Bundesamt für Flüchtlinge. Kürzung des Budgetrahmens
- ShortId
-
01.3542
- Id
-
20013542
- Updated
-
10.04.2024 08:06
- Language
-
de
- Title
-
Bundesamt für Flüchtlinge. Kürzung des Budgetrahmens
- AdditionalIndexing
-
2811;Sparmassnahme;Asylverfahren;Personalabbau beim Bund;Bundesamt für Flüchtlinge
- 1
-
- L05K0804040102, Bundesamt für Flüchtlinge
- L04K11080108, Sparmassnahme
- L05K0108010201, Asylverfahren
- L07K08060103010401, Personalabbau beim Bund
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die SVP hat in Form von diversen Vorstössen bereits zum Ausdruck gebracht, dass die Kosten im Flüchtlingsbereich einzudämmen sind. Zwar sieht das noch nicht verabschiedete Budget 2002 und der Finanzplan 2003-2005 eine weitere Senkung der Kosten vor, durch die tiefen Zahlen der Asylgesuche sind jedoch auch bei Personal und Infrastruktur entsprechende Abstriche zu machen. Insbesondere gilt es, die Fristen der Bearbeitung von Asylgesuchen und allfälligen Rekursen zu verkürzen.</p>
- <p>Entwicklung der Ausgaben beim Bundesamt für Flüchtlinge (BFF)</p><p>Parallel zur Destabilisierung der Situation auf dem Balkan Ende der Neunzigerjahre sind die Nettokosten des BFF massiv gestiegen und haben die Milliardengrenze überschritten. Die 1999 erreichte Rekordausgabensumme von 1438 Millionen Franken konnte in der Folge reduziert werden. So hat das BFF im Jahr 2000 1261 Millionen Franken ausgegeben, und es wird davon ausgegangen, dass die Nettokosten im laufenden Jahr weniger als eine Milliarde Franken betragen und sich mittelfristig bei rund 900 Millionen Franken stabilisieren werden.</p><p>Nettoausgaben des BFF in Millionen Franken (Rechnungen 1997-2000, Schätzung 2001, Budget 2002, Finanzplan 2003-2005):</p><p>1997: 993; 1998: 1046; 1999: 1438; 2000: 1261; 2001: 929; 2002: 919; 2003: 916; 2004: 910; 2005: 896.</p><p>Diese erhebliche Reduktion der Nettoausgaben (12 Prozent im Jahre 2000, 28 Prozent im Jahre 2001) wurde aufgrund einer Reihe von Massnahmen des BFF möglich, welches seinen Personalbestand im Jahre 2000 um 17 und im Jahre 2001 um 50 Einheiten reduziert hat, sowie in Zusammenarbeit mit den Kantonen und anderen betroffenen öffentlichen und privaten Organisationen, welche ihre Kapazitäten ebenfalls reduziert haben (Schliessung von Erstaufnahmezentren, Reduktion des Betreuungspersonals, Kündigung von Mietverträgen für Unterkünfte). Der Erfolg des Rückkehrprogramms Kosovo, an dem sich mehr als 50 000 Personen beteiligt haben, ist der deutlichste Ausdruck der erzielten Fortschritte in der Bewältigung von Herausforderungen im Asylbereich.</p><p>Auswirkungen einer Annahme der SVP-Motion</p><p>Die Ausgaben des BFF werden massgeblich von folgenden Faktoren bestimmt:</p><p>- Zahl der Einreisen und der erfolgten Ausreisen;</p><p>- Zahl der fürsorgeabhängigen Personen im Asylbereich (Bestand Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge in Bundeszuständigkeit);</p><p>- Betriebsausgaben (Personal, Logistik, Informatik, Beiträge an internationale Organisationen, Öffentlichkeitsarbeit).</p><p>Auf der Basis des vom Bundesrat verabschiedeten Budgets 2002 verteilen sich die Ausgaben wie folgt:</p><p>- Ausgaben in Abhängigkeit der Flüsse bei den Einreisen: 45 Millionen Franken (5 Prozent);</p><p>- Ausgaben in Abhängigkeit der Flüsse bei den Ausreisen: 66 Millionen Franken (7 Prozent);</p><p>- Ausgaben in Abhängigkeit der Bestände der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen: 685 Millionen Franken (71 Prozent);</p><p>- Ausgaben in Abhängigkeit der Bestände der anerkannten Flüchtlinge: 88 Millionen Franken (9 Prozent);</p><p>- Betriebsausgaben: 75 Millionen Franken (8 Prozent);</p><p>- Total der Ausgaben: 959 Millionen Franken.</p><p>Die SVP-Motion verlangt mit ihrer Forderung nach einer Plafonierung der Ausgaben des BFF bei 750 Millionen Franken eine Reduktion der Ausgaben um wenigstens 150 Millionen Franken, gemessen an den budgetierten Nettoausgaben 2002. Unter Beibehaltung der heutigen Ausgabenstruktur würde diese lineare Kürzung die Betriebsausgaben um 12 Millionen Franken reduzieren, die mit den Ein- und Ausreisen verbundenen Kosten um 18 Millionen Franken und die Sozialhilfekosten für Asylsuchende und Flüchtlinge um 120 Millionen Franken. </p><p>Solche Reduktionen würden alle Tätigkeitsbereiche des BFF betreffen:</p><p>- Eine Reduktion der Betriebsausgaben würde eine ganze Reihe von unverzichtbaren Tätigkeiten im Asylbereich infrage stellen: Die für einen optimalen Verfahrensablauf und die Behandlungsdauer ausschlaggebende Beschaffung und Aufbereitung von Informationen wäre gefährdet und würde an Relevanz verlieren; die mit der Unterstützung der Kantone im Vollzugsbereich betraute Abteilung Vollzug, welche namentlich in Zusammenhang mit der Rückkehr nach Kosovo ihre Wirksamkeit bereits unter Beweis gestellt hat, würde in ihrer Aufgabenerfüllung eingeschränkt; die insbesondere im europäischen Umfeld unverzichtbare internationale Zusammenarbeit würde unter einem solchen Entscheid ebenfalls leiden.</p><p>- Einsparungen bei den von den Ein- und Ausreiseflüssen abhängigen Ausgaben hätten negative Auswirkungen, indem sie die Wirksamkeit der Registrierung und Vorprüfung der Asylgesuche beeinträchtigen und damit auch die Behandlungsdauer im BFF negativ beeinflussen würden; sie würden auch die verfügbaren finanziellen Mittel für die Rückkehrhilfe und die begleiteten Rückführungen beschränken.</p><p>- Der Bereich der Sozialhilfe würde von Kürzungen bei den Bundesausgaben am stärksten betroffen. Das BFF richtet den Kantonen finanzielle Unterstützung aus und beteiligt sich damit an den Kosten, welche diesen durch Asylsuchende und Flüchtlinge entstehen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine zusätzliche Kürzung der Pauschalen für Unterstützung, Unterbringung und Betreuung eine wesentliche Mehrbelastung der Kantone zur Folge hätte. Ein solcher Entscheid würde der Aufteilung der finanziellen Verantwortung im Asylgesetz widersprechen und die föderalistische Zusammenarbeit in diesem Bereich stark beeinträchtigen.</p><p>Umgesetzte und geplante Massnahmen</p><p>Das BFF verfügt seit 1994 über ein Modell zur flexiblen Handhabung der personellen Ressourcen. Ein strategischer Leitungsausschuss, in dem auch das Eidgenössische Finanzdepartement vertreten ist, entscheidet über die Rekrutierung von zusätzlichem, befristet angestelltem Personal (zurzeit ein Drittel des gesamten Personalbestandes), welches seine Aufgaben zusammen mit dem ständig angestellten Personal wahrnimmt.</p><p>Die im Rahmen der letzten Asylgesetzrevision (Inkrafttreten am 1. Oktober 1999) vorgenommenen Sparmassnahmen haben zu einer Reduktion der Ausgaben im Umfang von schätzungsweise 100 Millionen Franken im Jahr 2000 geführt. Von diesem Hintergrund ausgehend ist die Expertengruppe des Bundes und der Kantone, welche das Finanzierungssystem im Asylbereich analysierte, zum Schluss gekommen, dass lediglich noch in der Verkürzung der Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden und der Förderung einer grösseren finanziellen Unabhängigkeit von der Sozialhilfe ein Sparpotenzial vorhanden ist.</p><p>Gestützt auf die Erkenntnisse dieser Arbeitsgruppe hat der Bundesrat das BFF beauftragt, eine entsprechende Asylgesetzrevision vorzubereiten. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht weiterhin die Gewährung eines limitierten und selektiven Zugangs zum Arbeitsmarkt sowie die Schaffung von finanziellen Anreizen vor, welche die Kantone zum raschen Vollzug der Wegweisung von ausreisepflichtigen Personen veranlassen sollen.</p><p>Parallel dazu hat das BFF mit der Umsetzung von Massnahmen begonnen, welche sowohl die Zusammenarbeit mit den Kantonen als auch seine eigene Organisation betreffen. So beabsichtigt das BFF, durch eine Reduktion der Aufenthaltsdauer von Asylsuchenden die Effizienz seiner Arbeit zu steigern. Unter den wichtigsten getroffenen Massnahmen gilt es die folgenden zu erwähnen:</p><p>- das Verfahrens- und Vollzugscontrolling;</p><p>- die dezentrale Organisationseinheit "swissREPAT", welche die Kantone bei der schwierigen Aufgabe des Vollzuges von Wegweisungen unterstützt;</p><p>- das Projekt Duo, welches vorsieht, in jeder Empfangsstelle eine Verfahrenssektion zu integrieren. Diese hat in erster Linie die Aufgabe, missbräuchliche und offensichtlich unbegründete Gesuche rasch zu bearbeiten.</p><p>Die Gesamtheit dieser Massnahmen und die in der Asylgesetzrevision vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen werden einen kohärenten und effizienten Umgang mit dem Asylbereich garantieren, ohne aber die Erreichung der im Gesetz vorgeschlagenen Ziele und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu gefährden. Eine drastische Budgetreduktion hätte im Gegensatz dazu keine Auswirkung auf die effektiven Kosten im Asylbereich und würde die Realisierung von Reformen gefährden, welche eine wirkliche Verbesserung der Situation ermöglichen.</p><p>Bilanz</p><p>Alle in den letzten Jahren gemachten Anstrengungen im Asylbereich stellen einen effizienten, kohärenten und transparenten Verfahrensablauf sicher, welcher die schweizerische Gesetzgebung und die internationalen Konventionen respektiert. Die in der Motion vorgeschlagenen, massiven finanziellen Einsparungen würden die professionelle und rasche Überprüfung der Asylgesuche verunmöglichen. Sie würden den vom Bund unterstützten Vollzug der Wegweisungen von ausreisepflichtigen Personen infrage stellen. Sie hätten eine Verschiebung der finanziellen Lasten vom Bund zu den Kantonen zur Folge und würden die föderalistische Zusammenarbeit gefährden. Schliesslich würde die Schweiz durch die Schwächung der Kapazitäten für die Behandlung von Asylgesuchen zu einem besonders attraktiven Ziel in Europa, dies umso mehr, als unser Land das Abkommen von Dublin nicht unterzeichnet hat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Vorschlag vorzulegen, wie beim Bundesamt für Flüchtlinge die Kosten auf unter 750 Millionen Franken zu senken sind.</p>
- Bundesamt für Flüchtlinge. Kürzung des Budgetrahmens
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die SVP hat in Form von diversen Vorstössen bereits zum Ausdruck gebracht, dass die Kosten im Flüchtlingsbereich einzudämmen sind. Zwar sieht das noch nicht verabschiedete Budget 2002 und der Finanzplan 2003-2005 eine weitere Senkung der Kosten vor, durch die tiefen Zahlen der Asylgesuche sind jedoch auch bei Personal und Infrastruktur entsprechende Abstriche zu machen. Insbesondere gilt es, die Fristen der Bearbeitung von Asylgesuchen und allfälligen Rekursen zu verkürzen.</p>
- <p>Entwicklung der Ausgaben beim Bundesamt für Flüchtlinge (BFF)</p><p>Parallel zur Destabilisierung der Situation auf dem Balkan Ende der Neunzigerjahre sind die Nettokosten des BFF massiv gestiegen und haben die Milliardengrenze überschritten. Die 1999 erreichte Rekordausgabensumme von 1438 Millionen Franken konnte in der Folge reduziert werden. So hat das BFF im Jahr 2000 1261 Millionen Franken ausgegeben, und es wird davon ausgegangen, dass die Nettokosten im laufenden Jahr weniger als eine Milliarde Franken betragen und sich mittelfristig bei rund 900 Millionen Franken stabilisieren werden.</p><p>Nettoausgaben des BFF in Millionen Franken (Rechnungen 1997-2000, Schätzung 2001, Budget 2002, Finanzplan 2003-2005):</p><p>1997: 993; 1998: 1046; 1999: 1438; 2000: 1261; 2001: 929; 2002: 919; 2003: 916; 2004: 910; 2005: 896.</p><p>Diese erhebliche Reduktion der Nettoausgaben (12 Prozent im Jahre 2000, 28 Prozent im Jahre 2001) wurde aufgrund einer Reihe von Massnahmen des BFF möglich, welches seinen Personalbestand im Jahre 2000 um 17 und im Jahre 2001 um 50 Einheiten reduziert hat, sowie in Zusammenarbeit mit den Kantonen und anderen betroffenen öffentlichen und privaten Organisationen, welche ihre Kapazitäten ebenfalls reduziert haben (Schliessung von Erstaufnahmezentren, Reduktion des Betreuungspersonals, Kündigung von Mietverträgen für Unterkünfte). Der Erfolg des Rückkehrprogramms Kosovo, an dem sich mehr als 50 000 Personen beteiligt haben, ist der deutlichste Ausdruck der erzielten Fortschritte in der Bewältigung von Herausforderungen im Asylbereich.</p><p>Auswirkungen einer Annahme der SVP-Motion</p><p>Die Ausgaben des BFF werden massgeblich von folgenden Faktoren bestimmt:</p><p>- Zahl der Einreisen und der erfolgten Ausreisen;</p><p>- Zahl der fürsorgeabhängigen Personen im Asylbereich (Bestand Asylsuchende, vorläufig Aufgenommene und anerkannte Flüchtlinge in Bundeszuständigkeit);</p><p>- Betriebsausgaben (Personal, Logistik, Informatik, Beiträge an internationale Organisationen, Öffentlichkeitsarbeit).</p><p>Auf der Basis des vom Bundesrat verabschiedeten Budgets 2002 verteilen sich die Ausgaben wie folgt:</p><p>- Ausgaben in Abhängigkeit der Flüsse bei den Einreisen: 45 Millionen Franken (5 Prozent);</p><p>- Ausgaben in Abhängigkeit der Flüsse bei den Ausreisen: 66 Millionen Franken (7 Prozent);</p><p>- Ausgaben in Abhängigkeit der Bestände der Asylsuchenden und vorläufig Aufgenommenen: 685 Millionen Franken (71 Prozent);</p><p>- Ausgaben in Abhängigkeit der Bestände der anerkannten Flüchtlinge: 88 Millionen Franken (9 Prozent);</p><p>- Betriebsausgaben: 75 Millionen Franken (8 Prozent);</p><p>- Total der Ausgaben: 959 Millionen Franken.</p><p>Die SVP-Motion verlangt mit ihrer Forderung nach einer Plafonierung der Ausgaben des BFF bei 750 Millionen Franken eine Reduktion der Ausgaben um wenigstens 150 Millionen Franken, gemessen an den budgetierten Nettoausgaben 2002. Unter Beibehaltung der heutigen Ausgabenstruktur würde diese lineare Kürzung die Betriebsausgaben um 12 Millionen Franken reduzieren, die mit den Ein- und Ausreisen verbundenen Kosten um 18 Millionen Franken und die Sozialhilfekosten für Asylsuchende und Flüchtlinge um 120 Millionen Franken. </p><p>Solche Reduktionen würden alle Tätigkeitsbereiche des BFF betreffen:</p><p>- Eine Reduktion der Betriebsausgaben würde eine ganze Reihe von unverzichtbaren Tätigkeiten im Asylbereich infrage stellen: Die für einen optimalen Verfahrensablauf und die Behandlungsdauer ausschlaggebende Beschaffung und Aufbereitung von Informationen wäre gefährdet und würde an Relevanz verlieren; die mit der Unterstützung der Kantone im Vollzugsbereich betraute Abteilung Vollzug, welche namentlich in Zusammenhang mit der Rückkehr nach Kosovo ihre Wirksamkeit bereits unter Beweis gestellt hat, würde in ihrer Aufgabenerfüllung eingeschränkt; die insbesondere im europäischen Umfeld unverzichtbare internationale Zusammenarbeit würde unter einem solchen Entscheid ebenfalls leiden.</p><p>- Einsparungen bei den von den Ein- und Ausreiseflüssen abhängigen Ausgaben hätten negative Auswirkungen, indem sie die Wirksamkeit der Registrierung und Vorprüfung der Asylgesuche beeinträchtigen und damit auch die Behandlungsdauer im BFF negativ beeinflussen würden; sie würden auch die verfügbaren finanziellen Mittel für die Rückkehrhilfe und die begleiteten Rückführungen beschränken.</p><p>- Der Bereich der Sozialhilfe würde von Kürzungen bei den Bundesausgaben am stärksten betroffen. Das BFF richtet den Kantonen finanzielle Unterstützung aus und beteiligt sich damit an den Kosten, welche diesen durch Asylsuchende und Flüchtlinge entstehen. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass eine zusätzliche Kürzung der Pauschalen für Unterstützung, Unterbringung und Betreuung eine wesentliche Mehrbelastung der Kantone zur Folge hätte. Ein solcher Entscheid würde der Aufteilung der finanziellen Verantwortung im Asylgesetz widersprechen und die föderalistische Zusammenarbeit in diesem Bereich stark beeinträchtigen.</p><p>Umgesetzte und geplante Massnahmen</p><p>Das BFF verfügt seit 1994 über ein Modell zur flexiblen Handhabung der personellen Ressourcen. Ein strategischer Leitungsausschuss, in dem auch das Eidgenössische Finanzdepartement vertreten ist, entscheidet über die Rekrutierung von zusätzlichem, befristet angestelltem Personal (zurzeit ein Drittel des gesamten Personalbestandes), welches seine Aufgaben zusammen mit dem ständig angestellten Personal wahrnimmt.</p><p>Die im Rahmen der letzten Asylgesetzrevision (Inkrafttreten am 1. Oktober 1999) vorgenommenen Sparmassnahmen haben zu einer Reduktion der Ausgaben im Umfang von schätzungsweise 100 Millionen Franken im Jahr 2000 geführt. Von diesem Hintergrund ausgehend ist die Expertengruppe des Bundes und der Kantone, welche das Finanzierungssystem im Asylbereich analysierte, zum Schluss gekommen, dass lediglich noch in der Verkürzung der Aufenthaltsdauer der Asylsuchenden und der Förderung einer grösseren finanziellen Unabhängigkeit von der Sozialhilfe ein Sparpotenzial vorhanden ist.</p><p>Gestützt auf die Erkenntnisse dieser Arbeitsgruppe hat der Bundesrat das BFF beauftragt, eine entsprechende Asylgesetzrevision vorzubereiten. Der vorliegende Gesetzentwurf sieht weiterhin die Gewährung eines limitierten und selektiven Zugangs zum Arbeitsmarkt sowie die Schaffung von finanziellen Anreizen vor, welche die Kantone zum raschen Vollzug der Wegweisung von ausreisepflichtigen Personen veranlassen sollen.</p><p>Parallel dazu hat das BFF mit der Umsetzung von Massnahmen begonnen, welche sowohl die Zusammenarbeit mit den Kantonen als auch seine eigene Organisation betreffen. So beabsichtigt das BFF, durch eine Reduktion der Aufenthaltsdauer von Asylsuchenden die Effizienz seiner Arbeit zu steigern. Unter den wichtigsten getroffenen Massnahmen gilt es die folgenden zu erwähnen:</p><p>- das Verfahrens- und Vollzugscontrolling;</p><p>- die dezentrale Organisationseinheit "swissREPAT", welche die Kantone bei der schwierigen Aufgabe des Vollzuges von Wegweisungen unterstützt;</p><p>- das Projekt Duo, welches vorsieht, in jeder Empfangsstelle eine Verfahrenssektion zu integrieren. Diese hat in erster Linie die Aufgabe, missbräuchliche und offensichtlich unbegründete Gesuche rasch zu bearbeiten.</p><p>Die Gesamtheit dieser Massnahmen und die in der Asylgesetzrevision vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen werden einen kohärenten und effizienten Umgang mit dem Asylbereich garantieren, ohne aber die Erreichung der im Gesetz vorgeschlagenen Ziele und die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen zu gefährden. Eine drastische Budgetreduktion hätte im Gegensatz dazu keine Auswirkung auf die effektiven Kosten im Asylbereich und würde die Realisierung von Reformen gefährden, welche eine wirkliche Verbesserung der Situation ermöglichen.</p><p>Bilanz</p><p>Alle in den letzten Jahren gemachten Anstrengungen im Asylbereich stellen einen effizienten, kohärenten und transparenten Verfahrensablauf sicher, welcher die schweizerische Gesetzgebung und die internationalen Konventionen respektiert. Die in der Motion vorgeschlagenen, massiven finanziellen Einsparungen würden die professionelle und rasche Überprüfung der Asylgesuche verunmöglichen. Sie würden den vom Bund unterstützten Vollzug der Wegweisungen von ausreisepflichtigen Personen infrage stellen. Sie hätten eine Verschiebung der finanziellen Lasten vom Bund zu den Kantonen zur Folge und würden die föderalistische Zusammenarbeit gefährden. Schliesslich würde die Schweiz durch die Schwächung der Kapazitäten für die Behandlung von Asylgesuchen zu einem besonders attraktiven Ziel in Europa, dies umso mehr, als unser Land das Abkommen von Dublin nicht unterzeichnet hat.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, einen Vorschlag vorzulegen, wie beim Bundesamt für Flüchtlinge die Kosten auf unter 750 Millionen Franken zu senken sind.</p>
- Bundesamt für Flüchtlinge. Kürzung des Budgetrahmens
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