Hotelkredit. Wie weiter?

ShortId
01.3521
Id
20013521
Updated
10.04.2024 14:45
Language
de
Title
Hotelkredit. Wie weiter?
AdditionalIndexing
15;Investitionsbeihilfe;sektorale Beihilfe;Hotellerie
1
  • L05K0101010308, Hotellerie
  • L05K0704010106, Investitionsbeihilfe
  • L05K0704010109, sektorale Beihilfe
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den vergangenen Jahren haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kreditgewährung in der Hotelbranche massgeblich verändert.</p><p>Die Verluste der Branche führten zu Reaktionen bei den Banken, welche die Gewährung von Krediten viel strenger handhaben. Zudem sind diese Kredite um einiges teurer geworden. Seit dem Preiszerfall auf dem Immobilienmarkt zählt nur noch der Ertragswert, und mit diesem müssen Zinsen, Abschreibungen und zukünftige Investitionen bezahlt werden. Das bedeutet nichts anderes, als dass Hotelbesitzerinnen und -besitzer ein rentables Projekt präsentieren müssen, um überhaupt Kredite zu erhalten, was gewissermassen der Quadratur des Kreises entspricht.</p><p>Bis vor kurzem finanzierte die SGH einen kleinen Teil der Kredite, die den Betrieben gewährt wurden. Es ist jedoch allgemein bekannt, dass die Banken nicht nur aus der Finanzierung des Tourismus aussteigen wollen, sondern sogar bereits gewährte Kredite kündigen, um sich zurückziehen zu können. Die Hotellerie wird also nicht mehr im ursprünglichen Sinne unterstützt.</p><p>Aufgrund der schieren Unmöglichkeit, von Banken den Hauptteil der finanziellen Unterstützung zu erhalten, wird der kleine Beitrag der SGH mehr oder weniger gegenstandslos. Der lächerliche Betrag von 5,9 Millionen Franken, die im Jahr 2000 gewährt oder verbürgt wurden, illustriert dies.</p><p>Es ist für uns deshalb stossend, dass eine Institution, die mit Unterstützung des Bundes mit öffentlichen Geldern errichtet wurde, von ihrer ursprünglichen Aufgabe abweicht und in Tätigkeitsgebiete vordringt, die bereits weitgehend von privaten Anbietern abgedeckt werden, umso mehr als der offizielle Charakter der SGH und ihre Preispolitik eindeutig eine Dumpingsituation schaffen.</p><p>Schliesslich und insbesondere sind wir der Ansicht, dass angesichts des ganz präzisen ursprünglichen Zwecks einer derartigen Institution (Dotationskapital von 123,8 Millionen Franken am 31. Dezember 1994) nicht Sache der Kantone ist, bei der Unterstützung dieses Sektors an die Stelle des Bundes zu treten.</p>
  • <p>Die vom Interpellanten gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die Hauptaufgabe der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) ist die nachrangige Finanzierung von Hotel- und Kurorteinrichtungen, wenn die Grundfinanzierung durch die Banken sichergestellt wird. Früher finanzierten die Banken etwa 80 Prozent des Ertragswertes eines Betriebes und die SGH stellte nachrangige Kredite bis maximal 100 Prozent des Ertragswertes zur Verfügung. Heute finanzieren die Banken höchstens noch 60 Prozent des Ertragswertes. Dadurch ist eine Finanzierungslücke entstanden, welche die SGH in vielen Fällen nicht schliessen kann. Ihr Handlungsspielraum ist deshalb eingeschränkt, weshalb der Bundesrat eine Neuausrichtung der Gesellschaft vorbereitet.</p><p>2. Artikel 3 des Hotelkreditgesetzes sieht vor, dass die Gesellschaft die Besorgung von Treuhandarbeiten für Bürgschaftsnehmer und Darlehensschuldner, die betriebliche Beratung von Hotelbetrieben sowie die Begutachtung von Kurorteinrichtungen übernehmen kann. Um eine Kollision der Interessen möglichst zu vermeiden, übernimmt die SGH die Besorgung von Treuhandarbeiten nur, wenn die finanzielle Beteiligung der Gesellschaft unter 10 Prozent des Kapitals liegt. Die Aufsichtsbehörde klärt mit der Verwaltung der SGH zurzeit ab, wie die Trennung von Beratungs- und Finanzierungsfunktion noch besser erreicht werden kann.</p><p>3. Die Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung des Hotel- und Kurortkredites schreibt der SGH im Detail vor, wie der Ertragswert eines Betriebes zu berechnen ist. Die in der Verordnung vorgesehene Kreditgewährung nach Massgabe der in Zukunft erzielbaren Erträge wird von den Banken und von der SGH nach wie vor praktiziert. In einzelnen Punkten sind aber Optimierungen im Berechnungsmodell nötig. Der Bundesrat wird die Verordnung anpassen, um das Instrumentarium der SGH noch besser auf die Erfordernisse der modernen Unternehmensfinanzierung auszurichten.</p><p>4. Die Hauptaufgabe der SGH ist und bleibt die Finanzierung von Hotel- und Kurorteinrichtungen. Die Beratung ist eine Nebenaktivität der SGH, die einen engen Zusammenhang zur Hauptaufgabe haben muss. Sie ist eine flankierende Tätigkeit, welche die Finanzierung oft begleitet und die von den Betrieben auch gewünscht wird. Gerade kleine Betriebe sind auf externe Unterstützung in Finanzierungsfragen häufig angewiesen. Die Daseinsberechtigung der SGH ist aus diesem Grund nach wie vor gegeben, es ist aber eine Neuausrichtung nötig.</p><p>5. Seit dem Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) im Jahr 1998 können die Kantone im Rahmen der Entwicklungsinfrastruktur auch zinslose Darlehen an Hotels gewähren. Die SGH liefert die Gutachten, auf denen die Entscheide der Kantone zu einem wesentlichen Teil beruhen. Der Bund beteiligt sich nicht an dieser Finanzierung, weil er für die Hotellerie das Instrument des Hotelkredites zur Verfügung stellt. Mit den IHG-Geldern des Bundes werden aber andere Infrastrukturen des Tourismus mit finanziert, so insbesondere die Seilbahnen.</p><p>6. Die SGH verfügt heute über zu wenig Mittel, um einen wirkungsvollen Beitrag zur Deckung des Nachholbedarfs im Investitionsbereich dieser Branche zu leisten. Der Bundesrat prüft die allfällige Bereitstellung zusätzlicher Mittel und erwägt deshalb im Rahmen des Tourismusberichtes, der Ende 2001 verabschiedet werden soll, die Revision des bestehenden Hotel- und Kurortkreditgesetzes.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Die Probleme der Schweizer Hotellerie sind bekannt. Seit 1995 sind die Investitionen in diesem Sektor um 2 bis 3 Milliarden Franken zurückgegangen. Die Hotellerie als Schlüsselsektor der Schweizer Wirtschaft benötigt aber diese erhebliche Summe, um Erneuerungen im Interesse ihrer Wettbewerbsfähigkeit finanzieren zu können.</p><p>Der Bund hat die Errichtung einer Gesellschaft unterstützt, die den Auftrag hat, die am wenigsten begünstigten Regionen der Schweiz zu fördern (Regionen gemäss ehemaligem Biga). Dies ist die Aufgabe der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH), einer öffentlich-rechtlichen Genossenschaft, welche gemäss Artikel 2 ihrer Statuten keinen Erwerbszweck verfolgt.</p><p>Es scheint jedoch, dass diese Gesellschaft wegen angeblichem Mangel an finanziellen Mitteln ihre ursprünglichen Ziele immer weniger erfüllt. So hat die SGH im Jahr 2000 Darlehen im Wert von 5,9 Millionen Franken verbürgt oder gewährt. Davon flossen lediglich 0,22 Millionen, also 4,4 Prozent, in die Romandie.</p><p>Ferner zeigt sich, dass die SGH vermehrt in der Beratung und Wirtschaftsprüfung von grossen Betrieben in Städten wie Zürich und Bern tätig ist, welche keine Unterstützung durch den Bund benötigen. Im Klartext dringt die SGH so aufgrund mangelnder Aktivitäten im Bereich der Finanzierung in Gebiete vor, die durch private Anbieter bereits weitgehend abgedeckt sind (laut neueren Werbeschriften sind dies Beratung in Rechts- und Steuerangelegenheiten, Wirtschaftsprüfung und sogar Courtage).</p><p>Angesichts der Politik der Grossbanken gibt es für die Hotellerie in Finanzierungsangelegenheiten keinen wirklichen professionellen Beistand. Dieser Mangel ist derart gravierend, dass sich die Hotellerie überlegt, per nächstem Jahr eine neue Investitionsgesellschaft zu errichten, welche Schweizer Betriebe in Geldnot unterstützen soll.</p><p>Aus sicherer Quelle haben wir erfahren, dass 70 bis 80 Walliser Betriebe eingegangen wären, hätte nicht der Kanton interveniert und Kredite in der Höhe der Investitionshilfedarlehen gewährt. Der Bund seinerseits hat dies jedoch nicht getan. Dieser Zustand verlangt meiner Ansicht nach Erklärungen.</p><p>Daher stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die heutigen Aktivitäten der SGH nach wie vor den ursprünglichen Zielsetzungen entsprechen und dass die SGH tatsächlich keinen Erwerbszweck verfolgt?</p><p>2. Ist es möglich, dass ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen sowohl in der Finanzierung als auch in der Beratung und in der Wirtschaftsprüfung tätig ist?</p><p>3. Eignet sich nach der Ansicht des Bundesrates die Berechnungsart der SGH für die Finanzierungshilfe (Kapitalisierung von Eigenmitteln), um die Hotellerie zu unterstützen?</p><p>4. Ist die SGH in ihrer heutigen Form angesichts ihres ursprünglichen Auftrages im Bereich des Hotelkredites nach wie vor gerechtfertigt?</p><p>5. Weshalb zieht der Bund bei der Gewährung von Investitionshilfedarlehen nicht mit den Kantonen gleich?</p><p>6. Welche konkreten Massnahmen wird der Bund kurzfristig ergreifen, um die Hotellerie aktiv zu unterstützen?</p>
  • Hotelkredit. Wie weiter?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den vergangenen Jahren haben sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kreditgewährung in der Hotelbranche massgeblich verändert.</p><p>Die Verluste der Branche führten zu Reaktionen bei den Banken, welche die Gewährung von Krediten viel strenger handhaben. Zudem sind diese Kredite um einiges teurer geworden. Seit dem Preiszerfall auf dem Immobilienmarkt zählt nur noch der Ertragswert, und mit diesem müssen Zinsen, Abschreibungen und zukünftige Investitionen bezahlt werden. Das bedeutet nichts anderes, als dass Hotelbesitzerinnen und -besitzer ein rentables Projekt präsentieren müssen, um überhaupt Kredite zu erhalten, was gewissermassen der Quadratur des Kreises entspricht.</p><p>Bis vor kurzem finanzierte die SGH einen kleinen Teil der Kredite, die den Betrieben gewährt wurden. Es ist jedoch allgemein bekannt, dass die Banken nicht nur aus der Finanzierung des Tourismus aussteigen wollen, sondern sogar bereits gewährte Kredite kündigen, um sich zurückziehen zu können. Die Hotellerie wird also nicht mehr im ursprünglichen Sinne unterstützt.</p><p>Aufgrund der schieren Unmöglichkeit, von Banken den Hauptteil der finanziellen Unterstützung zu erhalten, wird der kleine Beitrag der SGH mehr oder weniger gegenstandslos. Der lächerliche Betrag von 5,9 Millionen Franken, die im Jahr 2000 gewährt oder verbürgt wurden, illustriert dies.</p><p>Es ist für uns deshalb stossend, dass eine Institution, die mit Unterstützung des Bundes mit öffentlichen Geldern errichtet wurde, von ihrer ursprünglichen Aufgabe abweicht und in Tätigkeitsgebiete vordringt, die bereits weitgehend von privaten Anbietern abgedeckt werden, umso mehr als der offizielle Charakter der SGH und ihre Preispolitik eindeutig eine Dumpingsituation schaffen.</p><p>Schliesslich und insbesondere sind wir der Ansicht, dass angesichts des ganz präzisen ursprünglichen Zwecks einer derartigen Institution (Dotationskapital von 123,8 Millionen Franken am 31. Dezember 1994) nicht Sache der Kantone ist, bei der Unterstützung dieses Sektors an die Stelle des Bundes zu treten.</p>
    • <p>Die vom Interpellanten gestellten Fragen können wie folgt beantwortet werden:</p><p>1. Die Hauptaufgabe der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH) ist die nachrangige Finanzierung von Hotel- und Kurorteinrichtungen, wenn die Grundfinanzierung durch die Banken sichergestellt wird. Früher finanzierten die Banken etwa 80 Prozent des Ertragswertes eines Betriebes und die SGH stellte nachrangige Kredite bis maximal 100 Prozent des Ertragswertes zur Verfügung. Heute finanzieren die Banken höchstens noch 60 Prozent des Ertragswertes. Dadurch ist eine Finanzierungslücke entstanden, welche die SGH in vielen Fällen nicht schliessen kann. Ihr Handlungsspielraum ist deshalb eingeschränkt, weshalb der Bundesrat eine Neuausrichtung der Gesellschaft vorbereitet.</p><p>2. Artikel 3 des Hotelkreditgesetzes sieht vor, dass die Gesellschaft die Besorgung von Treuhandarbeiten für Bürgschaftsnehmer und Darlehensschuldner, die betriebliche Beratung von Hotelbetrieben sowie die Begutachtung von Kurorteinrichtungen übernehmen kann. Um eine Kollision der Interessen möglichst zu vermeiden, übernimmt die SGH die Besorgung von Treuhandarbeiten nur, wenn die finanzielle Beteiligung der Gesellschaft unter 10 Prozent des Kapitals liegt. Die Aufsichtsbehörde klärt mit der Verwaltung der SGH zurzeit ab, wie die Trennung von Beratungs- und Finanzierungsfunktion noch besser erreicht werden kann.</p><p>3. Die Verordnung zum Bundesgesetz über die Förderung des Hotel- und Kurortkredites schreibt der SGH im Detail vor, wie der Ertragswert eines Betriebes zu berechnen ist. Die in der Verordnung vorgesehene Kreditgewährung nach Massgabe der in Zukunft erzielbaren Erträge wird von den Banken und von der SGH nach wie vor praktiziert. In einzelnen Punkten sind aber Optimierungen im Berechnungsmodell nötig. Der Bundesrat wird die Verordnung anpassen, um das Instrumentarium der SGH noch besser auf die Erfordernisse der modernen Unternehmensfinanzierung auszurichten.</p><p>4. Die Hauptaufgabe der SGH ist und bleibt die Finanzierung von Hotel- und Kurorteinrichtungen. Die Beratung ist eine Nebenaktivität der SGH, die einen engen Zusammenhang zur Hauptaufgabe haben muss. Sie ist eine flankierende Tätigkeit, welche die Finanzierung oft begleitet und die von den Betrieben auch gewünscht wird. Gerade kleine Betriebe sind auf externe Unterstützung in Finanzierungsfragen häufig angewiesen. Die Daseinsberechtigung der SGH ist aus diesem Grund nach wie vor gegeben, es ist aber eine Neuausrichtung nötig.</p><p>5. Seit dem Inkrafttreten des revidierten Bundesgesetzes über Investitionshilfe für Berggebiete (IHG) im Jahr 1998 können die Kantone im Rahmen der Entwicklungsinfrastruktur auch zinslose Darlehen an Hotels gewähren. Die SGH liefert die Gutachten, auf denen die Entscheide der Kantone zu einem wesentlichen Teil beruhen. Der Bund beteiligt sich nicht an dieser Finanzierung, weil er für die Hotellerie das Instrument des Hotelkredites zur Verfügung stellt. Mit den IHG-Geldern des Bundes werden aber andere Infrastrukturen des Tourismus mit finanziert, so insbesondere die Seilbahnen.</p><p>6. Die SGH verfügt heute über zu wenig Mittel, um einen wirkungsvollen Beitrag zur Deckung des Nachholbedarfs im Investitionsbereich dieser Branche zu leisten. Der Bundesrat prüft die allfällige Bereitstellung zusätzlicher Mittel und erwägt deshalb im Rahmen des Tourismusberichtes, der Ende 2001 verabschiedet werden soll, die Revision des bestehenden Hotel- und Kurortkreditgesetzes.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Die Probleme der Schweizer Hotellerie sind bekannt. Seit 1995 sind die Investitionen in diesem Sektor um 2 bis 3 Milliarden Franken zurückgegangen. Die Hotellerie als Schlüsselsektor der Schweizer Wirtschaft benötigt aber diese erhebliche Summe, um Erneuerungen im Interesse ihrer Wettbewerbsfähigkeit finanzieren zu können.</p><p>Der Bund hat die Errichtung einer Gesellschaft unterstützt, die den Auftrag hat, die am wenigsten begünstigten Regionen der Schweiz zu fördern (Regionen gemäss ehemaligem Biga). Dies ist die Aufgabe der Schweizerischen Gesellschaft für Hotelkredit (SGH), einer öffentlich-rechtlichen Genossenschaft, welche gemäss Artikel 2 ihrer Statuten keinen Erwerbszweck verfolgt.</p><p>Es scheint jedoch, dass diese Gesellschaft wegen angeblichem Mangel an finanziellen Mitteln ihre ursprünglichen Ziele immer weniger erfüllt. So hat die SGH im Jahr 2000 Darlehen im Wert von 5,9 Millionen Franken verbürgt oder gewährt. Davon flossen lediglich 0,22 Millionen, also 4,4 Prozent, in die Romandie.</p><p>Ferner zeigt sich, dass die SGH vermehrt in der Beratung und Wirtschaftsprüfung von grossen Betrieben in Städten wie Zürich und Bern tätig ist, welche keine Unterstützung durch den Bund benötigen. Im Klartext dringt die SGH so aufgrund mangelnder Aktivitäten im Bereich der Finanzierung in Gebiete vor, die durch private Anbieter bereits weitgehend abgedeckt sind (laut neueren Werbeschriften sind dies Beratung in Rechts- und Steuerangelegenheiten, Wirtschaftsprüfung und sogar Courtage).</p><p>Angesichts der Politik der Grossbanken gibt es für die Hotellerie in Finanzierungsangelegenheiten keinen wirklichen professionellen Beistand. Dieser Mangel ist derart gravierend, dass sich die Hotellerie überlegt, per nächstem Jahr eine neue Investitionsgesellschaft zu errichten, welche Schweizer Betriebe in Geldnot unterstützen soll.</p><p>Aus sicherer Quelle haben wir erfahren, dass 70 bis 80 Walliser Betriebe eingegangen wären, hätte nicht der Kanton interveniert und Kredite in der Höhe der Investitionshilfedarlehen gewährt. Der Bund seinerseits hat dies jedoch nicht getan. Dieser Zustand verlangt meiner Ansicht nach Erklärungen.</p><p>Daher stelle ich folgende Fragen:</p><p>1. Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die heutigen Aktivitäten der SGH nach wie vor den ursprünglichen Zielsetzungen entsprechen und dass die SGH tatsächlich keinen Erwerbszweck verfolgt?</p><p>2. Ist es möglich, dass ein gemischtwirtschaftliches Unternehmen sowohl in der Finanzierung als auch in der Beratung und in der Wirtschaftsprüfung tätig ist?</p><p>3. Eignet sich nach der Ansicht des Bundesrates die Berechnungsart der SGH für die Finanzierungshilfe (Kapitalisierung von Eigenmitteln), um die Hotellerie zu unterstützen?</p><p>4. Ist die SGH in ihrer heutigen Form angesichts ihres ursprünglichen Auftrages im Bereich des Hotelkredites nach wie vor gerechtfertigt?</p><p>5. Weshalb zieht der Bund bei der Gewährung von Investitionshilfedarlehen nicht mit den Kantonen gleich?</p><p>6. Welche konkreten Massnahmen wird der Bund kurzfristig ergreifen, um die Hotellerie aktiv zu unterstützen?</p>
    • Hotelkredit. Wie weiter?

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