Reduktion der Personalausgaben

ShortId
01.3539
Id
20013539
Updated
10.04.2024 08:10
Language
de
Title
Reduktion der Personalausgaben
AdditionalIndexing
04;Personalverwaltung;Lohnkosten;Stellenbewirtschaftung;Sparmassnahme;Personalabbau beim Bund
1
  • L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
  • L06K070302020111, Lohnkosten
  • L04K07020102, Personalverwaltung
  • L05K0702010212, Stellenbewirtschaftung
  • L04K11080108, Sparmassnahme
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit dem neuen Bundespersonalgesetz bekommt die individuelle Einstufung und die höhere Autonomie der Departemente und Ämter eine stärkere Betonung. Die Koordinationsaufgaben und ein geeignetes Controlling werden den Bund als Arbeitgeber verstärkt fordern. Das Parlament hat die Oberaufsicht in der Personalpolitik des Bundes auszuüben, indem es beim Voranschlag, der Abnahme der Staatsrechnung und des Geschäftsberichtes des Bundesrates entsprechend interveniert. Die Lohnausgaben machen einen wesentlichen Teil (rund 8 Prozent) der Gesamtausgaben des Bundes aus. Mit dem neuen Bundespersonalgesetz ist bei der individuellen Einstufung auf eine Leistungskomponente und vor allem auch auf Lohnautomatismen zu verzichten.</p><p>Verlässliche Lohnvergleiche zwischen der allgemeinen Bundesverwaltung und der Privatwirtschaft sind weiterhin anzustreben. Bei einer allfälligen Rezession der nächsten Jahre gewinnt der Lohnvergleich noch verstärkt an Bedeutung. Die Einsparungen bei den Personalausgaben von 5 Prozent können einerseits durch nicht vollständige Neubesetzung der Bundesstellen und andererseits durch eine teilweise Anpassung von Anforderungsprofilen für ausgeschriebene Bundesstellen erreicht werden. Die verlangten Qualifikationen sind den tatsächlichen Anforderungen der Stelle anzupassen. Es gilt vermehrt den konkreten Befähigungen und den Leistungen im Beruf Rechnung zu tragen und weniger die Ausbildungsabschlüsse und -titel einseitig in den Vordergrund zu stellen. Beim Bundesamt für Landwirtschaft und beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft war der Arbeitsaufwand vor allem im Zusammenhang mit der erfolgten grossen Umstellung für die "AP 2002" gross. Mit der heutigen aufgegleisten Agrarpolitik ist bis ins Jahr 2007 mit geringeren Umstellungen zu rechnen, deshalb sind auch die personellen Ressourcen zu reduzieren. Im VBS besteht im Zusammenhang mit der Armeereform XXI ein grosser Bedarf an Reorganisation auch innerhalb der Verwaltung (alte Zöpfe sind abzuschneiden).</p>
  • <p>Der von der SVP-Fraktion gestellte Antrag deckt sich weitgehend mit den im Rahmen der SVP-Publikation "Schluss mit der staatlichen Defizitwirtschaft!" vom 13. September 2001 an den Bundesrat herangetragenen Forderungen. In der vorgenannten Publikation wurden weitere Massnahmen wie Schliessungen bzw. Privatisierungen von Bundesämtern vorgeschlagen, welche ebenfalls Auswirkungen auf die Personalausgaben gehabt hätten, jedoch im vorliegenden Antrag nicht enthalten sind. Im Weiteren beruhten die Berechnungen in der SVP-Publikation auf der Staatsrechnung 2000. Da in der Motion keine näheren Angaben vorliegen, basieren wir im Folgenden auf den Zahlen des Voranschlages 2001 (die Ausgaben im laufenden Jahr basieren auf den von den eidgenössischen Räte bewilligten Krediten).</p><p>Die Begründungen der Motionärin veranlassen den Bundesrat zu folgenden einleitenden Bemerkungen.</p><p>- Seit Jahren sorgt der Bundesrat mit seiner restriktiven Ressourcenpolitik (Verzichtsplanung) dafür, dass neue, sehr oft von den eidgenössischen Räten beschlossene Aufgaben nach Möglichkeit ohne zusätzliche Mittel übernommen werden können.</p><p>Zudem wurden auch Abtretungen aus der Bundesratsreserve, welche in den letzten Jahren lediglich mit Einsparungen aus der Regierungs- und Verwaltungsreform haushaltsneutral alimentiert wurde, sehr zurückhaltend gewährt.</p><p>- Bereits im heutigen Lohnsystem stehen zur Bemessung der Entlöhnung nicht die Person und deren Ausbildungsabschlüsse im Zentrum, sondern das Anforderungsprofil der Stelle (Funktionsbewertung). Der Stellenbeschrieb und somit die zu erfüllenden Aufgaben sind massgebend für die Einreihung. Wie bisher wird jedoch auch in Zukunft eine Stelle an eine Lohnklasse geknüpft sein.</p><p>Indessen orientiert sich die individuelle Entlöhnung mit Inkrafttreten des neuen Bundespersonalgesetzes an der Leistung des/der Stelleninhabers/Stelleninhaberin. Zudem werden im Zusammenhang mit dem neuen Lohnsystem weitere Instrumente zur Flexibilisierung des Lohnsystems wie Einsatzprämien und Arbeitsmarktzulagen geschaffen. Insbesondere durch die Schaffung von Arbeitsmarktzulagen kann künftig auf generelle Lohnerhöhungen zur arbeitsmarktorientierten Lohnkorrektur verzichtet werden. Im Weiteren würde eine Kürzung der bestehenden Lohnmasse die Einführung des neuen Lohnsystems gefährden. Da für die Leistungsprämierung keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen, müssen diese aus der bestehenden Lohnmasse geleistet werden.</p><p>- Lohnvergleiche mit der Privatwirtschaft sowie Kantons- und Stadtverwaltungen werden bereits heute periodisch zur Planung von Lohnmassnahmen beim Bundespersonal durchgeführt. Sie werden auch in Zukunft ein wichtiges Planungsinstrument bleiben. Die letzten Vergleiche haben ergeben, dass der Bund in den unteren und mittleren Lohnklassen (bis 110 000 Franken) tendenziell eher überdurchschnittliche Löhne und bei den höheren Klassen eher geringere Löhne zahlt als die Privatwirtschaft. Der durch das Bundesamt für Statistik auf der Basis der Lohnstrukturerhebung durchgeführte vertiefte Lohnvergleich dürfte in absehbarer Zeit Klarheit über die Richtigkeit dieser Erkenntnis schaffen. Der neue Lohnvergleich geht auf das Postulat 99.3575 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates zurück.</p><p>Zudem werden dem Bund ab 2004 weitere Instrumente zur Verfügung stehen, welche gezielte Lohnvergleiche nach einzelnen Personalkategorien erlauben. Dadurch sollten künftig Lohnmassnahmen abgestuft nach Personalkategorien möglich werden.</p><p>- Der von der Motionärin gewählte Ansatz, einen Lohnabbau zum heutigen Zeitpunkt mit einer allfälligen zukünftigen Rezession zu begründen, ist aus ökonomischer Sicht nicht zu verantworten, weil er mit Sicherheit ein falsches Signal geben würde.</p><p>Infolge der verschiedenen negativen Vorkommnisse in der Wirtschaft (Swissair) und in der Politik (Anschläge in New York) gehen die neusten Konjunkturprognosen zwar von einer kurzfristigen Abkühlung, jedoch in keinem Fall von einer Rezession aus. Mittel- bis langfristig wird sogar wieder vom ursprünglichen Wachstum ausgegangen. Es ist daher kaum angezeigt, mit Blick auf die kommenden Jahre von einer Rezession zu sprechen.</p><p>Zu den konkreten Forderungen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.</p><p>Einsparung durch Aufgabenverzicht bzw. Stellenabbau</p><p>Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass substanzielle Einsparungen primär durch eine nachhaltige Aufgabenreform und nicht durch einen Stellenabbau zu erzielen sind.</p><p>Die von der Motionärin verlangte Einsparung ergäbe eine Kürzung der Personalausgaben im Umfang von rund 360 Millionen Franken. Würde diese Kürzung wie vorgeschlagen über den Verzicht auf Wiederbesetzung vakanter Stellen erreicht, hätte dies zur Folge, dass bis Ende der Legislatur rund 3100 Stellen gestrichen würden. Dieser Stellenabbau, welcher innerhalb zweier Jahre zu erfolgen hat, entspricht bundesweit einer Kürzung im Umfang von 10 Prozent der bestehenden Stellen.</p><p>Ein Abbau in diesem Umfang könnte nicht ohne massiven Leistungsabbau aufgefangen werden. Insbesondere beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal), bei welchen zusätzliche Sparmassnahmen gefordert wurden, hätte der Abbau einschneidende Auswirkungen auf die Leistungserbringung. Die Folge wäre eine Verzichtsplanung bei den Aufgaben, welcher das Parlament zustimmen müsste, da sich die Aufgaben auf Gesetzesaufträge stützen.</p><p>Beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) würde die beantragte Kürzung von 15 Prozent die Umsetzung der "Armee XXI" massiv gefährden. Hier gilt es zu beachten, dass bei Umstrukturierungen und Reformprozessen in der Phase der Umsetzung jeweils ein vorübergehender Mehraufwand anfällt; dies ist beim Bund nicht anders als in der Privatwirtschaft. Diesen Punkt gilt es auch bei der geforderten Kürzung beim BLW zu beachten.</p><p>Aufgrund der heutigen Vorgaben und des Planungsstandes muss das VBS XXI die Betriebskosten senken und mit weniger Personal auskommen. Der Abbau dürfte als flexible Planungsgrundlage beim Betriebs- und Verwaltungspersonal rund 2000 Stellen oder etwa 15 Prozent betragen und bis 2010 sozialverträglich erfolgen. Sozialverträglich abgefederte Lösungen können einerseits nur durch die vernünftige Staffelung auf der Zeitachse umgesetzt werden, und andererseits ist bei jedem Stellenabbau in grösserem Ausmass auch mit Sozialplankosten zu rechnen, welche oftmals die erzielten Einsparungen über Jahre hinaus kompensieren.</p><p>Einsparung durch tiefere Einreihung und Stellenabbau</p><p>Bei einer Realisierung der generellen Einsparung von 5 Prozent der Personalausgaben durch tiefere Bewertung der wieder ausgeschriebenen Stellen (Anpassung von Anforderungsprofilen) oder eine umfassende Funktionsbewertung ergäbe sich folgendes Bild:</p><p>Die Realisierung der geforderten Einsparung über eine umfassende Funktionsbewertung wäre innerhalb der laufenden Legislatur nicht zu bewerkstelligen. Aufgrund von Erfahrungswerten der Bundesverwaltung als auch von Unternehmungen vergleichbarer Grösse und Komplexität der Privatwirtschaft muss für Neubewertungen mit einer Vorlaufzeit von drei bis vier Jahren gerechnet werden. Daraus ergibt sich, dass die Arbeiten für eine Anfang der nächsten Legislatur wirksame Neueinreihung bereits Anfang 2000 hätten begonnen werden müssen. Zudem ist bei einer generellen Funktionsbewertung auch mit Höhereinreihungen zu rechnen, welche die Einsparungen zumindest teilweise kompensieren könnten.</p><p>Als Alternative zu einer umfassenden Einreihungsüberprüfung käme die Kompensation der Einsparung über natürliche Fluktuationen mit entsprechender Neubewertung der auszuschreibenden Stellen in Frage. Jährlich entstehen beim Bund rund 2500 Vakanzen. Der Median bei den Lohnklassen verläuft durch die Lohnklasse 18. Die Differenz zwischen der 18. und 17. Lohnklasse beträgt rund 4000 Franken im Jahr. Bei einer Einsparung von einer Lohnklasse bei sämtlichen Vakanzen ergäbe dies eine Summe von 10 Millionen/Jahr bzw. 20 Millionen Franken bis Ende der Legislatur. Damit die gesamte Einsparung von 218 Millionen Franken (entspricht der geforderten Kürzung der Personalausgaben im Umfang von 5 Prozent) realisiert werden könnte, müssten sämtliche Vakanzen 11 Lohnklassen tiefer eingereiht werden. Die übrigen 144 Millionen Franken der Sparvorgabe, welche sich aus den Forderungen der Motionärin beim VBS, BLW und Buwal ergeben, wären über Stellenabbau im Umfang von 1200 Stellen einzusparen. </p><p>Die aufgezeigten Konsequenzen der Motion veranschaulichen, dass deren Annahme für den Arbeitgeber Bund sowohl am Arbeitsmarkt als auch bezüglich der Aufgabenerfüllung derart gravierende, nicht verantwortbare Folgen hätte, dass sie vom Bundesrat als unrealistisch eingestuft wird, so dass sie auch als Postulat nicht entgegengenommen werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Personalausgaben bis Anfang der nächsten Legislatur in der ganzen Bundesverwaltung um 5 Prozent, beim Bundesamt für Landwirtschaft um 10 Prozent, beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft um 10 Prozent und beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) um 15 Prozent zu senken.</p>
  • Reduktion der Personalausgaben
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit dem neuen Bundespersonalgesetz bekommt die individuelle Einstufung und die höhere Autonomie der Departemente und Ämter eine stärkere Betonung. Die Koordinationsaufgaben und ein geeignetes Controlling werden den Bund als Arbeitgeber verstärkt fordern. Das Parlament hat die Oberaufsicht in der Personalpolitik des Bundes auszuüben, indem es beim Voranschlag, der Abnahme der Staatsrechnung und des Geschäftsberichtes des Bundesrates entsprechend interveniert. Die Lohnausgaben machen einen wesentlichen Teil (rund 8 Prozent) der Gesamtausgaben des Bundes aus. Mit dem neuen Bundespersonalgesetz ist bei der individuellen Einstufung auf eine Leistungskomponente und vor allem auch auf Lohnautomatismen zu verzichten.</p><p>Verlässliche Lohnvergleiche zwischen der allgemeinen Bundesverwaltung und der Privatwirtschaft sind weiterhin anzustreben. Bei einer allfälligen Rezession der nächsten Jahre gewinnt der Lohnvergleich noch verstärkt an Bedeutung. Die Einsparungen bei den Personalausgaben von 5 Prozent können einerseits durch nicht vollständige Neubesetzung der Bundesstellen und andererseits durch eine teilweise Anpassung von Anforderungsprofilen für ausgeschriebene Bundesstellen erreicht werden. Die verlangten Qualifikationen sind den tatsächlichen Anforderungen der Stelle anzupassen. Es gilt vermehrt den konkreten Befähigungen und den Leistungen im Beruf Rechnung zu tragen und weniger die Ausbildungsabschlüsse und -titel einseitig in den Vordergrund zu stellen. Beim Bundesamt für Landwirtschaft und beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft war der Arbeitsaufwand vor allem im Zusammenhang mit der erfolgten grossen Umstellung für die "AP 2002" gross. Mit der heutigen aufgegleisten Agrarpolitik ist bis ins Jahr 2007 mit geringeren Umstellungen zu rechnen, deshalb sind auch die personellen Ressourcen zu reduzieren. Im VBS besteht im Zusammenhang mit der Armeereform XXI ein grosser Bedarf an Reorganisation auch innerhalb der Verwaltung (alte Zöpfe sind abzuschneiden).</p>
    • <p>Der von der SVP-Fraktion gestellte Antrag deckt sich weitgehend mit den im Rahmen der SVP-Publikation "Schluss mit der staatlichen Defizitwirtschaft!" vom 13. September 2001 an den Bundesrat herangetragenen Forderungen. In der vorgenannten Publikation wurden weitere Massnahmen wie Schliessungen bzw. Privatisierungen von Bundesämtern vorgeschlagen, welche ebenfalls Auswirkungen auf die Personalausgaben gehabt hätten, jedoch im vorliegenden Antrag nicht enthalten sind. Im Weiteren beruhten die Berechnungen in der SVP-Publikation auf der Staatsrechnung 2000. Da in der Motion keine näheren Angaben vorliegen, basieren wir im Folgenden auf den Zahlen des Voranschlages 2001 (die Ausgaben im laufenden Jahr basieren auf den von den eidgenössischen Räte bewilligten Krediten).</p><p>Die Begründungen der Motionärin veranlassen den Bundesrat zu folgenden einleitenden Bemerkungen.</p><p>- Seit Jahren sorgt der Bundesrat mit seiner restriktiven Ressourcenpolitik (Verzichtsplanung) dafür, dass neue, sehr oft von den eidgenössischen Räten beschlossene Aufgaben nach Möglichkeit ohne zusätzliche Mittel übernommen werden können.</p><p>Zudem wurden auch Abtretungen aus der Bundesratsreserve, welche in den letzten Jahren lediglich mit Einsparungen aus der Regierungs- und Verwaltungsreform haushaltsneutral alimentiert wurde, sehr zurückhaltend gewährt.</p><p>- Bereits im heutigen Lohnsystem stehen zur Bemessung der Entlöhnung nicht die Person und deren Ausbildungsabschlüsse im Zentrum, sondern das Anforderungsprofil der Stelle (Funktionsbewertung). Der Stellenbeschrieb und somit die zu erfüllenden Aufgaben sind massgebend für die Einreihung. Wie bisher wird jedoch auch in Zukunft eine Stelle an eine Lohnklasse geknüpft sein.</p><p>Indessen orientiert sich die individuelle Entlöhnung mit Inkrafttreten des neuen Bundespersonalgesetzes an der Leistung des/der Stelleninhabers/Stelleninhaberin. Zudem werden im Zusammenhang mit dem neuen Lohnsystem weitere Instrumente zur Flexibilisierung des Lohnsystems wie Einsatzprämien und Arbeitsmarktzulagen geschaffen. Insbesondere durch die Schaffung von Arbeitsmarktzulagen kann künftig auf generelle Lohnerhöhungen zur arbeitsmarktorientierten Lohnkorrektur verzichtet werden. Im Weiteren würde eine Kürzung der bestehenden Lohnmasse die Einführung des neuen Lohnsystems gefährden. Da für die Leistungsprämierung keine zusätzlichen Mittel zur Verfügung stehen, müssen diese aus der bestehenden Lohnmasse geleistet werden.</p><p>- Lohnvergleiche mit der Privatwirtschaft sowie Kantons- und Stadtverwaltungen werden bereits heute periodisch zur Planung von Lohnmassnahmen beim Bundespersonal durchgeführt. Sie werden auch in Zukunft ein wichtiges Planungsinstrument bleiben. Die letzten Vergleiche haben ergeben, dass der Bund in den unteren und mittleren Lohnklassen (bis 110 000 Franken) tendenziell eher überdurchschnittliche Löhne und bei den höheren Klassen eher geringere Löhne zahlt als die Privatwirtschaft. Der durch das Bundesamt für Statistik auf der Basis der Lohnstrukturerhebung durchgeführte vertiefte Lohnvergleich dürfte in absehbarer Zeit Klarheit über die Richtigkeit dieser Erkenntnis schaffen. Der neue Lohnvergleich geht auf das Postulat 99.3575 der Staatspolitischen Kommission des Ständerates zurück.</p><p>Zudem werden dem Bund ab 2004 weitere Instrumente zur Verfügung stehen, welche gezielte Lohnvergleiche nach einzelnen Personalkategorien erlauben. Dadurch sollten künftig Lohnmassnahmen abgestuft nach Personalkategorien möglich werden.</p><p>- Der von der Motionärin gewählte Ansatz, einen Lohnabbau zum heutigen Zeitpunkt mit einer allfälligen zukünftigen Rezession zu begründen, ist aus ökonomischer Sicht nicht zu verantworten, weil er mit Sicherheit ein falsches Signal geben würde.</p><p>Infolge der verschiedenen negativen Vorkommnisse in der Wirtschaft (Swissair) und in der Politik (Anschläge in New York) gehen die neusten Konjunkturprognosen zwar von einer kurzfristigen Abkühlung, jedoch in keinem Fall von einer Rezession aus. Mittel- bis langfristig wird sogar wieder vom ursprünglichen Wachstum ausgegangen. Es ist daher kaum angezeigt, mit Blick auf die kommenden Jahre von einer Rezession zu sprechen.</p><p>Zu den konkreten Forderungen nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung.</p><p>Einsparung durch Aufgabenverzicht bzw. Stellenabbau</p><p>Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass substanzielle Einsparungen primär durch eine nachhaltige Aufgabenreform und nicht durch einen Stellenabbau zu erzielen sind.</p><p>Die von der Motionärin verlangte Einsparung ergäbe eine Kürzung der Personalausgaben im Umfang von rund 360 Millionen Franken. Würde diese Kürzung wie vorgeschlagen über den Verzicht auf Wiederbesetzung vakanter Stellen erreicht, hätte dies zur Folge, dass bis Ende der Legislatur rund 3100 Stellen gestrichen würden. Dieser Stellenabbau, welcher innerhalb zweier Jahre zu erfolgen hat, entspricht bundesweit einer Kürzung im Umfang von 10 Prozent der bestehenden Stellen.</p><p>Ein Abbau in diesem Umfang könnte nicht ohne massiven Leistungsabbau aufgefangen werden. Insbesondere beim Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft (Buwal), bei welchen zusätzliche Sparmassnahmen gefordert wurden, hätte der Abbau einschneidende Auswirkungen auf die Leistungserbringung. Die Folge wäre eine Verzichtsplanung bei den Aufgaben, welcher das Parlament zustimmen müsste, da sich die Aufgaben auf Gesetzesaufträge stützen.</p><p>Beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) würde die beantragte Kürzung von 15 Prozent die Umsetzung der "Armee XXI" massiv gefährden. Hier gilt es zu beachten, dass bei Umstrukturierungen und Reformprozessen in der Phase der Umsetzung jeweils ein vorübergehender Mehraufwand anfällt; dies ist beim Bund nicht anders als in der Privatwirtschaft. Diesen Punkt gilt es auch bei der geforderten Kürzung beim BLW zu beachten.</p><p>Aufgrund der heutigen Vorgaben und des Planungsstandes muss das VBS XXI die Betriebskosten senken und mit weniger Personal auskommen. Der Abbau dürfte als flexible Planungsgrundlage beim Betriebs- und Verwaltungspersonal rund 2000 Stellen oder etwa 15 Prozent betragen und bis 2010 sozialverträglich erfolgen. Sozialverträglich abgefederte Lösungen können einerseits nur durch die vernünftige Staffelung auf der Zeitachse umgesetzt werden, und andererseits ist bei jedem Stellenabbau in grösserem Ausmass auch mit Sozialplankosten zu rechnen, welche oftmals die erzielten Einsparungen über Jahre hinaus kompensieren.</p><p>Einsparung durch tiefere Einreihung und Stellenabbau</p><p>Bei einer Realisierung der generellen Einsparung von 5 Prozent der Personalausgaben durch tiefere Bewertung der wieder ausgeschriebenen Stellen (Anpassung von Anforderungsprofilen) oder eine umfassende Funktionsbewertung ergäbe sich folgendes Bild:</p><p>Die Realisierung der geforderten Einsparung über eine umfassende Funktionsbewertung wäre innerhalb der laufenden Legislatur nicht zu bewerkstelligen. Aufgrund von Erfahrungswerten der Bundesverwaltung als auch von Unternehmungen vergleichbarer Grösse und Komplexität der Privatwirtschaft muss für Neubewertungen mit einer Vorlaufzeit von drei bis vier Jahren gerechnet werden. Daraus ergibt sich, dass die Arbeiten für eine Anfang der nächsten Legislatur wirksame Neueinreihung bereits Anfang 2000 hätten begonnen werden müssen. Zudem ist bei einer generellen Funktionsbewertung auch mit Höhereinreihungen zu rechnen, welche die Einsparungen zumindest teilweise kompensieren könnten.</p><p>Als Alternative zu einer umfassenden Einreihungsüberprüfung käme die Kompensation der Einsparung über natürliche Fluktuationen mit entsprechender Neubewertung der auszuschreibenden Stellen in Frage. Jährlich entstehen beim Bund rund 2500 Vakanzen. Der Median bei den Lohnklassen verläuft durch die Lohnklasse 18. Die Differenz zwischen der 18. und 17. Lohnklasse beträgt rund 4000 Franken im Jahr. Bei einer Einsparung von einer Lohnklasse bei sämtlichen Vakanzen ergäbe dies eine Summe von 10 Millionen/Jahr bzw. 20 Millionen Franken bis Ende der Legislatur. Damit die gesamte Einsparung von 218 Millionen Franken (entspricht der geforderten Kürzung der Personalausgaben im Umfang von 5 Prozent) realisiert werden könnte, müssten sämtliche Vakanzen 11 Lohnklassen tiefer eingereiht werden. Die übrigen 144 Millionen Franken der Sparvorgabe, welche sich aus den Forderungen der Motionärin beim VBS, BLW und Buwal ergeben, wären über Stellenabbau im Umfang von 1200 Stellen einzusparen. </p><p>Die aufgezeigten Konsequenzen der Motion veranschaulichen, dass deren Annahme für den Arbeitgeber Bund sowohl am Arbeitsmarkt als auch bezüglich der Aufgabenerfüllung derart gravierende, nicht verantwortbare Folgen hätte, dass sie vom Bundesrat als unrealistisch eingestuft wird, so dass sie auch als Postulat nicht entgegengenommen werden kann.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Personalausgaben bis Anfang der nächsten Legislatur in der ganzen Bundesverwaltung um 5 Prozent, beim Bundesamt für Landwirtschaft um 10 Prozent, beim Bundesamt für Umwelt, Wald und Landschaft um 10 Prozent und beim Eidgenössischen Departement für Verteidigung Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) um 15 Prozent zu senken.</p>
    • Reduktion der Personalausgaben

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