Sans-papiers. Vorläufiger Verzicht auf Ausweisungen

ShortId
01.3476
Id
20013476
Updated
10.04.2024 12:49
Language
de
Title
Sans-papiers. Vorläufiger Verzicht auf Ausweisungen
AdditionalIndexing
2811;Moratorium;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Papierlose/r;kantonales Recht;Ausweisung
1
  • L05K0506010402, Papierlose/r
  • L05K0501020202, Ausweisung
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L04K05030203, kantonales Recht
  • L04K08020318, Moratorium
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die grüne Fraktion verlangt mit der vorliegenden Motion einen vorläufigen Verzicht sämtlicher Wegweisungen von "sans-papiers". Aufgrund der Umschreibung der "sans-papiers" in der Interpellation grüne Fraktion 01.3432, "Legalisierung der 'sans-papiers'", würde folglich ein Vollzug von Wegweisungen nur noch in Fällen schwerer Delinquenz ermöglicht.</p><p>In den Antworten zur Motion Fankhauser 97.3577, "Amnestie für Papierlose", vom 9. Dezember 1997, zur Interpellation Hubmann 00.3370, "Regularisierung der 'sans-papiers'", vom 23. Juni 2000 und zur Motion Zisyadis 01.3149, "Aufenthaltsbewilligung für Papierlose in der Schweiz", vom 22. März 2001 legte der Bundesrat seine politische Haltung hinsichtlich der "sans-papiers" ausführlich dar. Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik trägt humanitären Anliegen auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in hohem Mass Rechnung. Allein im Zeitraum von Januar 1999 bis Ende August 2001 wurde beispielsweise an 10 449 Personen aus humanitären Gründen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, obwohl sie die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllten. In begründeten Härtefällen können damit im Rahmen des geltenden Rechtes Lösungen angeboten werden. Diese ständige humanitäre Praxis garantiert Nachhaltigkeit und Einzelfallgerechtigkeit. In seiner Stellungnahme anlässlich der Fragestunde vom 1. Oktober 2001 hat der Bundesrat seine Haltung zu den "sans-papiers" bekräftigt. Sie wurde auch anlässlich der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vom 8. bis 9. November 2001 unterstützt. Insbesondere hat sich die KKJPD auch gegen ein Moratorium beim Vollzug von Wegweisungen ausgesprochen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Forderung der grünen Fraktion als inadäquat und wenig sinnvoll. Es besteht kein Grund für einen vorläufigen Verzicht auf sämtliche Wegweisungen von "sans-papiers". Im Gegenteil, eine konsequente Migrationspolitik ist nur dann glaubwürdig und wird von einer Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen, wenn die getroffenen Entscheide auch vollzogen werden. Ein konsequenter Vollzug der rechtmässig und rechtskräftig verfügten Wegweisungen ist auch Voraussetzung dafür, dass unsere Zuwanderungsbestimmungen nicht unterlaufen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kantone anzuweisen, auf eine Ausweisung der Papierlosen vorläufig zu verzichten, und zwar so lange, bis diese in einen rechtlichen Status überführt sind oder bis ein Einwanderungsgesetz geschaffen worden ist.</p>
  • Sans-papiers. Vorläufiger Verzicht auf Ausweisungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die grüne Fraktion verlangt mit der vorliegenden Motion einen vorläufigen Verzicht sämtlicher Wegweisungen von "sans-papiers". Aufgrund der Umschreibung der "sans-papiers" in der Interpellation grüne Fraktion 01.3432, "Legalisierung der 'sans-papiers'", würde folglich ein Vollzug von Wegweisungen nur noch in Fällen schwerer Delinquenz ermöglicht.</p><p>In den Antworten zur Motion Fankhauser 97.3577, "Amnestie für Papierlose", vom 9. Dezember 1997, zur Interpellation Hubmann 00.3370, "Regularisierung der 'sans-papiers'", vom 23. Juni 2000 und zur Motion Zisyadis 01.3149, "Aufenthaltsbewilligung für Papierlose in der Schweiz", vom 22. März 2001 legte der Bundesrat seine politische Haltung hinsichtlich der "sans-papiers" ausführlich dar. Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik trägt humanitären Anliegen auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in hohem Mass Rechnung. Allein im Zeitraum von Januar 1999 bis Ende August 2001 wurde beispielsweise an 10 449 Personen aus humanitären Gründen eine Aufenthaltsbewilligung erteilt, obwohl sie die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllten. In begründeten Härtefällen können damit im Rahmen des geltenden Rechtes Lösungen angeboten werden. Diese ständige humanitäre Praxis garantiert Nachhaltigkeit und Einzelfallgerechtigkeit. In seiner Stellungnahme anlässlich der Fragestunde vom 1. Oktober 2001 hat der Bundesrat seine Haltung zu den "sans-papiers" bekräftigt. Sie wurde auch anlässlich der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vom 8. bis 9. November 2001 unterstützt. Insbesondere hat sich die KKJPD auch gegen ein Moratorium beim Vollzug von Wegweisungen ausgesprochen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Forderung der grünen Fraktion als inadäquat und wenig sinnvoll. Es besteht kein Grund für einen vorläufigen Verzicht auf sämtliche Wegweisungen von "sans-papiers". Im Gegenteil, eine konsequente Migrationspolitik ist nur dann glaubwürdig und wird von einer Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen, wenn die getroffenen Entscheide auch vollzogen werden. Ein konsequenter Vollzug der rechtmässig und rechtskräftig verfügten Wegweisungen ist auch Voraussetzung dafür, dass unsere Zuwanderungsbestimmungen nicht unterlaufen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Kantone anzuweisen, auf eine Ausweisung der Papierlosen vorläufig zu verzichten, und zwar so lange, bis diese in einen rechtlichen Status überführt sind oder bis ein Einwanderungsgesetz geschaffen worden ist.</p>
    • Sans-papiers. Vorläufiger Verzicht auf Ausweisungen

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