Offene Einwanderungspolitik gegenüber den Staaten Mittel- und Osteuropas
- ShortId
-
01.3493
- Id
-
20013493
- Updated
-
10.04.2024 13:51
- Language
-
de
- Title
-
Offene Einwanderungspolitik gegenüber den Staaten Mittel- und Osteuropas
- AdditionalIndexing
-
2811;Migrationspolitik;Ausländer/in;Arbeitserlaubnis;Einwanderung;Erweiterung der Gemeinschaft;Berufswanderung;Fremdarbeiter/in;Osteuropa
- 1
-
- L04K01080306, Migrationspolitik
- L05K0702020109, Fremdarbeiter/in
- L05K0702030302, Arbeitserlaubnis
- L03K030104, Osteuropa
- L04K01080302, Berufswanderung
- L04K05060102, Ausländer/in
- L03K090203, Erweiterung der Gemeinschaft
- L04K01080303, Einwanderung
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Zunahme der Schwarzarbeit und die illegale Einwanderung sowie Asylgesuche aus hauptsächlich wirtschaftlichen und deshalb ungenügenden Gründen: Das sind die Schwächen der aktuellen Praxis mit ihren fixen Quoten und geografischen Einschränkungen. Das Phänomen wurde durch den Wirtschaftsaufschwung der Jahre 1999 und 2000 verstärkt und führte zu einer unhaltbaren Situation, die jetzt in der Problematik rund um die Papierlosen gipfelt. Des Weiteren wurden durch Geburtenrückgang und Überalterung der Bevölkerung Bedenken geweckt, die durch die feststehenden oder vorhersehbaren Defizite unserer Sozialversicherungen noch vergrössert wurden. Die Hauptauswirkung davon ist die 11. AHV-Revision; die vorzeitige Pensionierung ist de facto lediglich ein ihr untergeordneter Aspekt.</p><p>Angesichts dieser Probleme ist es katastrophal, sich aus rein politischen Gründen des Misstrauens und der Angst vor Identitätsverlust auf eine starre Kontingentierung zu beschränken: Die Bedürfnisse der Wirtschaft werden bei der Erteilung von Arbeitsbewilligungen, wenn auch in zu geringem Mass, berücksichtigt. Dies ist nicht der Fall bei den 15 653 Aufenthaltsbewilligungen, die im Rahmen der "Humanitären Aktion 2000" erteilt wurden, sowie bei den 8692 Bewilligungen, die in den Jahren 1999-2001 gestützt auf Artikel 13 Buchstabe f der BVO erteilt wurden. Wegen dieser Inkohärenz kommt es zu einer massiven illegalen Einwanderung, deren Umfang schwer abzuschätzen ist und die von verstärkten mafiosen Tätigkeiten begleitet ist.</p><p>Dies wiederum führt zu einer Destabilisierung des Arbeitsmarktes (aufgrund des Missbrauchs der Wirtschaft und des Mangels an vertraglichen Bindungen als Folge der Schwarzarbeit), zu einem Klima von Unsicherheit in den Städten sowie zu Problemen bei der schulischen und sozialen Betreuung. So gibt es beispielsweise im Kanton Waadt beinahe 1000 Schülerinnen und Schüler mit rechtswidrig anwesenden Eltern, was 40 Klassen entspricht.</p><p>Eine Ausdehnung des Gebietes, aus dem Arbeitskräfte rekrutiert werden, auf die zehn MOE-Staaten darf sich deshalb nicht auf eine kurzfristige Lösung dieser Fragen beschränken. Vielmehr muss eine Einwanderungspolitik geführt werden, die diesen Namen verdient und gewisse Prinzipien beachtet. Insbesondere geht es dabei um folgende Punkte:</p><p>1. die Sicherung einer kohärenten Einwanderungspolitik mit regelmässiger Auswertung ihrer Auswirkungen auf die Asylgesuche, die illegale Einwanderung und die wirtschaftliche, soziale und demographische Entwicklung;</p><p>2. die Ausarbeitung einer auf die MOE-Staaten massgeschneiderten Informationspolitik;</p><p>3. in Zusammenarbeit mit der EU der verstärkte Kampf gegen die illegale Einwanderung, den Menschenhandel und die mafiosen Organisationen;</p><p>4. die Entwicklung einer Politik der Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern. Ziel ist, den Brain-drain-Effekt zu vermeiden und im Interesse aller Beteiligten Synergien zu schaffen;</p><p>5. den Miteinbezug der Sozialpartner sowie der kantonalen Behörden zur Ausarbeitung einer transparenten Rekrutierungsstrategie;</p><p>6. das Ergreifen von wirkungsvollen Integrationsmassnahmen in Übereinstimmung mit den Kantonen, um gegen die Diskriminierung, die soziale Ausgrenzung und die Fremdenfeindlichkeit vorgehen zu können.</p><p>Weshalb gerade die MOE-Staaten?</p><p>Einerseits hängt das Problem der illegalen Einwanderung, das die Schweiz kennt, stark mit diesen Ländern zusammen. Andererseits profitieren sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt von Zusammenarbeitsübereinkommen mit der EU, was die Entwicklung der Infrastrukturen sichert, die zur Errichtung einer kohärenten Einwanderungspolitik notwendig sind. Bald werden diese Staaten Mitglieder der EU sein (2005?). Angesichts dessen wäre eine derartige Politik der Schweiz ein erster Schritt in Richtung Anpassung der bilateralen Verträge, die eines Tages zweifellos notwendig sein wird. Schliesslich wäre diese Politik im Sinn und Geist der Bestrebungen des Bundesrates, den Übereinkommen von Schengen und Dublin beizutreten.</p>
- <p>Der Bundesrat verfolgt bezüglich der Zulassung von ausländischen Arbeitskräften ein duales Rekrutierungssystem. Dieses Rekrutierungssystem sieht vor, dass die Wirtschaft in erster Linie Arbeitskräfte aus dem EU-/Efta-Raum rekrutieren soll und eine Rekrutierung aus Drittstaaten nur dann möglich ist, wenn es sich um qualifizierte Arbeitskräfte handelt, die sich voraussichtlich langfristig gut auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft der Schweiz integrieren werden. Der Bundesrat hat dieses Rekrutierungssystem gegenüber dem Schweizer Stimmvolk wiederholt vertreten: anlässlich der Abstimmung über die bilateralen sektoriellen Abkommen sowie anlässlich der Abstimmung über eine Regelung der Zuwanderung (kurz 18-Prozent-Initiative). Er ist davon überzeugt, dass heute nicht der richtige Zeitpunkt ist, um diese Politik zugunsten einer Rekrutierungspriorität der Beitrittskandidaten Mittel- und Osteuropas (CEEC) aufzugeben.</p><p>Der Bundesrat hat sich bereits kürzlich anlässlich der Beantwortung anderer parlamentarischer Interventionen (Motion Fattebert 00.3506, Motion Suter 01.3200, dringende Interpellation Cornu 01.3283) über die Frage der Öffnung der Zulassungspolitik gegenüber Arbeitskräften aus Drittstaaten ausgesprochen. In diesem Zusammenhang möchte er nochmals betonen, dass die Wirtschaft die Rekrutierungsanstrengungen innerhalb der EU und der Efta unter Beachtung der orts- und branchenüblichen Löhne in der Schweiz intensivieren muss. Diese können für ausländische Arbeitskräfte immer noch einen effektiven Anreiz bilden, hier eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Auf jeden Fall kann eine Öffnung gegenüber Drittstaaten erst dann wirklich in Betracht gezogen werden, wenn die ersten Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens absehbar sind.</p><p>Der Bundesrat hält am Prinzip einer beschränkten Zulassung von Staatsangehörigen aus Drittstaaten fest. Wie er bereits im Rahmen seiner Antwort auf die einfache Anfrage Rennwald (01.1057) ausgeführt hat, begünstigt die reine Ausweitung des Arbeitskräfteangebotes vorwiegend ein Wachstum in die Breite ohne nennenswertes Produktivitätswachstum und kann die demographischen Auswirkungen des Alterns der Bevölkerung nicht ausgleichen. Deshalb muss einer qualifizierten Einwanderung Priorität eingeräumt werden, die weniger durch Arbeitslosigkeit bedroht ist, sowie einer dauerhaften Integration der ansässigen Wohnbevölkerung auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft, um die Wohlfahrt des Landes und die finanzielle Sicherung der Sozialwerke sicherzustellen.</p><p>Im Übrigen stützt sich auch der Entwurf des neuen Gesetzes für Ausländerinnen und Ausländer (AuG), der aufgrund verschiedener Expertenberichte ausgearbeitet wurde und im Rahmen der Vernehmlassung breite Akzeptanz gefunden hat, auf diese Prinzipien. Er verfolgt das Ziel einer nachhaltigen sozio-ökonomischen Entwicklung und einer ganzheitlichen Integration. Der Bundesrat ist derzeit daran, die Botschaft zum Gesetzesentwurf auszuarbeiten, die den Ergebnissen der Vernehmlassung Rechnung trägt und im Laufe des Jahres 2002 den Räten unterbreitet werden soll. Er möchte daher nicht bereits jetzt eine Grundsatzfrage vorwegnehmen und damit der parlamentarischen Debatte über das AuG vorgreifen. Die aufgeworfene Frage kann daher im Rahmen dieses Gesetzgebungsprozesses eingehender geprüft werden.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Migrationspolitik auf einem kohärenten Konzept beruhen, auf lange Sicht ausgerichtet sein und den internationalen Entwicklungen angemessen Rechnung tragen muss. In diesem Zusammenhang kann erwähnt werden, dass anlässlich der Migrationskonferenz, die am 16. Oktober 2001 unter der belgischen Präsidentschaft in Brüssel abgehalten wurde und an der auch die Schweiz vertreten war, die Probematik der Ausländer, die sich ohne gültigen Aufenthaltstitel im Gaststaat aufhalten, behandelt wurde. Die für die Einwanderungspolitik der EU zuständigen Minister haben dort betont, dass kollektive Regularisierungen keine Lösung darstellen, um das Problem der illegalen Migration zu lösen.</p><p>Schliesslich sollte noch erwähnt werden, dass die erste Beitrittswelle der CEEC-Staaten in die EU nicht vor dem Jahre 2004 vorgesehen ist und dass auch die Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen Beitrittstaaten voraussichtlich mit längeren Übergangsfristen verbunden sein wird. Unter diesen Umständen ist ein Engagement des Bundesrates für die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die Beitrittskandidaten derzeit verfrüht.</p><p>Aus diesen Überlegungen teilt der Bundesrat die Meinung des Motionärs nicht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Gebiet, aus dem Arbeitskräfte rekrutiert werden, auf die zehn MOE-Staaten auszudehnen, die sich für den EU-Beitritt bewerben (Bulgarien, Tschechische Republik, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei und Slowenien). Die Rekrutierung soll im Rahmen einer Einwanderungspolitik stattfinden, die nicht nur die wirtschaftlichen Interessen unseres Landes, sondern auch den Geburtenrückgang berücksichtigt und im Zeichen der Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern steht.</p>
- Offene Einwanderungspolitik gegenüber den Staaten Mittel- und Osteuropas
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Zunahme der Schwarzarbeit und die illegale Einwanderung sowie Asylgesuche aus hauptsächlich wirtschaftlichen und deshalb ungenügenden Gründen: Das sind die Schwächen der aktuellen Praxis mit ihren fixen Quoten und geografischen Einschränkungen. Das Phänomen wurde durch den Wirtschaftsaufschwung der Jahre 1999 und 2000 verstärkt und führte zu einer unhaltbaren Situation, die jetzt in der Problematik rund um die Papierlosen gipfelt. Des Weiteren wurden durch Geburtenrückgang und Überalterung der Bevölkerung Bedenken geweckt, die durch die feststehenden oder vorhersehbaren Defizite unserer Sozialversicherungen noch vergrössert wurden. Die Hauptauswirkung davon ist die 11. AHV-Revision; die vorzeitige Pensionierung ist de facto lediglich ein ihr untergeordneter Aspekt.</p><p>Angesichts dieser Probleme ist es katastrophal, sich aus rein politischen Gründen des Misstrauens und der Angst vor Identitätsverlust auf eine starre Kontingentierung zu beschränken: Die Bedürfnisse der Wirtschaft werden bei der Erteilung von Arbeitsbewilligungen, wenn auch in zu geringem Mass, berücksichtigt. Dies ist nicht der Fall bei den 15 653 Aufenthaltsbewilligungen, die im Rahmen der "Humanitären Aktion 2000" erteilt wurden, sowie bei den 8692 Bewilligungen, die in den Jahren 1999-2001 gestützt auf Artikel 13 Buchstabe f der BVO erteilt wurden. Wegen dieser Inkohärenz kommt es zu einer massiven illegalen Einwanderung, deren Umfang schwer abzuschätzen ist und die von verstärkten mafiosen Tätigkeiten begleitet ist.</p><p>Dies wiederum führt zu einer Destabilisierung des Arbeitsmarktes (aufgrund des Missbrauchs der Wirtschaft und des Mangels an vertraglichen Bindungen als Folge der Schwarzarbeit), zu einem Klima von Unsicherheit in den Städten sowie zu Problemen bei der schulischen und sozialen Betreuung. So gibt es beispielsweise im Kanton Waadt beinahe 1000 Schülerinnen und Schüler mit rechtswidrig anwesenden Eltern, was 40 Klassen entspricht.</p><p>Eine Ausdehnung des Gebietes, aus dem Arbeitskräfte rekrutiert werden, auf die zehn MOE-Staaten darf sich deshalb nicht auf eine kurzfristige Lösung dieser Fragen beschränken. Vielmehr muss eine Einwanderungspolitik geführt werden, die diesen Namen verdient und gewisse Prinzipien beachtet. Insbesondere geht es dabei um folgende Punkte:</p><p>1. die Sicherung einer kohärenten Einwanderungspolitik mit regelmässiger Auswertung ihrer Auswirkungen auf die Asylgesuche, die illegale Einwanderung und die wirtschaftliche, soziale und demographische Entwicklung;</p><p>2. die Ausarbeitung einer auf die MOE-Staaten massgeschneiderten Informationspolitik;</p><p>3. in Zusammenarbeit mit der EU der verstärkte Kampf gegen die illegale Einwanderung, den Menschenhandel und die mafiosen Organisationen;</p><p>4. die Entwicklung einer Politik der Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern. Ziel ist, den Brain-drain-Effekt zu vermeiden und im Interesse aller Beteiligten Synergien zu schaffen;</p><p>5. den Miteinbezug der Sozialpartner sowie der kantonalen Behörden zur Ausarbeitung einer transparenten Rekrutierungsstrategie;</p><p>6. das Ergreifen von wirkungsvollen Integrationsmassnahmen in Übereinstimmung mit den Kantonen, um gegen die Diskriminierung, die soziale Ausgrenzung und die Fremdenfeindlichkeit vorgehen zu können.</p><p>Weshalb gerade die MOE-Staaten?</p><p>Einerseits hängt das Problem der illegalen Einwanderung, das die Schweiz kennt, stark mit diesen Ländern zusammen. Andererseits profitieren sie bereits zum jetzigen Zeitpunkt von Zusammenarbeitsübereinkommen mit der EU, was die Entwicklung der Infrastrukturen sichert, die zur Errichtung einer kohärenten Einwanderungspolitik notwendig sind. Bald werden diese Staaten Mitglieder der EU sein (2005?). Angesichts dessen wäre eine derartige Politik der Schweiz ein erster Schritt in Richtung Anpassung der bilateralen Verträge, die eines Tages zweifellos notwendig sein wird. Schliesslich wäre diese Politik im Sinn und Geist der Bestrebungen des Bundesrates, den Übereinkommen von Schengen und Dublin beizutreten.</p>
- <p>Der Bundesrat verfolgt bezüglich der Zulassung von ausländischen Arbeitskräften ein duales Rekrutierungssystem. Dieses Rekrutierungssystem sieht vor, dass die Wirtschaft in erster Linie Arbeitskräfte aus dem EU-/Efta-Raum rekrutieren soll und eine Rekrutierung aus Drittstaaten nur dann möglich ist, wenn es sich um qualifizierte Arbeitskräfte handelt, die sich voraussichtlich langfristig gut auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft der Schweiz integrieren werden. Der Bundesrat hat dieses Rekrutierungssystem gegenüber dem Schweizer Stimmvolk wiederholt vertreten: anlässlich der Abstimmung über die bilateralen sektoriellen Abkommen sowie anlässlich der Abstimmung über eine Regelung der Zuwanderung (kurz 18-Prozent-Initiative). Er ist davon überzeugt, dass heute nicht der richtige Zeitpunkt ist, um diese Politik zugunsten einer Rekrutierungspriorität der Beitrittskandidaten Mittel- und Osteuropas (CEEC) aufzugeben.</p><p>Der Bundesrat hat sich bereits kürzlich anlässlich der Beantwortung anderer parlamentarischer Interventionen (Motion Fattebert 00.3506, Motion Suter 01.3200, dringende Interpellation Cornu 01.3283) über die Frage der Öffnung der Zulassungspolitik gegenüber Arbeitskräften aus Drittstaaten ausgesprochen. In diesem Zusammenhang möchte er nochmals betonen, dass die Wirtschaft die Rekrutierungsanstrengungen innerhalb der EU und der Efta unter Beachtung der orts- und branchenüblichen Löhne in der Schweiz intensivieren muss. Diese können für ausländische Arbeitskräfte immer noch einen effektiven Anreiz bilden, hier eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen. Auf jeden Fall kann eine Öffnung gegenüber Drittstaaten erst dann wirklich in Betracht gezogen werden, wenn die ersten Auswirkungen des Freizügigkeitsabkommens absehbar sind.</p><p>Der Bundesrat hält am Prinzip einer beschränkten Zulassung von Staatsangehörigen aus Drittstaaten fest. Wie er bereits im Rahmen seiner Antwort auf die einfache Anfrage Rennwald (01.1057) ausgeführt hat, begünstigt die reine Ausweitung des Arbeitskräfteangebotes vorwiegend ein Wachstum in die Breite ohne nennenswertes Produktivitätswachstum und kann die demographischen Auswirkungen des Alterns der Bevölkerung nicht ausgleichen. Deshalb muss einer qualifizierten Einwanderung Priorität eingeräumt werden, die weniger durch Arbeitslosigkeit bedroht ist, sowie einer dauerhaften Integration der ansässigen Wohnbevölkerung auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft, um die Wohlfahrt des Landes und die finanzielle Sicherung der Sozialwerke sicherzustellen.</p><p>Im Übrigen stützt sich auch der Entwurf des neuen Gesetzes für Ausländerinnen und Ausländer (AuG), der aufgrund verschiedener Expertenberichte ausgearbeitet wurde und im Rahmen der Vernehmlassung breite Akzeptanz gefunden hat, auf diese Prinzipien. Er verfolgt das Ziel einer nachhaltigen sozio-ökonomischen Entwicklung und einer ganzheitlichen Integration. Der Bundesrat ist derzeit daran, die Botschaft zum Gesetzesentwurf auszuarbeiten, die den Ergebnissen der Vernehmlassung Rechnung trägt und im Laufe des Jahres 2002 den Räten unterbreitet werden soll. Er möchte daher nicht bereits jetzt eine Grundsatzfrage vorwegnehmen und damit der parlamentarischen Debatte über das AuG vorgreifen. Die aufgeworfene Frage kann daher im Rahmen dieses Gesetzgebungsprozesses eingehender geprüft werden.</p><p>Der Bundesrat teilt die Meinung, dass die Migrationspolitik auf einem kohärenten Konzept beruhen, auf lange Sicht ausgerichtet sein und den internationalen Entwicklungen angemessen Rechnung tragen muss. In diesem Zusammenhang kann erwähnt werden, dass anlässlich der Migrationskonferenz, die am 16. Oktober 2001 unter der belgischen Präsidentschaft in Brüssel abgehalten wurde und an der auch die Schweiz vertreten war, die Probematik der Ausländer, die sich ohne gültigen Aufenthaltstitel im Gaststaat aufhalten, behandelt wurde. Die für die Einwanderungspolitik der EU zuständigen Minister haben dort betont, dass kollektive Regularisierungen keine Lösung darstellen, um das Problem der illegalen Migration zu lösen.</p><p>Schliesslich sollte noch erwähnt werden, dass die erste Beitrittswelle der CEEC-Staaten in die EU nicht vor dem Jahre 2004 vorgesehen ist und dass auch die Ausdehnung der Freizügigkeit auf die neuen Beitrittstaaten voraussichtlich mit längeren Übergangsfristen verbunden sein wird. Unter diesen Umständen ist ein Engagement des Bundesrates für die Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf die Beitrittskandidaten derzeit verfrüht.</p><p>Aus diesen Überlegungen teilt der Bundesrat die Meinung des Motionärs nicht.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Gebiet, aus dem Arbeitskräfte rekrutiert werden, auf die zehn MOE-Staaten auszudehnen, die sich für den EU-Beitritt bewerben (Bulgarien, Tschechische Republik, Ungarn, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei und Slowenien). Die Rekrutierung soll im Rahmen einer Einwanderungspolitik stattfinden, die nicht nur die wirtschaftlichen Interessen unseres Landes, sondern auch den Geburtenrückgang berücksichtigt und im Zeichen der Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern steht.</p>
- Offene Einwanderungspolitik gegenüber den Staaten Mittel- und Osteuropas
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