Jugend und Musik
- ShortId
-
01.3482
- Id
-
20013482
- Updated
-
25.06.2025 01:49
- Language
-
de
- Title
-
Jugend und Musik
- AdditionalIndexing
-
2831;junger Mensch;Unterrichtsprogramm;Musik;Kulturförderung;Jugendaustausch
- 1
-
- L04K01060307, Kulturförderung
- L05K0107010204, junger Mensch
- L04K01060407, Musik
- L04K13010310, Unterrichtsprogramm
- L05K0106030501, Jugendaustausch
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In seiner Stellungnahme auf die Interpellation 01.3322, "Musikförderung durch den Bund", präzisiert der Bundesrat, dass er zurzeit eine Analyse des kulturpolitischen Handlungsbedarfes macht. Ferner sieht er vor, wie in der Legislaturplanung vom 1. März 2000 angekündigt, dem Parlament noch vor Ende 2003 eine Kulturförderungsvorlage zu unterbreiten.</p><p>Aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 29. August 2001 geht auch hervor, dass die Musikförderung, sofern überhaupt Handlungsbedarf bestehe, primär in bestehenden Erlassen oder laufenden Reformen im Bildungsbereich umgesetzt werden sollte.</p><p>Da der Handlungsbedarf in der Förderung der Musikbildung jedoch besteht und die Musik nicht immer nur im Bereich der Schulen und der Ausbildung angesiedelt werden kann, ist es unerlässlich, im Rahmen eines Kulturförderungsgesetzes die Musikförderung der Jugend als Ziel festzulegen. Dies ist umso wichtiger, als die Kantone angesichts ihrer Finanzengpässe oft die Anzahl Lektionen für das Fach Musik reduzieren oder gar die Elternbeiträge für die ausserschulische musikalische Ausbildung der Jugend an Musikschulen erhöhen.</p><p>Der Handlungsbedarf ist daher aus verschiedenen Gründen gegeben: Die Musik, ebenso wie der Sport, trägt zur Ausgeglichenheit, zum gesunden Selbstwertgefühl, zu ausgeprägten kognitiven Leistungen der Jugend bei. </p><p>Die musikalische Betätigung, insbesondere das aktive Musizieren und Singen, fördert die allgemeine Leistungsfähigkeit sowie die Sozial- und Kommunikationskompetenzen der jungen Menschen und stärkt deren Persönlichkeit. Dies bestätigen zahlreiche Untersuchungen. So gelang in Versuchen mit erweitertem Musikunterricht der Nachweis, dass Schüler in den Hauptfächern keinen Leistungsabfall erleiden, wenn die Lektionenzahl in diesen zugunsten von zusätzlichen Musikstunden reduziert wird. Hingegen bewirkt der zusätzliche Musikunterricht bei den Jugendlichen neben einer Steigerung der musikalischen Kompetenzen eine signifikante Verbesserung des sozialen Verhaltens und der Kommunikationsfähigkeit.</p><p>Die Jugend wächst in einer zunehmend individualisierten, virtuell orientierten Welt auf. Sie bedarf daher einer gezielten Förderung. Der Bund hat sich im Rahmen des Sports bereits dazu verpflichtet und fördert aktiv Jugend und Sport. Die Förderung von Jugend und Musik, die Institution "Jugend und Musik" muss einen ähnlichen Stellenwert erhalten. Daher erwarte ich, dass im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes der Förderung der Musik ein gebührender Stellenwert zukommt.</p>
- <p>Allgemeines </p><p>Die Zuständigkeit des Bundes in der Kulturförderung ist unter Beachtung der kantonalen Kompetenzen wahrzunehmen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Grundlagen für die Umsetzung des Kulturartikels mit den Kantonen, aber auch mit den Städten und den kulturellen Organisationen zu erarbeiten. Dabei haben die Kantone eine besondere Stellung als Partner des Bundes. Aus diesem Grund haben die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern und der Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 26. Juni 2001 ein gemeinsames Mandat unterzeichnet. Dieses sieht die Einsetzung einer Projektorganisation Bund-Kantone unter Beteiligung der Städte sowie der kulturellen Organisationen und Einrichtungen vor. Das Mandat hat zum Ziel, den genannten Verfassungsartikel mittels eines Bundesgesetzes umzusetzen.</p><p>Die musikalische Ausbildung im schulischen und im ausserschulischen Bereich</p><p>Das Postulat fügt sich in gewisser Hinsicht in die Reihe anderer Vorstösse, welche die Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung namentlich mit Bezug auf die Musik im Bereich der Ausbildung verlangen. In die gleiche Richtung gehen die Postulate Danioth (99.3502) und Bangerter (99.3528) sowie die Interpellation Gysin (01.3322) zur Förderung der Musikausbildung.</p><p>Für die Behandlung aller erwähnten Vorstösse ist folgendes Vorgehen vorgesehen: Zusammen mit dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie sowie der EDK erhebt das Bundesamt für Kultur in der zweiten Hälfte 2001 und Anfang 2002, welche Ausbildungsbedürfnisse ungenügend oder unerfüllt sind und wo mehr Ressourcen benötigt werden. Der daraus resultierende Bericht wird 2002 dem Bund und den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Wenn sich Handlungsbedarf ergibt, soll er primär in bestehenden Erlassen oder laufenden Reformen im Bildungsbereich umgesetzt werden.</p><p>Nur wo keine bildungsrechtliche Umsetzungsmöglichkeit besteht, beispielsweise bei der ausserschulischen Musikausbildung, ist eine kulturpolitische Realisierung vorzusehen. Wenn immer möglich, soll die Realisierung im Rahmen der Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung erfolgen.</p><p>Ausbildung der Musikpädagogen und -pädagoginnen</p><p>Musikpädagogen und -pädagoginnen werden an den Fachhochschulen ausgebildet. Gegenwärtig ist man daran, die Ausbildungsgänge in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst in die Kompetenzen der Eidgenossenschaft einzugliedern sowie die Revision des Fachhochschulgesetzes voranzutreiben.</p><p>Dieser komplexe Prozess betrifft somit auch die Ausbildung der Musikpädagogen. Der Bund wird sich dafür einsetzen, dass diese Ausbildungsgänge angemessen unterstützt werden.</p><p>Förderung der Begegnung musizierender Jugendlicher</p><p>Die Förderung des internationalen Kulturaustausches, auch im Bereich der Musik, ist auf Bundesebene grundsätzlich eine Aufgabe der Stiftung Pro Helvetia. Sie nimmt diese Aufgabe wahr, indem sie Auslandtourneen von Jugendchören und weiterer Jugendensembles fördert. Dazu richtet Pro Helvetia einen jährlichen Förderpreis für besondere Verdienste im Bereich Jugend und Musik aus. Nach ihren Richtlinien ist die Stiftung äusserst zurückhaltend, wenn es wesentlich um Aus- und Weiterbildung in künstlerischen Tätigkeiten geht. </p><p>Das geäusserte Anliegen ist somit gerechtfertigt und wird im Rahmen der Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung berücksichtigt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Bezug nehmend auf Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung und auf das sich in Erarbeitung befindende Kulturförderungsgesetz, verlange ich vom Bundesrat, dass die Belange von Jugend und Musik in diesem Erlass angemessen und spezifisch Eingang finden.</p><p>Namentlich folgende Bereiche müssen in diesem Gesetz, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, berücksichtigt und geregelt werden:</p><p>- die Förderung der schulischen und ausserschulischen musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen;</p><p>- die Förderung der Aus- und Weiterbildung der Musikpädagogen und -pädagoginnen;</p><p>- die Förderung der nationalen und internationalen Begegnung musizierender Jugendlicher.</p>
- Jugend und Musik
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>In seiner Stellungnahme auf die Interpellation 01.3322, "Musikförderung durch den Bund", präzisiert der Bundesrat, dass er zurzeit eine Analyse des kulturpolitischen Handlungsbedarfes macht. Ferner sieht er vor, wie in der Legislaturplanung vom 1. März 2000 angekündigt, dem Parlament noch vor Ende 2003 eine Kulturförderungsvorlage zu unterbreiten.</p><p>Aus der Stellungnahme des Bundesrates vom 29. August 2001 geht auch hervor, dass die Musikförderung, sofern überhaupt Handlungsbedarf bestehe, primär in bestehenden Erlassen oder laufenden Reformen im Bildungsbereich umgesetzt werden sollte.</p><p>Da der Handlungsbedarf in der Förderung der Musikbildung jedoch besteht und die Musik nicht immer nur im Bereich der Schulen und der Ausbildung angesiedelt werden kann, ist es unerlässlich, im Rahmen eines Kulturförderungsgesetzes die Musikförderung der Jugend als Ziel festzulegen. Dies ist umso wichtiger, als die Kantone angesichts ihrer Finanzengpässe oft die Anzahl Lektionen für das Fach Musik reduzieren oder gar die Elternbeiträge für die ausserschulische musikalische Ausbildung der Jugend an Musikschulen erhöhen.</p><p>Der Handlungsbedarf ist daher aus verschiedenen Gründen gegeben: Die Musik, ebenso wie der Sport, trägt zur Ausgeglichenheit, zum gesunden Selbstwertgefühl, zu ausgeprägten kognitiven Leistungen der Jugend bei. </p><p>Die musikalische Betätigung, insbesondere das aktive Musizieren und Singen, fördert die allgemeine Leistungsfähigkeit sowie die Sozial- und Kommunikationskompetenzen der jungen Menschen und stärkt deren Persönlichkeit. Dies bestätigen zahlreiche Untersuchungen. So gelang in Versuchen mit erweitertem Musikunterricht der Nachweis, dass Schüler in den Hauptfächern keinen Leistungsabfall erleiden, wenn die Lektionenzahl in diesen zugunsten von zusätzlichen Musikstunden reduziert wird. Hingegen bewirkt der zusätzliche Musikunterricht bei den Jugendlichen neben einer Steigerung der musikalischen Kompetenzen eine signifikante Verbesserung des sozialen Verhaltens und der Kommunikationsfähigkeit.</p><p>Die Jugend wächst in einer zunehmend individualisierten, virtuell orientierten Welt auf. Sie bedarf daher einer gezielten Förderung. Der Bund hat sich im Rahmen des Sports bereits dazu verpflichtet und fördert aktiv Jugend und Sport. Die Förderung von Jugend und Musik, die Institution "Jugend und Musik" muss einen ähnlichen Stellenwert erhalten. Daher erwarte ich, dass im Rahmen des Kulturförderungsgesetzes der Förderung der Musik ein gebührender Stellenwert zukommt.</p>
- <p>Allgemeines </p><p>Die Zuständigkeit des Bundes in der Kulturförderung ist unter Beachtung der kantonalen Kompetenzen wahrzunehmen. Aus diesem Grund ist es wichtig, die Grundlagen für die Umsetzung des Kulturartikels mit den Kantonen, aber auch mit den Städten und den kulturellen Organisationen zu erarbeiten. Dabei haben die Kantone eine besondere Stellung als Partner des Bundes. Aus diesem Grund haben die Vorsteherin des Eidgenössischen Departementes des Innern und der Präsident der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) am 26. Juni 2001 ein gemeinsames Mandat unterzeichnet. Dieses sieht die Einsetzung einer Projektorganisation Bund-Kantone unter Beteiligung der Städte sowie der kulturellen Organisationen und Einrichtungen vor. Das Mandat hat zum Ziel, den genannten Verfassungsartikel mittels eines Bundesgesetzes umzusetzen.</p><p>Die musikalische Ausbildung im schulischen und im ausserschulischen Bereich</p><p>Das Postulat fügt sich in gewisser Hinsicht in die Reihe anderer Vorstösse, welche die Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung namentlich mit Bezug auf die Musik im Bereich der Ausbildung verlangen. In die gleiche Richtung gehen die Postulate Danioth (99.3502) und Bangerter (99.3528) sowie die Interpellation Gysin (01.3322) zur Förderung der Musikausbildung.</p><p>Für die Behandlung aller erwähnten Vorstösse ist folgendes Vorgehen vorgesehen: Zusammen mit dem Bundesamt für Bildung und Wissenschaft, dem Bundesamt für Berufsbildung und Technologie sowie der EDK erhebt das Bundesamt für Kultur in der zweiten Hälfte 2001 und Anfang 2002, welche Ausbildungsbedürfnisse ungenügend oder unerfüllt sind und wo mehr Ressourcen benötigt werden. Der daraus resultierende Bericht wird 2002 dem Bund und den Kantonen zur Stellungnahme unterbreitet. Wenn sich Handlungsbedarf ergibt, soll er primär in bestehenden Erlassen oder laufenden Reformen im Bildungsbereich umgesetzt werden.</p><p>Nur wo keine bildungsrechtliche Umsetzungsmöglichkeit besteht, beispielsweise bei der ausserschulischen Musikausbildung, ist eine kulturpolitische Realisierung vorzusehen. Wenn immer möglich, soll die Realisierung im Rahmen der Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung erfolgen.</p><p>Ausbildung der Musikpädagogen und -pädagoginnen</p><p>Musikpädagogen und -pädagoginnen werden an den Fachhochschulen ausgebildet. Gegenwärtig ist man daran, die Ausbildungsgänge in den Bereichen Gesundheit, Soziales und Kunst in die Kompetenzen der Eidgenossenschaft einzugliedern sowie die Revision des Fachhochschulgesetzes voranzutreiben.</p><p>Dieser komplexe Prozess betrifft somit auch die Ausbildung der Musikpädagogen. Der Bund wird sich dafür einsetzen, dass diese Ausbildungsgänge angemessen unterstützt werden.</p><p>Förderung der Begegnung musizierender Jugendlicher</p><p>Die Förderung des internationalen Kulturaustausches, auch im Bereich der Musik, ist auf Bundesebene grundsätzlich eine Aufgabe der Stiftung Pro Helvetia. Sie nimmt diese Aufgabe wahr, indem sie Auslandtourneen von Jugendchören und weiterer Jugendensembles fördert. Dazu richtet Pro Helvetia einen jährlichen Förderpreis für besondere Verdienste im Bereich Jugend und Musik aus. Nach ihren Richtlinien ist die Stiftung äusserst zurückhaltend, wenn es wesentlich um Aus- und Weiterbildung in künstlerischen Tätigkeiten geht. </p><p>Das geäusserte Anliegen ist somit gerechtfertigt und wird im Rahmen der Arbeiten im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 69 der Bundesverfassung berücksichtigt.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
- <p>Bezug nehmend auf Artikel 69 Absatz 2 der Bundesverfassung und auf das sich in Erarbeitung befindende Kulturförderungsgesetz, verlange ich vom Bundesrat, dass die Belange von Jugend und Musik in diesem Erlass angemessen und spezifisch Eingang finden.</p><p>Namentlich folgende Bereiche müssen in diesem Gesetz, in Zusammenarbeit mit den Kantonen, berücksichtigt und geregelt werden:</p><p>- die Förderung der schulischen und ausserschulischen musikalischen Ausbildung von Kindern und Jugendlichen;</p><p>- die Förderung der Aus- und Weiterbildung der Musikpädagogen und -pädagoginnen;</p><p>- die Förderung der nationalen und internationalen Begegnung musizierender Jugendlicher.</p>
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