Aufhebung Staatssekretariat und Büro für Weltraumangelegenheiten
- ShortId
-
01.3541
- Id
-
20013541
- Updated
-
10.04.2024 15:01
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung Staatssekretariat und Büro für Weltraumangelegenheiten
- AdditionalIndexing
-
36;Raumfahrt;Nutzung des Weltraums;ESA;Weltraumforschung;Personalabbau beim Bund;Weltraumpolitik
- 1
-
- L04K16020304, Weltraumforschung
- L05K0506020202, Nutzung des Weltraums
- L03K160203, Weltraumpolitik
- L04K16020302, Raumfahrt
- L03K150223, ESA
- L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Von den über 123 Millionen Franken Beiträgen an das Staatssekretariat und das Büro für Weltraumangelegenheiten fliessen 118 Millionen (Rechnung 2000) Beiträge an die Europäische Weltraumorganisation in Paris. Da es sich hauptsächlich um Forschungsbeiträge handelt, wird angeregt, dass die Synergien des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft (BBW) genutzt werden. Im BBW laufen die Forschungsbeiträge an die anderen internationalen Institutionen zusammen. Somit könnte das Staatssekretariat und das Büro für Weltraumangelegenheiten von gewissen Infrastrukturen und international tätigen Bundesangestellten profitieren, was ein gewisses Einsparpotenzial mit sich bringen würde.</p>
- <p>1. Das Staatssekretariat für Wissenschaft und Forschung bildet gemäss Organisationsverordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern vom 28. Juni 2000 einen Teil der Gruppe für Wissenschaft und Forschung und übernimmt zentrale Aufgaben bei der kohärenten Ausgestaltung der Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulpolitik. Der Staatssekretär koordiniert die entsprechenden Tätigkeiten innerhalb des Departementes und zwischen den Departementen und übernimmt Vertretungs- und Beratungsaufgaben. Zudem stellt er die Verbindung zwischen dem Departement und dem ETH-Rat sicher. Eine ganz zentrale Aufgabe ist auch die Pflege der Kontakte zu ausländischen Partnern und die Weiterentwicklung der internationalen Beziehungen namentlich im EU-Rahmen.</p><p>Mit der Schaffung des Staatssekretariates konnte mit Erfolg dazu beigetragen werden, die BFT-Politik in der Schweiz gesamtheitlich anzugehen. Dadurch hat sich der Koordinationsbedarf landesweit und im internationalen Bereich vereinfacht. Eine Aufhebung des Staatssekretariates käme diesbezüglich einem Rückschritt gleich und hätte eine Aufsplitterung der Verantwortlichkeiten sowie einen erhöhten administrativen Aufwand zur Folge. Zudem ergäbe sich auch eine Schwächung der Position der Schweiz gegenüber ihren ausländischen Verhandlungspartnern im BFT-Bereich.</p><p>2. Das Büro für Weltraumangelegenheiten (SSO) wurde 1998 in der Folge der Regierungs- und Verwaltungsreform geschaffen. Seine Integration in das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) wurde erwogen, jedoch aus folgenden Gründen verworfen:</p><p>Hauptaufgabe des SSO ist die Betreuung der schweizerischen Mitgliedschaft in der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Die ESA unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von den internationalen Forschungsorganisationen wie CERN oder ESO, für die das BBW zuständig ist.</p><p>- Die Haupttätigkeit der ESA betrifft Bereiche, die sowohl die Wissenschaft als auch operationelle Anwendungen verbinden (Erdbeobachtung), marktnahe Technologien entwickeln (Telekommunikation und Navigation) oder Raumfahrtinfrastrukturen bereit stellen (Internationale Raumstation und Trägerraketen).</p><p>- Dieses breite Tätigkeitsspektrum beruht auf dem ESA-Gründungsübereinkommen von 1975, in dem die Technologieförderung in allen Mitgliedstaaten, die Entwicklung von Weltraumnutzungsprogrammen, von Trägerraketen und operationellen Systemen als der Weltraumwissenschaft gleichwertige Ziele festgeschrieben sind.</p><p>Die Lösung einer raumfahrtspezifischen Einheit mit direkter Unterstellung unter den Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung kombiniert den Vorteil einer eindeutigen Zuordnung mit jenem einer die Zielpluralität wahrenden Gesamtverantwortung. Das SSO verfügt somit über eine Stellung, die es ihm ermöglicht, die ihm zugewiesene interdepartementale Koordinationsrolle unter gleichberechtigtem Einbezug sämtlicher, von den sektoriellen Aspekten unserer ESA-Beteiligung berührten Bundesämter gezielt und effizient wahrzunehmen.</p><p>Im Bereich der weltraumwissenschaftlichen Programme der ESA besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem BBW. Dadurch, dass das BBW mit einem Berater im ESA-Rat vertreten und der Direktor des BBW Mitglied des unter dem Vorsitz des Staatssekretärs stehenden Lenkungsausschusses für Raumfahrtfragen ist, werden die vorhandenen Synergiepotentiale bereits heute genutzt.</p><p>Das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Weltraumfragen verfügt über keine eigene Personaldotierung.</p><p>3. Aufgrund der dem Bundesrat nach Artikel 178 Absatz 1 der Bundesverfassung sowie nach Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes zustehenden Organisationskompetenz ist es Sache des Bundesrates, für die zweckmässige Organisation der Verwaltung und die zielgerichtete Erfüllung von deren Aufgaben zu sorgen. Der Bundesrat behält sich indessen weitere Reorganisationsschritte in den vorgenannten Bereichen zu einem späteren Zeitpunkt vor.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, das Staatssekretariat und Büro für Weltraumangelegenheiten aufzuheben. Die Aufgaben sind vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft zu übernehmen.</p>
- Aufhebung Staatssekretariat und Büro für Weltraumangelegenheiten
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Von den über 123 Millionen Franken Beiträgen an das Staatssekretariat und das Büro für Weltraumangelegenheiten fliessen 118 Millionen (Rechnung 2000) Beiträge an die Europäische Weltraumorganisation in Paris. Da es sich hauptsächlich um Forschungsbeiträge handelt, wird angeregt, dass die Synergien des Bundesamtes für Bildung und Wissenschaft (BBW) genutzt werden. Im BBW laufen die Forschungsbeiträge an die anderen internationalen Institutionen zusammen. Somit könnte das Staatssekretariat und das Büro für Weltraumangelegenheiten von gewissen Infrastrukturen und international tätigen Bundesangestellten profitieren, was ein gewisses Einsparpotenzial mit sich bringen würde.</p>
- <p>1. Das Staatssekretariat für Wissenschaft und Forschung bildet gemäss Organisationsverordnung des Eidgenössischen Departementes des Innern vom 28. Juni 2000 einen Teil der Gruppe für Wissenschaft und Forschung und übernimmt zentrale Aufgaben bei der kohärenten Ausgestaltung der Wissenschafts-, Forschungs- und Hochschulpolitik. Der Staatssekretär koordiniert die entsprechenden Tätigkeiten innerhalb des Departementes und zwischen den Departementen und übernimmt Vertretungs- und Beratungsaufgaben. Zudem stellt er die Verbindung zwischen dem Departement und dem ETH-Rat sicher. Eine ganz zentrale Aufgabe ist auch die Pflege der Kontakte zu ausländischen Partnern und die Weiterentwicklung der internationalen Beziehungen namentlich im EU-Rahmen.</p><p>Mit der Schaffung des Staatssekretariates konnte mit Erfolg dazu beigetragen werden, die BFT-Politik in der Schweiz gesamtheitlich anzugehen. Dadurch hat sich der Koordinationsbedarf landesweit und im internationalen Bereich vereinfacht. Eine Aufhebung des Staatssekretariates käme diesbezüglich einem Rückschritt gleich und hätte eine Aufsplitterung der Verantwortlichkeiten sowie einen erhöhten administrativen Aufwand zur Folge. Zudem ergäbe sich auch eine Schwächung der Position der Schweiz gegenüber ihren ausländischen Verhandlungspartnern im BFT-Bereich.</p><p>2. Das Büro für Weltraumangelegenheiten (SSO) wurde 1998 in der Folge der Regierungs- und Verwaltungsreform geschaffen. Seine Integration in das Bundesamt für Bildung und Wissenschaft (BBW) wurde erwogen, jedoch aus folgenden Gründen verworfen:</p><p>Hauptaufgabe des SSO ist die Betreuung der schweizerischen Mitgliedschaft in der Europäischen Weltraumorganisation ESA. Die ESA unterscheidet sich in mehrfacher Hinsicht von den internationalen Forschungsorganisationen wie CERN oder ESO, für die das BBW zuständig ist.</p><p>- Die Haupttätigkeit der ESA betrifft Bereiche, die sowohl die Wissenschaft als auch operationelle Anwendungen verbinden (Erdbeobachtung), marktnahe Technologien entwickeln (Telekommunikation und Navigation) oder Raumfahrtinfrastrukturen bereit stellen (Internationale Raumstation und Trägerraketen).</p><p>- Dieses breite Tätigkeitsspektrum beruht auf dem ESA-Gründungsübereinkommen von 1975, in dem die Technologieförderung in allen Mitgliedstaaten, die Entwicklung von Weltraumnutzungsprogrammen, von Trägerraketen und operationellen Systemen als der Weltraumwissenschaft gleichwertige Ziele festgeschrieben sind.</p><p>Die Lösung einer raumfahrtspezifischen Einheit mit direkter Unterstellung unter den Staatssekretär für Wissenschaft und Forschung kombiniert den Vorteil einer eindeutigen Zuordnung mit jenem einer die Zielpluralität wahrenden Gesamtverantwortung. Das SSO verfügt somit über eine Stellung, die es ihm ermöglicht, die ihm zugewiesene interdepartementale Koordinationsrolle unter gleichberechtigtem Einbezug sämtlicher, von den sektoriellen Aspekten unserer ESA-Beteiligung berührten Bundesämter gezielt und effizient wahrzunehmen.</p><p>Im Bereich der weltraumwissenschaftlichen Programme der ESA besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem BBW. Dadurch, dass das BBW mit einem Berater im ESA-Rat vertreten und der Direktor des BBW Mitglied des unter dem Vorsitz des Staatssekretärs stehenden Lenkungsausschusses für Raumfahrtfragen ist, werden die vorhandenen Synergiepotentiale bereits heute genutzt.</p><p>Das Sekretariat der Eidgenössischen Kommission für Weltraumfragen verfügt über keine eigene Personaldotierung.</p><p>3. Aufgrund der dem Bundesrat nach Artikel 178 Absatz 1 der Bundesverfassung sowie nach Artikel 43 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes zustehenden Organisationskompetenz ist es Sache des Bundesrates, für die zweckmässige Organisation der Verwaltung und die zielgerichtete Erfüllung von deren Aufgaben zu sorgen. Der Bundesrat behält sich indessen weitere Reorganisationsschritte in den vorgenannten Bereichen zu einem späteren Zeitpunkt vor.</p> Der Bundesrat beantragt, das Postulat abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, das Staatssekretariat und Büro für Weltraumangelegenheiten aufzuheben. Die Aufgaben sind vom Bundesamt für Bildung und Wissenschaft zu übernehmen.</p>
- Aufhebung Staatssekretariat und Büro für Weltraumangelegenheiten
Back to List