Aufwertung von Autobahnraststätten und -rastplätzen

ShortId
01.3474
Id
20013474
Updated
10.04.2024 13:26
Language
de
Title
Aufwertung von Autobahnraststätten und -rastplätzen
AdditionalIndexing
48;Wein;Autobahn;Reise;Sicherheit im Strassenverkehr;Gaststättengewerbe;Tourismus;landwirtschaftliche Produkte
1
  • L05K1803010201, Autobahn
  • L05K0101010307, Gaststättengewerbe
  • L04K01010103, Tourismus
  • L05K0101010311, Reise
  • L02K1402, landwirtschaftliche Produkte
  • L06K140201010104, Wein
  • L05K1802020301, Sicherheit im Strassenverkehr
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das geltende Recht unterscheidet zwischen den Raststätten (Nebenanlagen) mit den notwendigen Tankstellen, Versorgungs-, Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben und den Rastplätzen. Bau und Betrieb der Nebenanlagen sind grundsätzlich Sache der Kantone, der Bund stellt dazu nur einige wenige Grundsätze auf, wie z. B. die Erstellung von behindertengerechten Toiletten, Offenhaltung der Tankstellen, Toiletten und Telefonanschlüsse während 24 Stunden. Der Betrieb einer Nebenanlage untersteht den Vorschriften über die Gewerbe-, Gesundheits- und Wirtschaftspolizei.</p><p>Raststätten werden von Dritten in der Regel aufgrund einer Konzession geführt. Diese privaten Betreiber haben im Rahmen der Bedürfnisse des Verkehrs selber zu entscheiden, welche Waren und Dienstleistungen sie den Benützern anbieten wollen. Hier spielt im Wesentlichen der Markt. Ebenso haben die Betreiber für die Hygiene und Sauberkeit selber zu sorgen.</p><p>Was die Rastplätze anbelangt, bestehen für Bau, einschliesslich Ausrüstung und bauliche Gestaltung, sowie Betrieb einheitliche Vorschriften. Der Bund finanziert hier nur betriebsbedingte Einrichtungen, für Luxuslösungen gibt es keine rechtliche Grundlage. Es sind deshalb zwar keine Kinderspielplätze vorhanden; indessen stehen abseits der Parkfelder und der Fahrbahn geeignete Flächen für die Erholung und Picknick zur Verfügung. Die kantonalen Tiefbauämter sind für den Betrieb dieser Rastplätzen besorgt; der Bund macht dazu Vorgaben betreffend Grünpflege und Reinigung (Benchmarking). Die Rastplätze werden täglich gereinigt.</p><p>Seit dem 1. Januar 2000 dürfen auf von den Kantonen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen bestimmten Rastplätzen mobile Versorgungs- und Verpflegungseinrichtungen aufgestellt werden. Es ist Sache der interessierten Gewerbetreibenden, hier Produkte, worunter auch regionale Erzeugnisse fallen können, anzubieten. Es soll auch in diesem Fall der Markt spielen.</p><p>Punktuell mögen zwar Verbesserungen möglich und wünschbar sein. Der Bundesrat zweifelt nicht daran, dass die zuständigen Betreiber und Tiefbauämter dieses Potenzial ausschöpfen werden. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen grundsätzlich genügen, damit den Bedürfnissen der Benützer genügend Rechnung getragen werden kann. Den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken lehnt der Bundesrat aus Gründen der Verkehrssicherheit ohnehin entschieden ab.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, Erlassänderungen auszuarbeiten, damit die Autobahnraststätten die Erwartungen der Benützerinnen und Benützer bezüglich Hygiene und Sauberkeit, Sicherheit, Entspannungsmöglichkeiten und Angebot an einheimischen Produkten erfüllen.</p><p>In diesem Sinn sollte der Bundesrat Massnahmen zu folgenden Punkten ergreifen: </p><p>- verstärkte, systematische Kontrolle der allgemeinen Hygiene und Sauberkeit;</p><p>- verbesserte Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger durch Trottoirs oder Markierungen;</p><p>- familienfreundliche Erholungsbereiche mit Kinderspielplätzen;</p><p>- Aufwertung der Verpflegungsbetriebe: Angebot von einheimischen Produkten, darunter auch von regionalen Rebbauerzeugnissen. Der Verkauf sollte, wie in den meisten Ländern Europas, genau geregelt sein.</p><p>Autobahnraststätten sind heute mehr als blosse "Auftankstellen". Die Entwicklung in einem Grossteil der Länder Europas zeigt, dass die Strassenbenützerinnen und -benützer vielfältige Erwartungen gegenüber den Raststätten hegen. Insbesondere wird aber eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit gewünscht. Aufgrund von Studien, welche von zwölf europäischen Automobilclubs dieses Jahr durchgeführt wurden, ist die Schweiz diesbezüglich im Rückstand. Gerade die Schweiz hat aber als Ferien- und Durchfahrtsland grosses Interesse daran, ihre Autobahnraststätten und -rastplätze derart aufzuwerten, dass ein freundlicheres Bild entsteht, welches Sicherheit und Lebensqualität verbessert und so das Land für den Tourismus attraktiver macht.</p>
  • Aufwertung von Autobahnraststätten und -rastplätzen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das geltende Recht unterscheidet zwischen den Raststätten (Nebenanlagen) mit den notwendigen Tankstellen, Versorgungs-, Verpflegungs- und Beherbergungsbetrieben und den Rastplätzen. Bau und Betrieb der Nebenanlagen sind grundsätzlich Sache der Kantone, der Bund stellt dazu nur einige wenige Grundsätze auf, wie z. B. die Erstellung von behindertengerechten Toiletten, Offenhaltung der Tankstellen, Toiletten und Telefonanschlüsse während 24 Stunden. Der Betrieb einer Nebenanlage untersteht den Vorschriften über die Gewerbe-, Gesundheits- und Wirtschaftspolizei.</p><p>Raststätten werden von Dritten in der Regel aufgrund einer Konzession geführt. Diese privaten Betreiber haben im Rahmen der Bedürfnisse des Verkehrs selber zu entscheiden, welche Waren und Dienstleistungen sie den Benützern anbieten wollen. Hier spielt im Wesentlichen der Markt. Ebenso haben die Betreiber für die Hygiene und Sauberkeit selber zu sorgen.</p><p>Was die Rastplätze anbelangt, bestehen für Bau, einschliesslich Ausrüstung und bauliche Gestaltung, sowie Betrieb einheitliche Vorschriften. Der Bund finanziert hier nur betriebsbedingte Einrichtungen, für Luxuslösungen gibt es keine rechtliche Grundlage. Es sind deshalb zwar keine Kinderspielplätze vorhanden; indessen stehen abseits der Parkfelder und der Fahrbahn geeignete Flächen für die Erholung und Picknick zur Verfügung. Die kantonalen Tiefbauämter sind für den Betrieb dieser Rastplätzen besorgt; der Bund macht dazu Vorgaben betreffend Grünpflege und Reinigung (Benchmarking). Die Rastplätze werden täglich gereinigt.</p><p>Seit dem 1. Januar 2000 dürfen auf von den Kantonen im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Strassen bestimmten Rastplätzen mobile Versorgungs- und Verpflegungseinrichtungen aufgestellt werden. Es ist Sache der interessierten Gewerbetreibenden, hier Produkte, worunter auch regionale Erzeugnisse fallen können, anzubieten. Es soll auch in diesem Fall der Markt spielen.</p><p>Punktuell mögen zwar Verbesserungen möglich und wünschbar sein. Der Bundesrat zweifelt nicht daran, dass die zuständigen Betreiber und Tiefbauämter dieses Potenzial ausschöpfen werden. Der Bundesrat ist aber der Auffassung, dass die bestehenden gesetzlichen Grundlagen grundsätzlich genügen, damit den Bedürfnissen der Benützer genügend Rechnung getragen werden kann. Den Verkauf von alkoholhaltigen Getränken lehnt der Bundesrat aus Gründen der Verkehrssicherheit ohnehin entschieden ab.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, Erlassänderungen auszuarbeiten, damit die Autobahnraststätten die Erwartungen der Benützerinnen und Benützer bezüglich Hygiene und Sauberkeit, Sicherheit, Entspannungsmöglichkeiten und Angebot an einheimischen Produkten erfüllen.</p><p>In diesem Sinn sollte der Bundesrat Massnahmen zu folgenden Punkten ergreifen: </p><p>- verstärkte, systematische Kontrolle der allgemeinen Hygiene und Sauberkeit;</p><p>- verbesserte Sicherheit für die Fussgängerinnen und Fussgänger durch Trottoirs oder Markierungen;</p><p>- familienfreundliche Erholungsbereiche mit Kinderspielplätzen;</p><p>- Aufwertung der Verpflegungsbetriebe: Angebot von einheimischen Produkten, darunter auch von regionalen Rebbauerzeugnissen. Der Verkauf sollte, wie in den meisten Ländern Europas, genau geregelt sein.</p><p>Autobahnraststätten sind heute mehr als blosse "Auftankstellen". Die Entwicklung in einem Grossteil der Länder Europas zeigt, dass die Strassenbenützerinnen und -benützer vielfältige Erwartungen gegenüber den Raststätten hegen. Insbesondere wird aber eine verbesserte Benutzerfreundlichkeit gewünscht. Aufgrund von Studien, welche von zwölf europäischen Automobilclubs dieses Jahr durchgeführt wurden, ist die Schweiz diesbezüglich im Rückstand. Gerade die Schweiz hat aber als Ferien- und Durchfahrtsland grosses Interesse daran, ihre Autobahnraststätten und -rastplätze derart aufzuwerten, dass ein freundlicheres Bild entsteht, welches Sicherheit und Lebensqualität verbessert und so das Land für den Tourismus attraktiver macht.</p>
    • Aufwertung von Autobahnraststätten und -rastplätzen

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