Neuer Schweizer Pass

ShortId
01.3467
Id
20013467
Updated
10.04.2024 13:04
Language
de
Title
Neuer Schweizer Pass
AdditionalIndexing
15;Ausschreibung;Bundesamt für Bauten und Logistik;Kostenanalyse;Ausweis;öffentliche Auftragsvergabe;Kostenrechnung;Submissionswesen
1
  • L04K05060104, Ausweis
  • L05K0703020201, Kostenrechnung
  • L04K07010305, Submissionswesen
  • L05K0701030506, öffentliche Auftragsvergabe
  • L05K0701030502, Ausschreibung
  • L05K0703020205, Kostenanalyse
  • L04K08040501, Bundesamt für Bauten und Logistik
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ergänzend zu den Antworten auf die in der Fragestunde vom 24. September 2001 zum Ausschreibungsverfahren für den neuen Schweizer Pass im Nationalrat gestellten Fragen hält der Bundesrat folgendes fest: Schon im Jahre 1999, als das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei die Entwicklung und Herstellung des neuen Passes öffentlich ausgeschrieben hatte, stand fest, dass die Personalisierung und Konfektionierung des neuen Passes aus Gründen der Effizienz und der Sicherheit ab dem Jahre 2003 zentral erfolgen sollte. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war jedoch noch offen, wer die Aufgabe der zentralen Personalisierungsstelle - Privatwirtschaft oder öffentliche Hand - künftig übernehmen sollte.</p><p>Zu den einzelnen gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Bis anhin wurden die Schweizer Pässe durch die kantonalen Passbüros personalisiert, und eine private Unternehmung hat die Pässe konfektioniert, also gebunden. Ab dem Jahre 2003 wird die Personalisierung der Passdokumente aus Sicherheitsgründen zentralisiert. Das BBL wird diese Aufgabe übernehmen.</p><p>Das Bundesamt nimmt diese Aufgabe nicht alleine an die Hand. Die Ausgestaltung und Herstellung des neuen Passes erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft. Zur Beurteilung der Frage, ob der Bund oder die Privatwirtschaft für die Personalisierung und Konfektionierung des Schweizer Passes zuständig sein soll, wurde eine umfassende Güterabwägung vorgenommen. Die Argumente für die Lösung "öffentliche Hand als Personalisierungs- und Konfektionierungsstelle" haben überwogen. Der Nutzen durch eine erhöhte Datensicherheit, die Gewährleistung der politischen Aufsicht über diesen heiklen Bereich und der Ausbau der staatlichen Kompetenz bei der Weiterentwicklung von sicheren und wirtschaftlich günstigen Ausweisdokumenten wurden höher eingeschätzt als die mit der Realisierung verbundenen Investitionen und Veränderungen. Im Übrigen ist die termingerechte Inverkehrsetzung des neuen Passes nicht gefährdet.</p><p>2. Die von der Bundesverwaltung beschlossene Ausführung und Ausstattung des neuen Passes steht nicht im Widerspruch zu den in der Ausschreibung von 1999 festgesetzten Auflagen. Die Anbieter wurden in der Ausschreibung klar und unmissverständlich darüber informiert, dass die gewählte zentrale Lösung vorbehalten ist. Die beschaffungsrechtlichen Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Vertraulichkeit wurden von den mit der Ausschreibung betrauten Behörden respektiert, und es wurden keinerlei Auflagen verletzt. Gegen die Ausschreibung wie auch gegen den Zuschlagsentscheid wurden keine Rechtsmittel ergriffen.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Zeitung "La Liberté" berichtete am 31. August 2001, der Bundesrat habe bereits 1999 entschieden, die Personalisierung und Ausgestaltung des neuen Passes dem Bundesamt für Bauten und Logistik in Auftrag zu geben. Dabei habe man die Entwicklung einem Privatunternehmen übertragen können, das über das notwendige Know-how verfügt. Material und Maschinen werden von einem Zürcher Unternehmen geliefert.</p><p>Der Bund hat natürlich Einblick in die Offertendossiers genommen (12 Ordner, 150 000 Franken Kosten im Falle eines der kandidierenden Unternehmen, das seit 50 Jahren an der Herstellung des Passes beteiligt war, ohne dass je ein Sicherheitsproblem entstanden wäre) und hat so das für die Realisierung des neuen Passes nötige Know-how sichern können.</p><p>Andererseits macht die für die Produktion des Passes notwendige organisatorische Infrastruktur den Umbau eines Stockwerks eines in Bern gelegenen Gebäudes erforderlich.</p><p>In Ergänzung zu den Fragen meines Kollegen Pierre Triponez, die Anlass zu einer allgemein gehaltenen Antwort gaben, bitte ich um zusätzliche Auskünfte über die folgenden Punkte:</p><p>1. Wird - zusätzlich zu den notwendigen Umbauarbeiten und den für den Produktionsstandort anfallenden Betriebskosten - nicht der Umstand, dass ein Bundesamt ohne entsprechende Erfahrung die Ausgestaltung des neuen Passes übernimmt, zusätzliche Kosten verursachen und dazu führen, dass der für 2003 vorgesehene neue Pass nur mit Verspätung wird in Verkehr gesetzt werden können?</p><p>2. Steht die von der Bundesverwaltung beschlossene Ausführung und Ausstattung des neuen Passes nicht im Widerspruch zu den in der Ausschreibung von 1999 festgesetzten Auflagen?</p>
  • Neuer Schweizer Pass
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ergänzend zu den Antworten auf die in der Fragestunde vom 24. September 2001 zum Ausschreibungsverfahren für den neuen Schweizer Pass im Nationalrat gestellten Fragen hält der Bundesrat folgendes fest: Schon im Jahre 1999, als das Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Polizei die Entwicklung und Herstellung des neuen Passes öffentlich ausgeschrieben hatte, stand fest, dass die Personalisierung und Konfektionierung des neuen Passes aus Gründen der Effizienz und der Sicherheit ab dem Jahre 2003 zentral erfolgen sollte. Zum Zeitpunkt der Ausschreibung war jedoch noch offen, wer die Aufgabe der zentralen Personalisierungsstelle - Privatwirtschaft oder öffentliche Hand - künftig übernehmen sollte.</p><p>Zu den einzelnen gestellten Fragen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:</p><p>1. Bis anhin wurden die Schweizer Pässe durch die kantonalen Passbüros personalisiert, und eine private Unternehmung hat die Pässe konfektioniert, also gebunden. Ab dem Jahre 2003 wird die Personalisierung der Passdokumente aus Sicherheitsgründen zentralisiert. Das BBL wird diese Aufgabe übernehmen.</p><p>Das Bundesamt nimmt diese Aufgabe nicht alleine an die Hand. Die Ausgestaltung und Herstellung des neuen Passes erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Privatwirtschaft. Zur Beurteilung der Frage, ob der Bund oder die Privatwirtschaft für die Personalisierung und Konfektionierung des Schweizer Passes zuständig sein soll, wurde eine umfassende Güterabwägung vorgenommen. Die Argumente für die Lösung "öffentliche Hand als Personalisierungs- und Konfektionierungsstelle" haben überwogen. Der Nutzen durch eine erhöhte Datensicherheit, die Gewährleistung der politischen Aufsicht über diesen heiklen Bereich und der Ausbau der staatlichen Kompetenz bei der Weiterentwicklung von sicheren und wirtschaftlich günstigen Ausweisdokumenten wurden höher eingeschätzt als die mit der Realisierung verbundenen Investitionen und Veränderungen. Im Übrigen ist die termingerechte Inverkehrsetzung des neuen Passes nicht gefährdet.</p><p>2. Die von der Bundesverwaltung beschlossene Ausführung und Ausstattung des neuen Passes steht nicht im Widerspruch zu den in der Ausschreibung von 1999 festgesetzten Auflagen. Die Anbieter wurden in der Ausschreibung klar und unmissverständlich darüber informiert, dass die gewählte zentrale Lösung vorbehalten ist. Die beschaffungsrechtlichen Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung sowie der Vertraulichkeit wurden von den mit der Ausschreibung betrauten Behörden respektiert, und es wurden keinerlei Auflagen verletzt. Gegen die Ausschreibung wie auch gegen den Zuschlagsentscheid wurden keine Rechtsmittel ergriffen.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Zeitung "La Liberté" berichtete am 31. August 2001, der Bundesrat habe bereits 1999 entschieden, die Personalisierung und Ausgestaltung des neuen Passes dem Bundesamt für Bauten und Logistik in Auftrag zu geben. Dabei habe man die Entwicklung einem Privatunternehmen übertragen können, das über das notwendige Know-how verfügt. Material und Maschinen werden von einem Zürcher Unternehmen geliefert.</p><p>Der Bund hat natürlich Einblick in die Offertendossiers genommen (12 Ordner, 150 000 Franken Kosten im Falle eines der kandidierenden Unternehmen, das seit 50 Jahren an der Herstellung des Passes beteiligt war, ohne dass je ein Sicherheitsproblem entstanden wäre) und hat so das für die Realisierung des neuen Passes nötige Know-how sichern können.</p><p>Andererseits macht die für die Produktion des Passes notwendige organisatorische Infrastruktur den Umbau eines Stockwerks eines in Bern gelegenen Gebäudes erforderlich.</p><p>In Ergänzung zu den Fragen meines Kollegen Pierre Triponez, die Anlass zu einer allgemein gehaltenen Antwort gaben, bitte ich um zusätzliche Auskünfte über die folgenden Punkte:</p><p>1. Wird - zusätzlich zu den notwendigen Umbauarbeiten und den für den Produktionsstandort anfallenden Betriebskosten - nicht der Umstand, dass ein Bundesamt ohne entsprechende Erfahrung die Ausgestaltung des neuen Passes übernimmt, zusätzliche Kosten verursachen und dazu führen, dass der für 2003 vorgesehene neue Pass nur mit Verspätung wird in Verkehr gesetzt werden können?</p><p>2. Steht die von der Bundesverwaltung beschlossene Ausführung und Ausstattung des neuen Passes nicht im Widerspruch zu den in der Ausschreibung von 1999 festgesetzten Auflagen?</p>
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