Kunst- und Schmuckhandel. Geldwäscherei

ShortId
01.3514
Id
20013514
Updated
25.06.2025 01:55
Language
de
Title
Kunst- und Schmuckhandel. Geldwäscherei
AdditionalIndexing
24;Geldwäscherei;Kunstwerk;Handelsgeschäft;Schmuck- und Goldwarenindustrie
1
  • L05K1106020104, Geldwäscherei
  • L05K0106030105, Kunstwerk
  • L04K07050807, Schmuck- und Goldwarenindustrie
  • L04K07010102, Handelsgeschäft
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Bereits in seiner Botschaft 96.055 zum Geldwäschereigesetz erklärte der Bundesrat auf Seite 15ff., dass neben dem Finanzsektor auch andere Bereiche für die Geldwäscherei infrage kommen. Er erwähnte dabei den Antiquitäten- und Kunsthandel. Dass Geldwäscher infolge einer besseren Überwachung des Finanzsektors in andere Bereiche ausweichen, ist zu erwarten.</p><p>Es ist plausibel, dass der Kunsthandel zur Geldwäscherei benützt wird, denn:</p><p>a. Kunstgegenstände weisen im Verhältnis zum Gewicht und Volumen einen hohen Wert auf;</p><p>b. der Kunsthandel zeichnet sich durch einen hohen Grad an Vertraulichkeit und Informalität aus;</p><p>c. es kann immer gesagt werden, Kunstgegenstände seien in irgendeinem Nachlass aufgetaucht, auch wenn sie mit schmutzigem Geld erworben wurden;</p><p>d. die sehr variablen Preise erleichtern Scheingeschäfte;</p><p>e. das organisierte Verbrechen verfügt über entsprechende Erfahrungen mit Schmuggel und über die Fälschungsindustrie auch über Erfahrungen mit dem Kunsthandel (z. B. Schmuggel von Drogen in echten oder gefälschten antiken Möbeln).</p><p>Schmuck weist viele der Eigenschaften auf, die Kunstgegenstände für Geldwäscher attraktiv machen. Ein Einbezug des Handels mit Schmuck drängt sich daher auf.</p><p>Das Postulat fordert den Bundesrat auf, abzuklären, ob seine damaligen Befürchtungen zutrafen, und gegebenenfalls Massnahmen vorzuschlagen. Die Geldwäscherei ist nach Artikel 305bis StGB auch ausserhalb des Finanzsektors strafbar. Das Postulat zielt deshalb auch nicht auf die grundsätzliche Strafbarkeit ab. Denkbar sind aber Massnahmen bezüglich Sorgfaltspflicht oder organisatorische Massnahmen zur Verfolgung der Geldwäscherei im Kunst- und Schmuckhandel.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten über Möglichkeiten und Ausmass der Geldwäscherei unter Ausnützung des Kunsthandels und des Schmuckhandels Bericht zu erstatten und Massnahmen zu prüfen, wie der Geldwäscherei in diesem Bereich begegnet werden kann.</p>
  • Kunst- und Schmuckhandel. Geldwäscherei
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Bereits in seiner Botschaft 96.055 zum Geldwäschereigesetz erklärte der Bundesrat auf Seite 15ff., dass neben dem Finanzsektor auch andere Bereiche für die Geldwäscherei infrage kommen. Er erwähnte dabei den Antiquitäten- und Kunsthandel. Dass Geldwäscher infolge einer besseren Überwachung des Finanzsektors in andere Bereiche ausweichen, ist zu erwarten.</p><p>Es ist plausibel, dass der Kunsthandel zur Geldwäscherei benützt wird, denn:</p><p>a. Kunstgegenstände weisen im Verhältnis zum Gewicht und Volumen einen hohen Wert auf;</p><p>b. der Kunsthandel zeichnet sich durch einen hohen Grad an Vertraulichkeit und Informalität aus;</p><p>c. es kann immer gesagt werden, Kunstgegenstände seien in irgendeinem Nachlass aufgetaucht, auch wenn sie mit schmutzigem Geld erworben wurden;</p><p>d. die sehr variablen Preise erleichtern Scheingeschäfte;</p><p>e. das organisierte Verbrechen verfügt über entsprechende Erfahrungen mit Schmuggel und über die Fälschungsindustrie auch über Erfahrungen mit dem Kunsthandel (z. B. Schmuggel von Drogen in echten oder gefälschten antiken Möbeln).</p><p>Schmuck weist viele der Eigenschaften auf, die Kunstgegenstände für Geldwäscher attraktiv machen. Ein Einbezug des Handels mit Schmuck drängt sich daher auf.</p><p>Das Postulat fordert den Bundesrat auf, abzuklären, ob seine damaligen Befürchtungen zutrafen, und gegebenenfalls Massnahmen vorzuschlagen. Die Geldwäscherei ist nach Artikel 305bis StGB auch ausserhalb des Finanzsektors strafbar. Das Postulat zielt deshalb auch nicht auf die grundsätzliche Strafbarkeit ab. Denkbar sind aber Massnahmen bezüglich Sorgfaltspflicht oder organisatorische Massnahmen zur Verfolgung der Geldwäscherei im Kunst- und Schmuckhandel.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, den eidgenössischen Räten über Möglichkeiten und Ausmass der Geldwäscherei unter Ausnützung des Kunsthandels und des Schmuckhandels Bericht zu erstatten und Massnahmen zu prüfen, wie der Geldwäscherei in diesem Bereich begegnet werden kann.</p>
    • Kunst- und Schmuckhandel. Geldwäscherei

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