Engagement des Bundes für den Frieden im Jura
- ShortId
-
01.3528
- Id
-
20013528
- Updated
-
10.04.2024 14:22
- Language
-
de
- Title
-
Engagement des Bundes für den Frieden im Jura
- AdditionalIndexing
-
04;Kantonszugehörigkeit;Konfliktregelung;Gute Dienste;Südjura-Frage;Bern (Kanton);Jura (Kanton);Jura
- 1
-
- L06K080701020110, Kantonszugehörigkeit
- L07K08070102011002, Südjura-Frage
- L05K0603010202, Jura
- L03K100108, Gute Dienste
- L04K08020312, Konfliktregelung
- L05K0301010109, Jura (Kanton)
- L05K0301010104, Bern (Kanton)
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Bedeutung des Juras und des Friedens im Jura für die Schweiz und die Klugheit des institutionellen Konzeptes der AIJ zur dauerhaften "Lösung der Jurafrage" wären ein herzhafteres Engagement des Bundesrates wert.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der politischen Bedeutung der Jurafrage bewusst. Unter seiner Schirmherrschaft wurde am 25. März 1994 zwischen dem Bund und den Kantonen Bern und Jura die Vereinbarung über die Institutionalisierung des interjurassischen Dialogs und die Schaffung der Interjurassischen Versammlung (AIJ) unterzeichnet. Der Bundesrat unterhält regelmässige Kontakte mit den Regierungen der Kantone Bern und Jura, insbesondere im Rahmen der Tripartite-Konferenzen, an denen sich die Vorsteherin des EJPD als Vertreterin des Bundes und Delegationen der bernischen und jurassischen Kantonsregierungen periodisch treffen. Grundidee der Vereinbarung ist jedoch, dass die betroffene Region selber Lösungsvorschläge hervorbringt.</p><p>Seit ihrer Schaffung hat die AIJ ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt. Der interjurassische Dialog findet statt und in der AIJ herrscht ein sehr gutes Klima. Der Bundesrat verfolgt die Arbeiten der AIJ sehr aufmerksam. Er hat auch ihre beiden ersten Präsidenten ernannt: alt Bundesrat René Felber (1995-1996) und anschliessend, ab 1997, alt Nationalratspräsident Jean-François Leuba.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Resolution Nr. 44 der AIJ über die politische Regelung der Jurafrage einen wichtigen Schritt im Prozess des interjurassischen Dialogs darstellt. Diese Resolution sieht ein Vorgehen in zwei Phasen vor: In einer ersten Phase, die zwei Jahre dauert, sollen Instrumente der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Jura und dem Berner Jura bereit gestellt werden. In der zweiten, vierjährigen Phase soll die interjurassische Zusammenarbeit ihre Wirkungen entfalten. Diese Resolution hatte bei der bernischen Kantonsregierung anfänglich gewisse Vorbehalte hervorgerufen.</p><p>Der Bundesrat hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die Regierungen der Kantone Bern und Jura am vergangenen 5. Oktober ihre Haltungen gegenüber der Resolution Nr. 44 harmonisieren konnten. Beide Kantonsregierungen haben sich mit der Position der AIJ einverstanden erklärt. Unter diesen Umständen und sogar nach dem Wortlaut der gemeinsamen Medienmitteilung der beiden Kantonsregierungen und der AIJ nach diesem Treffen vom 5. Oktober "kann die Resolution Nr. 44 der Interjurassischen Versammlung ihre Wirkung entfalten". Im heutigen Zeitpunkt besteht folglich kein Risiko einer Blockierung des interjurassischen Dialogs.</p><p>Die Ansprechpartner des Bundesrates in der Jurafrage sind die Regierungen der Kantone Bern und Jura sowie die AIJ. Der Bundesrat steht jederzeit zur Verfügung, um den interjurassischen Dialog zu fördern. Insbesondere wird die Vorsteherin des EJPD, sobald der Entwurf der Berner Regierung über die Autonomie des Berner Juras Anfang des nächsten Jahres bekannt ist, diesen im Rahmen der Tripartite-Konferenz sowie mit dem Präsidenten der AIJ analysieren. Die Vorsteherin des EJPD ist im Übrigen jederzeit bereit, auf Ersuchen der Regierungen oder wenn es die Umstände erfordern, eine Tripartite-Konferenz einzuberufen.</p><p>In Anbetracht dieser Tatsachen ist der Bundesrat der Ansicht, dass er seine Rolle als Mediator in der Jurafrage bereits heute wirksam erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, sich im Interesse des eidgenössischen Zusammenhaltes im Allgemeinen und freundeidgenössischer Verhältnisse im Jura im Besonderen für die Vorschläge der "Assemblée interjurassienne" (AIJ) zu engagieren und den Kantonen Jura und Bern sowie den bernischen Bezirken des Südjuras auf der konzeptionellen Basis der AIJ seine guten (Vermittlungs)-dienste, möglicherweise auch die Mediation, anzubieten.</p>
- Engagement des Bundes für den Frieden im Jura
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Bedeutung des Juras und des Friedens im Jura für die Schweiz und die Klugheit des institutionellen Konzeptes der AIJ zur dauerhaften "Lösung der Jurafrage" wären ein herzhafteres Engagement des Bundesrates wert.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich der politischen Bedeutung der Jurafrage bewusst. Unter seiner Schirmherrschaft wurde am 25. März 1994 zwischen dem Bund und den Kantonen Bern und Jura die Vereinbarung über die Institutionalisierung des interjurassischen Dialogs und die Schaffung der Interjurassischen Versammlung (AIJ) unterzeichnet. Der Bundesrat unterhält regelmässige Kontakte mit den Regierungen der Kantone Bern und Jura, insbesondere im Rahmen der Tripartite-Konferenzen, an denen sich die Vorsteherin des EJPD als Vertreterin des Bundes und Delegationen der bernischen und jurassischen Kantonsregierungen periodisch treffen. Grundidee der Vereinbarung ist jedoch, dass die betroffene Region selber Lösungsvorschläge hervorbringt.</p><p>Seit ihrer Schaffung hat die AIJ ihre Wirksamkeit unter Beweis gestellt. Der interjurassische Dialog findet statt und in der AIJ herrscht ein sehr gutes Klima. Der Bundesrat verfolgt die Arbeiten der AIJ sehr aufmerksam. Er hat auch ihre beiden ersten Präsidenten ernannt: alt Bundesrat René Felber (1995-1996) und anschliessend, ab 1997, alt Nationalratspräsident Jean-François Leuba.</p><p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Resolution Nr. 44 der AIJ über die politische Regelung der Jurafrage einen wichtigen Schritt im Prozess des interjurassischen Dialogs darstellt. Diese Resolution sieht ein Vorgehen in zwei Phasen vor: In einer ersten Phase, die zwei Jahre dauert, sollen Instrumente der Zusammenarbeit zwischen dem Kanton Jura und dem Berner Jura bereit gestellt werden. In der zweiten, vierjährigen Phase soll die interjurassische Zusammenarbeit ihre Wirkungen entfalten. Diese Resolution hatte bei der bernischen Kantonsregierung anfänglich gewisse Vorbehalte hervorgerufen.</p><p>Der Bundesrat hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass die Regierungen der Kantone Bern und Jura am vergangenen 5. Oktober ihre Haltungen gegenüber der Resolution Nr. 44 harmonisieren konnten. Beide Kantonsregierungen haben sich mit der Position der AIJ einverstanden erklärt. Unter diesen Umständen und sogar nach dem Wortlaut der gemeinsamen Medienmitteilung der beiden Kantonsregierungen und der AIJ nach diesem Treffen vom 5. Oktober "kann die Resolution Nr. 44 der Interjurassischen Versammlung ihre Wirkung entfalten". Im heutigen Zeitpunkt besteht folglich kein Risiko einer Blockierung des interjurassischen Dialogs.</p><p>Die Ansprechpartner des Bundesrates in der Jurafrage sind die Regierungen der Kantone Bern und Jura sowie die AIJ. Der Bundesrat steht jederzeit zur Verfügung, um den interjurassischen Dialog zu fördern. Insbesondere wird die Vorsteherin des EJPD, sobald der Entwurf der Berner Regierung über die Autonomie des Berner Juras Anfang des nächsten Jahres bekannt ist, diesen im Rahmen der Tripartite-Konferenz sowie mit dem Präsidenten der AIJ analysieren. Die Vorsteherin des EJPD ist im Übrigen jederzeit bereit, auf Ersuchen der Regierungen oder wenn es die Umstände erfordern, eine Tripartite-Konferenz einzuberufen.</p><p>In Anbetracht dieser Tatsachen ist der Bundesrat der Ansicht, dass er seine Rolle als Mediator in der Jurafrage bereits heute wirksam erfüllt.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzuschreiben.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, sich im Interesse des eidgenössischen Zusammenhaltes im Allgemeinen und freundeidgenössischer Verhältnisse im Jura im Besonderen für die Vorschläge der "Assemblée interjurassienne" (AIJ) zu engagieren und den Kantonen Jura und Bern sowie den bernischen Bezirken des Südjuras auf der konzeptionellen Basis der AIJ seine guten (Vermittlungs)-dienste, möglicherweise auch die Mediation, anzubieten.</p>
- Engagement des Bundes für den Frieden im Jura
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