KVG. Kantonale Einheitskasse
- ShortId
-
01.3495
- Id
-
20013495
- Updated
-
14.11.2025 07:45
- Language
-
de
- Title
-
KVG. Kantonale Einheitskasse
- AdditionalIndexing
-
2841;Kanton;Krankenkasse;Monopol
- 1
-
- L05K0104010902, Krankenkasse
- L05K0703010103, Monopol
- L06K080701020108, Kanton
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine kantonale Einheitskasse dem vom Bundesgesetz über die Krankenversicherung eingeführten System des reglementierten Wettbewerbes widerspricht und auch vom Prinzip des freien Wettbewerbes zwischen Krankenversicherern abweicht, indem sie deren Handelsfreiheit einschränkt. Die Schaffung eines kantonalen Monopols würde sich nicht nur auf die Tätigkeit der Krankenversicherer auswirken, sondern dürfte aufgrund der Machtkonzentration bei den Kantonen zu einem de facto administrierten Preissystem für die im Kanton tätigen Leistungserbringer führen.</p><p>Im Übrigen bezweifelt der Bundesrat den provisorischen Charakter der Massnahme, da die bestehenden Krankenkassen all ihre Versicherten an die neue Einheitskasse überweisen müssten. Das betreffende Kantonsgebiet müsste dem Tätigkeitsbereich aller Versicherer entzogen werden. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates äusserst problematisch, denn, sollte die kantonale Einheitskasse aufgehoben werden, könnte er die Krankenversicherer nicht zur Durchführung der Versicherung in diesem Kanton verpflichten.</p><p>Der Bundesrat begrüsst, wie auch der Autor des Postulates, eine verbesserte Transparenz bei den Betriebsrechnungen der Versicherer. Aus diesem Grund, und indem er auf die bereits verbesserte Transparenz bei der Veröffentlichung der Angaben von Versicherungseinrichtungen verweist, hat sich der Bundesrat bereit erklärt, das Postulat SGK-S 01.3423 entgegenzunehmen. Dieses Postulat beauftragt ihn mit der Evaluation der Transparenz im Bereich der Reserven und Rückstellungen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bestimmung in das Bundesgesetz über die Krankenversicherung aufzunehmen, die eine provisorische Ausnahmegenehmigung ermöglichen soll, wenn ein Kanton eine Einheitskrankenkasse für - und nur für - die Grundversicherung einrichten möchte.</p><p>Es hat sich gezeigt, dass zwischen den einzelnen Krankenkassen eines Kantons auf der Ebene der Grundversicherung kein Wettbewerb mehr besteht. Deshalb ist eine Ausnahmegenehmigung dieser Art als Test zur Garantierung der Prämientransparenz sehr geeignet.</p>
- KVG. Kantonale Einheitskasse
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass eine kantonale Einheitskasse dem vom Bundesgesetz über die Krankenversicherung eingeführten System des reglementierten Wettbewerbes widerspricht und auch vom Prinzip des freien Wettbewerbes zwischen Krankenversicherern abweicht, indem sie deren Handelsfreiheit einschränkt. Die Schaffung eines kantonalen Monopols würde sich nicht nur auf die Tätigkeit der Krankenversicherer auswirken, sondern dürfte aufgrund der Machtkonzentration bei den Kantonen zu einem de facto administrierten Preissystem für die im Kanton tätigen Leistungserbringer führen.</p><p>Im Übrigen bezweifelt der Bundesrat den provisorischen Charakter der Massnahme, da die bestehenden Krankenkassen all ihre Versicherten an die neue Einheitskasse überweisen müssten. Das betreffende Kantonsgebiet müsste dem Tätigkeitsbereich aller Versicherer entzogen werden. Dies ist nach Ansicht des Bundesrates äusserst problematisch, denn, sollte die kantonale Einheitskasse aufgehoben werden, könnte er die Krankenversicherer nicht zur Durchführung der Versicherung in diesem Kanton verpflichten.</p><p>Der Bundesrat begrüsst, wie auch der Autor des Postulates, eine verbesserte Transparenz bei den Betriebsrechnungen der Versicherer. Aus diesem Grund, und indem er auf die bereits verbesserte Transparenz bei der Veröffentlichung der Angaben von Versicherungseinrichtungen verweist, hat sich der Bundesrat bereit erklärt, das Postulat SGK-S 01.3423 entgegenzunehmen. Dieses Postulat beauftragt ihn mit der Evaluation der Transparenz im Bereich der Reserven und Rückstellungen.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Bestimmung in das Bundesgesetz über die Krankenversicherung aufzunehmen, die eine provisorische Ausnahmegenehmigung ermöglichen soll, wenn ein Kanton eine Einheitskrankenkasse für - und nur für - die Grundversicherung einrichten möchte.</p><p>Es hat sich gezeigt, dass zwischen den einzelnen Krankenkassen eines Kantons auf der Ebene der Grundversicherung kein Wettbewerb mehr besteht. Deshalb ist eine Ausnahmegenehmigung dieser Art als Test zur Garantierung der Prämientransparenz sehr geeignet.</p>
- KVG. Kantonale Einheitskasse
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