Mit Gewalttaten Probleme lösen?
- ShortId
-
01.3451
- Id
-
20013451
- Updated
-
10.04.2024 11:54
- Language
-
de
- Title
-
Mit Gewalttaten Probleme lösen?
- AdditionalIndexing
-
2811;Körperverletzung;junger Mensch;Ausländer/in;Strafverfahren;Zuwandererkind;Gerichtsverfahren;Gewalt;Ausweisung
- 1
-
- L06K050102010302, Körperverletzung
- L04K01010207, Gewalt
- L04K05060102, Ausländer/in
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K05040402, Strafverfahren
- L05K0108030401, Zuwandererkind
- L03K050404, Gerichtsverfahren
- L05K0501020202, Ausweisung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Allgemeine Bemerkungen</p><p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Interpellanten über die Gewaltausbrüche, wie sie in letzter Zeit u. a. im Kanton Solothurn und in Aarau vorgekommen sind. Er hält Gewalt für eine beunruhigende Erscheinung unserer Zeit, die allerdings nicht auf bestimmte Nationalitäten und Alterskategorien begrenzt ist. Gewalt ist vielmehr ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, dessen Ursachen sehr vielschichtig sind und dem deshalb nicht allein mit Strafen und anderen Sanktionen beizukommen ist. Dass gerade junge Menschen gelegentlich Gewalt anwenden, ist nicht neu, sondern eine wiederkehrende Erscheinung; man denke beispielsweise an die gewalttätigen Unruhen Ende der Sechziger- und in den Achtzigerjahren des 20. Jahrhunderts, die freilich in einem anderen Kontext standen als heute.</p><p>Nach der polizeilichen Kriminalstatistik haben die Gewaltstraftaten von 1990 bis 1999 um rund 75 Prozent zugenommen; der Trend setzte sich im Jahr 2000 fort. Sie bildeten allerdings auch 1999 nur 5 Prozent aller polizeilich registrierten Straftaten. Im westeuropäischen Vergleich liegt die Schweiz denn auch unter 16 Ländern bei den polizeilich verzeichneten Körperverletzungen an viertletzter Stelle (58 Fälle auf 100 000 Einwohner gegenüber dem Höchstwert von 607 in Schweden) und bei Raub an fünftletzter Stelle (52 Fälle pro 100 000 Einwohner gegenüber dem Höchstwert von 182 in Irland; Quelle: European Sourcebook of Crime and Criminal Justice Statistics, Europarat, 1999).</p><p>Wenn auch die Statistik eine Zunahme von Gewalttaten zeigt, muss man sich bewusst sein, dass Veränderungen der Kriminalitätszahlen nicht notwendigerweise und ausschliesslich Veränderungen im Verhalten der Täter spiegeln. So werden die Art und der Umfang der statistisch erfassten Kriminalität überwiegend vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung und durch die Praxis von Polizei und Strafverfolgung bestimmt. Ein Anstieg der Kriminalitätszahlen im Gewaltbereich kann daher auch bedeuten, dass sich die Sensibilität und die Reaktionsweise gegenüber problematischem Verhalten zum Beispiel von Kindern und Jugendlichen gewandelt haben.</p><p>Bei aller Vorsicht gegenüber den reinen Zahlen nimmt auch der Bundesrat eine vermehrte Präsenz von Gewalt in unserem Land wahr. Diese Entwicklungen verfolgt der Bund denn auch schon seit geraumer Zeit auf verschiedenen Ebenen:</p><p>- So hat eine aus Vertretern von Bund, Kantonen und Städten bestehende "Arbeitsgruppe Ausländerkriminalität" (Agak) kriminelles Verhalten von Ausländern untersucht und eine Reihe von Vorschlägen zu deren Prävention und Bekämpfung entwickelt. Der Bundesrat hat den Schlussbericht vom 5. März 2001 am 3. Juli 2001 zur Kenntnis genommen.</p><p>- Eine interdepartementale Arbeitsgruppe "Koordination und Umsetzung von Massnahmen im Bereich des Rechtsextremismus" erarbeitet unter der Leitung des Dienstes für Analyse und Prävention des Bundesamtes für Polizei Empfehlungen für verbesserte Vorbeugung und Strafverfolgung auf diesem Gebiet. Ihr Bericht behandelt auch das Thema Hooliganismus.</p><p>- Schon im Jahre 1998 hat die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen einen Bericht zum Thema der Jugendgewalt ("Prügeljugend - Opfer oder Täter?") herausgegeben.</p><p>- Seit 1997 befasst sich das Nationale Forschungsprogramm 40 u. a. mit "Gewalt im Alltag".</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen</p><p>1. Nach der Strafurteilsstatistik betrug die Dauer der Strafverfahren wegen Delikten gegen Leib und Leben 1998 im Mittel 11 Monate bis zur Verurteilung. Eine kurze Verfahrensdauer ist grundsätzlich geeignet, den Präventionseffekt einer Sanktion zu verstärken. Da freilich ein Strafverfahren auch rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen muss, ist die Dauer nicht das alleinige oder gar das wichtigste Kriterium für dessen Qualität. Wie lange ein Verfahren dauert, hängt im Übrigen von verschiedenen Faktoren ab: z. B. der Schwierigkeit des Falles, der Organisation der Justiz, dem Einlegen von Rechtsmitteln. Die künftige Schweizerische Strafprozessordnung, dessen Vorentwurf zurzeit in der Vernehmlassung ist, sieht Instrumente vor, die das Verfahren beschleunigen können (z. B. erweiterte Kompetenz des Einzelgerichtes, vermehrter Einsatz des Strafbefehlsverfahrens). Kürzerfristige und gleichwohl wirkungsvolle Massnahmen, etwa auf der Ebene kantonaler Strafverfahrensgesetze, erscheinen kaum möglich.</p><p>Bezüglich der Wegweisung ausländischer Straftäter hat sich die Agak (vgl. oben "Allgemeine Bemerkungen") u. a. für einen konsequenteren Wegweisungsvollzug ausgesprochen. Dieser Vorschlag wird, wie die anderen Anregungen der Agak, derzeit von einer Arbeitsgruppe der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren der Schweiz (KKJPD) auf die konkrete Umsetzung hin geprüft. Eine strafrechtliche Landesverweisung nach Artikel 55 des Strafgesetzbuches kann der Richter aussprechen, wenn der Täter zu Zuchthaus oder Gefängnis verurteilt wird; das erforderliche Mindeststrafmass beträgt demnach drei Tage Gefängnis.</p><p>2./3. Gewalt ist, wie gesagt, ein vielschichtiges Problem, dem nur längerfristig und auf den verschiedensten Ebenen begegnet werden kann. So sind neben dem Bund mindestens ebenso die Kantone und die Gemeinden angesprochen, und neben der Strafjustiz und den Ausländerbehörden müssen auch die Schule, die Familie sowie andere gesellschaftliche Kräfte ihren Beitrag leisten. Wie in den "Allgemeinen Bemerkungen" dargelegt, verfolgt der Bund die Entwicklung der mit Gewalt verbundenen Kriminalität in verschiedenen Bereichen und prüft laufend mögliche Massnahmen. Eine Änderung von Gesetzen erscheint dabei nicht vordringlich. Das erforderliche gesetzliche Instrumentarium ist vorhanden. Gerade im strafrechtlichen Bereich wurde sie in letzter Zeit verschärft, so namentlich bei der Verjährung der Sexual- und anderer schwerer Gewaltdelikte gegen Kinder und Jugendliche.</p><p>Die wichtigste Massnahme zur Verhinderung von Ausländerkriminalität ist nach einhelliger Meinung der Fachleute, wie sie auch im Bericht der Agak zum Ausdruck kommt, die Integration ausländischer Bevölkerungsgruppen. Dies zeigt sich auch bei dem im Kanton Basel-Stadt praktizierten Integrationsmodell ("Basler Modell"). Integration ist im Übrigen auch ein geeignetes Mittel, um Gewalt vonseiten anderer, nichtausländischer Bevölkerungsgruppen zu vermindern, so etwa von Anhängern extremer politischer Bewegungen oder Personen aus sozial ungünstigen Verhältnissen. Mit dem neuen Integrationsartikel des Ausländergesetzes (Art. 25a Anag) hat der Bund die Möglichkeit erhalten, Finanzhilfen zur Förderung der sozialen Integration von Ausländerinnen und Ausländern auszurichten. In seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Mugny, vom 11. Juni 2001, hat der Bundesrat ausführlich über die Verwendung der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel (für das Jahr 2001: 10 Millionen Franken) berichtet. Im Asylbereich erlaubt Artikel 91 Absatz 1 des Asylgesetzes dem Bund die Förderung von gemeinnützigen Beschäftigungs- und Ausbildungsprogrammen. Durch Beschäftigung kann vielen Asylbewerbern eine Perspektive für ihr weiteres Leben eröffnet und damit ebenfalls Gewalt vermieden werden.</p><p>4. Der Bundesrat hat schon in seinen bisherigen Bemühungen immer die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Fachleuten verschiedener Richtungen gepflegt. Er wird sich weiterhin für vernetzte Massnahmen einsetzen und eine stimulierende Rolle auch gegenüber den Kantonen und den Gemeinden zu spielen trachten. Von konkreter Aktualität sind die von der Agak in ihrem Bericht entwickelten Vorschläge. Die KKJPD hat an ihrer diesjährigen Frühjahrsversammlung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein Konzept ausarbeiten soll zur Umsetzung der Vorschläge in konkrete Massnahmen.</p><p>5. Es erscheint auch dem Bundesrat wichtig, dass der Familiennachzug und der Schuleintritt der Kinder aufeinander abgestimmt sind, um eine gute Integration zu gewährleisten. Im Entwurf für ein Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer - dessen Vorentwurf war bereits in der Vernehmlassung, und die Botschaft wird in den nächsten Monaten vorliegen - wird die Frage des Familiennachzuges neu geregelt. Da eine gute Schulbildung eine wesentliche Grundlage für die berufliche und soziale Eingliederung in unserem Land darstellt, besteht ein Interesse an einem möglichst raschen Nachzug ausländischer Kinder, sofern dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sollen deshalb ihren Anspruch auf Familiennachzug innerhalb einer Frist von fünf Jahren geltend machen.</p><p>6. Die zurzeit in der parlamentarischen Differenzbereinigung stehende Totalrevision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (AT StGB) sieht zwar andere Strafsanktionen, aber keine neuen Rechte für Straftäter vor. Der Revisionsentwurf übernimmt weithin die Regelungen, wie sie nach dem heutigen Recht, der Rechtsprechung des Bundesgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bereits heute gelten. Weder im National- noch im Ständerat wurde in der bisherigen Diskussion der Vorwurf laut, der Entwurf würde die Rechte des Täters zu stark betonen. Der Revisionsentwurf sieht, im Gegenteil, eine Reihe einschneidender Verschärfungen vor, die den Schutz der Bevölkerung verbessern sollen. Zu nennen sind u. a. die Behandlung psychisch gestörter Personen, die schwerste Straftaten begangen haben, in besonderen, geschlossenen Einrichtungen oder die zeitlich nicht beschränkte Verwahrung für besonders gefährliche Täter, von denen zu erwarten ist, dass sie weitere schwere Straftaten verüben werden. Auch die Revisionen des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches weisen durchaus nicht besonders täterfreundliche Züge auf, wie etwa die neuen Regelung der Verjährung zeigt (vgl. oben Ziff. 2).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In letzter Zeit hat die Gewaltbereitschaft, vor allem unter Jugendlichen und Schülern, stark zugenommen. Sehr oft müssen wir aus den Medien von Angriffen auf Schülerinnen und Schüler, von Schlägereien zwischen Jugendlichen, ja sogar von Gewalttaten gegen Armeeangehörige vernehmen. In vielen Fällen sind es regelrechte Banden, welche, ohne sich auf Diskussionen einzulassen, es vor allem auf möglichst gewalttätige Auseinandersetzungen abgesehen haben. Diese Personen schrecken auch vor körperlicher Gewaltanwendung nicht zurück und nehmen die daraus resultierenden Verletzungen in Kauf. Das Gleiche gilt für Jugendliche, die sich der Hooligans-Szene und rechtsextremen Kreisen zugewandt fühlen. Auch dort ist eine erschreckend hohe Gewaltbereitschaft festzustellen. Ob es Zufall ist, dass sich in letzter Zeit die Anzahl solcher Attacken häuften und dass diese Übergriffe vor allem von Ausländern ausgingen, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Tendenz ist leider jedoch offensichtlich.</p><p>Die massive Zunahme von Gewalttaten hat sehr wahrscheinlich gar nichts mit unseren Gesetzen zu tun. Das Problem liegt wohl eher in der Ausschöpfung des Strafmasses und am zeitlichen Ablauf, bis es - wenn überhaupt - zu einer Verurteilung kommt. Wenn nämlich die Gerichtsverhandlung erst nach Jahren stattfindet, ist es mit der präventiven Wirkung auch vorbei, weil sich kaum noch jemand an die besagte Tat erinnert. Muss etwa die Schwelle zur Verfügung einer Ausweisung eines ausländischen Straftäters überdacht werden?</p><p>Diese rohe Gewalt beunruhigt nicht nur Jugendliche, sondern vor allem auch Eltern und alle Erziehenden. Leider fühlen sich die Angegriffenen nach solchen Übergriffen oft etwas allein gelassen, weil es häufig auch an der nötigen Unterstützung durch die Polizei und die Richter fehlt. </p><p>Ein weiteres ungelöstes Problem ist der Nachzug der Kinder ausländischer Familien. Wenn dieser, wie es leider häufig der Fall ist, erst im 8. oder 9. Schuljahr geschieht, ist eine für alle befriedigende Integration gar nicht mehr möglich. Eine solche Situation ist dann für die Mitschülerinnen und Mitschüler, aber auch für die Unterrichtenden und für die betreffenden Jugendlichen unerfreulich und problematisch. Leider sind es häufig gerade solche Jugendliche, welche durch Gewalt auf sich aufmerksam machen wollen.</p><p>Diese Angriffe auf die persönliche Integrität von ganz normalen Jugendlichen haben nichts mehr mit Prügeleien zu tun, wie sie unter Jugendlichen und Schülern immer schon vorgekommen sind. Das Problem ist viel gravierender und darf nicht verharmlost werden.</p><p>Ich lege dem Bundesrat folgende Fragen zur Beantwortung vor: </p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass der zeitliche Ablauf bis zur Gerichtsverhandlung verkürzt werden und dass die Schwelle zur Verfügung einer Ausweisung oder Wegweisung ausländischer Straftäter überdacht werden muss? Welches Strafmass ist nötig, damit jemand weg- oder ausgewiesen werden kann?</p><p>2. Was gedenkt er gegen die Zunahme der Gewalt zu tun? Müssen allenfalls Gesetze geändert und verschärft werden. Wenn ja, welche?</p><p>3. Was gedenkt er speziell gegen die in letzter Zeit stark verbreiteten Gewalttaten jugendlicher Ausländer zu unternehmen?</p><p>4. Ist er bereit, mit den Kantonen oder mit Fachleuten nach Lösungen zu suchen, wie diesem gravierenden Problem sofort und nachhaltig begegnet werden kann?</p><p>5. Ist er bereit, bezüglich des Nachzugs der Kinder ausländischer Familien strengere Vorschriften zu erlassen? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass der Nachzug der Kinder vor dem Schuleintritt und nicht erst kurz vor dem Eintritt ins Erwerbsleben erfolgen muss und dass damit eine bessere Integration gewährleistet ist?</p><p>6. Die laufende Revision der Strafgesetzgebung sieht an vielen Orten den Ausbau von Täterrechten vor. Ist diese Tendenz mit der aktuellen Situation vereinbar?</p>
- Mit Gewalttaten Probleme lösen?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Allgemeine Bemerkungen</p><p>Der Bundesrat teilt die Besorgnis des Interpellanten über die Gewaltausbrüche, wie sie in letzter Zeit u. a. im Kanton Solothurn und in Aarau vorgekommen sind. Er hält Gewalt für eine beunruhigende Erscheinung unserer Zeit, die allerdings nicht auf bestimmte Nationalitäten und Alterskategorien begrenzt ist. Gewalt ist vielmehr ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, dessen Ursachen sehr vielschichtig sind und dem deshalb nicht allein mit Strafen und anderen Sanktionen beizukommen ist. Dass gerade junge Menschen gelegentlich Gewalt anwenden, ist nicht neu, sondern eine wiederkehrende Erscheinung; man denke beispielsweise an die gewalttätigen Unruhen Ende der Sechziger- und in den Achtzigerjahren des 20. Jahrhunderts, die freilich in einem anderen Kontext standen als heute.</p><p>Nach der polizeilichen Kriminalstatistik haben die Gewaltstraftaten von 1990 bis 1999 um rund 75 Prozent zugenommen; der Trend setzte sich im Jahr 2000 fort. Sie bildeten allerdings auch 1999 nur 5 Prozent aller polizeilich registrierten Straftaten. Im westeuropäischen Vergleich liegt die Schweiz denn auch unter 16 Ländern bei den polizeilich verzeichneten Körperverletzungen an viertletzter Stelle (58 Fälle auf 100 000 Einwohner gegenüber dem Höchstwert von 607 in Schweden) und bei Raub an fünftletzter Stelle (52 Fälle pro 100 000 Einwohner gegenüber dem Höchstwert von 182 in Irland; Quelle: European Sourcebook of Crime and Criminal Justice Statistics, Europarat, 1999).</p><p>Wenn auch die Statistik eine Zunahme von Gewalttaten zeigt, muss man sich bewusst sein, dass Veränderungen der Kriminalitätszahlen nicht notwendigerweise und ausschliesslich Veränderungen im Verhalten der Täter spiegeln. So werden die Art und der Umfang der statistisch erfassten Kriminalität überwiegend vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung und durch die Praxis von Polizei und Strafverfolgung bestimmt. Ein Anstieg der Kriminalitätszahlen im Gewaltbereich kann daher auch bedeuten, dass sich die Sensibilität und die Reaktionsweise gegenüber problematischem Verhalten zum Beispiel von Kindern und Jugendlichen gewandelt haben.</p><p>Bei aller Vorsicht gegenüber den reinen Zahlen nimmt auch der Bundesrat eine vermehrte Präsenz von Gewalt in unserem Land wahr. Diese Entwicklungen verfolgt der Bund denn auch schon seit geraumer Zeit auf verschiedenen Ebenen:</p><p>- So hat eine aus Vertretern von Bund, Kantonen und Städten bestehende "Arbeitsgruppe Ausländerkriminalität" (Agak) kriminelles Verhalten von Ausländern untersucht und eine Reihe von Vorschlägen zu deren Prävention und Bekämpfung entwickelt. Der Bundesrat hat den Schlussbericht vom 5. März 2001 am 3. Juli 2001 zur Kenntnis genommen.</p><p>- Eine interdepartementale Arbeitsgruppe "Koordination und Umsetzung von Massnahmen im Bereich des Rechtsextremismus" erarbeitet unter der Leitung des Dienstes für Analyse und Prävention des Bundesamtes für Polizei Empfehlungen für verbesserte Vorbeugung und Strafverfolgung auf diesem Gebiet. Ihr Bericht behandelt auch das Thema Hooliganismus.</p><p>- Schon im Jahre 1998 hat die Eidgenössische Kommission für Jugendfragen einen Bericht zum Thema der Jugendgewalt ("Prügeljugend - Opfer oder Täter?") herausgegeben.</p><p>- Seit 1997 befasst sich das Nationale Forschungsprogramm 40 u. a. mit "Gewalt im Alltag".</p><p>Zu den Fragen im Einzelnen</p><p>1. Nach der Strafurteilsstatistik betrug die Dauer der Strafverfahren wegen Delikten gegen Leib und Leben 1998 im Mittel 11 Monate bis zur Verurteilung. Eine kurze Verfahrensdauer ist grundsätzlich geeignet, den Präventionseffekt einer Sanktion zu verstärken. Da freilich ein Strafverfahren auch rechtsstaatlichen Ansprüchen genügen muss, ist die Dauer nicht das alleinige oder gar das wichtigste Kriterium für dessen Qualität. Wie lange ein Verfahren dauert, hängt im Übrigen von verschiedenen Faktoren ab: z. B. der Schwierigkeit des Falles, der Organisation der Justiz, dem Einlegen von Rechtsmitteln. Die künftige Schweizerische Strafprozessordnung, dessen Vorentwurf zurzeit in der Vernehmlassung ist, sieht Instrumente vor, die das Verfahren beschleunigen können (z. B. erweiterte Kompetenz des Einzelgerichtes, vermehrter Einsatz des Strafbefehlsverfahrens). Kürzerfristige und gleichwohl wirkungsvolle Massnahmen, etwa auf der Ebene kantonaler Strafverfahrensgesetze, erscheinen kaum möglich.</p><p>Bezüglich der Wegweisung ausländischer Straftäter hat sich die Agak (vgl. oben "Allgemeine Bemerkungen") u. a. für einen konsequenteren Wegweisungsvollzug ausgesprochen. Dieser Vorschlag wird, wie die anderen Anregungen der Agak, derzeit von einer Arbeitsgruppe der Konferenz der Justiz- und Polizeidirektoren der Schweiz (KKJPD) auf die konkrete Umsetzung hin geprüft. Eine strafrechtliche Landesverweisung nach Artikel 55 des Strafgesetzbuches kann der Richter aussprechen, wenn der Täter zu Zuchthaus oder Gefängnis verurteilt wird; das erforderliche Mindeststrafmass beträgt demnach drei Tage Gefängnis.</p><p>2./3. Gewalt ist, wie gesagt, ein vielschichtiges Problem, dem nur längerfristig und auf den verschiedensten Ebenen begegnet werden kann. So sind neben dem Bund mindestens ebenso die Kantone und die Gemeinden angesprochen, und neben der Strafjustiz und den Ausländerbehörden müssen auch die Schule, die Familie sowie andere gesellschaftliche Kräfte ihren Beitrag leisten. Wie in den "Allgemeinen Bemerkungen" dargelegt, verfolgt der Bund die Entwicklung der mit Gewalt verbundenen Kriminalität in verschiedenen Bereichen und prüft laufend mögliche Massnahmen. Eine Änderung von Gesetzen erscheint dabei nicht vordringlich. Das erforderliche gesetzliche Instrumentarium ist vorhanden. Gerade im strafrechtlichen Bereich wurde sie in letzter Zeit verschärft, so namentlich bei der Verjährung der Sexual- und anderer schwerer Gewaltdelikte gegen Kinder und Jugendliche.</p><p>Die wichtigste Massnahme zur Verhinderung von Ausländerkriminalität ist nach einhelliger Meinung der Fachleute, wie sie auch im Bericht der Agak zum Ausdruck kommt, die Integration ausländischer Bevölkerungsgruppen. Dies zeigt sich auch bei dem im Kanton Basel-Stadt praktizierten Integrationsmodell ("Basler Modell"). Integration ist im Übrigen auch ein geeignetes Mittel, um Gewalt vonseiten anderer, nichtausländischer Bevölkerungsgruppen zu vermindern, so etwa von Anhängern extremer politischer Bewegungen oder Personen aus sozial ungünstigen Verhältnissen. Mit dem neuen Integrationsartikel des Ausländergesetzes (Art. 25a Anag) hat der Bund die Möglichkeit erhalten, Finanzhilfen zur Förderung der sozialen Integration von Ausländerinnen und Ausländern auszurichten. In seiner Antwort auf die Einfache Anfrage Mugny, vom 11. Juni 2001, hat der Bundesrat ausführlich über die Verwendung der für diesen Zweck zur Verfügung stehenden Mittel (für das Jahr 2001: 10 Millionen Franken) berichtet. Im Asylbereich erlaubt Artikel 91 Absatz 1 des Asylgesetzes dem Bund die Förderung von gemeinnützigen Beschäftigungs- und Ausbildungsprogrammen. Durch Beschäftigung kann vielen Asylbewerbern eine Perspektive für ihr weiteres Leben eröffnet und damit ebenfalls Gewalt vermieden werden.</p><p>4. Der Bundesrat hat schon in seinen bisherigen Bemühungen immer die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Fachleuten verschiedener Richtungen gepflegt. Er wird sich weiterhin für vernetzte Massnahmen einsetzen und eine stimulierende Rolle auch gegenüber den Kantonen und den Gemeinden zu spielen trachten. Von konkreter Aktualität sind die von der Agak in ihrem Bericht entwickelten Vorschläge. Die KKJPD hat an ihrer diesjährigen Frühjahrsversammlung eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die ein Konzept ausarbeiten soll zur Umsetzung der Vorschläge in konkrete Massnahmen.</p><p>5. Es erscheint auch dem Bundesrat wichtig, dass der Familiennachzug und der Schuleintritt der Kinder aufeinander abgestimmt sind, um eine gute Integration zu gewährleisten. Im Entwurf für ein Bundesgesetz für Ausländerinnen und Ausländer - dessen Vorentwurf war bereits in der Vernehmlassung, und die Botschaft wird in den nächsten Monaten vorliegen - wird die Frage des Familiennachzuges neu geregelt. Da eine gute Schulbildung eine wesentliche Grundlage für die berufliche und soziale Eingliederung in unserem Land darstellt, besteht ein Interesse an einem möglichst raschen Nachzug ausländischer Kinder, sofern dafür die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Personen mit Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung sollen deshalb ihren Anspruch auf Familiennachzug innerhalb einer Frist von fünf Jahren geltend machen.</p><p>6. Die zurzeit in der parlamentarischen Differenzbereinigung stehende Totalrevision des Allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches (AT StGB) sieht zwar andere Strafsanktionen, aber keine neuen Rechte für Straftäter vor. Der Revisionsentwurf übernimmt weithin die Regelungen, wie sie nach dem heutigen Recht, der Rechtsprechung des Bundesgerichtes und des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte bereits heute gelten. Weder im National- noch im Ständerat wurde in der bisherigen Diskussion der Vorwurf laut, der Entwurf würde die Rechte des Täters zu stark betonen. Der Revisionsentwurf sieht, im Gegenteil, eine Reihe einschneidender Verschärfungen vor, die den Schutz der Bevölkerung verbessern sollen. Zu nennen sind u. a. die Behandlung psychisch gestörter Personen, die schwerste Straftaten begangen haben, in besonderen, geschlossenen Einrichtungen oder die zeitlich nicht beschränkte Verwahrung für besonders gefährliche Täter, von denen zu erwarten ist, dass sie weitere schwere Straftaten verüben werden. Auch die Revisionen des Besonderen Teils des Strafgesetzbuches weisen durchaus nicht besonders täterfreundliche Züge auf, wie etwa die neuen Regelung der Verjährung zeigt (vgl. oben Ziff. 2).</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>In letzter Zeit hat die Gewaltbereitschaft, vor allem unter Jugendlichen und Schülern, stark zugenommen. Sehr oft müssen wir aus den Medien von Angriffen auf Schülerinnen und Schüler, von Schlägereien zwischen Jugendlichen, ja sogar von Gewalttaten gegen Armeeangehörige vernehmen. In vielen Fällen sind es regelrechte Banden, welche, ohne sich auf Diskussionen einzulassen, es vor allem auf möglichst gewalttätige Auseinandersetzungen abgesehen haben. Diese Personen schrecken auch vor körperlicher Gewaltanwendung nicht zurück und nehmen die daraus resultierenden Verletzungen in Kauf. Das Gleiche gilt für Jugendliche, die sich der Hooligans-Szene und rechtsextremen Kreisen zugewandt fühlen. Auch dort ist eine erschreckend hohe Gewaltbereitschaft festzustellen. Ob es Zufall ist, dass sich in letzter Zeit die Anzahl solcher Attacken häuften und dass diese Übergriffe vor allem von Ausländern ausgingen, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Tendenz ist leider jedoch offensichtlich.</p><p>Die massive Zunahme von Gewalttaten hat sehr wahrscheinlich gar nichts mit unseren Gesetzen zu tun. Das Problem liegt wohl eher in der Ausschöpfung des Strafmasses und am zeitlichen Ablauf, bis es - wenn überhaupt - zu einer Verurteilung kommt. Wenn nämlich die Gerichtsverhandlung erst nach Jahren stattfindet, ist es mit der präventiven Wirkung auch vorbei, weil sich kaum noch jemand an die besagte Tat erinnert. Muss etwa die Schwelle zur Verfügung einer Ausweisung eines ausländischen Straftäters überdacht werden?</p><p>Diese rohe Gewalt beunruhigt nicht nur Jugendliche, sondern vor allem auch Eltern und alle Erziehenden. Leider fühlen sich die Angegriffenen nach solchen Übergriffen oft etwas allein gelassen, weil es häufig auch an der nötigen Unterstützung durch die Polizei und die Richter fehlt. </p><p>Ein weiteres ungelöstes Problem ist der Nachzug der Kinder ausländischer Familien. Wenn dieser, wie es leider häufig der Fall ist, erst im 8. oder 9. Schuljahr geschieht, ist eine für alle befriedigende Integration gar nicht mehr möglich. Eine solche Situation ist dann für die Mitschülerinnen und Mitschüler, aber auch für die Unterrichtenden und für die betreffenden Jugendlichen unerfreulich und problematisch. Leider sind es häufig gerade solche Jugendliche, welche durch Gewalt auf sich aufmerksam machen wollen.</p><p>Diese Angriffe auf die persönliche Integrität von ganz normalen Jugendlichen haben nichts mehr mit Prügeleien zu tun, wie sie unter Jugendlichen und Schülern immer schon vorgekommen sind. Das Problem ist viel gravierender und darf nicht verharmlost werden.</p><p>Ich lege dem Bundesrat folgende Fragen zur Beantwortung vor: </p><p>1. Ist er auch der Meinung, dass der zeitliche Ablauf bis zur Gerichtsverhandlung verkürzt werden und dass die Schwelle zur Verfügung einer Ausweisung oder Wegweisung ausländischer Straftäter überdacht werden muss? Welches Strafmass ist nötig, damit jemand weg- oder ausgewiesen werden kann?</p><p>2. Was gedenkt er gegen die Zunahme der Gewalt zu tun? Müssen allenfalls Gesetze geändert und verschärft werden. Wenn ja, welche?</p><p>3. Was gedenkt er speziell gegen die in letzter Zeit stark verbreiteten Gewalttaten jugendlicher Ausländer zu unternehmen?</p><p>4. Ist er bereit, mit den Kantonen oder mit Fachleuten nach Lösungen zu suchen, wie diesem gravierenden Problem sofort und nachhaltig begegnet werden kann?</p><p>5. Ist er bereit, bezüglich des Nachzugs der Kinder ausländischer Familien strengere Vorschriften zu erlassen? Ist der Bundesrat nicht auch der Meinung, dass der Nachzug der Kinder vor dem Schuleintritt und nicht erst kurz vor dem Eintritt ins Erwerbsleben erfolgen muss und dass damit eine bessere Integration gewährleistet ist?</p><p>6. Die laufende Revision der Strafgesetzgebung sieht an vielen Orten den Ausbau von Täterrechten vor. Ist diese Tendenz mit der aktuellen Situation vereinbar?</p>
- Mit Gewalttaten Probleme lösen?
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