Universitäre Hochschulen. Straffung und Konzentration des Angebotes
- ShortId
-
01.3454
- Id
-
20013454
- Updated
-
10.04.2024 14:32
- Language
-
de
- Title
-
Universitäre Hochschulen. Straffung und Konzentration des Angebotes
- AdditionalIndexing
-
32;Studium;Bildungsplanung;Universität;Unterrichtsprogramm;Forschungspolitik;Hochschulwesen
- 1
-
- L04K13020501, Hochschulwesen
- L04K13030107, Bildungsplanung
- L05K1302050105, Universität
- L03K160202, Forschungspolitik
- L04K13010310, Unterrichtsprogramm
- L04K13020110, Studium
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die universitären Hochschulen sind dem internationalen Wettbewerb verstärkt ausgesetzt. Deshalb gilt es, für die universitären Hochschulen den Schwerpunkt ihrer Ausbildung auf die theoretische Kompetenz, auf wissenschaftliche Arbeiten und auf die Spitzenforschung zu verstärken. Der Ausbildung in mehreren Sprachen ist in der sprachenreichen Schweiz besonderes Gewicht einzuräumen. Die traditionelle Stoffvermittlung soll zunehmend durch elektronische Medien vereinfacht oder durch virtuelle Universitäten ergänzt werden. Um die Qualität der Studiengänge zu fördern, soll das Schwergewicht des universitären Unterrichtes auf die Vertiefung des Stoffs und auf die Forschungstätigkeit gerichtet werden. Dies wiederum setzt weniger Studierende voraus, was nur durch eine klare Trennung von Hochschulstudenten als Forschungsspezialisten und von Fachhochschulstudenten als praxisnahe und anwendungsorientierte Spezialisten geschehen kann. Um die Qualität zu erzielen und im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu sein, kann deshalb nicht mehr jede universitäre Hochschule der Schweiz über alle Fakultäten verfügen. Es wird anerkannt, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen mit dem neuen Hochschulgesetz gegeben sind, es gilt diese jedoch tatkräftig umzusetzen.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die universitären Hochschulen nur mit der Förderung der Qualität in der Lehre und der Forschung dem wachsenden internationalen Wettbewerbsdruck entgegenhalten und ihre Konkurrenzfähigkeit steigern können. So hat der Bundesrat die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 zum Anlass genommen, um den eidgenössischen Räten eine Reihe von Gesetzesänderungen vorzulegen, welche Anreize zur Qualitätsverbesserung in der Lehre und in der Forschung schaffen.</p><p>Das von den eidgenössischen Räten am 8. Oktober 1999 verabschiedete und am 1. April 2000 in Kraft getretene Universitätsförderungsgesetz beispielsweise führt ausgehend vom doppelten Grundsatz der Zusammenarbeit und des Wettbewerbs im Hochschulbereich ein neues Subventionsmodell und neue Kooperations- und Innovationsförderinstrumente ein. Einerseits tragen die Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten, die früher rein aufwandbezogen ausgerichtet wurden, jetzt vermehrt den Leistungen der Universitäten in der Lehre und in der Forschung Rechnung. Andererseits wurden mit projektgebundenen Beiträgen Anreize geschaffen für Reformen, Innovationen und Kooperationen zwischen den Hochschulen.</p><p>Diese Massnahmen unterstehen aber in jeder Hinsicht dem Grundsatz der subsidiären Verantwortlichkeit des Bundes für den Hochschulbereich. Aufgrund der verfassungsmässigen Zuständigkeiten ist die Implementierung und Förderung der Optimisierungs- und Kooperationsprozesse im Universitätsbereich in erster Linie Sache der Kantone und der Universitäten selber. Gerade diese Autonomie der Universitäten ist eine der Grundvoraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb unter den universitären Hochschulen. Sie ermöglicht ihnen, sich in eigener Regie durch Schwerpunktbildungen, Kooperationen und Innovationen in der Lehre und in der Forschung ein Profil zu geben, das ihnen erlaubt, auf internationaler Ebene konkurrieren zu können. Mit den neu geschaffenen Förderinstrumenten des Bundes werden die universitären Hochschulen in diesem Bestreben bereits in wirkungsvoller Weise unterstützt. Es steht dem Bund nicht zu, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, welche die Hochschulen zu Straffungen von Studiengängen, Zusammenlegungen von Fakultäten und somit zu Strukturreformen zwingen, die mit ihrer Tendenz zum Zentralismus die Autonomie der Hochschulen untergraben und den offenen Wettbewerb verhindern.</p><p>In diesem Kontext sei noch auf den neuen Hochschulartikel verwiesen, in dem die Autonomie der Hochschulen klar betont wird. Der Bund und die Kantone verpflichten sich ausdrücklich auf gemeinsam zu befolgende Grundsätze und Ziele. Sie konzentrieren sich somit auf die Festlegung der grossen Linien der Hochschulpolitik. Die Regelung konkreter Sachfragen soll auf der operativen Ebene der Hochschulen erfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, geeignete Massnahmen zu prüfen, um eine weitere Straffung und Konzentration des Angebotes der universitären Hochschulen voranzutreiben.</p>
- Universitäre Hochschulen. Straffung und Konzentration des Angebotes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die universitären Hochschulen sind dem internationalen Wettbewerb verstärkt ausgesetzt. Deshalb gilt es, für die universitären Hochschulen den Schwerpunkt ihrer Ausbildung auf die theoretische Kompetenz, auf wissenschaftliche Arbeiten und auf die Spitzenforschung zu verstärken. Der Ausbildung in mehreren Sprachen ist in der sprachenreichen Schweiz besonderes Gewicht einzuräumen. Die traditionelle Stoffvermittlung soll zunehmend durch elektronische Medien vereinfacht oder durch virtuelle Universitäten ergänzt werden. Um die Qualität der Studiengänge zu fördern, soll das Schwergewicht des universitären Unterrichtes auf die Vertiefung des Stoffs und auf die Forschungstätigkeit gerichtet werden. Dies wiederum setzt weniger Studierende voraus, was nur durch eine klare Trennung von Hochschulstudenten als Forschungsspezialisten und von Fachhochschulstudenten als praxisnahe und anwendungsorientierte Spezialisten geschehen kann. Um die Qualität zu erzielen und im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu sein, kann deshalb nicht mehr jede universitäre Hochschule der Schweiz über alle Fakultäten verfügen. Es wird anerkannt, dass die entsprechenden Rahmenbedingungen mit dem neuen Hochschulgesetz gegeben sind, es gilt diese jedoch tatkräftig umzusetzen.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die universitären Hochschulen nur mit der Förderung der Qualität in der Lehre und der Forschung dem wachsenden internationalen Wettbewerbsdruck entgegenhalten und ihre Konkurrenzfähigkeit steigern können. So hat der Bundesrat die Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie in den Jahren 2000-2003 zum Anlass genommen, um den eidgenössischen Räten eine Reihe von Gesetzesänderungen vorzulegen, welche Anreize zur Qualitätsverbesserung in der Lehre und in der Forschung schaffen.</p><p>Das von den eidgenössischen Räten am 8. Oktober 1999 verabschiedete und am 1. April 2000 in Kraft getretene Universitätsförderungsgesetz beispielsweise führt ausgehend vom doppelten Grundsatz der Zusammenarbeit und des Wettbewerbs im Hochschulbereich ein neues Subventionsmodell und neue Kooperations- und Innovationsförderinstrumente ein. Einerseits tragen die Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten, die früher rein aufwandbezogen ausgerichtet wurden, jetzt vermehrt den Leistungen der Universitäten in der Lehre und in der Forschung Rechnung. Andererseits wurden mit projektgebundenen Beiträgen Anreize geschaffen für Reformen, Innovationen und Kooperationen zwischen den Hochschulen.</p><p>Diese Massnahmen unterstehen aber in jeder Hinsicht dem Grundsatz der subsidiären Verantwortlichkeit des Bundes für den Hochschulbereich. Aufgrund der verfassungsmässigen Zuständigkeiten ist die Implementierung und Förderung der Optimisierungs- und Kooperationsprozesse im Universitätsbereich in erster Linie Sache der Kantone und der Universitäten selber. Gerade diese Autonomie der Universitäten ist eine der Grundvoraussetzungen für einen funktionierenden Wettbewerb unter den universitären Hochschulen. Sie ermöglicht ihnen, sich in eigener Regie durch Schwerpunktbildungen, Kooperationen und Innovationen in der Lehre und in der Forschung ein Profil zu geben, das ihnen erlaubt, auf internationaler Ebene konkurrieren zu können. Mit den neu geschaffenen Förderinstrumenten des Bundes werden die universitären Hochschulen in diesem Bestreben bereits in wirkungsvoller Weise unterstützt. Es steht dem Bund nicht zu, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, welche die Hochschulen zu Straffungen von Studiengängen, Zusammenlegungen von Fakultäten und somit zu Strukturreformen zwingen, die mit ihrer Tendenz zum Zentralismus die Autonomie der Hochschulen untergraben und den offenen Wettbewerb verhindern.</p><p>In diesem Kontext sei noch auf den neuen Hochschulartikel verwiesen, in dem die Autonomie der Hochschulen klar betont wird. Der Bund und die Kantone verpflichten sich ausdrücklich auf gemeinsam zu befolgende Grundsätze und Ziele. Sie konzentrieren sich somit auf die Festlegung der grossen Linien der Hochschulpolitik. Die Regelung konkreter Sachfragen soll auf der operativen Ebene der Hochschulen erfolgen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, geeignete Massnahmen zu prüfen, um eine weitere Straffung und Konzentration des Angebotes der universitären Hochschulen voranzutreiben.</p>
- Universitäre Hochschulen. Straffung und Konzentration des Angebotes
Back to List