Einheitliches Bundesamt für Bildung

ShortId
01.3457
Id
20013457
Updated
10.04.2024 18:25
Language
de
Title
Einheitliches Bundesamt für Bildung
AdditionalIndexing
32;Bildungspolitik;Staatssekretariat für Bildung und Forschung;Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
1
  • L03K130301, Bildungspolitik
  • L05K0804060102, Bundesamt für Berufsbildung und Technologie
  • L05K0804060101, Staatssekretariat für Bildung und Forschung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bisher ist es dem Bund nicht gelungen, eine einheitliche Bildungspolitik mit einheitlicher Führung für den gesamten Tertiärbereich (universitäre Hochschulen, Fachhochschulen, übrige Bildungsgänge) zu entwickeln. Während sich das BBW unter der Obhut des Eidgenössischen Departementes des Innern befindet, ist das BBT dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement angegliedert. Das BBW und das BBT sind deshalb in ein einziges Bundesamt zu verschmelzen, womit ein erhebliches Synergiepotenzial genutzt werden könnte. Das neu zu schaffende und gleichzeitig zu straffende Bundesamt, das den ganzen Bildungsbereich des Bundes unter einem Dach vereinigen würde, würde die dringend nötige Koordination von wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Aspekten der Bildung und Forschung bewirken und den Tertiärbildungsbereich für die wandelnden Anforderungen fit machen. Angesichts der unabdingbaren Vernetzung mit der Wirtschaft (Praxis) wäre es dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement zu unterstellen.</p>
  • <p>Der Bereich Bildung, Forschung, Technologie ist anlässlich der Regierungs- und Verwaltungsreform reorganisiert worden. Mit der Konzentration dieser Bereiche von bisher vier auf zwei Departemente wurde eine kohärentere Bildungs-, Forschungs- und Technologiepolitik ermöglicht sowie eine höhere Transparenz und Reduktion der Anzahl Ansprechpartner erreicht. Dabei wurde das Modell "Konzentration auf zwei Departemente" der Variante "Konzentration in einem Departement" vorgezogen. Es besteht zurzeit kein Grund, schon nach wenigen Jahren von der nun geltenden Organisationsstruktur abzuweichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die in der von den Räten behandelten Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie entworfene gemeinsame Strategie der für die Bildung, Forschung und Technologie zuständigen Bundesstellen. Aufgrund der dem Bundesrat nach Artikel 178 Absatz 1 der Bundesverfassung sowie nach Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes zustehenden Organisationskompetenz ist es Sache des Bundesrates, für die zweckmässige Organisation der Verwaltung und die zielgerichtete Erfüllung von deren Aufgaben zu sorgen. Der Bundesrat behält sich indessen weitere Reorganisationsschritte in den vorgenannten Bereichen zu einem späteren Zeitpunkt vor.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Schaffung eines neuen Bundesamtes für Bildung zu prüfen, indem das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) und das Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) aufgelöst, zusammengefasst und gestrafft werden.</p>
  • Einheitliches Bundesamt für Bildung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bisher ist es dem Bund nicht gelungen, eine einheitliche Bildungspolitik mit einheitlicher Führung für den gesamten Tertiärbereich (universitäre Hochschulen, Fachhochschulen, übrige Bildungsgänge) zu entwickeln. Während sich das BBW unter der Obhut des Eidgenössischen Departementes des Innern befindet, ist das BBT dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement angegliedert. Das BBW und das BBT sind deshalb in ein einziges Bundesamt zu verschmelzen, womit ein erhebliches Synergiepotenzial genutzt werden könnte. Das neu zu schaffende und gleichzeitig zu straffende Bundesamt, das den ganzen Bildungsbereich des Bundes unter einem Dach vereinigen würde, würde die dringend nötige Koordination von wirtschaftlichen und wissenschaftlichen Aspekten der Bildung und Forschung bewirken und den Tertiärbildungsbereich für die wandelnden Anforderungen fit machen. Angesichts der unabdingbaren Vernetzung mit der Wirtschaft (Praxis) wäre es dem Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement zu unterstellen.</p>
    • <p>Der Bereich Bildung, Forschung, Technologie ist anlässlich der Regierungs- und Verwaltungsreform reorganisiert worden. Mit der Konzentration dieser Bereiche von bisher vier auf zwei Departemente wurde eine kohärentere Bildungs-, Forschungs- und Technologiepolitik ermöglicht sowie eine höhere Transparenz und Reduktion der Anzahl Ansprechpartner erreicht. Dabei wurde das Modell "Konzentration auf zwei Departemente" der Variante "Konzentration in einem Departement" vorgezogen. Es besteht zurzeit kein Grund, schon nach wenigen Jahren von der nun geltenden Organisationsstruktur abzuweichen. Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die in der von den Räten behandelten Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Technologie entworfene gemeinsame Strategie der für die Bildung, Forschung und Technologie zuständigen Bundesstellen. Aufgrund der dem Bundesrat nach Artikel 178 Absatz 1 der Bundesverfassung sowie nach Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes zustehenden Organisationskompetenz ist es Sache des Bundesrates, für die zweckmässige Organisation der Verwaltung und die zielgerichtete Erfüllung von deren Aufgaben zu sorgen. Der Bundesrat behält sich indessen weitere Reorganisationsschritte in den vorgenannten Bereichen zu einem späteren Zeitpunkt vor.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Schaffung eines neuen Bundesamtes für Bildung zu prüfen, indem das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) und das Bundesamt für Bildung und Technologie (BBT) aufgelöst, zusammengefasst und gestrafft werden.</p>
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