Verstärkte finanzielle Unterstützung der Hochschulen

ShortId
01.3489
Id
20013489
Updated
25.06.2025 01:51
Language
de
Title
Verstärkte finanzielle Unterstützung der Hochschulen
AdditionalIndexing
32;Hochschulförderung;Universität;Subvention;Fachhochschule;Qualitätskontrolle;Hochschulforschung
1
  • L05K1302050103, Hochschulförderung
  • L05K1302050105, Universität
  • L04K16020105, Hochschulforschung
  • L05K1302050102, Fachhochschule
  • L05K0706010309, Qualitätskontrolle
  • L05K1102030202, Subvention
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Zur Begründung meiner Forderung gemäss Ziffer 1 darf auf die Motion Plattner verwiesen werden. Mir erscheint es unumgänglich, dass auch die Kantone durch ein verstärktes finanzielles Engagement beweisen, dass sie ihre Universitäten wirklich stärken wollen.</p><p>Eine reine "Pro-Kopf-Finanzierung" gibt falsche Anreize: Anstelle von Qualität wird Quantität angestrebt. Dieser Fehlentwicklung ist durch entsprechende Ergänzung der Zuteilungskriterien Einhalt zu gebieten. Es gilt auch abzuklären, inwieweit regionale, geographische Unterschiede bestehen in der Möglichkeit, Studierende zu akquirieren. Allenfalls sind entsprechende Ausgleichsmechanismen zu etablieren. </p><p>Im Fachhochschulbereich zeigt sich, dass der Aufbau von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten ausserordentlich anspruchsvoll ist. Soll dem Fachhochschulgesetz nachgelebt werden, ist die entsprechende Förderungspolitik seitens des Bundes deutlich zu verstärken.</p>
  • <p>1. Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Anliegen des Motionärs, dass die schweizerischen Universitäten im Hinblick auf die Erhaltung und Festigung unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu stärken sind. Zudem hat er in seiner Antwort auf die von den eidgenössischen Räten überwiesene Motion Plattner 01.3159, "Substanzielle Erhöhung der Grundsubventionen an die kantonalen Universitäten", die Auffassung vertreten, dass die Universitäten zusätzliche Mittel benötigen, um den steigenden Anforderungen der Zukunft gerecht werden zu können.</p><p>2. Mit dem neuen Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich, das bereits am 1. April 2000 in Kraft getreten ist, wurde der Systemwechsel von einer aufwandorientierten zu einer leistungsorientierten Bemessung der Grundbeiträge grundsätzlich vollzogen. Die leistungsabhängigen Komponenten im neuen Grundbeitragsmodell beziehen sich auf die Lehre wie Forschung: 60 Prozent der Grundbeiträge werden proportional zur Zahl der Studierenden (und nach akademischer Disziplin gewichtet) zugeteilt; 10 Prozent verteilen sich proportional zur Zahl der ausländischen Studierenden; 30 Prozent der Grundbeiträge werden schliesslich vollständig nach Massgabe der Forschungsleistungen verteilt. Sie bemessen sich am Umfang der Forschungsaufträge, welche eine Hochschule im Vergabewettbewerb erhalten hat (aus Projekten des Schweizerischen Nationalfonds, der Kommission für Technologie und Innovation, der Forschungsprogramme der Europäischen Union und aus privaten und weiteren öffentlichen Drittmitteln). Je klarer das Profil einer Universität und je besser diese in die internationale Wissenschaftsgemeinschaft eingebettet ist, desto besser sind die Voraussetzungen, um Studierende, Forschungsgelder und Drittmittel anzuziehen. Damit haben qualitative Faktoren bereits jetzt Einfluss.</p><p>Aufgrund der Übergangsbestimmungen erfolgt die neue Berechnungsart schrittweise und wird erstmals im Jahre 2003 vollständig zur Geltung kommen. Erst von diesem Zeitpunkt an wird sich herausstellen, ob das neue Modell die Erwartungen erfüllt.</p><p>3. Wie im Rahmen der Selbstevaluation der Fachhochschulen deutlich sichtbar geworden und in der noch laufenden Auswertung der Peer Review bereits bestätigt worden ist, sind die Lehrkräfte an vielen Fachhochschulen mit sehr hohen Lehrverpflichtungen angestellt, die eine professionell durchgeführte Forschungsprojektvorbereitung bzw. die Akquisition von neuen Erkenntnissen für die Umsetzung in marktfähige Produkte bzw. für den Wissens- und Technologietransfer in neue Technologien erschweren oder sogar verunmöglichen. Im Zusammenhang mit der geplanten Revision des Fachhochschulgesetzes sollen Möglichkeiten geprüft werden, wie insbesondere die Phase der Kenntnisgewinnung und Projektvorbereitung, aber auch die Ausstattung gezielt gefördert werden können. Es wird auch zu klären sein, ob zusätzliche Mittel für die Forschungsförderung zur Verfügung zu stellen sind, wobei die Trägerschaften im partnerschaftlichen Sinne in die Finanzierung eines allfälligen Mehrbedarfs mit einzubeziehen wären.</p><p>Des Weiteren sei auf den bundesrätlichen Entwurf für einen neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung verwiesen, der die Voraussetzungen schaffen will, um die Innovations- und Leistungsfähigkeit der schweizerischen Hochschulen zu sichern bzw. nachhaltig zu steigern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Bildungs-, Forschungs- und Technologiebotschaft 2004-2007 zu folgenden Punkten Massnahmen und im Kompetenzbereich des Bundes allfällige Gesetzesänderungen vorzuschlagen:</p><p>1. Die (kantonalen) Universitäten sind mit dem Ziel, internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen, durch höhere Grund- und Leistungsbeiträge des Bundes stärker zu fördern. Die Anhebung der Bundesbeiträge ist abhängig zu machen von einer entsprechenden Erhöhung der Kantonsbeiträge.</p><p>2. Die Zweckmässigkeit der Bemessung der Grundbeiträge für die Lehre auf der Basis der Anzahl Studierender ist zu überprüfen. Die Bemessungskriterien sind insbesondere zu ergänzen durch qualitäts- und output-bezogene Faktoren.</p><p>3. Die Fachhochschulen sind insbesondere für ihren Leistungsauftrag im Transferbereich (vor allem in der angewandten Forschung und Entwicklung) angemessener als bisher geschehen mit den dringend benötigten Ressourcen zu versehen.</p>
  • Verstärkte finanzielle Unterstützung der Hochschulen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Zur Begründung meiner Forderung gemäss Ziffer 1 darf auf die Motion Plattner verwiesen werden. Mir erscheint es unumgänglich, dass auch die Kantone durch ein verstärktes finanzielles Engagement beweisen, dass sie ihre Universitäten wirklich stärken wollen.</p><p>Eine reine "Pro-Kopf-Finanzierung" gibt falsche Anreize: Anstelle von Qualität wird Quantität angestrebt. Dieser Fehlentwicklung ist durch entsprechende Ergänzung der Zuteilungskriterien Einhalt zu gebieten. Es gilt auch abzuklären, inwieweit regionale, geographische Unterschiede bestehen in der Möglichkeit, Studierende zu akquirieren. Allenfalls sind entsprechende Ausgleichsmechanismen zu etablieren. </p><p>Im Fachhochschulbereich zeigt sich, dass der Aufbau von Forschungs- und Entwicklungskapazitäten ausserordentlich anspruchsvoll ist. Soll dem Fachhochschulgesetz nachgelebt werden, ist die entsprechende Förderungspolitik seitens des Bundes deutlich zu verstärken.</p>
    • <p>1. Der Bundesrat teilt grundsätzlich das Anliegen des Motionärs, dass die schweizerischen Universitäten im Hinblick auf die Erhaltung und Festigung unserer internationalen Wettbewerbsfähigkeit zu stärken sind. Zudem hat er in seiner Antwort auf die von den eidgenössischen Räten überwiesene Motion Plattner 01.3159, "Substanzielle Erhöhung der Grundsubventionen an die kantonalen Universitäten", die Auffassung vertreten, dass die Universitäten zusätzliche Mittel benötigen, um den steigenden Anforderungen der Zukunft gerecht werden zu können.</p><p>2. Mit dem neuen Bundesgesetz über die Förderung der Universitäten und über die Zusammenarbeit im Hochschulbereich, das bereits am 1. April 2000 in Kraft getreten ist, wurde der Systemwechsel von einer aufwandorientierten zu einer leistungsorientierten Bemessung der Grundbeiträge grundsätzlich vollzogen. Die leistungsabhängigen Komponenten im neuen Grundbeitragsmodell beziehen sich auf die Lehre wie Forschung: 60 Prozent der Grundbeiträge werden proportional zur Zahl der Studierenden (und nach akademischer Disziplin gewichtet) zugeteilt; 10 Prozent verteilen sich proportional zur Zahl der ausländischen Studierenden; 30 Prozent der Grundbeiträge werden schliesslich vollständig nach Massgabe der Forschungsleistungen verteilt. Sie bemessen sich am Umfang der Forschungsaufträge, welche eine Hochschule im Vergabewettbewerb erhalten hat (aus Projekten des Schweizerischen Nationalfonds, der Kommission für Technologie und Innovation, der Forschungsprogramme der Europäischen Union und aus privaten und weiteren öffentlichen Drittmitteln). Je klarer das Profil einer Universität und je besser diese in die internationale Wissenschaftsgemeinschaft eingebettet ist, desto besser sind die Voraussetzungen, um Studierende, Forschungsgelder und Drittmittel anzuziehen. Damit haben qualitative Faktoren bereits jetzt Einfluss.</p><p>Aufgrund der Übergangsbestimmungen erfolgt die neue Berechnungsart schrittweise und wird erstmals im Jahre 2003 vollständig zur Geltung kommen. Erst von diesem Zeitpunkt an wird sich herausstellen, ob das neue Modell die Erwartungen erfüllt.</p><p>3. Wie im Rahmen der Selbstevaluation der Fachhochschulen deutlich sichtbar geworden und in der noch laufenden Auswertung der Peer Review bereits bestätigt worden ist, sind die Lehrkräfte an vielen Fachhochschulen mit sehr hohen Lehrverpflichtungen angestellt, die eine professionell durchgeführte Forschungsprojektvorbereitung bzw. die Akquisition von neuen Erkenntnissen für die Umsetzung in marktfähige Produkte bzw. für den Wissens- und Technologietransfer in neue Technologien erschweren oder sogar verunmöglichen. Im Zusammenhang mit der geplanten Revision des Fachhochschulgesetzes sollen Möglichkeiten geprüft werden, wie insbesondere die Phase der Kenntnisgewinnung und Projektvorbereitung, aber auch die Ausstattung gezielt gefördert werden können. Es wird auch zu klären sein, ob zusätzliche Mittel für die Forschungsförderung zur Verfügung zu stellen sind, wobei die Trägerschaften im partnerschaftlichen Sinne in die Finanzierung eines allfälligen Mehrbedarfs mit einzubeziehen wären.</p><p>Des Weiteren sei auf den bundesrätlichen Entwurf für einen neuen Hochschulartikel in der Bundesverfassung verwiesen, der die Voraussetzungen schaffen will, um die Innovations- und Leistungsfähigkeit der schweizerischen Hochschulen zu sichern bzw. nachhaltig zu steigern.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Bildungs-, Forschungs- und Technologiebotschaft 2004-2007 zu folgenden Punkten Massnahmen und im Kompetenzbereich des Bundes allfällige Gesetzesänderungen vorzuschlagen:</p><p>1. Die (kantonalen) Universitäten sind mit dem Ziel, internationale Wettbewerbsfähigkeit zu erhalten oder wiederzuerlangen, durch höhere Grund- und Leistungsbeiträge des Bundes stärker zu fördern. Die Anhebung der Bundesbeiträge ist abhängig zu machen von einer entsprechenden Erhöhung der Kantonsbeiträge.</p><p>2. Die Zweckmässigkeit der Bemessung der Grundbeiträge für die Lehre auf der Basis der Anzahl Studierender ist zu überprüfen. Die Bemessungskriterien sind insbesondere zu ergänzen durch qualitäts- und output-bezogene Faktoren.</p><p>3. Die Fachhochschulen sind insbesondere für ihren Leistungsauftrag im Transferbereich (vor allem in der angewandten Forschung und Entwicklung) angemessener als bisher geschehen mit den dringend benötigten Ressourcen zu versehen.</p>
    • Verstärkte finanzielle Unterstützung der Hochschulen

Back to List