Publikationen des Bundes. Einführung von ISBN

ShortId
01.3464
Id
20013464
Updated
25.06.2025 01:51
Language
de
Title
Publikationen des Bundes. Einführung von ISBN
AdditionalIndexing
34;Bericht;Gesetzespublikation;amtliches Dokument;Dokumentenerfassung;Informationsverbreitung;Verzeichnis;Buch;Gesetzbuch
1
  • L03K020206, Bericht
  • L03K020203, amtliches Dokument
  • L04K12040202, Dokumentenerfassung
  • L04K02020702, Verzeichnis
  • L04K12010202, Informationsverbreitung
  • L06K050301010203, Gesetzespublikation
  • L04K05030103, Gesetzbuch
  • L05K1202030301, Buch
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Vor über dreissig Jahren wurden in den westlichen Ländern die Internationalen Standard-Buch-Nummern (ISBN) eingeführt. Die ISSN (International Standard Serial Number) wird im Rahmen eines internationalen Netzwerkes vergeben, der internationalen Datenbank über fortlaufend erscheinende Werke. Das Netzwerk ISSN (früher ISDS) ist ein weltweites System zur Identifizierung und Bearbeitung von fortlaufenden Publikationen - also Zeitungen, Zeitschriften, zeitschriftenartigen Reihen und Schriftenreihen (Serien) - und existiert als solches seit Anfang der Siebzigerjahre.</p><p>Diese Nummern erlauben eine eindeutige Identifikation einer Publikation, ein leichteres Suchen und Beschaffen von Literatur und eine verbesserte Katalogisierung durch die öffentlichen Bibliotheken. Die Nummern geben zudem darüber Auskunft, in welchem Land eine Publikation erschienen ist und von welcher Stelle sie herausgegeben wird.</p><p>Die Bundesverwaltung gibt nicht nur die Amtliche Sammlung des Bundesrechtes und das Bundesblatt heraus, sondern eine Vielzahl von Berichten, Studien usw. Zum Teil erscheinen diese in Serien wie z. B. Forschungsberichten des Bundesamtes für Strassen oder "Umwelt-Materialien" des Buwal. Der Bundesrat hat die Zahl dieser Publikationen in der Antwort auf eine Interpellation im Jahre 2000 zusammengestellt. Diese Publikationen sind oft sehr wertvoll, jedoch, weil sie nicht systematisch erfasst sind, schwer zu finden. Eine zentrale Erfassung dieser Veröffentlichungen durch eine bestehende und dafür geeignete Bibliothek der Bundesverwaltung und die Zuweisung einer ISBN und gegebenenfalls einer ISSN würden eine markante Verbesserung bringen.</p><p>Die Kosten für die Vergabe von ISBN durch die ISBN-Agentur und für die Aufnahme in das Verzeichnis der lieferbaren Bücher sind bescheiden, besonders im Verhältnis zu den Kosten der Forschungsarbeiten und der Publikationen selber.</p>
  • <p>Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Anliegen der Motion, er ist aber der Auffassung, dass die beantragte Regelung nicht im Publikationsgesetz erfolgen sollte. Dieses Gesetz befasst sich ausschliesslich mit den Texten, die für eine Publikation in den Gesetzessammlungen (AS, SR) und im Bundesblatt bestimmt sind, sowie mit den damit verbundenen Rechtswirkungen. Auch mit der für die laufende Legislaturplanung angekündigten Revision wird keine Ausweitung des Geltungsbereichs des Publikationsgesetzes beabsichtigt. Das Anliegen lässt sich aber in anderer Form umsetzen, und zwar in dem Sinn, dass an die bereits heute unternommenen Bestrebungen für eine zentrale Erfassung solcher Publikationen angeknüpft wird. Bereits heute wird eine Vielzahl von Bundespublikationen, die im Buchhandel gehandelt werden, mit einer ISBN versehen, allerdings nicht systematisch. In neue Publikationen müsste künftig bei der Herstellung generell die ISBN als Bestandteil des Impressums eingedruckt werden. Zusätzlich kann die nachträgliche Einbindung bestehender Publikationen in das ISBN-System, z. B. über das im Aufbau stehende Bibliothekssystem Alexandria, das zurzeit 32 Bibliotheken des Bundes umfasst, geprüft werden. Die entsprechend an dieses System angeschlossenen Verwaltungseinheiten katalogisieren bereits heute ihre Publikationen, was eine Verbindung mit der ISBN und dem VLB ermöglicht. Auf Stufe einer Verordnungsbestimmung oder in Form von Weisungen lässt sich die Verpflichtung der Verwaltungseinheiten aufnehmen, ihre intern erstellten Publikationen zu erfassen und über das zentrale Bibliothekssystem zu katalogisieren und auf diesem Weg mit der ISBN zu versehen und in das VLB aufzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Publikationsgesetzes (vom 21. März 1986) zu unterbreiten, die folgenden Inhalt hat:</p><p>Sämtliche Publikationen des Bundes inklusive Berichte, die im Auftrag von Bundesstellen publiziert werden, sind zentral zu erfassen, mit einer Internationalen Standard-Buch-Nummer (ISBN) zu versehen und in das Verzeichnis der lieferbaren Bücher (VLB) aufzunehmen. Die von einzelnen Bundesämtern herausgegebenen Publikationsserien sind zudem in das ISSN-Netzwerk aufzunehmen.</p>
  • Publikationen des Bundes. Einführung von ISBN
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Vor über dreissig Jahren wurden in den westlichen Ländern die Internationalen Standard-Buch-Nummern (ISBN) eingeführt. Die ISSN (International Standard Serial Number) wird im Rahmen eines internationalen Netzwerkes vergeben, der internationalen Datenbank über fortlaufend erscheinende Werke. Das Netzwerk ISSN (früher ISDS) ist ein weltweites System zur Identifizierung und Bearbeitung von fortlaufenden Publikationen - also Zeitungen, Zeitschriften, zeitschriftenartigen Reihen und Schriftenreihen (Serien) - und existiert als solches seit Anfang der Siebzigerjahre.</p><p>Diese Nummern erlauben eine eindeutige Identifikation einer Publikation, ein leichteres Suchen und Beschaffen von Literatur und eine verbesserte Katalogisierung durch die öffentlichen Bibliotheken. Die Nummern geben zudem darüber Auskunft, in welchem Land eine Publikation erschienen ist und von welcher Stelle sie herausgegeben wird.</p><p>Die Bundesverwaltung gibt nicht nur die Amtliche Sammlung des Bundesrechtes und das Bundesblatt heraus, sondern eine Vielzahl von Berichten, Studien usw. Zum Teil erscheinen diese in Serien wie z. B. Forschungsberichten des Bundesamtes für Strassen oder "Umwelt-Materialien" des Buwal. Der Bundesrat hat die Zahl dieser Publikationen in der Antwort auf eine Interpellation im Jahre 2000 zusammengestellt. Diese Publikationen sind oft sehr wertvoll, jedoch, weil sie nicht systematisch erfasst sind, schwer zu finden. Eine zentrale Erfassung dieser Veröffentlichungen durch eine bestehende und dafür geeignete Bibliothek der Bundesverwaltung und die Zuweisung einer ISBN und gegebenenfalls einer ISSN würden eine markante Verbesserung bringen.</p><p>Die Kosten für die Vergabe von ISBN durch die ISBN-Agentur und für die Aufnahme in das Verzeichnis der lieferbaren Bücher sind bescheiden, besonders im Verhältnis zu den Kosten der Forschungsarbeiten und der Publikationen selber.</p>
    • <p>Der Bundesrat unterstützt grundsätzlich das Anliegen der Motion, er ist aber der Auffassung, dass die beantragte Regelung nicht im Publikationsgesetz erfolgen sollte. Dieses Gesetz befasst sich ausschliesslich mit den Texten, die für eine Publikation in den Gesetzessammlungen (AS, SR) und im Bundesblatt bestimmt sind, sowie mit den damit verbundenen Rechtswirkungen. Auch mit der für die laufende Legislaturplanung angekündigten Revision wird keine Ausweitung des Geltungsbereichs des Publikationsgesetzes beabsichtigt. Das Anliegen lässt sich aber in anderer Form umsetzen, und zwar in dem Sinn, dass an die bereits heute unternommenen Bestrebungen für eine zentrale Erfassung solcher Publikationen angeknüpft wird. Bereits heute wird eine Vielzahl von Bundespublikationen, die im Buchhandel gehandelt werden, mit einer ISBN versehen, allerdings nicht systematisch. In neue Publikationen müsste künftig bei der Herstellung generell die ISBN als Bestandteil des Impressums eingedruckt werden. Zusätzlich kann die nachträgliche Einbindung bestehender Publikationen in das ISBN-System, z. B. über das im Aufbau stehende Bibliothekssystem Alexandria, das zurzeit 32 Bibliotheken des Bundes umfasst, geprüft werden. Die entsprechend an dieses System angeschlossenen Verwaltungseinheiten katalogisieren bereits heute ihre Publikationen, was eine Verbindung mit der ISBN und dem VLB ermöglicht. Auf Stufe einer Verordnungsbestimmung oder in Form von Weisungen lässt sich die Verpflichtung der Verwaltungseinheiten aufnehmen, ihre intern erstellten Publikationen zu erfassen und über das zentrale Bibliothekssystem zu katalogisieren und auf diesem Weg mit der ISBN zu versehen und in das VLB aufzunehmen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Revision des Publikationsgesetzes (vom 21. März 1986) zu unterbreiten, die folgenden Inhalt hat:</p><p>Sämtliche Publikationen des Bundes inklusive Berichte, die im Auftrag von Bundesstellen publiziert werden, sind zentral zu erfassen, mit einer Internationalen Standard-Buch-Nummer (ISBN) zu versehen und in das Verzeichnis der lieferbaren Bücher (VLB) aufzunehmen. Die von einzelnen Bundesämtern herausgegebenen Publikationsserien sind zudem in das ISSN-Netzwerk aufzunehmen.</p>
    • Publikationen des Bundes. Einführung von ISBN

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