Umsetzung des Postulates 00.3039

ShortId
01.3506
Id
20013506
Updated
10.04.2024 08:22
Language
de
Title
Umsetzung des Postulates 00.3039
AdditionalIndexing
36;Forschungspersonal;ausländische/r Student/in;Aufenthalt von Ausländern/-innen;Ausländerkontingent;Brain Drain
1
  • L06K070203030201, Ausländerkontingent
  • L04K16020205, Forschungspersonal
  • L04K05060101, Aufenthalt von Ausländern/-innen
  • L06K130102010101, ausländische/r Student/in
  • L05K0108030101, Brain Drain
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wie im Nationalrat zur Stellungnahme der Motion Neirynck ausdrücklich gesagt wurde, soll das Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU generell eine grosszügige Zulassungsregelung für ausländische Staatsangehörige bringen. Im Hinblick auf die entsprechenden Gesetzesänderungen werden zurzeit ausführliche Weisungen und Erläuterungen erarbeitet. Deren Ziel wird vor allem auch darin bestehen, einheitliche Massstäbe festzulegen und dadurch eine rechtsgleiche Praxis zu gewährleisten.</p><p>1. In Bestätigung der ausführlichen Stellungnahme des Bundesrates wird noch einmal festgehalten, dass alle Doktorandinnen und Doktoranden sämtlicher Studienrichtungen auch unter neuem Recht eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten werden.</p><p>2. Promovierten Kandidatinnen und Kandidaten, welche im Anschluss auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt tätig werden, ist gemäss den geltenden Niederlassungsvereinbarungen eine Aufenthaltsbewilligung C nach fünf Jahren (EU-/Efta-Staatsangehörige und USA-Bürger) oder nach zehn Jahren (übrige Länder) sicher.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 2. Oktober 2001 hat der Ständerat einer Umwandlung der Motion Neirynck 00.3039 in ein Postulat zugestimmt. Kann der Bundesrat näher ausführen, wie er den Auftrag des Parlamentes bezüglich der konkreten Massnahmen, die angewandt werden sollen, umzusetzen gedenkt?</p><p>1. Werden alle ausländischen Forscherinnen und Forscher, die an Schweizer Hochschulen eine Doktoratsarbeit vorbereiten, den Ausweis B erhalten?</p><p>2. Werden sie nach der Promotion den Ausweis C erhalten?</p>
  • Umsetzung des Postulates 00.3039
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wie im Nationalrat zur Stellungnahme der Motion Neirynck ausdrücklich gesagt wurde, soll das Abkommen über den freien Personenverkehr mit der EU generell eine grosszügige Zulassungsregelung für ausländische Staatsangehörige bringen. Im Hinblick auf die entsprechenden Gesetzesänderungen werden zurzeit ausführliche Weisungen und Erläuterungen erarbeitet. Deren Ziel wird vor allem auch darin bestehen, einheitliche Massstäbe festzulegen und dadurch eine rechtsgleiche Praxis zu gewährleisten.</p><p>1. In Bestätigung der ausführlichen Stellungnahme des Bundesrates wird noch einmal festgehalten, dass alle Doktorandinnen und Doktoranden sämtlicher Studienrichtungen auch unter neuem Recht eine Aufenthaltsbewilligung B erhalten werden.</p><p>2. Promovierten Kandidatinnen und Kandidaten, welche im Anschluss auf dem schweizerischen Arbeitsmarkt tätig werden, ist gemäss den geltenden Niederlassungsvereinbarungen eine Aufenthaltsbewilligung C nach fünf Jahren (EU-/Efta-Staatsangehörige und USA-Bürger) oder nach zehn Jahren (übrige Länder) sicher.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 2. Oktober 2001 hat der Ständerat einer Umwandlung der Motion Neirynck 00.3039 in ein Postulat zugestimmt. Kann der Bundesrat näher ausführen, wie er den Auftrag des Parlamentes bezüglich der konkreten Massnahmen, die angewandt werden sollen, umzusetzen gedenkt?</p><p>1. Werden alle ausländischen Forscherinnen und Forscher, die an Schweizer Hochschulen eine Doktoratsarbeit vorbereiten, den Ausweis B erhalten?</p><p>2. Werden sie nach der Promotion den Ausweis C erhalten?</p>
    • Umsetzung des Postulates 00.3039

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