Zukunft der Kinder rechtswidrig anwesender Ausländer
- ShortId
-
01.3497
- Id
-
20013497
- Updated
-
10.04.2024 10:41
- Language
-
de
- Title
-
Zukunft der Kinder rechtswidrig anwesender Ausländer
- AdditionalIndexing
-
2811;junger Mensch;Mittelschule;Ausländer/in;Zuwandererkind;Lehre;Papierlose/r;Integration der Zuwanderer
- 1
-
- L05K0506010402, Papierlose/r
- L05K0108030401, Zuwandererkind
- L04K13020204, Lehre
- L04K13020502, Mittelschule
- L05K0108030602, Integration der Zuwanderer
- L04K05060102, Ausländer/in
- L05K0107010204, junger Mensch
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die meisten Kantone ermöglichen den Kindern von rechtswidrig anwesenden Ausländern den Schulbesuch. Diese Politik ist vernünftig, da es ungerecht wäre, Minderjährige für die rechtswidrige Anwesenheit ihrer Eltern in der Schweiz zu bestrafen.</p><p>Nach Ablauf der obligatorischen Schulzeit werden die Kinder jedoch sich selbst überlassen, da sie weder eine Lehre beginnen noch eine höhere Schule besuchen dürfen. Ohne Arbeit und ohne Zukunft bleibt den Jugendlichen nur die Strasse, obwohl sie an ihrer Situation schuldlos sind. Meist befinden sie sich bereits seit langer Zeit in der Schweiz und sprechen eine der Landessprachen. Aber plötzlich sind sie sich selbst überlassen und gleiten rasch in den Müssiggang oder gar in die Kriminalität ab.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, den jungen Ausländerinnen und Ausländern einen Rechtsstatus zu gewähren oder ihnen wenigstens eine Lehre oder den Besuch einer höheren Schule zu ermöglichen?</p>
- <p>In den Stellungnahmen zur Motion Fankhauser 97.3577, "Amnestie für 'Papierlose'", vom 9. Dezember 1997, zur Interpellation Hubmann 00.3370, "Regularisierung der 'sans-papiers'", vom 23. Juni 2000 und zur Motion Zisyadis 01.3149, "Aufenthaltsbewilligung für 'Papierlose' in der Schweiz", vom 22. März 2001 legte der Bundesrat seine Haltung hinsichtlich der "sans-papiers" ausführlich dar. Er wies insbesondere darauf hin, dass in begründeten Härtefällen im Rahmen des geltenden Rechtes bereits heute Lösungen angeboten werden können. In seiner Stellungnahme anlässlich der Fragestunde vom 1. Oktober 2001 hat der Bundesrat seine Haltung zu den "sans-papiers" bekräftigt. Sie wurde auch anlässlich der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vom 8. bis 9. November 2001 gutgeheissen.</p><p>Bei der Beurteilung von Härtefällen fällt gerade das Vorhandensein eingeschulter Kinder sehr stark ins Gewicht und ist sogar oft ausschlaggebend für die Anerkennung als Härtefall. Selbstverständlich stehen diesen jungen Ausländerinnen und Ausländern dann alle Ausbildungsmöglichkeiten offen. Es besteht daher kein Grund, spezielle Vorschriften zu erlassen. </p><p>Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik trägt diesen humanitären Anliegen auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in hohem Mass Rechnung. Allein im Zeitraum vom Januar 1999 bis Ende August 2001 wurden beispielsweise an 10 449 Personen aus humanitären Gründen Aufenthaltsbewilligungen erteilt, obwohl sie die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllten. Darunter befinden sich auch viele Kinder und Jugendliche (etwa 20 Prozent der Bewilligungen).</p><p>Von der Möglichkeit der Regelung von Härtefällen wird somit seit Jahren regelmässig Gebrauch gemacht. Diese ständige humanitäre Praxis garantiert Nachhaltigkeit und Einzelfallgerechtigkeit.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach Ablauf der obligatorischen Schulzeit sind die Kinder von rechtswidrig anwesenden Ausländern zum Nichtstun verurteilt, da sie weder ein Studium noch eine Lehre absolvieren dürfen. Kann der Bundesrat ihrer besonderen Situation Rechnung tragen?</p>
- Zukunft der Kinder rechtswidrig anwesender Ausländer
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die meisten Kantone ermöglichen den Kindern von rechtswidrig anwesenden Ausländern den Schulbesuch. Diese Politik ist vernünftig, da es ungerecht wäre, Minderjährige für die rechtswidrige Anwesenheit ihrer Eltern in der Schweiz zu bestrafen.</p><p>Nach Ablauf der obligatorischen Schulzeit werden die Kinder jedoch sich selbst überlassen, da sie weder eine Lehre beginnen noch eine höhere Schule besuchen dürfen. Ohne Arbeit und ohne Zukunft bleibt den Jugendlichen nur die Strasse, obwohl sie an ihrer Situation schuldlos sind. Meist befinden sie sich bereits seit langer Zeit in der Schweiz und sprechen eine der Landessprachen. Aber plötzlich sind sie sich selbst überlassen und gleiten rasch in den Müssiggang oder gar in die Kriminalität ab.</p><p>Ist der Bundesrat bereit, den jungen Ausländerinnen und Ausländern einen Rechtsstatus zu gewähren oder ihnen wenigstens eine Lehre oder den Besuch einer höheren Schule zu ermöglichen?</p>
- <p>In den Stellungnahmen zur Motion Fankhauser 97.3577, "Amnestie für 'Papierlose'", vom 9. Dezember 1997, zur Interpellation Hubmann 00.3370, "Regularisierung der 'sans-papiers'", vom 23. Juni 2000 und zur Motion Zisyadis 01.3149, "Aufenthaltsbewilligung für 'Papierlose' in der Schweiz", vom 22. März 2001 legte der Bundesrat seine Haltung hinsichtlich der "sans-papiers" ausführlich dar. Er wies insbesondere darauf hin, dass in begründeten Härtefällen im Rahmen des geltenden Rechtes bereits heute Lösungen angeboten werden können. In seiner Stellungnahme anlässlich der Fragestunde vom 1. Oktober 2001 hat der Bundesrat seine Haltung zu den "sans-papiers" bekräftigt. Sie wurde auch anlässlich der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektoren vom 8. bis 9. November 2001 gutgeheissen.</p><p>Bei der Beurteilung von Härtefällen fällt gerade das Vorhandensein eingeschulter Kinder sehr stark ins Gewicht und ist sogar oft ausschlaggebend für die Anerkennung als Härtefall. Selbstverständlich stehen diesen jungen Ausländerinnen und Ausländern dann alle Ausbildungsmöglichkeiten offen. Es besteht daher kein Grund, spezielle Vorschriften zu erlassen. </p><p>Die schweizerische Asyl- und Ausländerpolitik trägt diesen humanitären Anliegen auch im Vergleich mit anderen europäischen Ländern in hohem Mass Rechnung. Allein im Zeitraum vom Januar 1999 bis Ende August 2001 wurden beispielsweise an 10 449 Personen aus humanitären Gründen Aufenthaltsbewilligungen erteilt, obwohl sie die ordentlichen Zulassungsvoraussetzungen nicht erfüllten. Darunter befinden sich auch viele Kinder und Jugendliche (etwa 20 Prozent der Bewilligungen).</p><p>Von der Möglichkeit der Regelung von Härtefällen wird somit seit Jahren regelmässig Gebrauch gemacht. Diese ständige humanitäre Praxis garantiert Nachhaltigkeit und Einzelfallgerechtigkeit.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Nach Ablauf der obligatorischen Schulzeit sind die Kinder von rechtswidrig anwesenden Ausländern zum Nichtstun verurteilt, da sie weder ein Studium noch eine Lehre absolvieren dürfen. Kann der Bundesrat ihrer besonderen Situation Rechnung tragen?</p>
- Zukunft der Kinder rechtswidrig anwesender Ausländer
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