Verursachergerechte Finanzierung der kommunalen Abfall-Separatsammlungen

ShortId
01.3509
Id
20013509
Updated
25.06.2025 01:51
Language
de
Title
Verursachergerechte Finanzierung der kommunalen Abfall-Separatsammlungen
AdditionalIndexing
52;Abfallaufbereitung;Entsorgungsgebühr;Gemeinde;Getränkeverpackung;Kostenwahrheit;Verursacherprinzip
1
  • L04K06010201, Abfallaufbereitung
  • L04K06010204, Entsorgungsgebühr
  • L04K06010417, Verursacherprinzip
  • L06K070101010202, Getränkeverpackung
  • L06K070302020109, Kostenwahrheit
  • L06K080701020106, Gemeinde
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit über zehn Jahren beschäftigen sich die schweizerischen Kommunalverbände (Städte-, Gemeindeverband und deren Fachorganisation FES) gemeinsam mit den kommunalen Kosten der separat gesammelten Abfälle bzw. Wertstoffe. Diese belasten bekanntlich die Gemeindebudgets, obwohl sie spätestens seit Einführung des Verursacherprinzips im Umweltrecht gar nicht mehr durch die Kommunen gedeckt werden müssten.</p><p>1996 verlangte deshalb auch die damals zuständige Bundesrätin Dreifuss in einem Brief an alle Betroffenen aus der Glas- und Papierbranche, dass gemäss dem neuen Mitwirkungsartikel (Art. 41a USG) eine privatwirtschaftliche Finanzierungslösung gefunden werde und diese bereits 1998 operationell sein solle. Andernfalls würde das Departement (des Innern, heute UVEK) eine entsprechende Verordnung lancieren.</p><p>Nach jahrelangen und erfolglosen Gesprächen einer dazu gebildeten Arbeitsgruppe hat das Buwal schliesslich beim Altglas die Einführung einer VEG in der VGV erwirkt und die entsprechende Tarifverordnung auf den 1. Januar 2002 festgesetzt. Es bleibt also vorläufig abzuwarten, wie viel dann effektiv ausgeschüttet wird und ob dies unserem Anliegen nach dem "substanziellen Beitrag" an die Logistikkosten (von unbestrittenen durchschnittlich 120 Franken pro Jahr) gerecht wird.</p><p>Beim Papier ist noch gar keine Lösung in Sicht, da der dazu von Wirtschaft und Branchenverbänden ins Leben gerufene Verein Star sich selber bereits vor Jahren als handlungsunfähig infolge intern unterschiedlicher Interessen bezeichnet hat. Diese Situation innerhalb der betroffenen Kreise aus Importeuren, Verlagen, Verkauf, Druck, Altstoffhandel usw. ist im Gegensatz zum Glas tatsächlich derart heterogen, dass die Kommunalverbände den Vorschlag des Buwal akzeptiert haben, schrittweise vorzugehen und zuerst die Lösung fürs Altglas abzuwarten.</p><p>Städte und Gemeinden befürchten, dass jetzt beim Altglas mit der revidierten VGV eine für die Kommunen nur knapp oder nicht befriedigende Lösung zu greifen beginnt, die erst Jahre später angepasst werden kann, sei es aus Gründen der zu tief angesetzten VEG, sei es infolge zielungenauer Ausschüttung der Erträge an Dritte wie Transporteure und Entsorger; ein gemäss Verordnung durchaus legales Vorgehen. Beiden Bedenken widerspricht die erklärte Absicht des Buwal.</p><p>Beim Altpapier hingegen drohen durch die Verzögerungen der Papierverbände wieder Jahre ins Land zu ziehen, bis eine Lösung gefunden und realisiert wird. Jedes Jahr ohne VEG kostet die Gemeinden gesamtschweizerisch insgesamt 100 Millionen Franken und entlastet damit ohne Gegenleistung die Wirtschaft mit indirekten Subventionen.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen:</p><p>1. wie die kommunalen Altpapiersammlungen künftig verursachergerecht finanziert werden können bzw. wie eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) auf Altpapier analog der Altglaslösung eingeführt werden kann, falls von der verarbeitenden Industrie in absehbarer Zeit kein flächendeckender, fundierter und befriedigender Vorschlag für einen privatwirtschaftlichen Recyclingbeitrag vorliegen wird;</p><p>2. ob die revidierte Getränkeverpackungsverordnung (VGV) den Forderungen der Kommunalverbände nach einem "substanziellen Beitrag" an ihre Logistikkosten beim Altglas gerecht werden wird.</p>
  • Verursachergerechte Finanzierung der kommunalen Abfall-Separatsammlungen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit über zehn Jahren beschäftigen sich die schweizerischen Kommunalverbände (Städte-, Gemeindeverband und deren Fachorganisation FES) gemeinsam mit den kommunalen Kosten der separat gesammelten Abfälle bzw. Wertstoffe. Diese belasten bekanntlich die Gemeindebudgets, obwohl sie spätestens seit Einführung des Verursacherprinzips im Umweltrecht gar nicht mehr durch die Kommunen gedeckt werden müssten.</p><p>1996 verlangte deshalb auch die damals zuständige Bundesrätin Dreifuss in einem Brief an alle Betroffenen aus der Glas- und Papierbranche, dass gemäss dem neuen Mitwirkungsartikel (Art. 41a USG) eine privatwirtschaftliche Finanzierungslösung gefunden werde und diese bereits 1998 operationell sein solle. Andernfalls würde das Departement (des Innern, heute UVEK) eine entsprechende Verordnung lancieren.</p><p>Nach jahrelangen und erfolglosen Gesprächen einer dazu gebildeten Arbeitsgruppe hat das Buwal schliesslich beim Altglas die Einführung einer VEG in der VGV erwirkt und die entsprechende Tarifverordnung auf den 1. Januar 2002 festgesetzt. Es bleibt also vorläufig abzuwarten, wie viel dann effektiv ausgeschüttet wird und ob dies unserem Anliegen nach dem "substanziellen Beitrag" an die Logistikkosten (von unbestrittenen durchschnittlich 120 Franken pro Jahr) gerecht wird.</p><p>Beim Papier ist noch gar keine Lösung in Sicht, da der dazu von Wirtschaft und Branchenverbänden ins Leben gerufene Verein Star sich selber bereits vor Jahren als handlungsunfähig infolge intern unterschiedlicher Interessen bezeichnet hat. Diese Situation innerhalb der betroffenen Kreise aus Importeuren, Verlagen, Verkauf, Druck, Altstoffhandel usw. ist im Gegensatz zum Glas tatsächlich derart heterogen, dass die Kommunalverbände den Vorschlag des Buwal akzeptiert haben, schrittweise vorzugehen und zuerst die Lösung fürs Altglas abzuwarten.</p><p>Städte und Gemeinden befürchten, dass jetzt beim Altglas mit der revidierten VGV eine für die Kommunen nur knapp oder nicht befriedigende Lösung zu greifen beginnt, die erst Jahre später angepasst werden kann, sei es aus Gründen der zu tief angesetzten VEG, sei es infolge zielungenauer Ausschüttung der Erträge an Dritte wie Transporteure und Entsorger; ein gemäss Verordnung durchaus legales Vorgehen. Beiden Bedenken widerspricht die erklärte Absicht des Buwal.</p><p>Beim Altpapier hingegen drohen durch die Verzögerungen der Papierverbände wieder Jahre ins Land zu ziehen, bis eine Lösung gefunden und realisiert wird. Jedes Jahr ohne VEG kostet die Gemeinden gesamtschweizerisch insgesamt 100 Millionen Franken und entlastet damit ohne Gegenleistung die Wirtschaft mit indirekten Subventionen.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten zu prüfen:</p><p>1. wie die kommunalen Altpapiersammlungen künftig verursachergerecht finanziert werden können bzw. wie eine vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG) auf Altpapier analog der Altglaslösung eingeführt werden kann, falls von der verarbeitenden Industrie in absehbarer Zeit kein flächendeckender, fundierter und befriedigender Vorschlag für einen privatwirtschaftlichen Recyclingbeitrag vorliegen wird;</p><p>2. ob die revidierte Getränkeverpackungsverordnung (VGV) den Forderungen der Kommunalverbände nach einem "substanziellen Beitrag" an ihre Logistikkosten beim Altglas gerecht werden wird.</p>
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