Effizienzvorlage. Umsetzung

ShortId
01.3503
Id
20013503
Updated
10.04.2024 13:51
Language
de
Title
Effizienzvorlage. Umsetzung
AdditionalIndexing
09;Arbeitskräftebedarf;Bundespolizei;Kanton;gerichtliche Untersuchung;Beziehung Bund-Kanton;Entschädigung;Polizei;Einstellung;berufliche Bildung
1
  • L05K0804040501, Bundespolizei
  • L04K04030304, Polizei
  • L06K080701020108, Kanton
  • L05K0702010204, Einstellung
  • L05K0702020302, Arbeitskräftebedarf
  • L04K05040102, gerichtliche Untersuchung
  • L03K130202, berufliche Bildung
  • L05K0507020201, Entschädigung
  • L07K08070102010101, Beziehung Bund-Kanton
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>1. Die Rekrutierungen erfolgen nach vorgängigen allgemeinen und umfassenden Informationen der Kommandanten der kantonalen Polizeikorps. Im Einzelfall finden keine Absprachen mit den einzelnen Polizeikommandanten statt, da die Bewerbungen, wie beim Bund üblich, vertraulich behandelt werden.</p><p>2. Dem Bundesrat und den zuständigen Organen des Bundes sind die Folgen der Rekrutierung für die Kantone bekannt, wurden sie doch mit den Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie den Polizeikommandanten wiederholt besprochen. Die Organe des Bundes bemühen sich denn auch um eine regional möglichst ausgewogene Anstellungspolitik. Um Klarheit über den Umfang der anzustellenden aktiven Polizeibeamtinnen und -beamten zu schaffen, seien hier ein paar Zahlen für die auf den 1. Januar 2001 geschaffene Bundeskriminalpolizei genannt:</p><p>Sie wurde mit 98 Personen aus anderen Dienststellen des Bundesamtes für Polizei (BAP) dotiert. Der weitere Ausbau ist für die kommenden Jahre wie folgt vorgesehen: 96 Personen (2002); 87 Personen (2003); 54 Personen (2004).</p><p>Im Jahre 2001 wurden bis am 30. Oktober 2001 beim BAP 49 ausgebildete aktive Polizeibeamte eingestellt. Davon entfielen 38 auf das Projekt EffVor (Anstellungen 2001). Zum Vergleich: In der Schweiz gibt es in Kantonen und Gemeinden über 15 500 aktive Polizeibeamtinnen und -beamte.</p><p>Eine Arbeitsgruppe aus Bund und Kantonen ist beauftragt, alternative Anstellungsmodelle zu prüfen.</p><p>Polizeibeamte für den Dienst in einer Kriminalpolizei lassen sich nicht kurzfristig durch den Bund ausbilden. Es muss mit einer Ausbildungszeit von mehreren Jahren gerechnet werden. Diese Zeit stand und steht aber nicht zur Verfügung, da die Effizienzvorlage gemäss Parlamentsbeschluss ohne Übergangsfrist in Kraft zu setzen ist. Im Rahmen der erwähnten Arbeitsgruppe werden auch hier Möglichkeiten gesucht, ob und wie diese Probleme gelöst werden können. Der Bund stellt nicht nur in den Kantonen ausgebildete Mitarbeitende an. Er übernimmt auch Aufgaben von den Kantonen, so dass diese mittelfristig entlastet werden. Die Entlastungswirkung, die einzelne kantonale Haushalte erfahren, dürfte schwer zu quantifizieren sein. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese neuen Bundeskompetenzen zu einer Entlastung bei den Kantonen im Verhältnis eins zu eins führen werden. Dies u. a. auch deshalb, weil in verschiedenen Kantonen viele Fälle auf ihre Bearbeitung warten, die aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht an die Hand genommen werden konnten. Zudem liegen der Effizienzvorlage die Erkenntnisse zugrunde, dass Defizite bei der Bekämpfung der internationalen Schwerstkriminalität bestehen, indem Fälle von den kantonalen Strafverfolgungsbehörden aufgrund fehlender Spezialisten oder aufgrund fehlender personeller Ressourcen zum Teil gar nicht erkannt werden (Dunkelfeld). Die EffVor ist dementsprechend eine Investition in die Bekämpfung der Schwerstkriminalität.</p><p>3. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb nach heutigem Stand nicht, Entschädigungen für die Grundausbildung von Polizeibeamten an die Kantone zu bezahlen. Er ist aber bereit, sich in Einzelfällen allenfalls an den Kosten teurer, kurz vor einem Stellenwechsel zum Bund durchgeführter Spezialausbildungen zu beteiligen, wenn diese Ausbildung auch für den Einsatz beim Bund von Nutzen ist. Weiter prüft die erwähnte Arbeitsgruppe diesen Problemkreis generell im Rahmen der alternativen Rekrutierungsformen.</p><p>4. Es besteht zwischen den zuständigen Organen des Bundes (Bundesanwaltschaft, BAP) und den Kantonen auf mehreren Ebenen bereits seit längerer Zeit eine gute Zusammenarbeit. Diese wurde im Rahmen der Projektorganisation zur Umsetzung der Effizienzvorlage noch vertieft, indem drei Plattformen der Kantone in die Projektorganisation eingebaut wurden. Es sind dies die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz und die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz. Konkret ist auch hier eine Arbeitsgruppe "Operationelle Zusammenarbeit" beauftragt, das Zusammengehen zu regeln, um so eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Im Rahmen der Umsetzung der Effizienzvorlage besteht u. a. im Bereich der Ermittlung bzw. der Strafuntersuchung ein Bedarf von insgesamt rund 400 Personen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in erster Linie aus dem bei den Kantonen vorhandenen Fachpersonal rekrutiert werden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Erfolgt diese Rekrutierung in Absprache mit den Verantwortlichen der kantonalen Polizeikorps?</p><p>2. Sind sich die zuständigen Organe des Bundes bewusst, dass als Folge dieser Rekrutierung bei den Kantonen empfindliche Lücken entstehen, und werden in diesem Zusammenhang spezielle Vorkehren getroffen?</p><p>3. Kann davon ausgegangen werden, dass der Bund den Kantonen für die Kosten der Ausbildung des abgeworbenen Personals eine Entschädigung bezahlt bzw. sich an den Ausbildungskosten beteiligt?</p><p>4. Wie wird in der Praxis sichergestellt, dass insbesondere in denjenigen Fällen, bei denen bezüglich der Zuständigkeit des Bundes bzw. der Kantone für die Strafuntersuchung keine abschliessende Klarheit besteht, eine reibungslose Zusammenarbeit gewährleistet wird?</p>
  • Effizienzvorlage. Umsetzung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1. Die Rekrutierungen erfolgen nach vorgängigen allgemeinen und umfassenden Informationen der Kommandanten der kantonalen Polizeikorps. Im Einzelfall finden keine Absprachen mit den einzelnen Polizeikommandanten statt, da die Bewerbungen, wie beim Bund üblich, vertraulich behandelt werden.</p><p>2. Dem Bundesrat und den zuständigen Organen des Bundes sind die Folgen der Rekrutierung für die Kantone bekannt, wurden sie doch mit den Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren sowie den Polizeikommandanten wiederholt besprochen. Die Organe des Bundes bemühen sich denn auch um eine regional möglichst ausgewogene Anstellungspolitik. Um Klarheit über den Umfang der anzustellenden aktiven Polizeibeamtinnen und -beamten zu schaffen, seien hier ein paar Zahlen für die auf den 1. Januar 2001 geschaffene Bundeskriminalpolizei genannt:</p><p>Sie wurde mit 98 Personen aus anderen Dienststellen des Bundesamtes für Polizei (BAP) dotiert. Der weitere Ausbau ist für die kommenden Jahre wie folgt vorgesehen: 96 Personen (2002); 87 Personen (2003); 54 Personen (2004).</p><p>Im Jahre 2001 wurden bis am 30. Oktober 2001 beim BAP 49 ausgebildete aktive Polizeibeamte eingestellt. Davon entfielen 38 auf das Projekt EffVor (Anstellungen 2001). Zum Vergleich: In der Schweiz gibt es in Kantonen und Gemeinden über 15 500 aktive Polizeibeamtinnen und -beamte.</p><p>Eine Arbeitsgruppe aus Bund und Kantonen ist beauftragt, alternative Anstellungsmodelle zu prüfen.</p><p>Polizeibeamte für den Dienst in einer Kriminalpolizei lassen sich nicht kurzfristig durch den Bund ausbilden. Es muss mit einer Ausbildungszeit von mehreren Jahren gerechnet werden. Diese Zeit stand und steht aber nicht zur Verfügung, da die Effizienzvorlage gemäss Parlamentsbeschluss ohne Übergangsfrist in Kraft zu setzen ist. Im Rahmen der erwähnten Arbeitsgruppe werden auch hier Möglichkeiten gesucht, ob und wie diese Probleme gelöst werden können. Der Bund stellt nicht nur in den Kantonen ausgebildete Mitarbeitende an. Er übernimmt auch Aufgaben von den Kantonen, so dass diese mittelfristig entlastet werden. Die Entlastungswirkung, die einzelne kantonale Haushalte erfahren, dürfte schwer zu quantifizieren sein. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass diese neuen Bundeskompetenzen zu einer Entlastung bei den Kantonen im Verhältnis eins zu eins führen werden. Dies u. a. auch deshalb, weil in verschiedenen Kantonen viele Fälle auf ihre Bearbeitung warten, die aufgrund fehlender personeller Ressourcen nicht an die Hand genommen werden konnten. Zudem liegen der Effizienzvorlage die Erkenntnisse zugrunde, dass Defizite bei der Bekämpfung der internationalen Schwerstkriminalität bestehen, indem Fälle von den kantonalen Strafverfolgungsbehörden aufgrund fehlender Spezialisten oder aufgrund fehlender personeller Ressourcen zum Teil gar nicht erkannt werden (Dunkelfeld). Die EffVor ist dementsprechend eine Investition in die Bekämpfung der Schwerstkriminalität.</p><p>3. Der Bundesrat beabsichtigt deshalb nach heutigem Stand nicht, Entschädigungen für die Grundausbildung von Polizeibeamten an die Kantone zu bezahlen. Er ist aber bereit, sich in Einzelfällen allenfalls an den Kosten teurer, kurz vor einem Stellenwechsel zum Bund durchgeführter Spezialausbildungen zu beteiligen, wenn diese Ausbildung auch für den Einsatz beim Bund von Nutzen ist. Weiter prüft die erwähnte Arbeitsgruppe diesen Problemkreis generell im Rahmen der alternativen Rekrutierungsformen.</p><p>4. Es besteht zwischen den zuständigen Organen des Bundes (Bundesanwaltschaft, BAP) und den Kantonen auf mehreren Ebenen bereits seit längerer Zeit eine gute Zusammenarbeit. Diese wurde im Rahmen der Projektorganisation zur Umsetzung der Effizienzvorlage noch vertieft, indem drei Plattformen der Kantone in die Projektorganisation eingebaut wurden. Es sind dies die Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren, die Konferenz der kantonalen Polizeikommandanten der Schweiz und die Konferenz der Strafverfolgungsbehörden der Schweiz. Konkret ist auch hier eine Arbeitsgruppe "Operationelle Zusammenarbeit" beauftragt, das Zusammengehen zu regeln, um so eine reibungslose Zusammenarbeit zu gewährleisten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Im Rahmen der Umsetzung der Effizienzvorlage besteht u. a. im Bereich der Ermittlung bzw. der Strafuntersuchung ein Bedarf von insgesamt rund 400 Personen. Diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen in erster Linie aus dem bei den Kantonen vorhandenen Fachpersonal rekrutiert werden. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen:</p><p>1. Erfolgt diese Rekrutierung in Absprache mit den Verantwortlichen der kantonalen Polizeikorps?</p><p>2. Sind sich die zuständigen Organe des Bundes bewusst, dass als Folge dieser Rekrutierung bei den Kantonen empfindliche Lücken entstehen, und werden in diesem Zusammenhang spezielle Vorkehren getroffen?</p><p>3. Kann davon ausgegangen werden, dass der Bund den Kantonen für die Kosten der Ausbildung des abgeworbenen Personals eine Entschädigung bezahlt bzw. sich an den Ausbildungskosten beteiligt?</p><p>4. Wie wird in der Praxis sichergestellt, dass insbesondere in denjenigen Fällen, bei denen bezüglich der Zuständigkeit des Bundes bzw. der Kantone für die Strafuntersuchung keine abschliessende Klarheit besteht, eine reibungslose Zusammenarbeit gewährleistet wird?</p>
    • Effizienzvorlage. Umsetzung

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