Exzellente Forschung Schweiz

ShortId
01.3532
Id
20013532
Updated
25.06.2025 01:50
Language
de
Title
Exzellente Forschung Schweiz
AdditionalIndexing
36;Staatsaufgaben;Patentlizenz;Grundlagenforschung;Qualitätssicherung;Forschungsförderung
1
  • L04K16020204, Forschungsförderung
  • L04K16020104, Grundlagenforschung
  • L06K160204020203, Patentlizenz
  • L06K070305020401, Qualitätssicherung
  • L04K08070105, Staatsaufgaben
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Weil grundlegend neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Kreativität früher oder später zu innovativen Produkten und Dienstleistungen führen, ist die langfristige Grundlagenforschung ein wichtiger Motor für unsere Volkswirtschaft. Investitionen in die langfristige Grundlagenforschung sind deshalb ein wichtiger Standortfaktor und primär eine Staatsaufgabe. Die heute wichtigsten Orte der langfristigen Forschung sind die Universitäten und die ETH. Sie sind deshalb prioritär mit Geldern der nationalen Forschungsförderung (Nationalfonds) zu unterstützen. Um Grundlagenforschung optimal zu fördern, ist der Psychologie der Forschungseliten Rechnung zu tragen, insbesondere hat die Zuteilung von Forschungsgeldern nach anspruchsvollen Qualitätskriterien mit einem "Peer Review"- Auswahlverfahren direkt an die einzelnen verantwortlichen Forscherinnen und Forscher zu erfolgen. Dabei sollen Prioritäten gemäss der nationalen Grundlagenforschungsstrategie gesetzt werden. Finanzieller Zwang zur Kooperation unter Grundlagenforschern, wie dies im Rahmen der nationalen Forschungsschwerpunkte erfolgte, widerspricht einer optimalen Grundlagenforschungsförderung und ist deshalb in diesem Forschungsbereich konsequent zu unterlassen.</p><p>Es ist unverkennbar: Die USA, Deutschland und andere Nationen verstärken ihr finanzielles Engagement im Forschungsbereich massiv. So wollen u. a. die USA die Forschungsmittel des Jahres 1998 für das National Institute of Health innerhalb von fünf Jahren verdoppeln. In der Schweiz hingegen stagnieren die Grundbeiträge an den Nationalfonds seit 1992. Dies zeigt bereits heute negative Auswirkungen, indem junge, hochbegabte Forscherinnen und Forscher abwandern, die immer komplexere Forschungsinfrastruktur nicht mehr auf dem Stand der Technik gehalten werden kann und vielsprechende Projekte eingestellt werden müssen.</p><p>Die mittel- und kurzfristige Forschung ist naturgemäss näher bzw. nahe an einer kommerziellen Nutzung von Wissen und Know-how in Form von Produkten und Dienstleistungen. Dementsprechend ist die kurz- und mittelfristige Forschung primär die Aufgabe der Wirtschaft. Hingegen ist der Transfer von Wissen und Know-how mit Anreizsystemen zu forcieren. Die Wirtschaft ist zu ermuntern, ihre Führungsrolle und ihr finanzielles Engagement in diesem Prozess zu verstärken. Für die mit Mitteln der Kommission für Technologie und Innovation oder durch andere staatliche Quellen ermöglichte Entwicklung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen ist im Falle eines nachhaltigen kommerziellen Markterfolges dem Staat eine angemessene Erfolgsbeteiligung zu gewähren. Die effiziente Förderung technologischer Innovation kann mit Kooperationen in Netzwerken und in Schwerpunktprogrammen sinnvoll ergänzt werden. An den Fachhochschulen steckt die ihnen vom Gesetzgeber zugewiesene Aufgabe der angewandten Forschung und Entwicklung, abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen, noch vollständig in der Anfangsphase. Dies bestätigt auch die in diesem Jahr durchgeführte internationale "Peer Review" vollends. Der Hauptgrund dafür liegt nicht nur in einer krassen personellen Unterbesetzung, sondern auch an nicht vorhandenen, zweckgebundenen Grundbeiträgen. Ohne die Behebung dieser Missstände bleibt die angewandte Forschung und die Entwicklung an Fachhochschulen ein reines Lippenbekenntnis.</p><p>Neben dem Technologietransfer bildet die Validierung des mit staatlichen Geldern generierten Wissens an Hochschulen und Forschungsinstituten einen Bereich, dem vermehrt Beachtung geschenkt werden muss, weil dadurch beträchtliche private Gelder für die Hochschulen generiert werden können und die Forscherinnen und Forscher zu unternehmerischem Verhalten motiviert werden. Aus diesen Gründen stellt der Schutz des geistigen Eigentums von Institutionen eine wichtige Schlüsselfunktion im globalen Wettbewerb dar.</p><p>Die Ressortforschung beansprucht einen beträchtlichen Teil der staatlichen Forschungsgelder, ohne dass heute Gewähr besteht für eine qualitativ hochstehende Auswahl der Projekte und eine entsprechende Vergabe an ausgewiesene Forschungsstellen. Ebenso fehlt eine angemessene Qualitätskontrolle. Um in Zukunft auch im Bereich der Ressortforschung die Effektivität und die Effizienz zu steigern, sind die Projektauswahl und die Qualitätssicherung zu verbessern und transparent zu gestalten.</p>
  • <p>Der Bundesrat teilt die Beurteilung des Motionärs, wonach die langfristige Grundlagenforschung für die nachhaltige Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Schweiz eine wichtige Voraussetzung darstellt. Auch volkswirtschaftlich ist sie daher von grosser Bedeutung.</p><p>Bereits bisher hat der Bund die langfristige Grundlagenforschung mit namhaften Mitteln unterstützt. So wurden im Jahre 2000 durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) (Abteilungen 1-3) Förderungsbeiträge von über 251 Millionen Franken zugesprochen. Über die Grundbeiträge fliessen zusätzlich namhafte Bundesmittel auch für die Grundlagenforschung zu den kantonalen Universitäten bzw. wird die Grundlagenforschung in den eigenen Hochschulen und Forschungsinstituten über den Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich unterstützt.</p><p>Der Bundesrat will - unter Berücksichtigung der Vorschläge des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates und der laufenden Evaluationen des SNF und der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) sowie der Nationalen Forschungsschwerpunkte - in der nächsten BFT-Botschaft für die Jahre 2004-2007 der Förderung der freien Grundlagenforschung und dem Wissenstransfer ein besonderes Augenmerk schenken und ist in diesem Zusammenhang bereit, die vom Motionär aufgeworfenen Punkte zu prüfen und dem Parlament adäquate Massnahmenvorschläge zu unterbreiten. </p><p>Zu den einzelnen Punkten nimmt er bereits wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Förderung der langfristigen Grundlagenforschung ist unbestrittenermassen eine wichtige Staatsaufgabe. Bereits heute besteht innerhalb des SNF eine Trennung zwischen der freien Grundlagenforschung (Abteilungen 1-3) und der anwendungsorientierten Forschung (Abteilung 4). Die Evaluationsverfahren aller Abteilungen müssen eine hohe Qualität der Projekte garantieren und die Mittelzuteilung muss auf ausgewiesenen Bedürfnissen basieren. Der SNF legt, wie die anderen Institutionen der Forschungsförderung, eine Mehrjahresplanung vor, welche über die forschungspolitischen Absichten, die mittelfristigen Dringlichkeiten und die Schwerpunkte der Tätigkeit Auskunft geben. </p><p>2. Die Selektionsverfahren entsprechen bereits heute international anerkannten Qualitätsmassstäben. Ein genereller Zwang zur Netzwerkbildung ist nicht sinnvoll. Dem Staat als Subventionsgeber muss es aber ein Anliegen sein, dass die Organisationsstrukturen eine effiziente Aufgabenerfüllung und eine optimale Positionierung im internationalen Wettbewerb zulassen.</p><p>3. Die langfristige Sicherstellung der Gelder in strategisch wichtigen Forschungsbereichen stellt ein wichtiges Erfolgselement der Forschung dar. Der Bundesrat wird im Rahmen der BFT-Botschaft 2004-2007 prüfen, welche Mittel zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Forschungsplatzes Schweiz notwendig sein werden. Die SNF-Beiträge werden bereits heute den Forschenden zugesichert und diesen über die Hochschulen bzw. Hochschulinstitute ausgerichtet. Die Forschenden werden aber - wie erwähnt - nicht nur durch den SNF unterstützt, sondern z. B. auch über die Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten bzw. den Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich. Im Rahmen der Hochschulförderung werden die Grundbeiträge, welche sowohl der Lehre als auch der Forschung dienen, den Hochschulträgern und nicht direkt den Forschenden ausgerichtet.</p><p>4. Die Förderkriterien der KTI sehen vor, dass mindestens 50 Prozent der pro Projekt benötigten Mittel durch die beteiligten Firmen erbracht werden. Damit wird auch der Einbezug der Unternehmen und der Know-how-Transfer gesichert. Bundesbeiträge werden nur an Forschungsstätten entrichtet. Eine Rückforderung der staatlichen Mittel im Erfolgsfall wäre bezüglich Aufwand und Ertrag nicht sinnvoll.</p><p>5. Der Bund trägt ein Drittel der Investitions- und Betriebskosten der Fachhochschulen in seiner Kompetenz. Damit leistet der Bund bereits heute einen substanziellen Grundbeitrag. Zusätzlich wurde der KTI vom Parlament die Aufgabe übertragen, den Kompetenzaufbau der Fachhochschulen in anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung gezielt zu fördern. Der KTI wurden dazu für die Periode 1998-2003 zusätzlich 110 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Ausserdem können Forschende der Fachhochschulen auch im Rahmen der projektweisen Beteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen der EU unterstützt werden; bis heute gibt es aber kaum Projekte von Forschenden der Fachhochschulen. Es ist deshalb nicht nur eine Frage der Mittel, sondern auch eine Frage der Strategien, die sich zurzeit noch in Bearbeitung befinden. Der Bundesrat wird daher aber im Rahmen der nächsten BFT-Botschaft Massnahmen prüfen, wie zusammen mit den Trägern der Fachhochschulen sichergestellt werden kann, dass der Leistungsauftrag der Fachhochschulen auch im Bereich der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung umgesetzt werden kann, wobei eine Gleichbehandlung der Hochschulen (vgl. die Arbeiten zum neuen Verfassungsartikel im Hochschulbereich) zu beachten ist.</p><p>6. Die Valorisierung des Wissens stellte bereits in der letzten BFT-Botschaft 2000-2003 ein wichtiges Massnahmenpaket dar (Errichtung der Stiftung, Revision des Forschungsgesetzes, Art. 28a neu, und des Fachhochschulgesetzes, Art. 9 Absätze 3-5 neu). Gemäss diesen neuen gesetzlichen Grundlagen kann der Bund die Gewährung von Bundesmitteln u. a. an die Bedingung knüpfen, dass das geistige Eigentum der arbeitgebenden Institution übertragen wird.</p><p>7. Die Ressortforschung beinhaltet die Forschung, deren Ergebnisse die Bundesstellen für die Vorbereitung und den Vollzug von Regierungs- und Verwaltungsentscheiden benötigen. Die Mandate werden gezielt und kurzfristig vergeben und binden vielfach geringe Finanzmittel. Die Durchführung von "Peer Reviews" wäre in diesen Fällen meist mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden. Im Bereich der Ressortforschung wird über die Projektdatenbank Aramis bereits heute Transparenz über die Verwendung der Ressortforschungsmittel hergestellt. Zudem werden im Rahmen von Forschungskonzepten wichtige Bereiche (wie Energie, Landwirtschaft, usw.) umfassend vorbereitet und evaluiert. Die durch das Forschungsgesetz vorgeschriebene Mehrjahresplanung der Ressortforschung wird damit sichergestellt. Der 1997 durch den Bundesrat eingesetzte Steuerungsausschuss BFT erfüllt in diesem Zusammenhang eine aktive Koordinationsaufgabe.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Bildungs-, Forschungs- und Technologiebotschaft 2004-2007 zu folgenden Punkten Massnahmen und allfällige Gesetzesänderungen vorzuschlagen:</p><p>1. Die Förderung der langfristigen Grundlagenforschung ist als Staatsaufgabe wahrzunehmen und von der mittel- und kurzfristigen, der so genannten angewandten Forschung hinsichtlich der Evaluationsverfahren und der Zuteilung der finanziellen Mittel deutlich zu trennen.</p><p>2. Die Auswahl der staatlich unterstützten Grundlagenforschungsprojekte hat nach dem System der "Peer Review" nach international anerkannten Qualitätskriterien zu erfolgen. Von finanziellem Zwang zu Netzwerkbildung unter Forschern ist abzusehen.</p><p>3. Die finanziellen Mittel zur Förderung der langfristigen Grundlagenforschung sind in den strategisch wichtigen Forschungsbereichen langfristig sicherzustellen und dem finanziellen Förderungstrend der diesbezüglichen Konkurrenznationen anzupassen. Die finanziellen Beiträge sind direkt an die verantwortlichen Forscher auszurichten.</p><p>4. Die kurz- und mittelfristige Forschung kann im Sinne einer Intensivierung des Wissens- und Know-how-Tranfers mit den Mitteln der Kommission für Innovation und Technologie unterstützt werden und die staatlichen Mittel können bei erfolgreichen Projekten unter angemessener Erfolgsbeteiligung rückerstattet werden.</p><p>5. Den Fachhochschulen ist für den Auf- und Ausbau der angewandten Forschung in der Periode 2004-2007 jährlich ein substanzieller Grundbeitrag zu gewähren, sofern die jeweiligen Kantone einen analogen Beitrag zweckgebunden investieren.</p><p>6. Die Validierung des mit staatlichen Forschungsgeldern generierten Wissens und dessen Schutz (Patente) ist sicherzustellen. Die Einkünfte aus Patenten, Lizenzen, Leistungen für Dritte usw. sollen, sofern vom Gesetz nicht anders geregelt, dem Leistungserbringer und der betreffenden Hochschule vollumfänglich zufliessen.</p><p>7. Die Ressortforschungsprojekte sind nach dem System der "Peer Review" mit international anerkannten Qualitätskriterien zu evaluieren und zu vergeben. In der Bildungs-, Forschungs- und Technologiebotschaft, in der Rechnungslegung des Bundes und in den Statistiken des Bundes sind die Ausgaben für die Ressortforschungsprojekte transparent auszuweisen.</p>
  • Exzellente Forschung Schweiz
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Weil grundlegend neue wissenschaftliche Erkenntnisse und Kreativität früher oder später zu innovativen Produkten und Dienstleistungen führen, ist die langfristige Grundlagenforschung ein wichtiger Motor für unsere Volkswirtschaft. Investitionen in die langfristige Grundlagenforschung sind deshalb ein wichtiger Standortfaktor und primär eine Staatsaufgabe. Die heute wichtigsten Orte der langfristigen Forschung sind die Universitäten und die ETH. Sie sind deshalb prioritär mit Geldern der nationalen Forschungsförderung (Nationalfonds) zu unterstützen. Um Grundlagenforschung optimal zu fördern, ist der Psychologie der Forschungseliten Rechnung zu tragen, insbesondere hat die Zuteilung von Forschungsgeldern nach anspruchsvollen Qualitätskriterien mit einem "Peer Review"- Auswahlverfahren direkt an die einzelnen verantwortlichen Forscherinnen und Forscher zu erfolgen. Dabei sollen Prioritäten gemäss der nationalen Grundlagenforschungsstrategie gesetzt werden. Finanzieller Zwang zur Kooperation unter Grundlagenforschern, wie dies im Rahmen der nationalen Forschungsschwerpunkte erfolgte, widerspricht einer optimalen Grundlagenforschungsförderung und ist deshalb in diesem Forschungsbereich konsequent zu unterlassen.</p><p>Es ist unverkennbar: Die USA, Deutschland und andere Nationen verstärken ihr finanzielles Engagement im Forschungsbereich massiv. So wollen u. a. die USA die Forschungsmittel des Jahres 1998 für das National Institute of Health innerhalb von fünf Jahren verdoppeln. In der Schweiz hingegen stagnieren die Grundbeiträge an den Nationalfonds seit 1992. Dies zeigt bereits heute negative Auswirkungen, indem junge, hochbegabte Forscherinnen und Forscher abwandern, die immer komplexere Forschungsinfrastruktur nicht mehr auf dem Stand der Technik gehalten werden kann und vielsprechende Projekte eingestellt werden müssen.</p><p>Die mittel- und kurzfristige Forschung ist naturgemäss näher bzw. nahe an einer kommerziellen Nutzung von Wissen und Know-how in Form von Produkten und Dienstleistungen. Dementsprechend ist die kurz- und mittelfristige Forschung primär die Aufgabe der Wirtschaft. Hingegen ist der Transfer von Wissen und Know-how mit Anreizsystemen zu forcieren. Die Wirtschaft ist zu ermuntern, ihre Führungsrolle und ihr finanzielles Engagement in diesem Prozess zu verstärken. Für die mit Mitteln der Kommission für Technologie und Innovation oder durch andere staatliche Quellen ermöglichte Entwicklung und Nutzung von Produkten und Dienstleistungen ist im Falle eines nachhaltigen kommerziellen Markterfolges dem Staat eine angemessene Erfolgsbeteiligung zu gewähren. Die effiziente Förderung technologischer Innovation kann mit Kooperationen in Netzwerken und in Schwerpunktprogrammen sinnvoll ergänzt werden. An den Fachhochschulen steckt die ihnen vom Gesetzgeber zugewiesene Aufgabe der angewandten Forschung und Entwicklung, abgesehen von ganz wenigen Ausnahmen, noch vollständig in der Anfangsphase. Dies bestätigt auch die in diesem Jahr durchgeführte internationale "Peer Review" vollends. Der Hauptgrund dafür liegt nicht nur in einer krassen personellen Unterbesetzung, sondern auch an nicht vorhandenen, zweckgebundenen Grundbeiträgen. Ohne die Behebung dieser Missstände bleibt die angewandte Forschung und die Entwicklung an Fachhochschulen ein reines Lippenbekenntnis.</p><p>Neben dem Technologietransfer bildet die Validierung des mit staatlichen Geldern generierten Wissens an Hochschulen und Forschungsinstituten einen Bereich, dem vermehrt Beachtung geschenkt werden muss, weil dadurch beträchtliche private Gelder für die Hochschulen generiert werden können und die Forscherinnen und Forscher zu unternehmerischem Verhalten motiviert werden. Aus diesen Gründen stellt der Schutz des geistigen Eigentums von Institutionen eine wichtige Schlüsselfunktion im globalen Wettbewerb dar.</p><p>Die Ressortforschung beansprucht einen beträchtlichen Teil der staatlichen Forschungsgelder, ohne dass heute Gewähr besteht für eine qualitativ hochstehende Auswahl der Projekte und eine entsprechende Vergabe an ausgewiesene Forschungsstellen. Ebenso fehlt eine angemessene Qualitätskontrolle. Um in Zukunft auch im Bereich der Ressortforschung die Effektivität und die Effizienz zu steigern, sind die Projektauswahl und die Qualitätssicherung zu verbessern und transparent zu gestalten.</p>
    • <p>Der Bundesrat teilt die Beurteilung des Motionärs, wonach die langfristige Grundlagenforschung für die nachhaltige Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit des Wissenschaftsstandortes Schweiz eine wichtige Voraussetzung darstellt. Auch volkswirtschaftlich ist sie daher von grosser Bedeutung.</p><p>Bereits bisher hat der Bund die langfristige Grundlagenforschung mit namhaften Mitteln unterstützt. So wurden im Jahre 2000 durch den Schweizerischen Nationalfonds (SNF) (Abteilungen 1-3) Förderungsbeiträge von über 251 Millionen Franken zugesprochen. Über die Grundbeiträge fliessen zusätzlich namhafte Bundesmittel auch für die Grundlagenforschung zu den kantonalen Universitäten bzw. wird die Grundlagenforschung in den eigenen Hochschulen und Forschungsinstituten über den Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich unterstützt.</p><p>Der Bundesrat will - unter Berücksichtigung der Vorschläge des Schweizerischen Wissenschafts- und Technologierates und der laufenden Evaluationen des SNF und der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) sowie der Nationalen Forschungsschwerpunkte - in der nächsten BFT-Botschaft für die Jahre 2004-2007 der Förderung der freien Grundlagenforschung und dem Wissenstransfer ein besonderes Augenmerk schenken und ist in diesem Zusammenhang bereit, die vom Motionär aufgeworfenen Punkte zu prüfen und dem Parlament adäquate Massnahmenvorschläge zu unterbreiten. </p><p>Zu den einzelnen Punkten nimmt er bereits wie folgt Stellung:</p><p>1. Die Förderung der langfristigen Grundlagenforschung ist unbestrittenermassen eine wichtige Staatsaufgabe. Bereits heute besteht innerhalb des SNF eine Trennung zwischen der freien Grundlagenforschung (Abteilungen 1-3) und der anwendungsorientierten Forschung (Abteilung 4). Die Evaluationsverfahren aller Abteilungen müssen eine hohe Qualität der Projekte garantieren und die Mittelzuteilung muss auf ausgewiesenen Bedürfnissen basieren. Der SNF legt, wie die anderen Institutionen der Forschungsförderung, eine Mehrjahresplanung vor, welche über die forschungspolitischen Absichten, die mittelfristigen Dringlichkeiten und die Schwerpunkte der Tätigkeit Auskunft geben. </p><p>2. Die Selektionsverfahren entsprechen bereits heute international anerkannten Qualitätsmassstäben. Ein genereller Zwang zur Netzwerkbildung ist nicht sinnvoll. Dem Staat als Subventionsgeber muss es aber ein Anliegen sein, dass die Organisationsstrukturen eine effiziente Aufgabenerfüllung und eine optimale Positionierung im internationalen Wettbewerb zulassen.</p><p>3. Die langfristige Sicherstellung der Gelder in strategisch wichtigen Forschungsbereichen stellt ein wichtiges Erfolgselement der Forschung dar. Der Bundesrat wird im Rahmen der BFT-Botschaft 2004-2007 prüfen, welche Mittel zur Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit des Forschungsplatzes Schweiz notwendig sein werden. Die SNF-Beiträge werden bereits heute den Forschenden zugesichert und diesen über die Hochschulen bzw. Hochschulinstitute ausgerichtet. Die Forschenden werden aber - wie erwähnt - nicht nur durch den SNF unterstützt, sondern z. B. auch über die Grundbeiträge an die kantonalen Universitäten bzw. den Finanzierungsbeitrag an den ETH-Bereich. Im Rahmen der Hochschulförderung werden die Grundbeiträge, welche sowohl der Lehre als auch der Forschung dienen, den Hochschulträgern und nicht direkt den Forschenden ausgerichtet.</p><p>4. Die Förderkriterien der KTI sehen vor, dass mindestens 50 Prozent der pro Projekt benötigten Mittel durch die beteiligten Firmen erbracht werden. Damit wird auch der Einbezug der Unternehmen und der Know-how-Transfer gesichert. Bundesbeiträge werden nur an Forschungsstätten entrichtet. Eine Rückforderung der staatlichen Mittel im Erfolgsfall wäre bezüglich Aufwand und Ertrag nicht sinnvoll.</p><p>5. Der Bund trägt ein Drittel der Investitions- und Betriebskosten der Fachhochschulen in seiner Kompetenz. Damit leistet der Bund bereits heute einen substanziellen Grundbeitrag. Zusätzlich wurde der KTI vom Parlament die Aufgabe übertragen, den Kompetenzaufbau der Fachhochschulen in anwendungsorientierter Forschung und Entwicklung gezielt zu fördern. Der KTI wurden dazu für die Periode 1998-2003 zusätzlich 110 Millionen Franken zur Verfügung gestellt. Ausserdem können Forschende der Fachhochschulen auch im Rahmen der projektweisen Beteiligung an den Forschungsrahmenprogrammen der EU unterstützt werden; bis heute gibt es aber kaum Projekte von Forschenden der Fachhochschulen. Es ist deshalb nicht nur eine Frage der Mittel, sondern auch eine Frage der Strategien, die sich zurzeit noch in Bearbeitung befinden. Der Bundesrat wird daher aber im Rahmen der nächsten BFT-Botschaft Massnahmen prüfen, wie zusammen mit den Trägern der Fachhochschulen sichergestellt werden kann, dass der Leistungsauftrag der Fachhochschulen auch im Bereich der anwendungsorientierten Forschung und Entwicklung umgesetzt werden kann, wobei eine Gleichbehandlung der Hochschulen (vgl. die Arbeiten zum neuen Verfassungsartikel im Hochschulbereich) zu beachten ist.</p><p>6. Die Valorisierung des Wissens stellte bereits in der letzten BFT-Botschaft 2000-2003 ein wichtiges Massnahmenpaket dar (Errichtung der Stiftung, Revision des Forschungsgesetzes, Art. 28a neu, und des Fachhochschulgesetzes, Art. 9 Absätze 3-5 neu). Gemäss diesen neuen gesetzlichen Grundlagen kann der Bund die Gewährung von Bundesmitteln u. a. an die Bedingung knüpfen, dass das geistige Eigentum der arbeitgebenden Institution übertragen wird.</p><p>7. Die Ressortforschung beinhaltet die Forschung, deren Ergebnisse die Bundesstellen für die Vorbereitung und den Vollzug von Regierungs- und Verwaltungsentscheiden benötigen. Die Mandate werden gezielt und kurzfristig vergeben und binden vielfach geringe Finanzmittel. Die Durchführung von "Peer Reviews" wäre in diesen Fällen meist mit einem unverhältnismässigen Aufwand verbunden. Im Bereich der Ressortforschung wird über die Projektdatenbank Aramis bereits heute Transparenz über die Verwendung der Ressortforschungsmittel hergestellt. Zudem werden im Rahmen von Forschungskonzepten wichtige Bereiche (wie Energie, Landwirtschaft, usw.) umfassend vorbereitet und evaluiert. Die durch das Forschungsgesetz vorgeschriebene Mehrjahresplanung der Ressortforschung wird damit sichergestellt. Der 1997 durch den Bundesrat eingesetzte Steuerungsausschuss BFT erfüllt in diesem Zusammenhang eine aktive Koordinationsaufgabe.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Bildungs-, Forschungs- und Technologiebotschaft 2004-2007 zu folgenden Punkten Massnahmen und allfällige Gesetzesänderungen vorzuschlagen:</p><p>1. Die Förderung der langfristigen Grundlagenforschung ist als Staatsaufgabe wahrzunehmen und von der mittel- und kurzfristigen, der so genannten angewandten Forschung hinsichtlich der Evaluationsverfahren und der Zuteilung der finanziellen Mittel deutlich zu trennen.</p><p>2. Die Auswahl der staatlich unterstützten Grundlagenforschungsprojekte hat nach dem System der "Peer Review" nach international anerkannten Qualitätskriterien zu erfolgen. Von finanziellem Zwang zu Netzwerkbildung unter Forschern ist abzusehen.</p><p>3. Die finanziellen Mittel zur Förderung der langfristigen Grundlagenforschung sind in den strategisch wichtigen Forschungsbereichen langfristig sicherzustellen und dem finanziellen Förderungstrend der diesbezüglichen Konkurrenznationen anzupassen. Die finanziellen Beiträge sind direkt an die verantwortlichen Forscher auszurichten.</p><p>4. Die kurz- und mittelfristige Forschung kann im Sinne einer Intensivierung des Wissens- und Know-how-Tranfers mit den Mitteln der Kommission für Innovation und Technologie unterstützt werden und die staatlichen Mittel können bei erfolgreichen Projekten unter angemessener Erfolgsbeteiligung rückerstattet werden.</p><p>5. Den Fachhochschulen ist für den Auf- und Ausbau der angewandten Forschung in der Periode 2004-2007 jährlich ein substanzieller Grundbeitrag zu gewähren, sofern die jeweiligen Kantone einen analogen Beitrag zweckgebunden investieren.</p><p>6. Die Validierung des mit staatlichen Forschungsgeldern generierten Wissens und dessen Schutz (Patente) ist sicherzustellen. Die Einkünfte aus Patenten, Lizenzen, Leistungen für Dritte usw. sollen, sofern vom Gesetz nicht anders geregelt, dem Leistungserbringer und der betreffenden Hochschule vollumfänglich zufliessen.</p><p>7. Die Ressortforschungsprojekte sind nach dem System der "Peer Review" mit international anerkannten Qualitätskriterien zu evaluieren und zu vergeben. In der Bildungs-, Forschungs- und Technologiebotschaft, in der Rechnungslegung des Bundes und in den Statistiken des Bundes sind die Ausgaben für die Ressortforschungsprojekte transparent auszuweisen.</p>
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