Öffentlichkeitsarbeit des Bundes. Senkung der Ausgaben
- ShortId
-
01.3544
- Id
-
20013544
- Updated
-
10.04.2024 17:53
- Language
-
de
- Title
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Öffentlichkeitsarbeit des Bundes. Senkung der Ausgaben
- AdditionalIndexing
-
04;Sparmassnahme;Public Relations;Informationsverbreitung;Verwaltungstätigkeit
- 1
-
- L04K12010203, Public Relations
- L04K12010202, Informationsverbreitung
- L04K08060101, Verwaltungstätigkeit
- L04K11080108, Sparmassnahme
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Totalkosten der Öffentlichkeitsarbeit 2000 betragen 62,5 Millionen Franken. Die Verwaltung hat die Öffentlichkeitsarbeit in den letzten Jahren enorm verstärkt, insbesondere in Bezug auf die Wahl und Gestaltung der Mittel (Broschüren, Internet, Video usw.). Die Anzahl der Kommunikationsspezialisten in der Verwaltung hat gleichermassen zugenommen und ebenso das Beiziehen von spezialisierten externen Fachleuten für die Erarbeitung von PR-Konzepten, Strategien, für Meinungsforschung usw. Dies hat zu einer enormen Erhöhung der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit geführt. Die in diesem Bericht erwähnten Kosten beinhalten die Kosten von Pflichtpublikationen wie Abstimmungserläuterungen usw. oder Übersetzungen und interne Informationen nicht. Es gilt, den Übereifer von gewissen Bundesstellen im Bereich von Öffentlichkeitsarbeit (Hochglanzbroschüren, Kampagneführung usw.) durch Senkung der Kosten und einem klaren Kostendach Einhalt zu gebieten.</p>
- <p>Behördliche Information und Kommunikation hat in den vergangenen zwanzig Jahren eine völlig neue Bedeutung erhalten. Mussten sich Bürgerinnen und Bürger früher noch mit mehr oder weniger technischen Regierungsverlautbarungen zufrieden geben, bestehen heute berechtigte Ansprüche auf breit gefächerte, bedürfnisgerechte Informationen und Dokumentationen. Im Geiste der in der Bundesverfassung (Art. 16) verankerten Meinungs- und Informationsfreiheit hat die Bundesverwaltung den Anforderungen des heutigen Informationszeitalters zu genügen. Dazu zählen nebst der anspruchsvoller gewordenen Medienarbeit (steigende Anzahl spezialisierter Medien) auch die Direktinformation von Bevölkerung und Zielpublika (Wissenschaft, am Thema besonders interessierte Kreise, Branchen usw.). Dies wiederum bedingt die Abkehr von einer einheitlichen Verlautbarung zu unterschiedlich detailliert aufgearbeiteten Dokumentationen.</p><p>Der Forderung nach aktiver, offener Information haben nicht nur der Bundesrat und die Verwaltung, sondern gleichermassen die eidgenössischen Räte Rechnung getragen: Mit verschiedenen Vorstössen (u. a. Postulat 94.3223, Verbesserung der Kommunikation mit der Bevölkerung, Postulat 97.3386, Transparente Entscheidfindung des Bundesrates, Motion 97.3534, Ausarbeitung eines Kommunikationskonzeptes, Postulat 99.3076, Überprüfung der Information in Krisenlagen) wünschte das Parlament mehrfach Massnahmen zur Verstärkung der behördlichen Information und Kommunikation.</p><p>So wurden in der jüngeren Vergangenheit Rechtsgrundlagen für die behördliche Information geschaffen bzw. erweitert. Nachdem das Verwaltungsorganisationsgesetz 1978 eine "Verpflichtung zu allgemeiner Kommunikation" festgelegt hatte, ging das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz 1997 noch einen Schritt weiter: Es erteilte dem Bundesrat den Auftrag, eine "einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche" Information zu gewährleisten (Art. 10), und zwar nicht nur gegenüber der Öffentlichkeit, sondern ebenso gegenüber dem Parlament und den Kantonen. Kommunikation wurde damit als wesentliche Führungsaufgabe des Bundesrates institutionalisiert. Auch gemäss Bundesverfassung (Art. 180) hat die Regierung "rechtzeitig und umfassend" über ihre Tätigkeiten zu informieren. Ziel der aktiven Kommunikationspolitik ist es, Transparenz zu schaffen, der Bevölkerung das Handeln der Behörden näher zu bringen und Verständnis für getroffene Entscheide zu wecken. Im Lichte einer immer stärkeren Mediatisierung der Politik würde es heute kaum mehr verstanden, wenn der Bundesrat Entscheidungen treffen, diese dann aber nicht oder nur defensiv kommunizieren dürfte.</p><p>Behördliche Information erfordert eine professionelle Aufarbeitung vielfältiger Themen gemäss unterschiedlichen Bedürfnissen. Medienprodukte müssen tagesaktuell und meistens mit Hintergrundmaterial angereichert sein - und zwar nicht nur in drei Amtssprachen, sondern immer öfter auch in Englisch. Dasselbe gilt für die direkte Information (Öffentlichkeitsarbeit), die unterschiedlichen Bedürfnissen zu genügen hat: Unterlagen für ein breites Publikum sollen verständlich redigiert und übersichtlich visualisiert sein, während Dokumentationen für Spezialisten das Niveau eigentlicher Fachpublikationen haben müssen. Dabei sollen Drucksachen und Internetangebote jederzeit verfügbar und möglichst kontinuierlich aktualisiert sein.</p><p>Umfassende, auch technisch auf dem neusten Stand befindliche Behördeninformation ist also zu einer allseits geforderten Dienstleistung geworden. Der leicht zugängliche, bedürfnisgerechte Zugriff auf Verwaltungswissen und auf den Stand der Geschäfte wird sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen, Schulen usw. als selbstverständliche staatliche Dienstleistung betrachtet. Gestiegen ist ebenfalls der Bedarf an behördlichen (Präventions-)Kampagnen zu Themen von allgemeinem Interesse (Gesundheit, Umwelt, Verkehr).</p><p>Die Palette der behördlichen Kommunikation ist also sehr breit. Deshalb sind auch entsprechende Ressourcen erforderlich, da gleichzeitig die Informationswünsche einer breiten Bevölkerung wie auch jene spezifischer Publika zufrieden gestellt werden müssen. Der gesetzliche Auftrag und der Anspruch der unterschiedlichen Kreise sind aber nur zu erfüllen, wenn sich qualifizierte Mitarbeitende um diese Aufgaben kümmern.</p><p>Bis 1999 bestand über die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesverwaltung und die daraus resultierenden Kosten wenig Transparenz. Die Gesamtkosten liessen sich kaum definieren, weil die Ausgaben auf verschiedene Zahlungskredite aufgeteilt waren, so dass die Verwendungszwecke nur ungenügend ermittelt werden konnten. Inzwischen hat die Konferenz der Informationsdienste im Auftrag des Bundesrates hier Abhilfe geschaffen: Im Jahr 2000 entwickelte sie gemeinsam mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung ein Verfahren zur Erhebung der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit. Dieses sorgt nun für erhöhte Transparenz und ermöglicht eine gezielte Steuerung der Ressourcen.</p><p>Gleichzeitig erlaubt dieses Kontrollinstrument eine Konzentration der Mittel auf die wichtigsten Themen und den Verzicht auf allzu aufwendige Publikationen. Die Informationsdienste sind zudem angehalten, einen möglichst hohen Anteil an Eigenleistungen zu erbringen und teure Fremdkosten auf das notwendige Minimum zu beschränken. Damit soll trotz gestiegenen quantitativen und qualitativen Anforderungen ein durchsetzbarer Beitrag zur Eindämmung der Kosten bewirkt werden.</p><p>Damit Kosten eingespart werden können, müssen drei Grundsätze eingehalten werden:</p><p>1. Eigenleistungen müssen Vorrang vor Fremdaufträgen haben. Das bedingt jedoch, dass die entsprechenden Ressourcen und Kompetenzen intern vorhanden sind.</p><p>2. Die Kommunikationsaktivitäten sind nach Schwerpunktgeschäften festzulegen.</p><p>3. Es ist auf eine zweckmässige und kostenbewusste Produktion zu achten.</p><p>Die Informationsdienste der Departemente, der Bundeskanzlei und der Ämter sind gehalten, in ihren Bereichen kontinuierlich dafür zu sorgen, dass diese Grundsätze eingehalten werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Voraussetzungen für einen sparsamen Einsatz der Mittel mit der regelmässigen Erhebung der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit und der konsequenten Umsetzung der genannten Grundsätze bereits geschaffen sind. Angesichts dessen hält der Bundesrat eine lineare Senkung der Kosten um 20 Prozent und die Schaffung eines Kostendachs für kontraproduktiv. Bei einer linearen Reduktion der Kosten bestünde nämlich die Gefahr, dass der gesetzliche Informationsauftrag nicht mehr umfassend erfüllt werden könnte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die Pflichtpublikationen zu den gesetzlichen Erfordernissen zählen. Die resultierenden Leistungseinbussen würden in erster Linie dazu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr vollumfänglich über die Tätigkeiten der Behörden informiert werden könnten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Kosten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit des Bundes (die Pflichtpublikationen sind auszunehmen) um 20 Prozent zu senken.</p>
- Öffentlichkeitsarbeit des Bundes. Senkung der Ausgaben
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Totalkosten der Öffentlichkeitsarbeit 2000 betragen 62,5 Millionen Franken. Die Verwaltung hat die Öffentlichkeitsarbeit in den letzten Jahren enorm verstärkt, insbesondere in Bezug auf die Wahl und Gestaltung der Mittel (Broschüren, Internet, Video usw.). Die Anzahl der Kommunikationsspezialisten in der Verwaltung hat gleichermassen zugenommen und ebenso das Beiziehen von spezialisierten externen Fachleuten für die Erarbeitung von PR-Konzepten, Strategien, für Meinungsforschung usw. Dies hat zu einer enormen Erhöhung der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit geführt. Die in diesem Bericht erwähnten Kosten beinhalten die Kosten von Pflichtpublikationen wie Abstimmungserläuterungen usw. oder Übersetzungen und interne Informationen nicht. Es gilt, den Übereifer von gewissen Bundesstellen im Bereich von Öffentlichkeitsarbeit (Hochglanzbroschüren, Kampagneführung usw.) durch Senkung der Kosten und einem klaren Kostendach Einhalt zu gebieten.</p>
- <p>Behördliche Information und Kommunikation hat in den vergangenen zwanzig Jahren eine völlig neue Bedeutung erhalten. Mussten sich Bürgerinnen und Bürger früher noch mit mehr oder weniger technischen Regierungsverlautbarungen zufrieden geben, bestehen heute berechtigte Ansprüche auf breit gefächerte, bedürfnisgerechte Informationen und Dokumentationen. Im Geiste der in der Bundesverfassung (Art. 16) verankerten Meinungs- und Informationsfreiheit hat die Bundesverwaltung den Anforderungen des heutigen Informationszeitalters zu genügen. Dazu zählen nebst der anspruchsvoller gewordenen Medienarbeit (steigende Anzahl spezialisierter Medien) auch die Direktinformation von Bevölkerung und Zielpublika (Wissenschaft, am Thema besonders interessierte Kreise, Branchen usw.). Dies wiederum bedingt die Abkehr von einer einheitlichen Verlautbarung zu unterschiedlich detailliert aufgearbeiteten Dokumentationen.</p><p>Der Forderung nach aktiver, offener Information haben nicht nur der Bundesrat und die Verwaltung, sondern gleichermassen die eidgenössischen Räte Rechnung getragen: Mit verschiedenen Vorstössen (u. a. Postulat 94.3223, Verbesserung der Kommunikation mit der Bevölkerung, Postulat 97.3386, Transparente Entscheidfindung des Bundesrates, Motion 97.3534, Ausarbeitung eines Kommunikationskonzeptes, Postulat 99.3076, Überprüfung der Information in Krisenlagen) wünschte das Parlament mehrfach Massnahmen zur Verstärkung der behördlichen Information und Kommunikation.</p><p>So wurden in der jüngeren Vergangenheit Rechtsgrundlagen für die behördliche Information geschaffen bzw. erweitert. Nachdem das Verwaltungsorganisationsgesetz 1978 eine "Verpflichtung zu allgemeiner Kommunikation" festgelegt hatte, ging das Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetz 1997 noch einen Schritt weiter: Es erteilte dem Bundesrat den Auftrag, eine "einheitliche, frühzeitige und kontinuierliche" Information zu gewährleisten (Art. 10), und zwar nicht nur gegenüber der Öffentlichkeit, sondern ebenso gegenüber dem Parlament und den Kantonen. Kommunikation wurde damit als wesentliche Führungsaufgabe des Bundesrates institutionalisiert. Auch gemäss Bundesverfassung (Art. 180) hat die Regierung "rechtzeitig und umfassend" über ihre Tätigkeiten zu informieren. Ziel der aktiven Kommunikationspolitik ist es, Transparenz zu schaffen, der Bevölkerung das Handeln der Behörden näher zu bringen und Verständnis für getroffene Entscheide zu wecken. Im Lichte einer immer stärkeren Mediatisierung der Politik würde es heute kaum mehr verstanden, wenn der Bundesrat Entscheidungen treffen, diese dann aber nicht oder nur defensiv kommunizieren dürfte.</p><p>Behördliche Information erfordert eine professionelle Aufarbeitung vielfältiger Themen gemäss unterschiedlichen Bedürfnissen. Medienprodukte müssen tagesaktuell und meistens mit Hintergrundmaterial angereichert sein - und zwar nicht nur in drei Amtssprachen, sondern immer öfter auch in Englisch. Dasselbe gilt für die direkte Information (Öffentlichkeitsarbeit), die unterschiedlichen Bedürfnissen zu genügen hat: Unterlagen für ein breites Publikum sollen verständlich redigiert und übersichtlich visualisiert sein, während Dokumentationen für Spezialisten das Niveau eigentlicher Fachpublikationen haben müssen. Dabei sollen Drucksachen und Internetangebote jederzeit verfügbar und möglichst kontinuierlich aktualisiert sein.</p><p>Umfassende, auch technisch auf dem neusten Stand befindliche Behördeninformation ist also zu einer allseits geforderten Dienstleistung geworden. Der leicht zugängliche, bedürfnisgerechte Zugriff auf Verwaltungswissen und auf den Stand der Geschäfte wird sowohl von Privatpersonen als auch von Firmen, Schulen usw. als selbstverständliche staatliche Dienstleistung betrachtet. Gestiegen ist ebenfalls der Bedarf an behördlichen (Präventions-)Kampagnen zu Themen von allgemeinem Interesse (Gesundheit, Umwelt, Verkehr).</p><p>Die Palette der behördlichen Kommunikation ist also sehr breit. Deshalb sind auch entsprechende Ressourcen erforderlich, da gleichzeitig die Informationswünsche einer breiten Bevölkerung wie auch jene spezifischer Publika zufrieden gestellt werden müssen. Der gesetzliche Auftrag und der Anspruch der unterschiedlichen Kreise sind aber nur zu erfüllen, wenn sich qualifizierte Mitarbeitende um diese Aufgaben kümmern.</p><p>Bis 1999 bestand über die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesverwaltung und die daraus resultierenden Kosten wenig Transparenz. Die Gesamtkosten liessen sich kaum definieren, weil die Ausgaben auf verschiedene Zahlungskredite aufgeteilt waren, so dass die Verwendungszwecke nur ungenügend ermittelt werden konnten. Inzwischen hat die Konferenz der Informationsdienste im Auftrag des Bundesrates hier Abhilfe geschaffen: Im Jahr 2000 entwickelte sie gemeinsam mit der Eidgenössischen Finanzverwaltung ein Verfahren zur Erhebung der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit. Dieses sorgt nun für erhöhte Transparenz und ermöglicht eine gezielte Steuerung der Ressourcen.</p><p>Gleichzeitig erlaubt dieses Kontrollinstrument eine Konzentration der Mittel auf die wichtigsten Themen und den Verzicht auf allzu aufwendige Publikationen. Die Informationsdienste sind zudem angehalten, einen möglichst hohen Anteil an Eigenleistungen zu erbringen und teure Fremdkosten auf das notwendige Minimum zu beschränken. Damit soll trotz gestiegenen quantitativen und qualitativen Anforderungen ein durchsetzbarer Beitrag zur Eindämmung der Kosten bewirkt werden.</p><p>Damit Kosten eingespart werden können, müssen drei Grundsätze eingehalten werden:</p><p>1. Eigenleistungen müssen Vorrang vor Fremdaufträgen haben. Das bedingt jedoch, dass die entsprechenden Ressourcen und Kompetenzen intern vorhanden sind.</p><p>2. Die Kommunikationsaktivitäten sind nach Schwerpunktgeschäften festzulegen.</p><p>3. Es ist auf eine zweckmässige und kostenbewusste Produktion zu achten.</p><p>Die Informationsdienste der Departemente, der Bundeskanzlei und der Ämter sind gehalten, in ihren Bereichen kontinuierlich dafür zu sorgen, dass diese Grundsätze eingehalten werden.</p><p>Der Bundesrat ist der Überzeugung, dass die Voraussetzungen für einen sparsamen Einsatz der Mittel mit der regelmässigen Erhebung der Kosten der Öffentlichkeitsarbeit und der konsequenten Umsetzung der genannten Grundsätze bereits geschaffen sind. Angesichts dessen hält der Bundesrat eine lineare Senkung der Kosten um 20 Prozent und die Schaffung eines Kostendachs für kontraproduktiv. Bei einer linearen Reduktion der Kosten bestünde nämlich die Gefahr, dass der gesetzliche Informationsauftrag nicht mehr umfassend erfüllt werden könnte. Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die Pflichtpublikationen zu den gesetzlichen Erfordernissen zählen. Die resultierenden Leistungseinbussen würden in erster Linie dazu führen, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht mehr vollumfänglich über die Tätigkeiten der Behörden informiert werden könnten.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, die Kosten im Bereich Öffentlichkeitsarbeit des Bundes (die Pflichtpublikationen sind auszunehmen) um 20 Prozent zu senken.</p>
- Öffentlichkeitsarbeit des Bundes. Senkung der Ausgaben
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