Neuregelung der Immobilienbewirtschaftung des Bundes

ShortId
01.3540
Id
20013540
Updated
14.11.2025 08:25
Language
de
Title
Neuregelung der Immobilienbewirtschaftung des Bundes
AdditionalIndexing
04;Management;Immobilieneigentum;Bundesbauten
1
  • L04K05070109, Immobilieneigentum
  • L06K070503030301, Bundesbauten
  • L04K07030501, Management
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund besitzt Immobilien im Gesamtwert von insgesamt etwa 6 Milliarden Franken. Daher kommt einer sachgerechten, fachkundigen und einheitlichen Führung und Beurteilung aller Bau- und Unterhaltsaufgaben des Bundes eine enorme Bedeutung zu. Mit einer effizienten Gestaltung der Immobilienbewirtschaftung und einer vorausschauenden Erhaltung der Gebäudesubstanz sind wesentliche Einsparungen im Umfang dreistelliger Millionenbeträge möglich. Bei der Immobilienbewirtschaftung können damit Werte erzielt werden, welche den Vergleichen gegenüber anderen grossen Immobilienbesitzern in der Schweiz standhalten können.</p><p>Die Immobilienpolitik soll nach betriebswirtschaftlichen Regeln definiert und geführt werden. Mit der Änderung der Verordnung sollen daher die Bundesämter und Organisationen des Bundes auch verpflichtet werden können, Immobilien und Logistikgüter nach einheitlichen Kriterien zu beziehen. Im Sinne einer hohen Transparenz sollen zudem die Kosten und Leistungen nach marktkonformen Regeln berechnet werden.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes vom 14. Dezember 1998 so zu ändern, dass eine effiziente und transparente Führung und Bewirtschaftung aller Immobilien des Bundes möglich wird und damit wesentliche Einsparungen erzielt werden können.</p>
  • Neuregelung der Immobilienbewirtschaftung des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund besitzt Immobilien im Gesamtwert von insgesamt etwa 6 Milliarden Franken. Daher kommt einer sachgerechten, fachkundigen und einheitlichen Führung und Beurteilung aller Bau- und Unterhaltsaufgaben des Bundes eine enorme Bedeutung zu. Mit einer effizienten Gestaltung der Immobilienbewirtschaftung und einer vorausschauenden Erhaltung der Gebäudesubstanz sind wesentliche Einsparungen im Umfang dreistelliger Millionenbeträge möglich. Bei der Immobilienbewirtschaftung können damit Werte erzielt werden, welche den Vergleichen gegenüber anderen grossen Immobilienbesitzern in der Schweiz standhalten können.</p><p>Die Immobilienpolitik soll nach betriebswirtschaftlichen Regeln definiert und geführt werden. Mit der Änderung der Verordnung sollen daher die Bundesämter und Organisationen des Bundes auch verpflichtet werden können, Immobilien und Logistikgüter nach einheitlichen Kriterien zu beziehen. Im Sinne einer hohen Transparenz sollen zudem die Kosten und Leistungen nach marktkonformen Regeln berechnet werden.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Verordnung über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes vom 14. Dezember 1998 so zu ändern, dass eine effiziente und transparente Führung und Bewirtschaftung aller Immobilien des Bundes möglich wird und damit wesentliche Einsparungen erzielt werden können.</p>
    • Neuregelung der Immobilienbewirtschaftung des Bundes

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