Sans-papiers. Moratorium für Ausweisungen
- ShortId
-
01.3480
- Id
-
20013480
- Updated
-
10.04.2024 13:00
- Language
-
de
- Title
-
Sans-papiers. Moratorium für Ausweisungen
- AdditionalIndexing
-
2811;Moratorium;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Papierlose/r;Ausweisung
- 1
-
- L05K0506010402, Papierlose/r
- L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
- L05K0501020202, Ausweisung
- L04K08020318, Moratorium
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In den vergangenen Monaten sind sowohl in der französischen als auch in der deutschen Schweiz Stimmen laut geworden, die eine kollektive Überführung der Papierlosen in einen Rechtsstatus fordern. Eine derartige Massnahme ist in der Tat das einzige Mittel, um aus der gegenwärtigen Sackgasse herauszukommen und der Scheinheiligkeit ein Ende zu setzen, geht es doch um Zehn-, wenn nicht Hunderttausende von Personen, die offiziell nicht da sind, ohne die aber Teile der Schweizer Wirtschaft schlicht nicht funktionieren.</p><p>Die Überführung in einen Rechtsstatus muss einheitlich sein und Kriterien wie die bereits verbrachte Aufenthaltsdauer in der Schweiz und eine eventuell bestehende Beschäftigung mitberücksichtigen. Bis jedoch die Überführung Tatsache wird, ist das Risiko gross, dass Papierlose Opfer willkürlicher Ausschaffungen werden. Aus diesem Grund fordern wir ein Moratorium. Es ist zu erwarten, dass dieses lediglich einen kurzen Zeitraum wird überbrücken müssen, da das Parlament imstande sein sollte, innerhalb maximal eines Jahres Kriterien bezüglich der kollektiven Überführung von Papierlosen in einen Rechtsstatus festzusetzen.</p>
- <p>Der Motionär verlangt mit der vorliegenden Motion ein Moratorium für sämtliche Wegweisungen von "sans- papiers". Darunter wird ein gesetzlich angeordneter oder vertraglich vereinbarter Aufschub verstanden. </p><p>In den Stellungnahmen zur Motion Fankhauser 97.3577, "Amnestie für 'Papierlose'", vom 9. Dezember 1997, zur Interpellation Hubmann 00.3370, "Regularisierung der 'sans-papiers'", vom 23. Juni 2000 und zur Motion Zisyadis 01.3149, "Aufenthaltsbewilligung für 'Papierlose' in der Schweiz", vom 22. März 2001 legte der Bundesrat seine politische Haltung hinsichtlich der "sans-apiers" ausführlich dar. Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik trägt humanitären Anliegen auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in hohem Mass Rechnung. Allein im Zeitraum vom Januar 1999 bis Ende August 2001 wurden beispielsweise an 10 449 Personen aus humanitären Gründen Aufenthaltsbewilligungen erteilt, obwohl sie die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllten. In begründeten Härtefällen können damit im Rahmen des geltenden Rechtes Lösungen angeboten werden. Diese ständige humanitäre Praxis garantiert Nachhaltigkeit und Einzelfallgerechtigkeit. In seiner Stellungnahme anlässlich der Fragestunde vom 1. Oktober 2001 hat der Bundesrat seine Haltung zu den "sans-papiers" bekräftigt. Sie wurde auch anlässlich der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vom 8. bis 9. November 2001 unterstützt. Insbesondere hat sich die KKJPD auch gegen ein Moratorium beim Vollzug von Wegweisungen ausgesprochen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Forderung des Motionärs als inadäquat und wenig sinnvoll. Es besteht kein Grund für einen vorläufigen Verzicht auf sämtliche Wegweisungen von "sans-papiers". Im Gegenteil, eine konsequente Migrationspolitik ist nur dann glaubwürdig und wird von einer Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen, wenn die getroffenen Entscheide auch vollzogen werden. Ein konsequenter Vollzug der rechtmässig und rechtskräftig verfügten Wegweisungen ist auch Voraussetzung dafür, dass unsere Zuwanderungsbestimmungen nicht unterlaufen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Schritte zu unternehmen, die erforderlich sind, damit ein Moratorium für die Ausweisung von Papierlosen erlassen werden kann. Das Moratorium soll so lange in Kraft bleiben, bis das Parlament die notwendigen Bestimmungen erlassen hat, die eine kollektive Überführung der Papierlosen in einen Rechtsstatus möglich machen.</p>
- Sans-papiers. Moratorium für Ausweisungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In den vergangenen Monaten sind sowohl in der französischen als auch in der deutschen Schweiz Stimmen laut geworden, die eine kollektive Überführung der Papierlosen in einen Rechtsstatus fordern. Eine derartige Massnahme ist in der Tat das einzige Mittel, um aus der gegenwärtigen Sackgasse herauszukommen und der Scheinheiligkeit ein Ende zu setzen, geht es doch um Zehn-, wenn nicht Hunderttausende von Personen, die offiziell nicht da sind, ohne die aber Teile der Schweizer Wirtschaft schlicht nicht funktionieren.</p><p>Die Überführung in einen Rechtsstatus muss einheitlich sein und Kriterien wie die bereits verbrachte Aufenthaltsdauer in der Schweiz und eine eventuell bestehende Beschäftigung mitberücksichtigen. Bis jedoch die Überführung Tatsache wird, ist das Risiko gross, dass Papierlose Opfer willkürlicher Ausschaffungen werden. Aus diesem Grund fordern wir ein Moratorium. Es ist zu erwarten, dass dieses lediglich einen kurzen Zeitraum wird überbrücken müssen, da das Parlament imstande sein sollte, innerhalb maximal eines Jahres Kriterien bezüglich der kollektiven Überführung von Papierlosen in einen Rechtsstatus festzusetzen.</p>
- <p>Der Motionär verlangt mit der vorliegenden Motion ein Moratorium für sämtliche Wegweisungen von "sans- papiers". Darunter wird ein gesetzlich angeordneter oder vertraglich vereinbarter Aufschub verstanden. </p><p>In den Stellungnahmen zur Motion Fankhauser 97.3577, "Amnestie für 'Papierlose'", vom 9. Dezember 1997, zur Interpellation Hubmann 00.3370, "Regularisierung der 'sans-papiers'", vom 23. Juni 2000 und zur Motion Zisyadis 01.3149, "Aufenthaltsbewilligung für 'Papierlose' in der Schweiz", vom 22. März 2001 legte der Bundesrat seine politische Haltung hinsichtlich der "sans-apiers" ausführlich dar. Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik trägt humanitären Anliegen auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in hohem Mass Rechnung. Allein im Zeitraum vom Januar 1999 bis Ende August 2001 wurden beispielsweise an 10 449 Personen aus humanitären Gründen Aufenthaltsbewilligungen erteilt, obwohl sie die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllten. In begründeten Härtefällen können damit im Rahmen des geltenden Rechtes Lösungen angeboten werden. Diese ständige humanitäre Praxis garantiert Nachhaltigkeit und Einzelfallgerechtigkeit. In seiner Stellungnahme anlässlich der Fragestunde vom 1. Oktober 2001 hat der Bundesrat seine Haltung zu den "sans-papiers" bekräftigt. Sie wurde auch anlässlich der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren (KKJPD) vom 8. bis 9. November 2001 unterstützt. Insbesondere hat sich die KKJPD auch gegen ein Moratorium beim Vollzug von Wegweisungen ausgesprochen.</p><p>Der Bundesrat erachtet die Forderung des Motionärs als inadäquat und wenig sinnvoll. Es besteht kein Grund für einen vorläufigen Verzicht auf sämtliche Wegweisungen von "sans-papiers". Im Gegenteil, eine konsequente Migrationspolitik ist nur dann glaubwürdig und wird von einer Mehrheit der Bevölkerung mitgetragen, wenn die getroffenen Entscheide auch vollzogen werden. Ein konsequenter Vollzug der rechtmässig und rechtskräftig verfügten Wegweisungen ist auch Voraussetzung dafür, dass unsere Zuwanderungsbestimmungen nicht unterlaufen werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Schritte zu unternehmen, die erforderlich sind, damit ein Moratorium für die Ausweisung von Papierlosen erlassen werden kann. Das Moratorium soll so lange in Kraft bleiben, bis das Parlament die notwendigen Bestimmungen erlassen hat, die eine kollektive Überführung der Papierlosen in einen Rechtsstatus möglich machen.</p>
- Sans-papiers. Moratorium für Ausweisungen
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