Überflüssige Subventionen. Überprüfung und verstärkter Abbau

ShortId
01.3543
Id
20013543
Updated
10.04.2024 13:47
Language
de
Title
Überflüssige Subventionen. Überprüfung und verstärkter Abbau
AdditionalIndexing
24;Leistungsabbau;Sparmassnahme;Subvention
1
  • L05K1102030202, Subvention
  • L04K11080108, Sparmassnahme
  • L05K0806010104, Leistungsabbau
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der letzte Subventionsbericht hat gezeigt, dass ein Sparpotenzial von etwa 110 Millionen Franken jährlich besteht, was angesichts der 28 Milliarden Franken ausbezahlter Subventionsbeiträge schlicht ungenügend ist. Die Überprüfung der Subventionen hat zum Ziel, zu kontrollieren, ob beschlossene Subventionen zielgerichtet und an die richtige Adresse verteilt werden. Sie müssen gemäss Subventionsgesetz mindestens alle sechs Jahre überprüft werden. Die Motion verlangt, dass zusätzlich zu dieser Art der Überprüfung die Einsparmöglichkeiten der entsprechenden Subventionen aufzuzeigen sind. Wird der Finanzplan 2003-2005 angeschaut, ist eine Senkung der laufenden Ausgaben von herausragender Bedeutung.</p><p>Der Bundesrat hat Varianten aufzuzeigen, wo und wie bei den Subventionen mindestens eine Milliarde Franken eingespart werden kann. Er hat die für ihn politisch tragbarste Variante darzulegen, da er den Überblick über sämtliche Subventionen hat.</p>
  • <p>Der Bundesrat ist gemäss Artikel 5 des Subventionsgesetzes (SR 616.1) verpflichtet, mindestens alle sechs Jahre die Bestimmungen über Finanzhilfen und Abgeltungen zu durchleuchten und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten. Insbesondere muss er überprüfen, ob die Subventionen durch ein Bundesinteresse hinreichend begründet sind, einer sinnvollen Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen entsprechen, ihren Zweck auf wirtschaftliche und wirkungsvolle Art erreichen, einheitlich und gerecht geleistet werden sowie in ihrer Ausgestaltung den finanzpolitischen Erfordernissen Rechnung tragen.</p><p>Die erste vollständige Subventionsüberprüfung wurde in zwei Etappen aufgeteilt: Die erste Prüfrunde wurde 1997, die zweite 1999 abgeschlossen. Die verschiedenen aus dieser ersten Subventionsüberprüfung resultierenden Massnahmen sind noch in Umsetzung begriffen. Die nächste Berichterstattung wird voraussichtlich Mitte der nächsten Legislaturperiode (2003-2007) vorliegen.</p><p>Bei der Analyse der Sparwirkung muss beachtet werden, dass der gesetzliche Auftrag zur Subventionsüberprüfung in erster Linie den Nachweis zum Gegenstand hat, ob die Bestimmungen in Spezialgesetzen und Verordnungen den Grundsätzen des Subventionsgesetzes entsprechen. Die Subventionsüberprüfung hat deshalb nicht den Charakter eines Sparprogramms. Der Bundesrat hat auf diesen Umstand verschiedentlich hingewiesen. Wie weit die staatlichen Leistungen finanzierbar sind, wie die knappen Steuermittel den verschiedenen, in Konkurrenz stehenden Aufgabenbereichen zugeteilt werden sollen, diese Fragen müssen im Rahmen der gesamten Haushaltpolitik angegangen werden.</p><p>Übergeordnetes Instrument zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzpolitik ist aus der Sicht des Bundesrates die Schuldenbremse, welche das Haushaltsziel 2001 ablösen und nach Zustimmung von Volk und Ständen frühestens im Jahr 2003 in Kraft treten soll. Die zulässigen Ausgaben sollen in Zukunft nach den Einnahmen und der Konjunkturlage bemessen werden. Über einen Konjunkturzyklus hinweg ist die Rechnung auszugleichen. Im Fall einer Überschreitung des Ausgabenplafonds sind Bundesrat und Parlament verpflichtet, diese durch Sparmassnahmen in den folgenden Jahren zu kompensieren. Diese Einsparungen werden sich nicht auf den Subventionsbereich beschränken, sondern können sämtliche Bundesausgaben betreffen.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Forderung der SVP-Fraktion, noch vor Beginn der neuen Legislaturperiode auf die nächsten Subventionsberichte abgestützte Vorlagen zur Subventionskürzung vorzulegen, allein aus zeitlichen Gründen nicht erfüllen lässt. Er vertritt weiterhin die Auffassung, dass eine Subventionsüberprüfung und Sparmassnahmen nicht die gleiche Zielsetzung verfolgen und deshalb getrennt voneinander zu behandeln sind. Insbesondere hält er aber fest, dass er Massnahmen zum Subventionsabbau nicht losgelöst von der Umsetzung der Schuldenbremse zu unterbreiten gedenkt. Die Erarbeitung einer allein auf die Reduktion der Subventionen beschränkten Vorlage erachtet er nicht als zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
  • <p>Der Bundesrat hat auf der Grundlage der nächsten Subventionsberichte dem Parlament Vorlagen zu präsentieren, wie die Subventionen auf Anfang der neuen Legislatur um mindestens eine Milliarde Franken (rund 3,5 Prozent aller Subventionen) zu kürzen sind.</p>
  • Überflüssige Subventionen. Überprüfung und verstärkter Abbau
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der letzte Subventionsbericht hat gezeigt, dass ein Sparpotenzial von etwa 110 Millionen Franken jährlich besteht, was angesichts der 28 Milliarden Franken ausbezahlter Subventionsbeiträge schlicht ungenügend ist. Die Überprüfung der Subventionen hat zum Ziel, zu kontrollieren, ob beschlossene Subventionen zielgerichtet und an die richtige Adresse verteilt werden. Sie müssen gemäss Subventionsgesetz mindestens alle sechs Jahre überprüft werden. Die Motion verlangt, dass zusätzlich zu dieser Art der Überprüfung die Einsparmöglichkeiten der entsprechenden Subventionen aufzuzeigen sind. Wird der Finanzplan 2003-2005 angeschaut, ist eine Senkung der laufenden Ausgaben von herausragender Bedeutung.</p><p>Der Bundesrat hat Varianten aufzuzeigen, wo und wie bei den Subventionen mindestens eine Milliarde Franken eingespart werden kann. Er hat die für ihn politisch tragbarste Variante darzulegen, da er den Überblick über sämtliche Subventionen hat.</p>
    • <p>Der Bundesrat ist gemäss Artikel 5 des Subventionsgesetzes (SR 616.1) verpflichtet, mindestens alle sechs Jahre die Bestimmungen über Finanzhilfen und Abgeltungen zu durchleuchten und dem Parlament darüber Bericht zu erstatten. Insbesondere muss er überprüfen, ob die Subventionen durch ein Bundesinteresse hinreichend begründet sind, einer sinnvollen Aufgaben- und Lastenverteilung zwischen Bund und Kantonen entsprechen, ihren Zweck auf wirtschaftliche und wirkungsvolle Art erreichen, einheitlich und gerecht geleistet werden sowie in ihrer Ausgestaltung den finanzpolitischen Erfordernissen Rechnung tragen.</p><p>Die erste vollständige Subventionsüberprüfung wurde in zwei Etappen aufgeteilt: Die erste Prüfrunde wurde 1997, die zweite 1999 abgeschlossen. Die verschiedenen aus dieser ersten Subventionsüberprüfung resultierenden Massnahmen sind noch in Umsetzung begriffen. Die nächste Berichterstattung wird voraussichtlich Mitte der nächsten Legislaturperiode (2003-2007) vorliegen.</p><p>Bei der Analyse der Sparwirkung muss beachtet werden, dass der gesetzliche Auftrag zur Subventionsüberprüfung in erster Linie den Nachweis zum Gegenstand hat, ob die Bestimmungen in Spezialgesetzen und Verordnungen den Grundsätzen des Subventionsgesetzes entsprechen. Die Subventionsüberprüfung hat deshalb nicht den Charakter eines Sparprogramms. Der Bundesrat hat auf diesen Umstand verschiedentlich hingewiesen. Wie weit die staatlichen Leistungen finanzierbar sind, wie die knappen Steuermittel den verschiedenen, in Konkurrenz stehenden Aufgabenbereichen zugeteilt werden sollen, diese Fragen müssen im Rahmen der gesamten Haushaltpolitik angegangen werden.</p><p>Übergeordnetes Instrument zur Sicherstellung einer nachhaltigen Finanzpolitik ist aus der Sicht des Bundesrates die Schuldenbremse, welche das Haushaltsziel 2001 ablösen und nach Zustimmung von Volk und Ständen frühestens im Jahr 2003 in Kraft treten soll. Die zulässigen Ausgaben sollen in Zukunft nach den Einnahmen und der Konjunkturlage bemessen werden. Über einen Konjunkturzyklus hinweg ist die Rechnung auszugleichen. Im Fall einer Überschreitung des Ausgabenplafonds sind Bundesrat und Parlament verpflichtet, diese durch Sparmassnahmen in den folgenden Jahren zu kompensieren. Diese Einsparungen werden sich nicht auf den Subventionsbereich beschränken, sondern können sämtliche Bundesausgaben betreffen.</p><p>Der Bundesrat stellt fest, dass sich die Forderung der SVP-Fraktion, noch vor Beginn der neuen Legislaturperiode auf die nächsten Subventionsberichte abgestützte Vorlagen zur Subventionskürzung vorzulegen, allein aus zeitlichen Gründen nicht erfüllen lässt. Er vertritt weiterhin die Auffassung, dass eine Subventionsüberprüfung und Sparmassnahmen nicht die gleiche Zielsetzung verfolgen und deshalb getrennt voneinander zu behandeln sind. Insbesondere hält er aber fest, dass er Massnahmen zum Subventionsabbau nicht losgelöst von der Umsetzung der Schuldenbremse zu unterbreiten gedenkt. Die Erarbeitung einer allein auf die Reduktion der Subventionen beschränkten Vorlage erachtet er nicht als zielführend.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
    • <p>Der Bundesrat hat auf der Grundlage der nächsten Subventionsberichte dem Parlament Vorlagen zu präsentieren, wie die Subventionen auf Anfang der neuen Legislatur um mindestens eine Milliarde Franken (rund 3,5 Prozent aller Subventionen) zu kürzen sind.</p>
    • Überflüssige Subventionen. Überprüfung und verstärkter Abbau

Back to List