EO-Gesetz. Änderung Rekrutenentschädigung

ShortId
01.3522
Id
20013522
Updated
25.06.2025 01:55
Language
de
Title
EO-Gesetz. Änderung Rekrutenentschädigung
AdditionalIndexing
28;Lohn;Rekrut;Erwerbsersatzordnung
1
  • L04K01040107, Erwerbsersatzordnung
  • L05K0402030302, Rekrut
  • L05K0702010103, Lohn
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Forderung um eine Erhöhung der Grundentschädigung für Rekruten von derzeit 41 Franken auf 51 Franken pro Tag wurde bereits im Jahre 1998 mit der dazumaligen Revision des EOG (Geschäft 98.022) gestellt. Diese Besserstellung der Rekruten scheiterte damals sehr knapp, einerseits mit 19 zu 18 Stimmen im Stände- und andererseits mit 70 zu 66 Stimmen im Nationalrat. Das gute Ergebnis zeigt deutlich auf, dass eine Erhöhung aufgrund der nachweisbaren Bedürfnisse der Rekruten schon damals angebracht und notwendig gewesen wäre. Die Vorlage mit Totalkosten von 26 Millionen Franken scheiterte vornehmlich an der Höhe der Gesamtkosten der Revisionsvorlage.</p><p>Aus der Stellungnahme des Bundesrates auf die Interpellation Weigelt ergibt sich eindeutig, dass mit der "Armee XXI" EO-Einsparungen in der Grössenordnung von 60 Millionen Franken jährlich möglich sein werden. Es erscheint nun aus finanziellen als auch sachlichen Überlegungen opportun und angebracht, dass man in der neuen "Armee XXI" die Rekruten mit 51 Franken pro Tag entschädigt, ohne die EO noch ein damit verbundenes Projekt zu gefährden.</p><p>Es ist nach unserer Ansicht richtig, die Lösung der ureigenen Probleme der EO und der Rekrutenentschädigung nicht jener einer allfälligen Mutterschaftsversicherung oder einer neuerlichen finanziellen Hilfe zugunsten der IV hintenanzustellen.</p>
  • <p>Der Motionär beantragt, die Rekrutenentschädigung gemäss EOG mit der Einführung von "Armee XXI" auf 51 Franken pro Tag anzuheben. Dieser Betrag entspricht 25 Prozent des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung zum vor dem 1. Juli 1999, d. h. vor Inkrafttreten der 6. EO-Revision, gültigen Ansatz. Zurzeit entsprechen 25 Prozent des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung 54 Franken. Derselbe Antrag wurde bereits im Rahmen der 6. EO-Revision gestellt. Damals wurde er abgelehnt. Die Pauschalentschädigung für Rekruten wurde gemäss dem Vorschlag des Bundesrates von 15 auf 20 Prozent des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung angehoben, d. h. auf gegenwärtig 43 Franken. </p><p>Das Projekt "Armee XXI" vom 2. Mai 2001, das bis am 31. Juli in der Vernehmlassung war, ging von einer Verlängerung der Rekrutenschule auf 24 Wochen aus. Da dieses Projekt insbesondere auch in Bezug auf die Dauer der Rekrutenschule auf Widerstand gestossen ist, hat der Bundesrat beschlossen, das Konzept zu überprüfen. In der am 24. Oktober verabschiedeten Botschaft zur Armeereform XXI beantragt er nun eine 21 Wochen dauernde Rekrutenschule. </p><p>Ausgehend von den aktuellen Entschädigungssätzen werden in der Erwerbsersatzordnung mit der vom Bundesrat verabschiedeten Armeereform XXI Einsparungen in der Grössenordnung von jährlich rund 100 Millionen Franken erzielt. Mit einem Beitragssatz von 0,3 Prozent können die Ausgaben also auch langfristig durch die Einnahmen gedeckt werden. Eine Erhöhung der Pauschalentschädigung für Rekruten auf 25 Prozent des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung würde diese Einsparungen um 26 Millionen Franken verringern (Preise 2001).</p><p>Neben der vorliegenden Motion sind noch mehrere andere parlamentarische Vorstösse im Bereich der Erwerbsersatzordnung hängig. Diese fordern neue Leistungen (Parlamentarische Initiative Triponez 01.426, und Motion der SGK-N 00.3182 für eine Erwerbsersatzentschädigung bei Mutterschaft), eine Erhöhung der Entschädigung für dienstleistende Personen (zweiter Teil der Parlamentarischen Initiative Triponez) oder eine Beitragssenkung (Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei zur Halbierung der EO-Beiträge 00.3292). </p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine Erhöhung der Rekrutenentschädigung verfrüht ist. Eine solche Massnahme erfordert vorgängig eine vertiefte Analyse der künftigen Ausgabenentwicklung sowie des Finanzbedarfs der EO, dies auch mit Blick auf die finanzielle Entwicklung der AHV und der IV. In dieser Analyse müssen alle oben erwähnten Punkte berücksichtigt werden. Sie kann deshalb erst erstellt werden, wenn sich das Parlament - unter Bezugnahme auf die Botschaft zur Armeereform XXI - dazu geäussert hat und zum Vorschlag des Bundesrates, 1,5 Milliarden Franken vom EO-Fonds zur IV zu überführen, Stellung genommen hat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rekrutenentschädigung in der "Armee XXI" von 41 Franken pro Tag auf 51 Franken anzuheben, und die entsprechenden gesetzlichen Änderungen zu veranlassen.</p>
  • EO-Gesetz. Änderung Rekrutenentschädigung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Forderung um eine Erhöhung der Grundentschädigung für Rekruten von derzeit 41 Franken auf 51 Franken pro Tag wurde bereits im Jahre 1998 mit der dazumaligen Revision des EOG (Geschäft 98.022) gestellt. Diese Besserstellung der Rekruten scheiterte damals sehr knapp, einerseits mit 19 zu 18 Stimmen im Stände- und andererseits mit 70 zu 66 Stimmen im Nationalrat. Das gute Ergebnis zeigt deutlich auf, dass eine Erhöhung aufgrund der nachweisbaren Bedürfnisse der Rekruten schon damals angebracht und notwendig gewesen wäre. Die Vorlage mit Totalkosten von 26 Millionen Franken scheiterte vornehmlich an der Höhe der Gesamtkosten der Revisionsvorlage.</p><p>Aus der Stellungnahme des Bundesrates auf die Interpellation Weigelt ergibt sich eindeutig, dass mit der "Armee XXI" EO-Einsparungen in der Grössenordnung von 60 Millionen Franken jährlich möglich sein werden. Es erscheint nun aus finanziellen als auch sachlichen Überlegungen opportun und angebracht, dass man in der neuen "Armee XXI" die Rekruten mit 51 Franken pro Tag entschädigt, ohne die EO noch ein damit verbundenes Projekt zu gefährden.</p><p>Es ist nach unserer Ansicht richtig, die Lösung der ureigenen Probleme der EO und der Rekrutenentschädigung nicht jener einer allfälligen Mutterschaftsversicherung oder einer neuerlichen finanziellen Hilfe zugunsten der IV hintenanzustellen.</p>
    • <p>Der Motionär beantragt, die Rekrutenentschädigung gemäss EOG mit der Einführung von "Armee XXI" auf 51 Franken pro Tag anzuheben. Dieser Betrag entspricht 25 Prozent des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung zum vor dem 1. Juli 1999, d. h. vor Inkrafttreten der 6. EO-Revision, gültigen Ansatz. Zurzeit entsprechen 25 Prozent des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung 54 Franken. Derselbe Antrag wurde bereits im Rahmen der 6. EO-Revision gestellt. Damals wurde er abgelehnt. Die Pauschalentschädigung für Rekruten wurde gemäss dem Vorschlag des Bundesrates von 15 auf 20 Prozent des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung angehoben, d. h. auf gegenwärtig 43 Franken. </p><p>Das Projekt "Armee XXI" vom 2. Mai 2001, das bis am 31. Juli in der Vernehmlassung war, ging von einer Verlängerung der Rekrutenschule auf 24 Wochen aus. Da dieses Projekt insbesondere auch in Bezug auf die Dauer der Rekrutenschule auf Widerstand gestossen ist, hat der Bundesrat beschlossen, das Konzept zu überprüfen. In der am 24. Oktober verabschiedeten Botschaft zur Armeereform XXI beantragt er nun eine 21 Wochen dauernde Rekrutenschule. </p><p>Ausgehend von den aktuellen Entschädigungssätzen werden in der Erwerbsersatzordnung mit der vom Bundesrat verabschiedeten Armeereform XXI Einsparungen in der Grössenordnung von jährlich rund 100 Millionen Franken erzielt. Mit einem Beitragssatz von 0,3 Prozent können die Ausgaben also auch langfristig durch die Einnahmen gedeckt werden. Eine Erhöhung der Pauschalentschädigung für Rekruten auf 25 Prozent des Höchstbetrages der Gesamtentschädigung würde diese Einsparungen um 26 Millionen Franken verringern (Preise 2001).</p><p>Neben der vorliegenden Motion sind noch mehrere andere parlamentarische Vorstösse im Bereich der Erwerbsersatzordnung hängig. Diese fordern neue Leistungen (Parlamentarische Initiative Triponez 01.426, und Motion der SGK-N 00.3182 für eine Erwerbsersatzentschädigung bei Mutterschaft), eine Erhöhung der Entschädigung für dienstleistende Personen (zweiter Teil der Parlamentarischen Initiative Triponez) oder eine Beitragssenkung (Motion der Fraktion der Schweizerischen Volkspartei zur Halbierung der EO-Beiträge 00.3292). </p><p>Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass eine Erhöhung der Rekrutenentschädigung verfrüht ist. Eine solche Massnahme erfordert vorgängig eine vertiefte Analyse der künftigen Ausgabenentwicklung sowie des Finanzbedarfs der EO, dies auch mit Blick auf die finanzielle Entwicklung der AHV und der IV. In dieser Analyse müssen alle oben erwähnten Punkte berücksichtigt werden. Sie kann deshalb erst erstellt werden, wenn sich das Parlament - unter Bezugnahme auf die Botschaft zur Armeereform XXI - dazu geäussert hat und zum Vorschlag des Bundesrates, 1,5 Milliarden Franken vom EO-Fonds zur IV zu überführen, Stellung genommen hat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Rekrutenentschädigung in der "Armee XXI" von 41 Franken pro Tag auf 51 Franken anzuheben, und die entsprechenden gesetzlichen Änderungen zu veranlassen.</p>
    • EO-Gesetz. Änderung Rekrutenentschädigung

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