Schengen und die Zukunft des Grenzwachtkorps

ShortId
01.3475
Id
20013475
Updated
14.11.2025 08:13
Language
de
Title
Schengen und die Zukunft des Grenzwachtkorps
AdditionalIndexing
12;10;internationales Abkommen;Grenzwachtkorps;Personenkontrolle an der Grenze;Abkommen EU
1
  • L06K070104040202, Personenkontrolle an der Grenze
  • L06K070104040201, Grenzwachtkorps
  • L04K10020201, internationales Abkommen
  • L05K0902010101, Abkommen EU
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem Fall der innerdeutschen Grenze befindet sich die Europäische Union (EU) in einem intensiven Vertiefungs- und Erweiterungsprozess. Nach der wirtschaftlichen Integration im Bereich des gemeinsamen Marktes vereint sich die EU immer stärker auch auf der rechtlichen und sicherheitspolitischen Ebene. Die EU ist heute zum bestimmenden Akteur im Bereich innere Sicherheit in Europa geworden, während der Europarat, die Haager Konferenz und Interpol auf dem europäischen Kontinent an Bedeutung verloren haben. Nach der vorgesehenen Aufnahme neuer Mitglieder in den kommenden Jahren wird die Sicherheitszusammenarbeit in der EU den überwiegenden Teil des europäischen Kontinents umfassen.</p><p>Für die Schweiz stellt die dynamische sicherheitspolitische Entwicklung eine der zentralen Herausforderungen der Zukunft dar. Unser Land bildet eine Aussengrenze des europäischen Rechtsraumes und ist von der Zusammenarbeit bei der inneren Sicherheit der EU weitgehend ausgeschlossen. Um die negativen Folgen der Nichtteilnahme zu minimieren, hat die Schweiz mit den Nachbarstaaten eine informelle Alpenländer-Sicherheitspartnerschaft geschlossen. In Kürze folgt die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages mit Europol. Zudem schlossen die Nachbarstaaten mit der Schweiz bilaterale Verträge über die Zusammenarbeit in Polizei- und Zollangelegenheiten ab. Die bilaterale Zusammenarbeit hat allerdings enge Grenzen, denn das Gemeinschaftsrecht verbietet es den EU-Mitgliedstaaten, selber weiter gehende Vereinbarungen mit der Schweiz zu treffen. Die vollständige Teilnahme am europäischen System der inneren Sicherheit bietet den geeignetsten Schutz gegen die organisierte Kriminalität, den internationalen Terrorismus und die illegale Migration.</p><p>Die Schweiz hat der EU daher schon seit 1998 wiederholt ihr Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit in den Bereichen justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Asyl und Migration signalisiert und bekräftigt. In der Zwischenzeit ist die Entwicklung im Bereich Schengen so weit fortgeschritten, dass die Vorverhandlungen abgeschlossen und ausgewertet werden konnten, sodass das Verhandlungsmandat - nach Konsultation der Kantone und der Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte - verabschiedet werden kann.</p><p>Parallel dazu haben der Bund und die Kantone erkannt, dass sich die Überprüfung des gesamtschweizerischen Systems der inneren Sicherheit nicht nur mit Bezug auf das nationale Polizeisystem, sondern auch im Hinblick auf den europäischen Sicherheitsraum aufdrängt. Unter der Leitung der Vorsteherin des EJPD und des Präsidenten der KKJPD wurde im November 1999 eine Projektorganisation zur Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit (Usis) eingesetzt, die im Frühjahr 2001 den Ist-Zustand mit einer Stärken- und Schwächenanalyse präsentiert hat.</p><p>Am 24. Oktober 2001 hat der Bundesrat nach Kenntnisnahme des Berichtes Usis II Entscheide getroffen über die in den Kernproblemen Grenze, sicherheitspolizeiliche Lücke und Regionalisierung weiter zu vertiefenden Soll-Varianten für die Zukunft. Gleichzeitig hat sich der Bundesrat zu den Sofortmassnahmen im Bereich innere Sicherheit geäussert.</p><p>Der Problematik der Aufgabenerfüllung an der Grenze unter den verschiedenen Szenarien ohne Schengen, mit Schengen und in der EU wurde im Rahmen von Usis II ein besonderes Augenmerk geschenkt, indem es als Kernproblem analysiert und Varianten für die Zukunft vorgelegt wurden.</p><p>Nach dem Bundesrat hat sich am 8./9. November 2001 auch die KKJPD zum Bericht Usis II und zu den weiter zu verfolgenden Varianten geäussert. Die Projektorganisation wird nun bis Herbst 2002 die ausgewählten Varianten detailliert weiter ausarbeiten. So ist sichergestellt, dass die Chance des gemeinsamen Projekts von Bund und Kantonen genutzt und eine effiziente und gute Lösung gefunden werden kann.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die gestellten Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Das Grenzwachtkorps kann bei weitem nicht alle Grenzübergänge dauernd besetzen. Seit einigen Jahren werden vermehrt mobile Kontrollen im Grenzraum durchgeführt, um die knappen Ressourcen effizient einzusetzen. Bei einem allfälligen Beitritt der Schweiz zum Schengener Acquis würden die grenzpolizeilichen Personenkontrollen an der Landesgrenze wegfallen, während die Warenkontrollen weiterhin an der Grenze auszuüben sind, solange die Schweiz nicht Mitglied der EU ist. Diskussionen mit Schengen-Mitgliedstaaten haben zudem ergeben, dass trotz dem Abbau der Personenkontrolle auf der Binnengrenze eine gewisse Präsenz in Form von mobilen Kontrollen im Grenzhinterland erforderlich ist. Welche polizeilichen Massnahmen im Grenzraum getroffen werden, liegt in der Entscheidung des einzelnen Staates. Die EU macht in diesem Bereich keine Vorgaben. Es ist somit davon auszugehen, dass auch bei einer Schengen-Mitgliedschaft weiterhin ein Grenzwachtorgan benötigt wird. Usis hat den Auftrag, im nächsten Jahr ein Detailkonzept vorzulegen, nachdem soeben die Weichen für das weitere Vorgehen durch die KKJPD und den Bundesrat gestellt wurden.</p><p>Die Überwachungsaufgaben des Grenzwachtkorps bei einem allfälligen Beitritt der Schweiz zum Schengener Aquis werden sich zweifellos ändern, jedoch nicht nach den Vorgaben der EU, sondern nach den innerstaatlichen Entscheidungen, die im Rahmen von Usis vorbereitet werden. Es ist also der Schweiz selbst überlassen, wie die Aufgaben des Grenzwachtkorps in Zukunft wahrgenommen werden und welche Aufteilung allenfalls zwischen den Kantonspolizeikorps der Grenzkantone und den Aufgabenbereichen des Grenzwachtkorps erfolgt.</p><p>2. Der Handlungsbedarf im Bereich grenzpolizeiliche Aufgaben, des Grenzwachtkorps und Schengen wurde schon seit längerer Zeit erkannt. Unter anderem aus diesem Grund existiert die Projektorganisation Usis, die im Frühjahr 2003 ihren Schlussbericht vorlegen wird.</p><p>3. Allfällige finanzielle Folgen werden im Rahmen von Usis III im Herbst 2002 konkret dargestellt sein, wenn die gewählten Varianten detailliert ausgearbeitet sind. Dieser Zeitraum ist ohne weiteres ausreichend, kann die Schweiz doch schon aus technischen Gründen nicht damit rechnen, vor etwa 2004 am Schengener Aquis teilnehmen zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen stimmen bezüglich der rechtlichen Lage und der notwendigen Anpassungen seitens der Schweiz recht zuversichtlich.</p><p>Dennoch bestehen zu gewissen konkreten Fragen etliche Zweifel, die sich mangels überzeugender Erklärungen nicht einfach aus dem Weg räumen lassen.</p><p>Falls das Schengener Vertragssystem für die Schweiz in Kraft treten sollte, müsste die Kontrolle an unseren Landesgrenzen von Grund auf reorganisiert werden.</p><p>Unklar ist jedoch, welche Veränderungen dies für die Funktion des Grenzwachtkorps mit sich bringen wird und welche finanziellen Konsequenzen damit verbunden sind.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, Auskunft auf folgende Fragen zu geben:</p><p>1. Werden sich die Überwachungsaufgaben des Grenzwachtkorps bei einem allfälligen Beitritt der Schweiz zum Schengener Vertragssystem verändern? Wenn ja, in welchem Ausmass?</p><p>2. Sind bereits Reorganisationsmassnahmen geplant?</p><p>3. Welches werden deren allfälligen finanziellen Folgen sein?</p>
  • Schengen und die Zukunft des Grenzwachtkorps
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem Fall der innerdeutschen Grenze befindet sich die Europäische Union (EU) in einem intensiven Vertiefungs- und Erweiterungsprozess. Nach der wirtschaftlichen Integration im Bereich des gemeinsamen Marktes vereint sich die EU immer stärker auch auf der rechtlichen und sicherheitspolitischen Ebene. Die EU ist heute zum bestimmenden Akteur im Bereich innere Sicherheit in Europa geworden, während der Europarat, die Haager Konferenz und Interpol auf dem europäischen Kontinent an Bedeutung verloren haben. Nach der vorgesehenen Aufnahme neuer Mitglieder in den kommenden Jahren wird die Sicherheitszusammenarbeit in der EU den überwiegenden Teil des europäischen Kontinents umfassen.</p><p>Für die Schweiz stellt die dynamische sicherheitspolitische Entwicklung eine der zentralen Herausforderungen der Zukunft dar. Unser Land bildet eine Aussengrenze des europäischen Rechtsraumes und ist von der Zusammenarbeit bei der inneren Sicherheit der EU weitgehend ausgeschlossen. Um die negativen Folgen der Nichtteilnahme zu minimieren, hat die Schweiz mit den Nachbarstaaten eine informelle Alpenländer-Sicherheitspartnerschaft geschlossen. In Kürze folgt die Unterzeichnung eines Kooperationsvertrages mit Europol. Zudem schlossen die Nachbarstaaten mit der Schweiz bilaterale Verträge über die Zusammenarbeit in Polizei- und Zollangelegenheiten ab. Die bilaterale Zusammenarbeit hat allerdings enge Grenzen, denn das Gemeinschaftsrecht verbietet es den EU-Mitgliedstaaten, selber weiter gehende Vereinbarungen mit der Schweiz zu treffen. Die vollständige Teilnahme am europäischen System der inneren Sicherheit bietet den geeignetsten Schutz gegen die organisierte Kriminalität, den internationalen Terrorismus und die illegale Migration.</p><p>Die Schweiz hat der EU daher schon seit 1998 wiederholt ihr Interesse an einer verstärkten Zusammenarbeit in den Bereichen justizielle und polizeiliche Zusammenarbeit, Asyl und Migration signalisiert und bekräftigt. In der Zwischenzeit ist die Entwicklung im Bereich Schengen so weit fortgeschritten, dass die Vorverhandlungen abgeschlossen und ausgewertet werden konnten, sodass das Verhandlungsmandat - nach Konsultation der Kantone und der Aussenpolitischen Kommissionen beider Räte - verabschiedet werden kann.</p><p>Parallel dazu haben der Bund und die Kantone erkannt, dass sich die Überprüfung des gesamtschweizerischen Systems der inneren Sicherheit nicht nur mit Bezug auf das nationale Polizeisystem, sondern auch im Hinblick auf den europäischen Sicherheitsraum aufdrängt. Unter der Leitung der Vorsteherin des EJPD und des Präsidenten der KKJPD wurde im November 1999 eine Projektorganisation zur Überprüfung des Systems der inneren Sicherheit (Usis) eingesetzt, die im Frühjahr 2001 den Ist-Zustand mit einer Stärken- und Schwächenanalyse präsentiert hat.</p><p>Am 24. Oktober 2001 hat der Bundesrat nach Kenntnisnahme des Berichtes Usis II Entscheide getroffen über die in den Kernproblemen Grenze, sicherheitspolizeiliche Lücke und Regionalisierung weiter zu vertiefenden Soll-Varianten für die Zukunft. Gleichzeitig hat sich der Bundesrat zu den Sofortmassnahmen im Bereich innere Sicherheit geäussert.</p><p>Der Problematik der Aufgabenerfüllung an der Grenze unter den verschiedenen Szenarien ohne Schengen, mit Schengen und in der EU wurde im Rahmen von Usis II ein besonderes Augenmerk geschenkt, indem es als Kernproblem analysiert und Varianten für die Zukunft vorgelegt wurden.</p><p>Nach dem Bundesrat hat sich am 8./9. November 2001 auch die KKJPD zum Bericht Usis II und zu den weiter zu verfolgenden Varianten geäussert. Die Projektorganisation wird nun bis Herbst 2002 die ausgewählten Varianten detailliert weiter ausarbeiten. So ist sichergestellt, dass die Chance des gemeinsamen Projekts von Bund und Kantonen genutzt und eine effiziente und gute Lösung gefunden werden kann.</p><p>Vor diesem Hintergrund lassen sich die gestellten Fragen wie folgt beantworten:</p><p>1. Das Grenzwachtkorps kann bei weitem nicht alle Grenzübergänge dauernd besetzen. Seit einigen Jahren werden vermehrt mobile Kontrollen im Grenzraum durchgeführt, um die knappen Ressourcen effizient einzusetzen. Bei einem allfälligen Beitritt der Schweiz zum Schengener Acquis würden die grenzpolizeilichen Personenkontrollen an der Landesgrenze wegfallen, während die Warenkontrollen weiterhin an der Grenze auszuüben sind, solange die Schweiz nicht Mitglied der EU ist. Diskussionen mit Schengen-Mitgliedstaaten haben zudem ergeben, dass trotz dem Abbau der Personenkontrolle auf der Binnengrenze eine gewisse Präsenz in Form von mobilen Kontrollen im Grenzhinterland erforderlich ist. Welche polizeilichen Massnahmen im Grenzraum getroffen werden, liegt in der Entscheidung des einzelnen Staates. Die EU macht in diesem Bereich keine Vorgaben. Es ist somit davon auszugehen, dass auch bei einer Schengen-Mitgliedschaft weiterhin ein Grenzwachtorgan benötigt wird. Usis hat den Auftrag, im nächsten Jahr ein Detailkonzept vorzulegen, nachdem soeben die Weichen für das weitere Vorgehen durch die KKJPD und den Bundesrat gestellt wurden.</p><p>Die Überwachungsaufgaben des Grenzwachtkorps bei einem allfälligen Beitritt der Schweiz zum Schengener Aquis werden sich zweifellos ändern, jedoch nicht nach den Vorgaben der EU, sondern nach den innerstaatlichen Entscheidungen, die im Rahmen von Usis vorbereitet werden. Es ist also der Schweiz selbst überlassen, wie die Aufgaben des Grenzwachtkorps in Zukunft wahrgenommen werden und welche Aufteilung allenfalls zwischen den Kantonspolizeikorps der Grenzkantone und den Aufgabenbereichen des Grenzwachtkorps erfolgt.</p><p>2. Der Handlungsbedarf im Bereich grenzpolizeiliche Aufgaben, des Grenzwachtkorps und Schengen wurde schon seit längerer Zeit erkannt. Unter anderem aus diesem Grund existiert die Projektorganisation Usis, die im Frühjahr 2003 ihren Schlussbericht vorlegen wird.</p><p>3. Allfällige finanzielle Folgen werden im Rahmen von Usis III im Herbst 2002 konkret dargestellt sein, wenn die gewählten Varianten detailliert ausgearbeitet sind. Dieser Zeitraum ist ohne weiteres ausreichend, kann die Schweiz doch schon aus technischen Gründen nicht damit rechnen, vor etwa 2004 am Schengener Aquis teilnehmen zu können.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Verhandlungen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union über den Beitritt der Schweiz zum Schengener Abkommen stimmen bezüglich der rechtlichen Lage und der notwendigen Anpassungen seitens der Schweiz recht zuversichtlich.</p><p>Dennoch bestehen zu gewissen konkreten Fragen etliche Zweifel, die sich mangels überzeugender Erklärungen nicht einfach aus dem Weg räumen lassen.</p><p>Falls das Schengener Vertragssystem für die Schweiz in Kraft treten sollte, müsste die Kontrolle an unseren Landesgrenzen von Grund auf reorganisiert werden.</p><p>Unklar ist jedoch, welche Veränderungen dies für die Funktion des Grenzwachtkorps mit sich bringen wird und welche finanziellen Konsequenzen damit verbunden sind.</p><p>Der Bundesrat wird deshalb aufgefordert, Auskunft auf folgende Fragen zu geben:</p><p>1. Werden sich die Überwachungsaufgaben des Grenzwachtkorps bei einem allfälligen Beitritt der Schweiz zum Schengener Vertragssystem verändern? Wenn ja, in welchem Ausmass?</p><p>2. Sind bereits Reorganisationsmassnahmen geplant?</p><p>3. Welches werden deren allfälligen finanziellen Folgen sein?</p>
    • Schengen und die Zukunft des Grenzwachtkorps

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