Alpenkonvention und nachhaltige Entwicklung
- ShortId
-
01.3471
- Id
-
20013471
- Updated
-
10.04.2024 14:01
- Language
-
de
- Title
-
Alpenkonvention und nachhaltige Entwicklung
- AdditionalIndexing
-
52;Umweltpolitik (speziell);internationales Abkommen;Ratifizierung eines Abkommens;Alpen;nachhaltige Entwicklung
- 1
-
- L05K0603010201, Alpen
- L04K10020201, internationales Abkommen
- L05K0704010210, nachhaltige Entwicklung
- L03K060103, Umweltpolitik (speziell)
- L05K1002020108, Ratifizierung eines Abkommens
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) wurde per Ende September 2001 fertig erstellt und sollte Mitte November 2001 vom Bundesrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet werden. Um besonders interessierten Kreisen eine weitere Gelegenheit zu geben, sich mit der Vorlage auseinander zu setzen, wurde im Oktober 2001 eine Anhörung der Gebirgs- und Alpenkantone sowie von Economiesuisse und Cipra (Dachverband von 12 privaten Organisationen, vorwiegend aus dem Umweltbereich) durchgeführt. Dies, nachdem sämtliche Protokolle der Alpenkonvention (acht Durchführungsprotokolle und das Zusatzprotokoll zur Schlichtung von Streitigkeiten) im Laufe der Jahre bereits den erwähnten und weiteren Kreisen (alle Kantone, Parteien, Berufsverbände usw.) zur Vernehmlassung unterbreitet worden waren. Das Parlament erhält, bedingt durch diesen Umstand, die Vorlage voraussichtlich erst in der Frühjahrssession 2002. </p><p>1. Es ist nicht zu bestreiten, dass die Alpenkonvention zu Beginn (Ende der Achtzigerjahre) als eher ökologie- und schutzorientiertes Vertragswerk konzipiert worden war. In langjährigen Verhandlungen, die namentlich durch die Schweiz - unter intensiver Mitwirkung der Kantone - vorangetrieben wurden, konnte jedoch eine wesentliche Umorientierung hin zur Philosophie der nachhaltigen Entwicklung mit dem Gleichgewicht von Gesellschaft, Wirtschaft und Ökologie erreicht werden. Dies führte dazu, dass sich Bund und Berggebietskantone an der Konferenz von Arosa 1996 gemeinsam zur Alpenkonvention bekannten, was den Weg zur Ratifizierung der Rahmenkonvention im Jahre 1999 ebnete. Im Hinblick auf die nun anstehende Ratifizierung der Protokolle bestätigten Bund und Kantone an einer weiteren Konferenz im Juni 2001 in Glarus diese befürwortende Haltung.</p><p>Die wesentlichsten Elemente in Bezug auf die Verankerung der nachhaltigen Entwicklung waren:</p><p>a. die Umwandlung des ehemaligen Protokolls "Raumplanung" in ein Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung"; in dieses Protokoll wurden die meisten sozioökonomischen Forderungen aufgenommen, welche die Schweiz mit Nachdruck in den Verhandlungen verfolgte;</p><p>b. die Aufnahme in sämtliche Protokolle von gleich lautenden Bestimmungen über das Subsidiaritätsprinzip, die Mitsprache der Gebietskörperschaften und die Wahrung der geltenden Kompetenzordnung.</p><p>Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass bereits seit Beginn mehrere Protokolle wirtschaftliche und gesellschaftliche Zielsetzungen verfolgen, so z. B. die Protokolle "Tourismus", "Berglandwirtschaft", "Bergwald" und "Energie". Der Bundesrat sieht daher keinerlei Widerspruch zwischen der Politik zur nachhaltigen Entwicklung der Schweiz und den Protokollen der Alpenkonvention.</p><p>2. Die acht Durchführungsprotokolle in den Bereichen Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Berglandwirtschaft, Naturschutz- und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie und Verkehr entsprechen unserer Gesetzgebung und bedingen keinerlei gesetzliche Anpassungen. Das Zusatzprotokoll "Streitbeilegung" orientiert sich an bestehenden Regelungen in völkerrechtlichen Abkommen, welche für die Schweiz bereits in Kraft sind, insbesondere auch am Europäischen Übereinkommen vom 29. April 1957 zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, bei dem die Schweiz seit 1965 Vertragspartei ist (ebenso wie die anderen Alpenländer Deutschland, Österreich, Italien und Liechtenstein). Die im Protokoll "Streitbeilegung" stipulierten Bestimmungen gehen nicht über die in diesen Abkommen enthaltenen Regelungen hinaus.</p><p>Das Prinzip der Subsidiarität ist gewährleistet und wurde von allen Vertragsparteien der Alpenkonvention auch für die kommende Umsetzung der Konvention und ihrer Protokolle akzeptiert. Der Bundesrat hat den Kantonen mehrmals die Zusicherung gegeben, dass die Umsetzung auf kantonaler und kommunaler Ebene erfolgen wird.</p><p>Die betroffenen Gebirgs- und Alpenkantone sind seit der erwähnten Konferenz von Arosa eng mit dem Prozess der Alpenkonvention verbunden. Sie waren seither nicht nur in der Schweizer Delegation an den internationalen Verhandlungen beteiligt. Sie waren auch direkt in der Ausarbeitung der Protokolle involviert und werden regelmässig konsultiert, so auch für die Erarbeitung der anstehenden Botschaft, zu der sie sich an der ebenfalls bereits erwähnten Konferenz von Glarus positiv äusserten.</p><p>Die Analyse der Protokolle ergibt keinerlei Hinweise auf notwendige Anpassungen der nationalen Rechtsordnung. Demgemäss werden, gestützt auf die Alpenkonvention und ihre Protokolle, weder auf Gesetzes- noch auf untergeordneter Stufe Änderungen notwendig. Demgemäss können auch keine Massnahmen ergriffen und keine neuen Gesetze erlassen werden, die Volksabstimmungen widersprechen würden oder die vom Volk bereits abgelehnt wurden. In der Botschaft an das Parlament, die, wie eingangs erwähnt, vermutlich in der Frühjahrssession 2002 in der UREK des Erstrates behandelt wird, finden sich weiterführende Hinweise auf die Stellung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle in Bezug auf die nationale Rechtsordnung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat beabsichtigt, im zweiten Halbjahr 2001 dem Parlament die Ratifizierung von neun Zusatzprotokollen zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) zu unterbreiten. Die Protokolle sollen - gemäss Verlautbarungen des UVEK - wichtige Impulse für eine nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung des Alpenraums vermitteln können. Kreise der Wirtschaft sind der Auffassung, dass die Protokolle systematisch den Umweltschutz zulasten von wirtschaftlichen und sozialen Überlegungen bevorzugen. Damit stünden, so die Argumentation, die Protokolle im Widerspruch zum Konzept der nachhaltigen Entwicklung, die eine ausgewogene Berücksichtigung aller drei Schlüsselfaktoren verlangt. Es wird befürchtet, dass die Protokolle als Vorwand für verschiedene unpopuläre Verwaltungsmassnahmen dienen könnten. Im Interesse der Klärung des Sachverhaltes unterbreite ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er das Verhältnis der Zusatzprotokolle zur Alpenkonvention zum Konzept der nachhaltigen Entwicklung?</p><p>2. Wie beurteilt er die Befürchtung, dass auf Verwaltungsebene Massnahmen zum Schutz der Umwelt ergriffen werden könnten, die in Volksabstimmungen abgelehnt wurden?</p>
- Alpenkonvention und nachhaltige Entwicklung
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Botschaft zur Ratifizierung der Protokolle zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) wurde per Ende September 2001 fertig erstellt und sollte Mitte November 2001 vom Bundesrat zuhanden des Parlamentes verabschiedet werden. Um besonders interessierten Kreisen eine weitere Gelegenheit zu geben, sich mit der Vorlage auseinander zu setzen, wurde im Oktober 2001 eine Anhörung der Gebirgs- und Alpenkantone sowie von Economiesuisse und Cipra (Dachverband von 12 privaten Organisationen, vorwiegend aus dem Umweltbereich) durchgeführt. Dies, nachdem sämtliche Protokolle der Alpenkonvention (acht Durchführungsprotokolle und das Zusatzprotokoll zur Schlichtung von Streitigkeiten) im Laufe der Jahre bereits den erwähnten und weiteren Kreisen (alle Kantone, Parteien, Berufsverbände usw.) zur Vernehmlassung unterbreitet worden waren. Das Parlament erhält, bedingt durch diesen Umstand, die Vorlage voraussichtlich erst in der Frühjahrssession 2002. </p><p>1. Es ist nicht zu bestreiten, dass die Alpenkonvention zu Beginn (Ende der Achtzigerjahre) als eher ökologie- und schutzorientiertes Vertragswerk konzipiert worden war. In langjährigen Verhandlungen, die namentlich durch die Schweiz - unter intensiver Mitwirkung der Kantone - vorangetrieben wurden, konnte jedoch eine wesentliche Umorientierung hin zur Philosophie der nachhaltigen Entwicklung mit dem Gleichgewicht von Gesellschaft, Wirtschaft und Ökologie erreicht werden. Dies führte dazu, dass sich Bund und Berggebietskantone an der Konferenz von Arosa 1996 gemeinsam zur Alpenkonvention bekannten, was den Weg zur Ratifizierung der Rahmenkonvention im Jahre 1999 ebnete. Im Hinblick auf die nun anstehende Ratifizierung der Protokolle bestätigten Bund und Kantone an einer weiteren Konferenz im Juni 2001 in Glarus diese befürwortende Haltung.</p><p>Die wesentlichsten Elemente in Bezug auf die Verankerung der nachhaltigen Entwicklung waren:</p><p>a. die Umwandlung des ehemaligen Protokolls "Raumplanung" in ein Protokoll "Raumplanung und nachhaltige Entwicklung"; in dieses Protokoll wurden die meisten sozioökonomischen Forderungen aufgenommen, welche die Schweiz mit Nachdruck in den Verhandlungen verfolgte;</p><p>b. die Aufnahme in sämtliche Protokolle von gleich lautenden Bestimmungen über das Subsidiaritätsprinzip, die Mitsprache der Gebietskörperschaften und die Wahrung der geltenden Kompetenzordnung.</p><p>Im Übrigen ist darauf hinzuweisen, dass bereits seit Beginn mehrere Protokolle wirtschaftliche und gesellschaftliche Zielsetzungen verfolgen, so z. B. die Protokolle "Tourismus", "Berglandwirtschaft", "Bergwald" und "Energie". Der Bundesrat sieht daher keinerlei Widerspruch zwischen der Politik zur nachhaltigen Entwicklung der Schweiz und den Protokollen der Alpenkonvention.</p><p>2. Die acht Durchführungsprotokolle in den Bereichen Raumplanung und nachhaltige Entwicklung, Berglandwirtschaft, Naturschutz- und Landschaftspflege, Bergwald, Tourismus, Bodenschutz, Energie und Verkehr entsprechen unserer Gesetzgebung und bedingen keinerlei gesetzliche Anpassungen. Das Zusatzprotokoll "Streitbeilegung" orientiert sich an bestehenden Regelungen in völkerrechtlichen Abkommen, welche für die Schweiz bereits in Kraft sind, insbesondere auch am Europäischen Übereinkommen vom 29. April 1957 zur friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, bei dem die Schweiz seit 1965 Vertragspartei ist (ebenso wie die anderen Alpenländer Deutschland, Österreich, Italien und Liechtenstein). Die im Protokoll "Streitbeilegung" stipulierten Bestimmungen gehen nicht über die in diesen Abkommen enthaltenen Regelungen hinaus.</p><p>Das Prinzip der Subsidiarität ist gewährleistet und wurde von allen Vertragsparteien der Alpenkonvention auch für die kommende Umsetzung der Konvention und ihrer Protokolle akzeptiert. Der Bundesrat hat den Kantonen mehrmals die Zusicherung gegeben, dass die Umsetzung auf kantonaler und kommunaler Ebene erfolgen wird.</p><p>Die betroffenen Gebirgs- und Alpenkantone sind seit der erwähnten Konferenz von Arosa eng mit dem Prozess der Alpenkonvention verbunden. Sie waren seither nicht nur in der Schweizer Delegation an den internationalen Verhandlungen beteiligt. Sie waren auch direkt in der Ausarbeitung der Protokolle involviert und werden regelmässig konsultiert, so auch für die Erarbeitung der anstehenden Botschaft, zu der sie sich an der ebenfalls bereits erwähnten Konferenz von Glarus positiv äusserten.</p><p>Die Analyse der Protokolle ergibt keinerlei Hinweise auf notwendige Anpassungen der nationalen Rechtsordnung. Demgemäss werden, gestützt auf die Alpenkonvention und ihre Protokolle, weder auf Gesetzes- noch auf untergeordneter Stufe Änderungen notwendig. Demgemäss können auch keine Massnahmen ergriffen und keine neuen Gesetze erlassen werden, die Volksabstimmungen widersprechen würden oder die vom Volk bereits abgelehnt wurden. In der Botschaft an das Parlament, die, wie eingangs erwähnt, vermutlich in der Frühjahrssession 2002 in der UREK des Erstrates behandelt wird, finden sich weiterführende Hinweise auf die Stellung der Alpenkonvention und ihrer Protokolle in Bezug auf die nationale Rechtsordnung.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Der Bundesrat beabsichtigt, im zweiten Halbjahr 2001 dem Parlament die Ratifizierung von neun Zusatzprotokollen zum Übereinkommen zum Schutz der Alpen (Alpenkonvention) zu unterbreiten. Die Protokolle sollen - gemäss Verlautbarungen des UVEK - wichtige Impulse für eine nachhaltige, zukunftsfähige Entwicklung des Alpenraums vermitteln können. Kreise der Wirtschaft sind der Auffassung, dass die Protokolle systematisch den Umweltschutz zulasten von wirtschaftlichen und sozialen Überlegungen bevorzugen. Damit stünden, so die Argumentation, die Protokolle im Widerspruch zum Konzept der nachhaltigen Entwicklung, die eine ausgewogene Berücksichtigung aller drei Schlüsselfaktoren verlangt. Es wird befürchtet, dass die Protokolle als Vorwand für verschiedene unpopuläre Verwaltungsmassnahmen dienen könnten. Im Interesse der Klärung des Sachverhaltes unterbreite ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><p>1. Wie beurteilt er das Verhältnis der Zusatzprotokolle zur Alpenkonvention zum Konzept der nachhaltigen Entwicklung?</p><p>2. Wie beurteilt er die Befürchtung, dass auf Verwaltungsebene Massnahmen zum Schutz der Umwelt ergriffen werden könnten, die in Volksabstimmungen abgelehnt wurden?</p>
- Alpenkonvention und nachhaltige Entwicklung
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