Zunehmende Gewaltanwendung durch Ausländer

ShortId
01.3445
Id
20013445
Updated
10.04.2024 09:19
Language
de
Title
Zunehmende Gewaltanwendung durch Ausländer
AdditionalIndexing
09;Körperverletzung;junger Mensch;Ausländer/in;Zuwandererkind;öffentliche Ordnung;Mobiltelefon;Gewalt;Polizeikontrolle;Waffenbesitz
1
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L04K01010207, Gewalt
  • L06K050102010302, Körperverletzung
  • L04K05060102, Ausländer/in
  • L05K0403030401, Polizeikontrolle
  • L05K0108030401, Zuwandererkind
  • L05K0107010204, junger Mensch
  • L04K05010209, Waffenbesitz
  • L07K12020201010201, Mobiltelefon
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Vorkommnisse, welche in der Interpellation erwähnt werden, sind bedauerlich und lassen den Bundesrat nicht unberührt. Gewalt allgemein, aber auch Jugend- und Ausländerkriminalität im Speziellen sind Themen, welche die Behörden des Bundes und der Kantone seit längerer Zeit beschäftigen. Die wichtigsten Aktivitäten zu diesem Themenkomplex können wie folgt aufgelistet werden:</p><p>- Der Bundesrat hat am 3. Juli 2001 vom Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ausländerkriminalität (Agak, bestehend aus Vertretern von Bund, Kantonen und Städten) Kenntnis genommen. Der Bericht enthält eine Reihe von Vorschlägen zur Prävention und Bekämpfung der Ausländerkriminalität. Dazu gehören u. a. Massnahmen zur Förderung der Integration, welchen laut Agak eine zentrale Bedeutung zukommt, da mangelnde Integration als Hauptgrund für die hohe Ausländerkriminalität zu bezeichnen ist. Hinzu kommen vorbeugende und repressive Kontrollmassnahmen, wobei angemessene Kontrollen im Inland und an der Grenze zur Fernhaltung von Personen mit kriminellen Absichten im Vordergrund stehen. Vorgeschlagen wird weiter eine Optimierung behördlicher Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene. Eine Arbeitsgruppe der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren wird ein Konzept erarbeiten, das die Umsetzung der Vorschläge in konkrete Massnahmen zum Ziel hat.</p><p>- Unter der Leitung des Dienstes für Analyse und Prävention des Bundesamtes für Polizei erarbeitet derzeit die interdepartementale Arbeitsgruppe "Koordination und Umsetzung von Massnahmen im Bereich des Rechtsextremismus" konkrete Empfehlungen für eine verbesserte Informationsbearbeitung, Prävention und Strafverfolgung im Bereich des Rechtsextremismus. Der Bericht wird in Kürze dem Bundesrat unterbreitet. Dabei wird auch das Thema "Hooliganismus" angesprochen.</p><p>- Mit Inkraftsetzung der Waffenverordnung per 1. Januar 1999 hat der Bundesrat ein Waffentragverbot für bestimmte ausländische Gruppen erlassen. Die Zentralstelle Waffen des Bundesamtes für Polizei (ZSW) führt eine Datenbank über den Erwerb von Waffen durch ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung. Weiter erhält die ZSW die von den Gerichten betreffend Widerhandlungen gegen das Waffengesetz gefällten Urteile; diese werden nach Kriterien von Missbrauchsformen und Nationalitäten der Täter ausgewertet.</p><p>- Das Bundesamt für Statistik (BFS) widmet im jüngsten Jahrbuch (Statistisches Jahrbuch der Schweiz 2001) einen speziellen Beitrag der "Kriminalität ausländischer Personen in der Schweiz". Der Beitrag zeigt aufgrund der Strafurteilsstatistik die Delinquenzentwicklung (1991-1998), die Situation wie auch Hintergründe ausländischer Delinquenten auf. Im Rahmen des Projektes "Neue Kriminalstatistik" (Federführung BFS) erarbeitet eine Gruppe der Schweizerischen Kriminaltechnischen Kommission neue Erfassungsregeln für die polizeiliche Kriminalstatistik. Dabei sollen auch Aspekte der Ausländerkriminalität besser erfasst werden.</p><p>- Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) beobachtet alle Formen des Rassismus gemäss Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Sollten Formen der Ausländergewalt rassistisch motiviert sein, so ist es die Aufgabe der EKR, diese zu analysieren und Schlüsse für die Prävention zu ziehen.</p><p>- Die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen hat den gesetzlichen Auftrag, die Entwicklung des Verhältnisses von Jugendlichen zur Gesellschaft zu beobachten und zu deuten. Im August 1998 veröffentlichte sie einen Bericht zum Thema Jugendgewalt ("Prügeljugend - Opfer oder Täter"). Ein spezielles Kapitel ist auch dem Thema "Jugendkriminalität und immigrierte Minderheiten im Kanton Zürich" gewidmet.</p><p>- Seit 1997 befasst sich die sozialwissenschaftliche Forschung im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes 40 (NFP 40) mit Fragen betreffend "Gewalt im Alltag und organisierte Kriminalität". Die dazu vorhandenen kontroversen Standpunkte - speziell zur "Gewalttätigen Jugend" - werden in der jüngsten Publikation abgehandelt (Bulletin Nr. 4). Für die "Erforschung der Ursachen des Rechtsextremismus" im Rahmen des NFP 40 hat der Bundesrat Mitte Juni 2001 einen Zusatzkredit von 4 Millionen Franken gesprochen.</p><p>- Im Nachgang zu den Gewaltakten im Umfeld von Eishockey- und Fussballspielen in diesem Frühjahr und im Hinblick auf die "Fussball-EM 2008"-Kandidatur befasst sich im Auftrag des Chefs des VBS seit Mitte Juli 2001 auch eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Sport mit einer Situationsanalyse über die Gewalt bei Sportveranstaltungen.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen des Interpellanten wie folgt Stellung:</p><p>1. Vor dem Hintergrund der eben aufgezählten Aktivitäten auf Bundes- und kantonaler Ebene, aber auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Sicherheitsmassnahmen im vorliegenden Bereich primär in kantonaler Kompetenz anzuordnen sind, besteht für den Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt kein Anlass, zusätzliche Massnahmen vorzusehen. Es gilt namentlich, das Konzept der Umsetzung der Vorschläge der weiter oben genannten Agak abzuwarten.</p><p>2. Das Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung der Ausländer (Anag) enthält Bestimmungen, unter welchen Bedingungen Ausländer und Ausländerinnen, welche in der Schweiz Straftaten begangen haben und dafür verurteilt worden sind, aus unserem Land weggewiesen, mit einer Einreisesperre belegt werden können bzw. der Aufenthalt in unserem Land entzogen bzw. verweigert werden kann (Art. 12ff. Anag).</p><p>Die Agak hat sich innerhalb der drei Problemfelder "Fernhalten krimineller Personen aus dem Ausland", "Verhinderung und Verfolgung strafbarer Handlungen von Ausländern im Inland", "Rückfallverhinderung und Wegweisungsvollzug" zu der vom Interpellanten angeführten Problematik unter verschiedenen Aspekten geäussert und diverse Massnahmen vorgeschlagen. So hat sie sich u. a. dafür ausgesprochen, dass der Wegweisungsvollzug konsequenter durchgeführt und die Verfahrensdauer bei Asylverfahren weiter gesenkt werden sollen. Auch muss z. B. geprüft werden, ob nicht vermehrt ausländische Straftäter ihre Strafe in ihrem Heimatland verbüssen können.</p><p>3. Die Durchsetzung des Verbotes des Erwerbs von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen und des Waffentragens gemäss Artikel 9 der Waffenverordnung fällt in die kantonale Zuständigkeit. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die Kantone die ihnen obliegenden Aufgaben angemessen, effektiv und effizient erfüllen. Er sieht deshalb weder den Anlass noch die Möglichkeit, bei den Kantonen diesbezüglich vorstellig zu werden.</p><p>Was die Personenkontrolle an der Grenze angeht, kann diese tatsächlich noch effektiver und effizienter ausgestaltet werden, sei es durch Aufstockung des Grenzwachtkorps, sei es durch Optimierung des technischen Instrumentariums zur Überwachung der Grenze. An dieser Stelle gilt es darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Projektes "Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz" (Usis) nicht nur die Aufteilung der Sicherheitsaufgaben auf Bund und Kantone überprüft wird, sondern gerade der Bereich der Grenzkontrollen ein besonderer Schwerpunkt der Überprüfung darstellt. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, mit einer Aufstockung des Grenzwachtkorps bis zum Abschluss der Arbeiten von Usis zuzuwarten. </p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auch kriminelle Kreise moderne technische Mittel zur raschen, nahezu zeitverzugslosen Kommunikation benützen. Der Bundesrat will der möglichen Diskussion im Parlament in Bezug auf das Postulat der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen 01.3430, "Mobiltelefone. Identifizierung der Käufer von Prepaid-Karten", vom 6. September 2001 nicht vorgreifen. Er weist jedoch darauf hin, dass Telefonieren als Tätigkeit der Ausübung der Grundrechte freier Kommunikation zu würdigen ist, weshalb eine Einschränkung, welche einzig auf dem fremden- oder asylrechtlichen Status einer Person beruht, zu kaum überwindbaren verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten führen würde. </p><p>5. Ein Teil der eingangs erwähnten Aktivitäten verschiedener Bundesstellen, Kommissionen und Forschungsstellen befasst sich eingehend mit der Gewaltbereitschaft Jugendlicher. So war die Agak der Auffassung, dass die mangelnde Integration der Ausländerinnen und Ausländer in die Gesellschaft als der Hauptgrund für die Ausländerkriminalität anzusehen ist. Dies trifft ganz besonders für Jugendliche zu. Die Agak verzichtete jedoch darauf, ein gesondertes Paket von Integrationsmassnahmen vorzuschlagen, da solche von der Eidgenössischen Ausländerkommission in Zusammenarbeit mit den zuständigen Instanzen von den Kantonen und den Gemeinden sowie den betroffenen Ausländerdiensten erarbeitet werden müssen. Die mit dem neuen Integrationsartikel im Anag geschaffene Möglichkeit, Integrationsprojekte bundesseitig finanziell zu unterstützen, wird dabei ausdrücklich begrüsst. Dieses Programm ist in der Zwischenzeit erfolgreich angelaufen, wie die Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Mugny 01.1049, "Eidgenössische Ausländerkommission. Subventionierung von Projekten", zeigt.</p><p>Es gilt nun, die Ergebnisse der oben erwähnten Arbeiten abzuwarten, um möglichst nachhaltigen Einfluss auf Jugendliche und junge Erwachsene nehmen zu können. Im Übrigen sind vor allem die Erziehungs- und Polizeibehörden der Kantone täglich bemüht, den entsprechenden Problemen gebührend zu begegnen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Der Angriff jugendlicher Ausländer in Aarau und Payerne gegen Schweizer Armeeangehörige ist ein weiteres Negativbeispiel der verfehlten Ausländer- und Asylpolitik. Viele der Konflikte und die Auseinandersetzungen von jugendlichen Ausländern mit Schweizer Jugendlichen und Institutionen sind aufgrund der sehr unterschiedlichen Lebensformen, der verschiedenartigen kulturellen Erfahrungen und Begegnungen vorprogrammiert. Statt der propagierten multikulturellen Bereicherung, wie uns das gewisse Politiker und Parteien immer wieder darzustellen versuchen, erleben wir zunehmend das Gegenteil, ihre Negativfolgen.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche erweiterten Massnahmen ergreift er, damit die Sicherheit der Bevölkerung, der Armeeangehörigen und der staatlichen Institutionen gewährleistet werden kann?</p><p>2. Ist er bereit, gewalttätigen Ausländern bzw. Wiederholungstätern das Aufenthalts- und Gastrecht zu entziehen?</p><p>3. Ist er zudem willens, das Waffentragverbot für gewisse Ausländerkategorien zu kontrollieren sowie die Personenkontrollen konsequenter wahrzunehmen?</p><p>4. Viele jugendliche Gewalttäter lassen sich mit modernsten Kommunikationsmitteln (Handy usw.) innert kurzer Zeit für kriminelle Gewaltaktionen mobilisieren Mit welchen Strategien und Aktionen will er darauf reagieren? Ist der Bundesrat bereit, künftig auch Natel D easy, also jene mit anonymer Karte, ebenfalls nur noch an Ausländer mit Niederlassung und Jahresaufenthalt abzugeben?</p><p>5. Mit welchen Konzepten und Massnahmen gedenkt er aufgrund der latenten Gewaltbereitschaft vieler Jugendlicher zu reagieren?</p>
  • Zunehmende Gewaltanwendung durch Ausländer
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Vorkommnisse, welche in der Interpellation erwähnt werden, sind bedauerlich und lassen den Bundesrat nicht unberührt. Gewalt allgemein, aber auch Jugend- und Ausländerkriminalität im Speziellen sind Themen, welche die Behörden des Bundes und der Kantone seit längerer Zeit beschäftigen. Die wichtigsten Aktivitäten zu diesem Themenkomplex können wie folgt aufgelistet werden:</p><p>- Der Bundesrat hat am 3. Juli 2001 vom Schlussbericht der Arbeitsgruppe Ausländerkriminalität (Agak, bestehend aus Vertretern von Bund, Kantonen und Städten) Kenntnis genommen. Der Bericht enthält eine Reihe von Vorschlägen zur Prävention und Bekämpfung der Ausländerkriminalität. Dazu gehören u. a. Massnahmen zur Förderung der Integration, welchen laut Agak eine zentrale Bedeutung zukommt, da mangelnde Integration als Hauptgrund für die hohe Ausländerkriminalität zu bezeichnen ist. Hinzu kommen vorbeugende und repressive Kontrollmassnahmen, wobei angemessene Kontrollen im Inland und an der Grenze zur Fernhaltung von Personen mit kriminellen Absichten im Vordergrund stehen. Vorgeschlagen wird weiter eine Optimierung behördlicher Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene. Eine Arbeitsgruppe der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren wird ein Konzept erarbeiten, das die Umsetzung der Vorschläge in konkrete Massnahmen zum Ziel hat.</p><p>- Unter der Leitung des Dienstes für Analyse und Prävention des Bundesamtes für Polizei erarbeitet derzeit die interdepartementale Arbeitsgruppe "Koordination und Umsetzung von Massnahmen im Bereich des Rechtsextremismus" konkrete Empfehlungen für eine verbesserte Informationsbearbeitung, Prävention und Strafverfolgung im Bereich des Rechtsextremismus. Der Bericht wird in Kürze dem Bundesrat unterbreitet. Dabei wird auch das Thema "Hooliganismus" angesprochen.</p><p>- Mit Inkraftsetzung der Waffenverordnung per 1. Januar 1999 hat der Bundesrat ein Waffentragverbot für bestimmte ausländische Gruppen erlassen. Die Zentralstelle Waffen des Bundesamtes für Polizei (ZSW) führt eine Datenbank über den Erwerb von Waffen durch ausländische Staatsangehörige ohne Niederlassungsbewilligung. Weiter erhält die ZSW die von den Gerichten betreffend Widerhandlungen gegen das Waffengesetz gefällten Urteile; diese werden nach Kriterien von Missbrauchsformen und Nationalitäten der Täter ausgewertet.</p><p>- Das Bundesamt für Statistik (BFS) widmet im jüngsten Jahrbuch (Statistisches Jahrbuch der Schweiz 2001) einen speziellen Beitrag der "Kriminalität ausländischer Personen in der Schweiz". Der Beitrag zeigt aufgrund der Strafurteilsstatistik die Delinquenzentwicklung (1991-1998), die Situation wie auch Hintergründe ausländischer Delinquenten auf. Im Rahmen des Projektes "Neue Kriminalstatistik" (Federführung BFS) erarbeitet eine Gruppe der Schweizerischen Kriminaltechnischen Kommission neue Erfassungsregeln für die polizeiliche Kriminalstatistik. Dabei sollen auch Aspekte der Ausländerkriminalität besser erfasst werden.</p><p>- Die Eidgenössische Kommission gegen Rassismus (EKR) beobachtet alle Formen des Rassismus gemäss Artikel 261bis des Schweizerischen Strafgesetzbuches. Sollten Formen der Ausländergewalt rassistisch motiviert sein, so ist es die Aufgabe der EKR, diese zu analysieren und Schlüsse für die Prävention zu ziehen.</p><p>- Die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen hat den gesetzlichen Auftrag, die Entwicklung des Verhältnisses von Jugendlichen zur Gesellschaft zu beobachten und zu deuten. Im August 1998 veröffentlichte sie einen Bericht zum Thema Jugendgewalt ("Prügeljugend - Opfer oder Täter"). Ein spezielles Kapitel ist auch dem Thema "Jugendkriminalität und immigrierte Minderheiten im Kanton Zürich" gewidmet.</p><p>- Seit 1997 befasst sich die sozialwissenschaftliche Forschung im Rahmen des Nationalen Forschungsprogrammes 40 (NFP 40) mit Fragen betreffend "Gewalt im Alltag und organisierte Kriminalität". Die dazu vorhandenen kontroversen Standpunkte - speziell zur "Gewalttätigen Jugend" - werden in der jüngsten Publikation abgehandelt (Bulletin Nr. 4). Für die "Erforschung der Ursachen des Rechtsextremismus" im Rahmen des NFP 40 hat der Bundesrat Mitte Juni 2001 einen Zusatzkredit von 4 Millionen Franken gesprochen.</p><p>- Im Nachgang zu den Gewaltakten im Umfeld von Eishockey- und Fussballspielen in diesem Frühjahr und im Hinblick auf die "Fussball-EM 2008"-Kandidatur befasst sich im Auftrag des Chefs des VBS seit Mitte Juli 2001 auch eine Arbeitsgruppe des Bundesamtes für Sport mit einer Situationsanalyse über die Gewalt bei Sportveranstaltungen.</p><p>Der Bundesrat nimmt zu den Fragen des Interpellanten wie folgt Stellung:</p><p>1. Vor dem Hintergrund der eben aufgezählten Aktivitäten auf Bundes- und kantonaler Ebene, aber auch unter Berücksichtigung des Umstandes, dass Sicherheitsmassnahmen im vorliegenden Bereich primär in kantonaler Kompetenz anzuordnen sind, besteht für den Bundesrat zum jetzigen Zeitpunkt kein Anlass, zusätzliche Massnahmen vorzusehen. Es gilt namentlich, das Konzept der Umsetzung der Vorschläge der weiter oben genannten Agak abzuwarten.</p><p>2. Das Bundesgesetz über den Aufenthalt und die Niederlassung der Ausländer (Anag) enthält Bestimmungen, unter welchen Bedingungen Ausländer und Ausländerinnen, welche in der Schweiz Straftaten begangen haben und dafür verurteilt worden sind, aus unserem Land weggewiesen, mit einer Einreisesperre belegt werden können bzw. der Aufenthalt in unserem Land entzogen bzw. verweigert werden kann (Art. 12ff. Anag).</p><p>Die Agak hat sich innerhalb der drei Problemfelder "Fernhalten krimineller Personen aus dem Ausland", "Verhinderung und Verfolgung strafbarer Handlungen von Ausländern im Inland", "Rückfallverhinderung und Wegweisungsvollzug" zu der vom Interpellanten angeführten Problematik unter verschiedenen Aspekten geäussert und diverse Massnahmen vorgeschlagen. So hat sie sich u. a. dafür ausgesprochen, dass der Wegweisungsvollzug konsequenter durchgeführt und die Verfahrensdauer bei Asylverfahren weiter gesenkt werden sollen. Auch muss z. B. geprüft werden, ob nicht vermehrt ausländische Straftäter ihre Strafe in ihrem Heimatland verbüssen können.</p><p>3. Die Durchsetzung des Verbotes des Erwerbs von Waffen, wesentlichen Waffenbestandteilen, Waffenzubehör, Munition und Munitionsbestandteilen und des Waffentragens gemäss Artikel 9 der Waffenverordnung fällt in die kantonale Zuständigkeit. Der Bundesrat ist davon überzeugt, dass die Kantone die ihnen obliegenden Aufgaben angemessen, effektiv und effizient erfüllen. Er sieht deshalb weder den Anlass noch die Möglichkeit, bei den Kantonen diesbezüglich vorstellig zu werden.</p><p>Was die Personenkontrolle an der Grenze angeht, kann diese tatsächlich noch effektiver und effizienter ausgestaltet werden, sei es durch Aufstockung des Grenzwachtkorps, sei es durch Optimierung des technischen Instrumentariums zur Überwachung der Grenze. An dieser Stelle gilt es darauf hinzuweisen, dass im Rahmen des Projektes "Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit der Schweiz" (Usis) nicht nur die Aufteilung der Sicherheitsaufgaben auf Bund und Kantone überprüft wird, sondern gerade der Bereich der Grenzkontrollen ein besonderer Schwerpunkt der Überprüfung darstellt. Diese Arbeiten sind noch nicht abgeschlossen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, mit einer Aufstockung des Grenzwachtkorps bis zum Abschluss der Arbeiten von Usis zuzuwarten. </p><p>4. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass auch kriminelle Kreise moderne technische Mittel zur raschen, nahezu zeitverzugslosen Kommunikation benützen. Der Bundesrat will der möglichen Diskussion im Parlament in Bezug auf das Postulat der ständerätlichen Kommission für Rechtsfragen 01.3430, "Mobiltelefone. Identifizierung der Käufer von Prepaid-Karten", vom 6. September 2001 nicht vorgreifen. Er weist jedoch darauf hin, dass Telefonieren als Tätigkeit der Ausübung der Grundrechte freier Kommunikation zu würdigen ist, weshalb eine Einschränkung, welche einzig auf dem fremden- oder asylrechtlichen Status einer Person beruht, zu kaum überwindbaren verfassungsrechtlichen Schwierigkeiten führen würde. </p><p>5. Ein Teil der eingangs erwähnten Aktivitäten verschiedener Bundesstellen, Kommissionen und Forschungsstellen befasst sich eingehend mit der Gewaltbereitschaft Jugendlicher. So war die Agak der Auffassung, dass die mangelnde Integration der Ausländerinnen und Ausländer in die Gesellschaft als der Hauptgrund für die Ausländerkriminalität anzusehen ist. Dies trifft ganz besonders für Jugendliche zu. Die Agak verzichtete jedoch darauf, ein gesondertes Paket von Integrationsmassnahmen vorzuschlagen, da solche von der Eidgenössischen Ausländerkommission in Zusammenarbeit mit den zuständigen Instanzen von den Kantonen und den Gemeinden sowie den betroffenen Ausländerdiensten erarbeitet werden müssen. Die mit dem neuen Integrationsartikel im Anag geschaffene Möglichkeit, Integrationsprojekte bundesseitig finanziell zu unterstützen, wird dabei ausdrücklich begrüsst. Dieses Programm ist in der Zwischenzeit erfolgreich angelaufen, wie die Antwort des Bundesrates auf die Einfache Anfrage Mugny 01.1049, "Eidgenössische Ausländerkommission. Subventionierung von Projekten", zeigt.</p><p>Es gilt nun, die Ergebnisse der oben erwähnten Arbeiten abzuwarten, um möglichst nachhaltigen Einfluss auf Jugendliche und junge Erwachsene nehmen zu können. Im Übrigen sind vor allem die Erziehungs- und Polizeibehörden der Kantone täglich bemüht, den entsprechenden Problemen gebührend zu begegnen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Der Angriff jugendlicher Ausländer in Aarau und Payerne gegen Schweizer Armeeangehörige ist ein weiteres Negativbeispiel der verfehlten Ausländer- und Asylpolitik. Viele der Konflikte und die Auseinandersetzungen von jugendlichen Ausländern mit Schweizer Jugendlichen und Institutionen sind aufgrund der sehr unterschiedlichen Lebensformen, der verschiedenartigen kulturellen Erfahrungen und Begegnungen vorprogrammiert. Statt der propagierten multikulturellen Bereicherung, wie uns das gewisse Politiker und Parteien immer wieder darzustellen versuchen, erleben wir zunehmend das Gegenteil, ihre Negativfolgen.</p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Welche erweiterten Massnahmen ergreift er, damit die Sicherheit der Bevölkerung, der Armeeangehörigen und der staatlichen Institutionen gewährleistet werden kann?</p><p>2. Ist er bereit, gewalttätigen Ausländern bzw. Wiederholungstätern das Aufenthalts- und Gastrecht zu entziehen?</p><p>3. Ist er zudem willens, das Waffentragverbot für gewisse Ausländerkategorien zu kontrollieren sowie die Personenkontrollen konsequenter wahrzunehmen?</p><p>4. Viele jugendliche Gewalttäter lassen sich mit modernsten Kommunikationsmitteln (Handy usw.) innert kurzer Zeit für kriminelle Gewaltaktionen mobilisieren Mit welchen Strategien und Aktionen will er darauf reagieren? Ist der Bundesrat bereit, künftig auch Natel D easy, also jene mit anonymer Karte, ebenfalls nur noch an Ausländer mit Niederlassung und Jahresaufenthalt abzugeben?</p><p>5. Mit welchen Konzepten und Massnahmen gedenkt er aufgrund der latenten Gewaltbereitschaft vieler Jugendlicher zu reagieren?</p>
    • Zunehmende Gewaltanwendung durch Ausländer

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