Unterstützung kultureller Organisationen

ShortId
01.3461
Id
20013461
Updated
25.06.2025 01:53
Language
de
Title
Unterstützung kultureller Organisationen
AdditionalIndexing
2831;Kulturverband;Subvention;Kulturförderung;sozio-kulturelle Einrichtung;Kulturverbreitung
1
  • L04K01060307, Kulturförderung
  • L05K0101030202, Kulturverband
  • L05K0102040902, sozio-kulturelle Einrichtung
  • L04K01060309, Kulturverbreitung
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die finanzielle Unterstützung durch den Bund ist für die meisten Organisationen lebenswichtig. Die Leistungen der Organisationen, ihre Reflexion und ihr Einbringen spezifischer Gesichtspunkte der Kulturschaffenden sind für die Entwicklung einer bedürfnisgerechten Politik der Kulturförderung durch Gemeinden, Kantone und Bund unerlässlich. Dennoch ist es den meisten Organisationen praktisch unmöglich, bei Gemeinden und Kantonen nennenswerte Unterstützung zu finden, da sie nationale Zusammenschlüsse von Künstlerinnen und Künstlern bilden und vorwiegend gesamtschweizerisch tätig sind.</p><p>Nach einem Einbruch des Budgetkredites beim BAK zur Unterstützung der Kulturorganisationen im Jahr 1997 wurden in gemeinsamer Anstrengung der Organisationen und des BAK die Unterstützungsrichtlinien geändert und 1998 vom Eidgenössischen Departement des Innern neu erlassen. Die neuen Richtlinien setzten klarer als bisher Prioritäten und formulierten Auswahl- und Abgrenzungskriterien. Konkret wurden drei Gruppen von Unterstützungsberechtigten definiert: Verbände professioneller Kunstschaffender, Verbände kulturell tätiger Laien und Dachverbände als umfassende Zusammenschlüsse der beiden ersten Gruppen.</p><p>Allen Anstrengungen zum Trotz ist bis heute der Kreditstand von 1996, vor dem erwähnten Einbruch, nicht wieder erreicht worden. Damit müssen mehr Organisationen als damals unterstützt werden. Diesen konnte also nicht nur die Teuerung nicht ausgeglichen werden, sie mussten im Vergleich zu 1996 gesamthaft Einbussen von rund 6 Prozent hinnehmen. Jede neue Organisation, die gemäss Richtlinien Anspruch auf Unterstützung geltend machen kann, schmälert die Leistungen an die bestehenden. Angesichts der Bedeutung der kulturellen Organisationen für das künstlerische Schaffen und die kulturpolitische Entwicklung unseres Landes ist dieser Zustand unhaltbar.</p><p>Hinzukommt, dass gemäss Richtlinien der Beitrag für das jeweilige Jahr erst im Juni desselben festgelegt wird. Die verbindliche Höhe der Unterstützung, die für viele Organisationen 50 bis 66 Prozent ausmacht, steht also erst fest, wenn bereits das halbe Jahr verstrichen ist und Korrekturen am Voranschlag kaum noch möglich sind. Zudem schwankt, wie dargelegt, der Beitrag von Jahr zu Jahr, was eine mittelfristige Finanz- und damit Tätigkeitsplanung erschwert. An sich wäre es sinnvoll und von vielen Verbänden erwünscht, dass das BAK mit den Organisationen mehrjährige Leistungsvereinbarungen abschliessen würde. In Anbetracht der Annuität der Budgetfestlegung und der jährlich auftretenden Veränderungen des Kreises der unterstützten Organisationen ist jedoch eine auf mittlere Sicht verbindliche Beitragszusicherung rechtlich und finanziell unmöglich.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Galli 01.3374 selber feststellt, weist das geltende Beitragsverfahren unbestreitbare Nachteile für die betroffenen Organisationen auf, weil die Planbarkeit ihrer Ausgaben beeinträchtigt wird, und er erklärt sich bereit zu prüfen, mit welchen Massnahmen eine Verbesserung dieser Situation erzielt werden kann.</p><p>Konkret erscheinen zwei Massnahmen notwendig: eine Änderung der Richtlinien, mit welcher die dargelegten Probleme des Zeitpunkts der Beitragszusprache und der Planungssicherheit für die Organisationen im Rahmen des geltenden Finanzhaushaltrechtes möglichst weitgehend gelöst werden; und eine substanzielle Erhöhung des Budgetkredites, um Spielraum für berechtigte Anliegen der Verbände, aber auch für die Unterstützung neuer Organisationen zu erlangen.</p><p>Die Motion beauftragt den Bundesrat, diese zwei Massnahmen nun rasch zu realisieren.</p>
  • <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Galli 01.3374 festgestellt hat, ist er sich bewusst, dass das geltende Beitragsverfahren unbestreitbare Nachteile für die kulturellen Organisationen aufweist, weil durch die späte Zusprache die Planbarkeit ihrer Ausgaben und damit ihrer Tätigkeit beeinträchtigt wird. Er erklärt sich deshalb bereit zu prüfen, mit welchen Massnahmen eine Verbesserung dieser Situation erzielt werden kann. Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat im Kontakt mit den betroffenen Kulturorganisationen bereits Schritte in dieser Richtung eingeleitet, die zu einer entsprechenden Revision der geltenden Richtlinien vom 16. November 1998 über die Verwendung des Kredites zur Unterstützung kultureller Organisationen führen können.</p><p>Zur Forderung nach Erhöhung der verfügbaren Finanzmittel ist festzuhalten, dass im Finanzplan 2003 eine Erhöhung der Kreditrubrik 306.3600.002 beim BAK auf 4 Millionen Franken vorgesehen ist. Ob für später eine weitere Kreditaufstockung notwendig ist, soll im Licht der erwähnten Prüfung beurteilt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Unterstützung kultureller Organisationen zu verstärken, indem die dafür geltenden Richtlinien des Eidgenössischen Departementes des Innern so geändert werden, dass den Anliegen der Organisationen in Bezug auf Planungssicherheit und genügende Mittel Rechnung getragen wird, und indem der beim Bundesamt für Kultur (BAK) eingestellte Budgetkredit entsprechend erhöht wird.</p>
  • Unterstützung kultureller Organisationen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die finanzielle Unterstützung durch den Bund ist für die meisten Organisationen lebenswichtig. Die Leistungen der Organisationen, ihre Reflexion und ihr Einbringen spezifischer Gesichtspunkte der Kulturschaffenden sind für die Entwicklung einer bedürfnisgerechten Politik der Kulturförderung durch Gemeinden, Kantone und Bund unerlässlich. Dennoch ist es den meisten Organisationen praktisch unmöglich, bei Gemeinden und Kantonen nennenswerte Unterstützung zu finden, da sie nationale Zusammenschlüsse von Künstlerinnen und Künstlern bilden und vorwiegend gesamtschweizerisch tätig sind.</p><p>Nach einem Einbruch des Budgetkredites beim BAK zur Unterstützung der Kulturorganisationen im Jahr 1997 wurden in gemeinsamer Anstrengung der Organisationen und des BAK die Unterstützungsrichtlinien geändert und 1998 vom Eidgenössischen Departement des Innern neu erlassen. Die neuen Richtlinien setzten klarer als bisher Prioritäten und formulierten Auswahl- und Abgrenzungskriterien. Konkret wurden drei Gruppen von Unterstützungsberechtigten definiert: Verbände professioneller Kunstschaffender, Verbände kulturell tätiger Laien und Dachverbände als umfassende Zusammenschlüsse der beiden ersten Gruppen.</p><p>Allen Anstrengungen zum Trotz ist bis heute der Kreditstand von 1996, vor dem erwähnten Einbruch, nicht wieder erreicht worden. Damit müssen mehr Organisationen als damals unterstützt werden. Diesen konnte also nicht nur die Teuerung nicht ausgeglichen werden, sie mussten im Vergleich zu 1996 gesamthaft Einbussen von rund 6 Prozent hinnehmen. Jede neue Organisation, die gemäss Richtlinien Anspruch auf Unterstützung geltend machen kann, schmälert die Leistungen an die bestehenden. Angesichts der Bedeutung der kulturellen Organisationen für das künstlerische Schaffen und die kulturpolitische Entwicklung unseres Landes ist dieser Zustand unhaltbar.</p><p>Hinzukommt, dass gemäss Richtlinien der Beitrag für das jeweilige Jahr erst im Juni desselben festgelegt wird. Die verbindliche Höhe der Unterstützung, die für viele Organisationen 50 bis 66 Prozent ausmacht, steht also erst fest, wenn bereits das halbe Jahr verstrichen ist und Korrekturen am Voranschlag kaum noch möglich sind. Zudem schwankt, wie dargelegt, der Beitrag von Jahr zu Jahr, was eine mittelfristige Finanz- und damit Tätigkeitsplanung erschwert. An sich wäre es sinnvoll und von vielen Verbänden erwünscht, dass das BAK mit den Organisationen mehrjährige Leistungsvereinbarungen abschliessen würde. In Anbetracht der Annuität der Budgetfestlegung und der jährlich auftretenden Veränderungen des Kreises der unterstützten Organisationen ist jedoch eine auf mittlere Sicht verbindliche Beitragszusicherung rechtlich und finanziell unmöglich.</p><p>Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation Galli 01.3374 selber feststellt, weist das geltende Beitragsverfahren unbestreitbare Nachteile für die betroffenen Organisationen auf, weil die Planbarkeit ihrer Ausgaben beeinträchtigt wird, und er erklärt sich bereit zu prüfen, mit welchen Massnahmen eine Verbesserung dieser Situation erzielt werden kann.</p><p>Konkret erscheinen zwei Massnahmen notwendig: eine Änderung der Richtlinien, mit welcher die dargelegten Probleme des Zeitpunkts der Beitragszusprache und der Planungssicherheit für die Organisationen im Rahmen des geltenden Finanzhaushaltrechtes möglichst weitgehend gelöst werden; und eine substanzielle Erhöhung des Budgetkredites, um Spielraum für berechtigte Anliegen der Verbände, aber auch für die Unterstützung neuer Organisationen zu erlangen.</p><p>Die Motion beauftragt den Bundesrat, diese zwei Massnahmen nun rasch zu realisieren.</p>
    • <p>Wie der Bundesrat bereits in seiner Antwort auf die Interpellation Galli 01.3374 festgestellt hat, ist er sich bewusst, dass das geltende Beitragsverfahren unbestreitbare Nachteile für die kulturellen Organisationen aufweist, weil durch die späte Zusprache die Planbarkeit ihrer Ausgaben und damit ihrer Tätigkeit beeinträchtigt wird. Er erklärt sich deshalb bereit zu prüfen, mit welchen Massnahmen eine Verbesserung dieser Situation erzielt werden kann. Das Bundesamt für Kultur (BAK) hat im Kontakt mit den betroffenen Kulturorganisationen bereits Schritte in dieser Richtung eingeleitet, die zu einer entsprechenden Revision der geltenden Richtlinien vom 16. November 1998 über die Verwendung des Kredites zur Unterstützung kultureller Organisationen führen können.</p><p>Zur Forderung nach Erhöhung der verfügbaren Finanzmittel ist festzuhalten, dass im Finanzplan 2003 eine Erhöhung der Kreditrubrik 306.3600.002 beim BAK auf 4 Millionen Franken vorgesehen ist. Ob für später eine weitere Kreditaufstockung notwendig ist, soll im Licht der erwähnten Prüfung beurteilt werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, die Unterstützung kultureller Organisationen zu verstärken, indem die dafür geltenden Richtlinien des Eidgenössischen Departementes des Innern so geändert werden, dass den Anliegen der Organisationen in Bezug auf Planungssicherheit und genügende Mittel Rechnung getragen wird, und indem der beim Bundesamt für Kultur (BAK) eingestellte Budgetkredit entsprechend erhöht wird.</p>
    • Unterstützung kultureller Organisationen

Back to List