden, die Swissair-Aktien in ihrem Portefeuille halten) an einer Refinanzierung der Swissair zu prüfen? Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch ausländische Staaten wie die USA und Grossbritannien ein finanzielles Engagement zur Rettung national bedeutsamer Airlines erwägen.</p><p>6. Wie beurteilt er eine Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer Sanierung (Mitarbeiteraktien)?</p>
- Zukunft der Swissair
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Beantwortung der durch die Interpellantin aufgeworfenen Fragen muss folgender Vorbehalt vorangestellt werden: Die Gespräche und Verhandlungen rund um die wirtschaftliche Gesundung der Swissair sind zurzeit voll im Gange. Das Ergebnis dieses Prozesses wie auch die Einflüsse äusserer Ereignisse können zum heutigen Zeitpunkt nicht verlässlich abgeschätzt werden. Der Vertreter des Bundesrates wird deshalb bei der Behandlung des Vorstosses im Rat eine aktualisierte Stellungnahme vornehmen.</p><p>Zu den einzelnen Fragen der Interpellantin ist Folgendes festzuhalten:</p><p>1. Der Bundesrat hat die Entwicklung der finanziellen Situation der Swissair fortlaufend und mit wachsender Besorgnis verfolgt. Dies bereits im Vorfeld der ordentlichen Generalversammlung im April dieses Jahres, aber auch bei der Präsentation des Halbjahresergebnisses 2001, welche eine erneute Zuspitzung der finanziellen Schwierigkeiten des Unternehmens zu Tage förderte.</p><p>Die Terroranschläge vom 11. September 2001 haben weit reichende negative Auswirkungen auf die gesamte Luftfahrtbranche; im Falle der Swissair trafen diese ein bereits vorher geschwächtes Unternehmen. Die schrecklichen Attentate führen nicht nur zu einem Einbruch beim Flugverkehrsaufkommen (insbesondere auf der Nordatlantikroute), sondern auch zu grossen Umsatzeinbussen bei Tochtergesellschaften der Swissair Group. Hinzu kommt, dass sich das Umfeld für die geplante Veräusserung einzelner Bereiche verschlechtert hat. Es steht deshalb ausser Frage, dass das wirtschaftliche Überleben der Swissair ohne nachhaltige Sanierung ernsthaft gefährdet ist.</p><p>2./3. (zweiter Teil) Am 25. April 2001 hat die Generalversammlung der SAir Group dem Antrag des Bundes und des Kantons Zürich auf Einleitung einer Sonderprüfung nach den Artikeln 697a ff. OR mit grossem Mehr entsprochen. Gestützt darauf haben Bund und Kanton beim Einzelrichter des Bezirksgerichtes Zürich die Einsetzung eines Sonderprüfers beantragt. Diesem Antrag wurde am 19. Juni 2001 stattgegeben. Als Sonderprüferin wurde die Firma Ernst & Young AG bezeichnet. Der Bericht über die Ergebnisse der Sonderprüfung ist bis am 31. Dezember 2001 dem Richter vorzulegen. Dieser leitet ihn der Gesellschaft weiter und entscheidet auf ihr Begehren, ob einzelne Stellen Geschäftsgeheimnisse oder andere schutzwürdige Interessen verletzen und daher den Gesuchstellern nicht vorgelegt werden sollen. Anschliessend erhalten Gesellschaft und Gesuchsteller Gelegenheit, zum bereinigten Bericht Stellung zu nehmen und Ergänzungsfragen zu stellen (Art. 697e OR). Sobald die Ergebnisse dieses Verfahrens vorliegen, wird das EFD die Chancen und Risiken einer allfälligen Verantwortlichkeitsklage gegen Gesellschaftsorgane sorgfältig abwägen und dem Bundesrat Antrag stellen. Schon heute steht aber fest, dass die Realisierung unternehmerischer Risiken für sich allein keine Verantwortlichkeit begründet; vielmehr müssten den Gesellschaftsorganen eigentliche Sorgfaltspflichtverletzungen vorgeworfen werden können.</p><p>Von der Sache wie vom zeitlichen Ablauf her ist damit die Frage allfälliger Verantwortlichkeitsklagen klar von der anstehenden, zeitlich dringlichen Sanierung der Swissair zu trennen.</p><p>3. (erster Teil)/4.-6. Der Bundesrat hat sich eingehend mit der Frage einer Beteiligung des Bundes an der Sanierung der Swissair auseinander gesetzt. Er hat dabei die folgenden Grundsätze festgelegt:</p><p>a. Leitfaden ist das öffentliche Interesse an der Erhaltung der Unternehmung. Dieses besteht in erster Linie in der Anbindung des Wirtschaftsstandortes Schweiz an den internationalen Flugverkehr sowie den damit verbundenen Arbeitsplätzen.</p><p>b. Anlass für ein allfälliges Engagement der öffentlichen Hand ist der durch die Terrorakte verursachte finanzielle Schaden der Swissair Group.</p><p>c. Ziel einer konzertierten Aktion ist eine langfristig tragfähige Lösung. Dies schliesst bloss kurzfristige Liquiditätsüberbrückungen (Pflästerlipolitik) und ein isoliertes Engagement des Bundes aus.</p><p>d. Bedingung ist eine Gesamtsanierung der Swissair Group:</p><p>- unter Einbezug aller relevanten Stakeholders (Banken, Wirtschaft, Leasing-Gesellschaften, Bondholders, Personal und Gewerkschaften, öffentliche und private Aktionäre);</p><p>- nach dem Prinzip der Opfersymmetrie;</p><p>- zur Sicherung der kurzfristigen Liquidität und zur Erreichung einer nachhaltigen Rekapitalisierung;</p><p>- auf der Grundlage eines überarbeiteten, realistischen Restrukturierungs- und Businessplans der Unternehmung.</p><p>e. Die Initiative für eine solche Gesamtsanierung muss von der Wirtschaft ausgehen.</p><p>f. Im Rahmen einer solchen Gesamtsanierung muss ein Beitrag des Bundes auf die bestehenden gesetzlichen Grundlagen abgestützt werden. Artikel 102 des Luftfahrtgesetzes erlaubt dem Bund, sich am Kapital der Swissair Group zu beteiligen, wenn dies im allgemeinen Interesse liegt. Es besteht damit eine Rechtsgrundlage für eine Beteiligung an einer Kapitalerhöhung, wobei das Parlament den erforderlichen Zahlungskredit bewilligen muss. Ein Engagement des Bundes hat weiter die im Rahmen internationaler Abkommen eingegangenen Verpflichtungen einzuhalten.</p><p>g. Das Zusatzengagement des Bundes ist zeitlich zu befristen.</p><p>Ausgehend von diesen Grundsätzen begrüsst und unterstützt der Bundesrat die angelaufenen Gespräche und Verhandlungen unter der Leitung von alt Nationalrat Ulrich Bremi. Er hat ebenfalls mit Interesse vom präsentierten Sanierungskonzept der Swissair Group Kenntnis genommen. Er beurteilt diese beiden Initiativen als erste, unabdingbare Schritte auf dem noch langen und steinigen Weg zu einer nachhaltigen Lösung.</p><p>Abschliessend sei darauf hingewiesen, dass der Bund mit der kurzfristigen Sicherstellung von Haftpflichtansprüchen Dritter aus Folgen von Krieg und Terror gegenüber Schweizerischen Luftfahrtgesellschaften seine Verantwortung gegenüber der Luftfahrt unter Beweis gestellt hat.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die Situation der Swissair-Gruppe hat sich dramatisch verschlimmert. Selbst ein Konkurs wird nicht mehr ausgeschlossen. Betroffen sind von der Krise der Unternehmensgruppe Zehntausende von Arbeitsplätzen. Auch nach der Führungsübernahme durch Mario Corti ist keine klare Unternehmensstrategie ersichtlich. Die Terroranschläge in den USA führen zu zusätzlichen finanziellen Verlusten. Der Börsenkurs ist unter den Nominalwert gefallen.</p><p>Der Bundesrat wird zur Situation der Swissair-Gruppe um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:</p><p>1. Wie beurteilt er die finanzielle Lage der Swissair und ihrer Tochtergesellschaften und die Zukunft der Arbeitsplätze der Swissair-Gruppe im In- und Ausland?</p><p>2. Wie schätzt er aufgrund seines aktuellen Kenntnisstands die Verantwortlichkeit des abtretenden Verwaltungsrates und der involvierten Banken an der derzeitigen Krise der Swissair ein?</p><p>3. Ist er als politisch gewichtiger Aktionär bereit, sich dafür einzusetzen, dass die involvierten Banken (vorab Crédit Suisse) auf die Rückzahlung der ausstehenden Kredite verzichten und die verantwortlichen, abtretenden und abgetretenen Verwaltungsräte und Verwaltungsrätinnen substanziell - im Umfang von mindestens 500 Millionen Franken - zur Sanierung der Swissair beitragen?</p><p>4. Welche Möglichkeiten sieht er zur Rettung der Swissair und der Arbeitsplätze von Zehntausenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im In- und Ausland?</p><p>5. Ist er im Rahmen einer Gesamtsanierung des Swissair-Konzerns unter Beteiligung der involvierten Banken und der verantwortlichen Verwaltungsräte und Verwaltungsrätinnen bereit, auch die Beteiligung des Bundes (und allenfalls der Kantone und Gemeinden, die Swissair-Aktien in ihrem Portefeuille halten) an einer Refinanzierung der Swissair zu prüfen? Dabei ist darauf hinzuweisen, dass auch ausländische Staaten wie die USA und Grossbritannien ein finanzielles Engagement zur Rettung national bedeutsamer Airlines erwägen.</p><p>6. Wie beurteilt er eine Beteiligung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen einer Sanierung (Mitarbeiteraktien)?</p>
- Zukunft der Swissair
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