Ehemalige Regiebetriebe des Bundes und Randgebiete

ShortId
01.3472
Id
20013472
Updated
25.06.2025 01:52
Language
de
Title
Ehemalige Regiebetriebe des Bundes und Randgebiete
AdditionalIndexing
15;öffentliche Dienstleistung;Randregion;Dezentralisierung;regionale Wirtschaftspolitik;Industrieansiedlung;öffentliches Unternehmen;Regionalpolitik
1
  • L05K0806011001, öffentliches Unternehmen
  • L06K070507010401, Industrieansiedlung
  • L07K08070102010704, Randregion
  • L04K07040302, regionale Wirtschaftspolitik
  • L04K08020335, Regionalpolitik
  • L04K01020406, Dezentralisierung
  • L05K0806011101, öffentliche Dienstleistung
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Rahmen der fortschreitenden Privatisierung und Liberalisierung der öffentlichen Dienste haben die ehemaligen Regiebetriebe des Bundes tief gehende interne Reorganisations- und Restrukturierungsmassnahmen in die Wege geleitet. So wurden umfangreiche Veränderungen der Entscheidungsprozesse vorgenommen (Vertikalisierung, verstärkte Zentralisierung) und konkrete Pläne zur Verminderung der Anzahl Arbeitskräfte umgesetzt. </p><p>Die Randregionen sind von den Auswirkungen dieser Massnahmen am stärksten betroffen. Sie mussten den Abbau Tausender von Arbeitsplätzen hinnehmen und haben heute als Gesprächspartnerinnen der Bundesbetriebe ein geringeres Gewicht.</p><p>Diese Veränderungen, die der technologische Fortschritt und die neuen Marktbedingungen mit sich gebracht haben, eröffnen den Randregionen aber auch neue Perspektiven: Die Unternehmen unterstützen nämlich den Aufbau neuer Tätigkeiten bzw. die radikale Umstrukturierung bestehender Dienstleistungen. Man denke beispielsweise an das neue Netz von Fernsteuerzentren der SBB, an die Dienstleistungen bei der allfälligen Einführung einer Postbank oder an die Bedürfnisse in der Datenverarbeitung bei der Swisscom. Diese Gelegenheiten müssen unbedingt genutzt werden, sodass möglichst viele ähnliche Dienstleistungen oder Kompetenzzentren in den Randregionen angesiedelt werden können. Dank den neuen Technologien lassen sich übrigens auch die räumlichen Bindungen reduzieren, die eine solche Dezentralisierung früher verhinderten. Des Weiteren haben die Randregionen Merkmale und Vorteile, deren sich die heutigen zentralisierten Unternehmen möglicherweise nicht bewusst sind, die aber nicht unterschätzt werden sollten. Die Ansiedlung neuer Aktivitäten oder Dienstleistungen in diesen Regionen wäre nicht nur für diese selbst vorteilhaft (die Schaffung von Arbeitplätzen, die Entwicklung von Kompetenzzentren, Synergien mit der lokalen Wirtschaft usw.), sondern auch für das Unternehmen (verbessertes Image und verstärkte Identifizierung der Bevölkerung mit dem Unternehmen, bessere Kohärenz mit einigen Eckpfeilern der Bundespolitik, etwa mit dem Föderalismus und der Unterstützung der Regionen).</p><p>Deshalb scheint es angebracht, dass der Bundesrat entweder direkt oder über seine Vertretungen in den Leitungsorganen der ehemaligen Regiebetriebe des Bundes darauf hinwirkt, dass den Randregionen bei der Ansiedlung neuer Aktivitäten oder Dienstleistungen besondere Beachtung geschenkt wird.</p><p>In diesem Zusammenhang müssen die Unternehmensleitungen auch in ständigem Kontakt mit den betroffenen kantonalen Behörden stehen, sodass das Potenzial und die Vorteile der Randregionen bestmöglich genutzt werden können.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung von Arbeitsplätzen in Randgebieten bewusst. Die Anliegen werden im Rahmen des Programms "Flankierende regionalpolitische Massnahmen" weiterverfolgt (vgl. Beschlüsse des Bundesrates vom 23. August 2000 sowie vom 5. September 2001).</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Die Reorganisation der ehemaligen Regiebetriebe des Bundes wird in den kommenden Jahren mit neuen Aktivitäten und insbesondere mit der Neuausrichtung bestehender Dienstleistungen verbunden sein. Dies ist als Reaktion auf den technologischen Fortschritt und die Anforderungen des Marktes zu sehen.</p><p>Aus diesem Grund scheint es angebracht, das wirtschaftliche Potenzial der Randregionen als Orte zur Ansiedlung von Industriebetrieben aufzuwerten. Angesichts der durch die neuen Technologien entstandenen Möglichkeiten, welche die räumlichen Bindungen massgeblich reduzieren, ist dies erst recht angezeigt.</p><p>In Anbetracht der Vorteile, welche diese Entwicklung mit sich bringt, man denke an die starke Identifizierung der Bevölkerung mit Unternehmen des öffentlichen Dienstes, wird der Bundesrat aufgefordert, bei den ehemaligen Regiebetrieben des Bundes ausdrücklich darauf hinzuwirken, dass sie:</p><p>- neue Aktivitäten und Dienstleistungen in ihr Angebot aufnehmen und dabei einer möglichen Ansiedlung in Randregionen besondere Aufmerksamkeit schenken; </p><p>- anlässlich der Reorganisation von bestehenden Dienstleistungen eine angemessene Dezentralisierung systematisch prüfen; </p><p>- mit den Behörden der betroffenen Kantone das Gespräch suchen, mit dem Ziel, die Bedürfnisse der Regionen wahrzunehmen und zugleich ihr Potenzial besser auszunutzen.</p>
  • Ehemalige Regiebetriebe des Bundes und Randgebiete
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Rahmen der fortschreitenden Privatisierung und Liberalisierung der öffentlichen Dienste haben die ehemaligen Regiebetriebe des Bundes tief gehende interne Reorganisations- und Restrukturierungsmassnahmen in die Wege geleitet. So wurden umfangreiche Veränderungen der Entscheidungsprozesse vorgenommen (Vertikalisierung, verstärkte Zentralisierung) und konkrete Pläne zur Verminderung der Anzahl Arbeitskräfte umgesetzt. </p><p>Die Randregionen sind von den Auswirkungen dieser Massnahmen am stärksten betroffen. Sie mussten den Abbau Tausender von Arbeitsplätzen hinnehmen und haben heute als Gesprächspartnerinnen der Bundesbetriebe ein geringeres Gewicht.</p><p>Diese Veränderungen, die der technologische Fortschritt und die neuen Marktbedingungen mit sich gebracht haben, eröffnen den Randregionen aber auch neue Perspektiven: Die Unternehmen unterstützen nämlich den Aufbau neuer Tätigkeiten bzw. die radikale Umstrukturierung bestehender Dienstleistungen. Man denke beispielsweise an das neue Netz von Fernsteuerzentren der SBB, an die Dienstleistungen bei der allfälligen Einführung einer Postbank oder an die Bedürfnisse in der Datenverarbeitung bei der Swisscom. Diese Gelegenheiten müssen unbedingt genutzt werden, sodass möglichst viele ähnliche Dienstleistungen oder Kompetenzzentren in den Randregionen angesiedelt werden können. Dank den neuen Technologien lassen sich übrigens auch die räumlichen Bindungen reduzieren, die eine solche Dezentralisierung früher verhinderten. Des Weiteren haben die Randregionen Merkmale und Vorteile, deren sich die heutigen zentralisierten Unternehmen möglicherweise nicht bewusst sind, die aber nicht unterschätzt werden sollten. Die Ansiedlung neuer Aktivitäten oder Dienstleistungen in diesen Regionen wäre nicht nur für diese selbst vorteilhaft (die Schaffung von Arbeitplätzen, die Entwicklung von Kompetenzzentren, Synergien mit der lokalen Wirtschaft usw.), sondern auch für das Unternehmen (verbessertes Image und verstärkte Identifizierung der Bevölkerung mit dem Unternehmen, bessere Kohärenz mit einigen Eckpfeilern der Bundespolitik, etwa mit dem Föderalismus und der Unterstützung der Regionen).</p><p>Deshalb scheint es angebracht, dass der Bundesrat entweder direkt oder über seine Vertretungen in den Leitungsorganen der ehemaligen Regiebetriebe des Bundes darauf hinwirkt, dass den Randregionen bei der Ansiedlung neuer Aktivitäten oder Dienstleistungen besondere Beachtung geschenkt wird.</p><p>In diesem Zusammenhang müssen die Unternehmensleitungen auch in ständigem Kontakt mit den betroffenen kantonalen Behörden stehen, sodass das Potenzial und die Vorteile der Randregionen bestmöglich genutzt werden können.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist sich der Bedeutung von Arbeitsplätzen in Randgebieten bewusst. Die Anliegen werden im Rahmen des Programms "Flankierende regionalpolitische Massnahmen" weiterverfolgt (vgl. Beschlüsse des Bundesrates vom 23. August 2000 sowie vom 5. September 2001).</p> Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Die Reorganisation der ehemaligen Regiebetriebe des Bundes wird in den kommenden Jahren mit neuen Aktivitäten und insbesondere mit der Neuausrichtung bestehender Dienstleistungen verbunden sein. Dies ist als Reaktion auf den technologischen Fortschritt und die Anforderungen des Marktes zu sehen.</p><p>Aus diesem Grund scheint es angebracht, das wirtschaftliche Potenzial der Randregionen als Orte zur Ansiedlung von Industriebetrieben aufzuwerten. Angesichts der durch die neuen Technologien entstandenen Möglichkeiten, welche die räumlichen Bindungen massgeblich reduzieren, ist dies erst recht angezeigt.</p><p>In Anbetracht der Vorteile, welche diese Entwicklung mit sich bringt, man denke an die starke Identifizierung der Bevölkerung mit Unternehmen des öffentlichen Dienstes, wird der Bundesrat aufgefordert, bei den ehemaligen Regiebetrieben des Bundes ausdrücklich darauf hinzuwirken, dass sie:</p><p>- neue Aktivitäten und Dienstleistungen in ihr Angebot aufnehmen und dabei einer möglichen Ansiedlung in Randregionen besondere Aufmerksamkeit schenken; </p><p>- anlässlich der Reorganisation von bestehenden Dienstleistungen eine angemessene Dezentralisierung systematisch prüfen; </p><p>- mit den Behörden der betroffenen Kantone das Gespräch suchen, mit dem Ziel, die Bedürfnisse der Regionen wahrzunehmen und zugleich ihr Potenzial besser auszunutzen.</p>
    • Ehemalige Regiebetriebe des Bundes und Randgebiete

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