Strategische Reserven von Lebensmitteln und Rohstoffen

ShortId
01.3462
Id
20013462
Updated
14.11.2025 08:48
Language
de
Title
Strategische Reserven von Lebensmitteln und Rohstoffen
AdditionalIndexing
09;Terrorismus;Fruchtfolgefläche;Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung;Sicherung der Versorgung;Landesversorgung
1
  • L05K0402010402, Landesversorgung
  • L05K0701030905, Sicherung der Versorgung
  • L04K10010107, Unabhängigkeit in der Nahrungsmittelversorgung
  • L06K010204010201, Fruchtfolgefläche
  • L04K04030108, Terrorismus
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Pflichtlagermengen sind in den vergangenen Jahren beträchtlich reduziert worden, ein Prozess, der gegenwärtig noch nicht ganz abgeschlossen ist. Ende 2003 sollen die Pflichtlager einem Verbrauch von rund vier Monaten entsprechen. Im Bereich Ernährung entsprechen die Pflichtlager bei fünf Grundnahrungsmitteln einem Verbrauch von rund vier Monaten. Die Kosten für die Wirtschaft sowie für Konsumentinnen und Konsumenten konnten dementsprechend verringert werden.</p><p>Dieser Abbau von Reserven erfolgte vorwiegend aus Gründen der Entlastung der Pflichtlagerkosten und auch aufgrund der politischen Bewertung der im Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz (Sipol B 2000) dargestellten Veränderungen in der Risikolage: Das Spektrum von Ereignissen, die zu einer Versorgungsstörung führen können, ist in den vergangenen Jahren dynamischer und komplexer geworden. Im Vordergrund stehen heute Naturkatastrophen (z. B. Missernten) sowie technisch bedingte Katastrophen (z. B. nukleare Verstrahlungen), regionale Konflikte in Produktions- oder Lieferländern, aber auch Boykotte, wirtschaftliche Erpressung, lang anhaltende Streiks, Sabotage und Terrorismus. Dabei handelt es sich vorwiegend um Risiken ohne Vorwarnzeit. Die konventionelle militärische Bedrohung hat sich dagegen erheblich verringert, das Szenario einer langfristigen autarken Versorgung der Schweiz ist unwahrscheinlich geworden.</p><p>1. Der Bundesrat erwartet nicht, dass die für die wirtschaftliche Landesversorgung relevanten Risiken, einmal abgesehen von einer grossflächigen Kontamination, zu einer zeitlich langen und mehr oder weniger sämtliche Bereiche umfassenden Unterversorgung führen werden. Vielmehr ist mit eher beschränkten Mangellagen in Einzelbereichen während einer begrenzten Dauer zu rechnen. Allerdings ist aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Strukturen (Globalisierung, "just-in-time"-Prinzip, äusserst geringe Betriebsvorräte) mit einem sehr viel schnelleren Eintritt zu rechnen. Die Pflichtlager im Umfang von rund vier Monaten reichen deshalb zur Überwindung von kurz- und mittelfristigen Versorgungsengpässen aus.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Umfang der Pflichtlager nach den zahlreichen Reduktionen ein aus sicherheits- und wirtschaftspolitischer Sicht vertretbares Minimum darstellt.</p><p>Die Zusammensetzung der Pflichtlager wird in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ermittelt und ist von vier Grundkriterien bestimmt, nämlich: der Auslandabhängigkeit, den Substitutionsmöglichkeiten, den Einschränkungsmöglichkeiten des Verbrauchs und den Kosten für die Wirtschaft sowie die Konsumentinnen und die Konsumenten. Die vorhandenen Pflichtlager (Lebensmittel, Benzin und Heizöl, Antibiotika) decken lebenswichtige Grundbedürfnisse ab.</p><p>2. Der Bundesrat geht davon aus, dass die internationalen Märkte auch in Krisen zumindest teilweise funktionieren. Im Fall einer Krise gilt es, das Angebot und die Nachfrage mit möglichst differenzierten Eingriffen wieder in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Bei Störungen der Güterversorgung werden auf der Angebotsseite in erster Linie Pflichtlager zur Behebung von Versorgungslücken herangezogen. Gleichzeitig wird der Import gefördert. Dafür werden auch die erforderlichen Transportkapazitäten sichergestellt, so insbesondere Hochseeschiffe, deren Finanzierung der Bund mittels Bürgschaften erleichtert.</p><p>Schliesslich wird eine Anpassung der Inlandproduktion angestrebt, wo die Voraussetzungen dafür bestehen. Einschränkungen des Konsums kommen hingegen nur bei einer Unterversorgung von einem bestimmten Ausmass in Frage. Im Bereich der Ernährung sind diese Instrumente a priori als gleichwertig zu betrachten. Einsatzprioritäten würden erst im Eintretensfall einer Krise festgelegt. Das Ziel dieser Versorgungspolitik ist angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage nicht die Erreichung einer weitgehenden Versorgungsautonomie, sondern vielmehr die Überwindung von Versorgungsengpässen kürzerer Dauer.</p><p>3. Terrorakte wurden als zunehmender Risikofaktor in die Beurteilung einbezogen. Es ist davon auszugehen, dass der Bereich Medizin im Hinblick auf die Ereignisse in den USA eine grössere Bedeutung erlangen wird (u. a. mögliche Anschläge mit biologischen oder chemischen Kampfstoffen). Die eingeleitete Neuorientierung der wirtschaftlichen Landesversorgung trägt diesem Umstand bereits Rechnung, ist doch konkret vorgesehen, die Landesversorgung auf drei "Grundversorgungsbereiche", nämlich die Ernährung, die Energie und die Medizin zu konzentrieren. Um in einer Krise rasch reagieren zu können, wird auf diesen Gebieten ein möglichst hoher Vorbereitungsstand angestrebt.</p><p>4. Die Anbauflächen und deren Ertragspotenzial werden in der Ernährungssicherungsstrategie als wichtige Produktionsfaktoren berücksichtigt. Eine bedeutende Rolle spielt die Sicherstellung der Fruchtfolgeflächen (FFF), d. h. der bestgeeigneten landwirtschaftlichen Flächen. Seit 1992 ist der Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes in Kraft. Er legt, verteilt auf kantonale Kontingente, eine Fruchtfolgefläche von 438 560 Hektaren fest. Die Erhaltung dieser Fläche durch planerische Massnahmen erfolgt durch die Kantone.</p><p>Der Druck auf die besten landwirtschaftlichen Böden vermindert sich nicht. Die letzten Resultate der Arealstatistik zeigen, dass diese Böden durch das wachsende Siedlungsgebiet mehr und mehr bedrängt werden. Auch andere Faktoren können das Potenzial schwächen: z. B. Schäden durch Bodenverdichtung, Erosion, usw. Deswegen sorgt der Bundesrat für eine optimale und breit abgestützte Umsetzung des Sachplans FFF. Diese Umsetzung muss auch in Abstimmung mit der Agrarpolitik und dem Bodenschutz erfolgen. In Zukunft soll der Schutz der heute vorhandenen Fläche durch den Einbezug der wirtschaftlichen Landesversorgung und der nachhaltigen Entwicklung noch verstärkt werden.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Haushaltvorräte nach wie vor sinnvoll sind. Die Bevölkerung reagiert jeweils rasch auf Krisensituationen. So beschäftigen z. B. die Terroranschläge in den USA und die militärischen Angriffe auf Afghanistan auch die Schweizer Bevölkerung stark. In der Folge sind in einzelnen Regionen der Schweiz Hamsterkäufe erfolgt, und die Nachfrage nach Informationsmaterial über Haushaltvorrat war spürbar höher.</p><p>Die Information über den Haushaltvorrat erfolgt seit längerer Zeit nicht mehr in Form landesweiter Kampagnen, sondern ist nach Zielgruppen gerichtet, so z. B. für Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Hauswirtschaftskursen. Die entsprechenden Informationen sind im Internet erhältlich.</p><p>Eine repräsentative Umfrage belegt im Übrigen, dass die Schweizer Haushalte ausreichend mit Haushaltvorrat ausgestattet sind. Bei den meisten Produkten entspricht der Haushaltvorrat den Empfehlungen des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Gegensatz zu den Nachkriegsjahren hat sich die Bevölkerung in der Schweiz heute daran gewöhnt, dass alles und jedes stets verfügbar ist. Eigene Vorsorge wird kaum mehr getroffen. Gleichzeitig wurden auch die staatlichen Pflichtlager, teils aus Kostengründen, angepasst. Bei kleineren Störungen hat die Landesversorgung schon ihr Funktionieren unter Beweis gestellt, indem die Bevölkerung von Engpässen gar nichts zu spüren bekam.</p><p>Die Ereignisse in den USA haben jedoch gezeigt, das bisher unvorstellbare Szenarien heute denkbar sein müssen. Über Nacht können grosse Veränderungen eintreten und die Weltmärkte stören. Die Frage, ob wir auf länger dauernde Verknappungen ausreichend vorbereitet sind, muss neu gestellt werden. Ich ersuche den Bundesrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen.</p><p>1. Ist er der Auffassung, dass die Pflichtlager für ernsthafte, länger dauernde Störungen ausreichen? Auf welchen Grundlagen baut die Zusammensetzung der Lager auf?</p><p>2. Wurde bei den Berechnungen der notwendigen Vorräte auf noch funktionierende internationale Märkte gebaut, oder bestehen auch Szenarien für eine unabhängige Versorgung der Schweiz über längere Zeit?</p><p>3. Wurden Störungen durch Terroranschläge grösseren Ausmasses mit in die Überlegungen bezüglich der Vorratslager einbezogen?</p><p>4. Wurden bei der Berechnung der Lager auch die verbleibenden Anbauflächen und deren möglicher Ertrag mit einbezogen? Wie beurteilt der Bundesrat in diesem Zusammenhang die Abnahme der Kulturfläche in der Schweiz?</p><p>5. Ist er der Meinung, dass die Bevölkerung heute auf das Anlegen eigener Vorräte verzichten kann und dass das Stichwort "Notvorrat" bei der jungen Generation zu Recht als antiquiert angesehen wird? Müsste die Bevölkerung besser darüber informiert werden, was von ihr erwartet wird?</p>
  • Strategische Reserven von Lebensmitteln und Rohstoffen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Pflichtlagermengen sind in den vergangenen Jahren beträchtlich reduziert worden, ein Prozess, der gegenwärtig noch nicht ganz abgeschlossen ist. Ende 2003 sollen die Pflichtlager einem Verbrauch von rund vier Monaten entsprechen. Im Bereich Ernährung entsprechen die Pflichtlager bei fünf Grundnahrungsmitteln einem Verbrauch von rund vier Monaten. Die Kosten für die Wirtschaft sowie für Konsumentinnen und Konsumenten konnten dementsprechend verringert werden.</p><p>Dieser Abbau von Reserven erfolgte vorwiegend aus Gründen der Entlastung der Pflichtlagerkosten und auch aufgrund der politischen Bewertung der im Bericht des Bundesrates an die Bundesversammlung über die Sicherheitspolitik der Schweiz (Sipol B 2000) dargestellten Veränderungen in der Risikolage: Das Spektrum von Ereignissen, die zu einer Versorgungsstörung führen können, ist in den vergangenen Jahren dynamischer und komplexer geworden. Im Vordergrund stehen heute Naturkatastrophen (z. B. Missernten) sowie technisch bedingte Katastrophen (z. B. nukleare Verstrahlungen), regionale Konflikte in Produktions- oder Lieferländern, aber auch Boykotte, wirtschaftliche Erpressung, lang anhaltende Streiks, Sabotage und Terrorismus. Dabei handelt es sich vorwiegend um Risiken ohne Vorwarnzeit. Die konventionelle militärische Bedrohung hat sich dagegen erheblich verringert, das Szenario einer langfristigen autarken Versorgung der Schweiz ist unwahrscheinlich geworden.</p><p>1. Der Bundesrat erwartet nicht, dass die für die wirtschaftliche Landesversorgung relevanten Risiken, einmal abgesehen von einer grossflächigen Kontamination, zu einer zeitlich langen und mehr oder weniger sämtliche Bereiche umfassenden Unterversorgung führen werden. Vielmehr ist mit eher beschränkten Mangellagen in Einzelbereichen während einer begrenzten Dauer zu rechnen. Allerdings ist aufgrund der veränderten wirtschaftlichen Strukturen (Globalisierung, "just-in-time"-Prinzip, äusserst geringe Betriebsvorräte) mit einem sehr viel schnelleren Eintritt zu rechnen. Die Pflichtlager im Umfang von rund vier Monaten reichen deshalb zur Überwindung von kurz- und mittelfristigen Versorgungsengpässen aus.</p><p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der Umfang der Pflichtlager nach den zahlreichen Reduktionen ein aus sicherheits- und wirtschaftspolitischer Sicht vertretbares Minimum darstellt.</p><p>Die Zusammensetzung der Pflichtlager wird in enger Zusammenarbeit mit der Wirtschaft ermittelt und ist von vier Grundkriterien bestimmt, nämlich: der Auslandabhängigkeit, den Substitutionsmöglichkeiten, den Einschränkungsmöglichkeiten des Verbrauchs und den Kosten für die Wirtschaft sowie die Konsumentinnen und die Konsumenten. Die vorhandenen Pflichtlager (Lebensmittel, Benzin und Heizöl, Antibiotika) decken lebenswichtige Grundbedürfnisse ab.</p><p>2. Der Bundesrat geht davon aus, dass die internationalen Märkte auch in Krisen zumindest teilweise funktionieren. Im Fall einer Krise gilt es, das Angebot und die Nachfrage mit möglichst differenzierten Eingriffen wieder in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen. Bei Störungen der Güterversorgung werden auf der Angebotsseite in erster Linie Pflichtlager zur Behebung von Versorgungslücken herangezogen. Gleichzeitig wird der Import gefördert. Dafür werden auch die erforderlichen Transportkapazitäten sichergestellt, so insbesondere Hochseeschiffe, deren Finanzierung der Bund mittels Bürgschaften erleichtert.</p><p>Schliesslich wird eine Anpassung der Inlandproduktion angestrebt, wo die Voraussetzungen dafür bestehen. Einschränkungen des Konsums kommen hingegen nur bei einer Unterversorgung von einem bestimmten Ausmass in Frage. Im Bereich der Ernährung sind diese Instrumente a priori als gleichwertig zu betrachten. Einsatzprioritäten würden erst im Eintretensfall einer Krise festgelegt. Das Ziel dieser Versorgungspolitik ist angesichts der veränderten sicherheitspolitischen Lage nicht die Erreichung einer weitgehenden Versorgungsautonomie, sondern vielmehr die Überwindung von Versorgungsengpässen kürzerer Dauer.</p><p>3. Terrorakte wurden als zunehmender Risikofaktor in die Beurteilung einbezogen. Es ist davon auszugehen, dass der Bereich Medizin im Hinblick auf die Ereignisse in den USA eine grössere Bedeutung erlangen wird (u. a. mögliche Anschläge mit biologischen oder chemischen Kampfstoffen). Die eingeleitete Neuorientierung der wirtschaftlichen Landesversorgung trägt diesem Umstand bereits Rechnung, ist doch konkret vorgesehen, die Landesversorgung auf drei "Grundversorgungsbereiche", nämlich die Ernährung, die Energie und die Medizin zu konzentrieren. Um in einer Krise rasch reagieren zu können, wird auf diesen Gebieten ein möglichst hoher Vorbereitungsstand angestrebt.</p><p>4. Die Anbauflächen und deren Ertragspotenzial werden in der Ernährungssicherungsstrategie als wichtige Produktionsfaktoren berücksichtigt. Eine bedeutende Rolle spielt die Sicherstellung der Fruchtfolgeflächen (FFF), d. h. der bestgeeigneten landwirtschaftlichen Flächen. Seit 1992 ist der Sachplan Fruchtfolgeflächen des Bundes in Kraft. Er legt, verteilt auf kantonale Kontingente, eine Fruchtfolgefläche von 438 560 Hektaren fest. Die Erhaltung dieser Fläche durch planerische Massnahmen erfolgt durch die Kantone.</p><p>Der Druck auf die besten landwirtschaftlichen Böden vermindert sich nicht. Die letzten Resultate der Arealstatistik zeigen, dass diese Böden durch das wachsende Siedlungsgebiet mehr und mehr bedrängt werden. Auch andere Faktoren können das Potenzial schwächen: z. B. Schäden durch Bodenverdichtung, Erosion, usw. Deswegen sorgt der Bundesrat für eine optimale und breit abgestützte Umsetzung des Sachplans FFF. Diese Umsetzung muss auch in Abstimmung mit der Agrarpolitik und dem Bodenschutz erfolgen. In Zukunft soll der Schutz der heute vorhandenen Fläche durch den Einbezug der wirtschaftlichen Landesversorgung und der nachhaltigen Entwicklung noch verstärkt werden.</p><p>5. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass Haushaltvorräte nach wie vor sinnvoll sind. Die Bevölkerung reagiert jeweils rasch auf Krisensituationen. So beschäftigen z. B. die Terroranschläge in den USA und die militärischen Angriffe auf Afghanistan auch die Schweizer Bevölkerung stark. In der Folge sind in einzelnen Regionen der Schweiz Hamsterkäufe erfolgt, und die Nachfrage nach Informationsmaterial über Haushaltvorrat war spürbar höher.</p><p>Die Information über den Haushaltvorrat erfolgt seit längerer Zeit nicht mehr in Form landesweiter Kampagnen, sondern ist nach Zielgruppen gerichtet, so z. B. für Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Hauswirtschaftskursen. Die entsprechenden Informationen sind im Internet erhältlich.</p><p>Eine repräsentative Umfrage belegt im Übrigen, dass die Schweizer Haushalte ausreichend mit Haushaltvorrat ausgestattet sind. Bei den meisten Produkten entspricht der Haushaltvorrat den Empfehlungen des Bundesamtes für wirtschaftliche Landesversorgung.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Gegensatz zu den Nachkriegsjahren hat sich die Bevölkerung in der Schweiz heute daran gewöhnt, dass alles und jedes stets verfügbar ist. Eigene Vorsorge wird kaum mehr getroffen. Gleichzeitig wurden auch die staatlichen Pflichtlager, teils aus Kostengründen, angepasst. Bei kleineren Störungen hat die Landesversorgung schon ihr Funktionieren unter Beweis gestellt, indem die Bevölkerung von Engpässen gar nichts zu spüren bekam.</p><p>Die Ereignisse in den USA haben jedoch gezeigt, das bisher unvorstellbare Szenarien heute denkbar sein müssen. Über Nacht können grosse Veränderungen eintreten und die Weltmärkte stören. Die Frage, ob wir auf länger dauernde Verknappungen ausreichend vorbereitet sind, muss neu gestellt werden. Ich ersuche den Bundesrat deshalb um die Beantwortung der folgenden Fragen.</p><p>1. Ist er der Auffassung, dass die Pflichtlager für ernsthafte, länger dauernde Störungen ausreichen? Auf welchen Grundlagen baut die Zusammensetzung der Lager auf?</p><p>2. Wurde bei den Berechnungen der notwendigen Vorräte auf noch funktionierende internationale Märkte gebaut, oder bestehen auch Szenarien für eine unabhängige Versorgung der Schweiz über längere Zeit?</p><p>3. Wurden Störungen durch Terroranschläge grösseren Ausmasses mit in die Überlegungen bezüglich der Vorratslager einbezogen?</p><p>4. Wurden bei der Berechnung der Lager auch die verbleibenden Anbauflächen und deren möglicher Ertrag mit einbezogen? Wie beurteilt der Bundesrat in diesem Zusammenhang die Abnahme der Kulturfläche in der Schweiz?</p><p>5. Ist er der Meinung, dass die Bevölkerung heute auf das Anlegen eigener Vorräte verzichten kann und dass das Stichwort "Notvorrat" bei der jungen Generation zu Recht als antiquiert angesehen wird? Müsste die Bevölkerung besser darüber informiert werden, was von ihr erwartet wird?</p>
    • Strategische Reserven von Lebensmitteln und Rohstoffen

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