Nachrichtendienste und Staatsschutz optimieren

ShortId
01.3545
Id
20013545
Updated
10.04.2024 13:55
Language
de
Title
Nachrichtendienste und Staatsschutz optimieren
AdditionalIndexing
09;Terrorismus;Bericht;öffentliche Ordnung;Nachrichtendienst;Staatsschutz;Telefonüberwachung
1
  • L05K0402031401, Nachrichtendienst
  • L04K04030303, Staatsschutz
  • L03K040303, öffentliche Ordnung
  • L05K0403030304, Telefonüberwachung
  • L04K04030108, Terrorismus
  • L03K020206, Bericht
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nicht erst die schrecklichen Ereignisse vom 11. September 2001 in den USA machen deutlich, dass sich die internationale Staatengemeinschaft auf neue Formen der Bedrohung einzustellen hat. Auch die Schweiz hat den Handlungsbedarf erkannt. Die internationale Zusammenarbeit wurde verstärkt, und es sind länderspezifisch Massnahmen im Bereich der Prävention getroffen worden. Auch das Leitbild zur "Armee XXI" trägt der asymmetrischen Bedrohungslage Rechnung. Unabhängig davon wird aber eine Optimierung der Nachrichtendienste und des Staatsschutzes notwendig sein.</p><p>Experten weisen darauf hin, dass die in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Prävention im internationalen Vergleich unzureichend sind. Es zeigt sich, dass man die in der Prävention aktiven Organe im Nachgang zur Fichenaffaire in ihrer Handlungsfähigkeit zu stark eingeschränkt hat.</p>
  • <p>Ein Ausbau von Staatsschutz und Nachrichtendiensten kann nach Auffassung des Bundesrates nur beschlossen werden, wenn hierzu eine Gefährdungs- und Lageanalyse ausgearbeitet ist. Eine solche Analyse, wie sie in Ziffer 2 der Motion verlangt wird, muss deshalb konkreten Aufträgen zur Legiferierung vorangehen. Erst aufgrund der Ergebnisse der Analyse wird auch transparent, welche zusätzlichen Ressourcen allenfalls anbegehrt werden müssen bzw. welche Priorisierungen vorgenommen werden können. Eine Entgegennahme der Motion mit ihren detaillierten Vorgaben für die Erarbeitung von neuen Bestimmungen wäre nach Auffassung des Bundesrates deshalb übereilt.</p><p>Ziffer 2 der Motion verlangt die Erstattung eines Berichtes. Aus formellen Gründen kann dieser Teil des Vorstosses nicht als Motion, sondern lediglich als Postulat entgegengenommen werden. Artikel 22 des Geschäftsverkehrsgesetzes lautet: "Die Motion beauftragt den Bundesrat, den Entwurf zu einem Bundesgesetz oder Bundesbeschluss vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen." Artikel 22bis des Geschäftsverkehrsgesetzes lautet: "Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen und Bericht zu erstatten ...."</p><p>Inhaltlich deckt sich das Anliegen mit den Bestrebungen des Bundes zu einer umfassenden Berichterstattung über die innere Sicherheit sowie zur nachrichtendienstlichen Koordination. In Anbetracht der komplexen Fragestellung und der derzeit rasanten Lageentwicklung in zahlreichen der angesprochenen Bereiche kann auf den genannten Termin möglicherweise erst ein Zwischenbericht erstattet werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
  • <p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, die Nachrichtendienste und den Staatsschutz auszubauen und eine Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Militärgesetzes bzw. anderer betroffener Erlasse einzuleiten. Namentlich in folgenden Bereichen sind Änderungen vorzuschlagen:</p><p>- Informationsbeschaffung (strategische elektronische Aufklärung, Vorverlagerung Beschaffungsschwelle, Ausbau der Fernmelde- und Postüberwachung, Eindringen in fremde EDV-Systeme usw.);</p><p>- Einsatz verdeckter Ermittler;</p><p>- Informations- und Datenverarbeitung (Aufbewahrung, Weitergabe an Dritte);</p><p>- Ausbau und Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle (beispielsweise analog der Bundesrepublik Deutschland);</p><p>- Schaffung eines Straftatbestandes der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation.</p><p>2. Der Bundesrat wird beauftragt, im Nachgang zu den terroristischen Anschlägen in New York und Washington, eine umfassende Lage- und Gefährdungsanalyse für die Schweiz zu erstellen. Neben der Darstellung und Bewertung des Ist-Zustandes gilt es namentlich im Hinblick auf neue Bedrohungsformen wie Terrorismus, Umweltkriminalität, Cyberkriminalität, Schmuggel, Waffen und Proliferation elektronischer Urheberrechte und die klassische organisierte Kriminalität zu untersuchen, in welchen Bereichen Lücken bestehen. Im Weiteren ist aufzuzeigen, wo aus der Sicht des Bundesrates gesetzgeberischer bzw. instrumenteller Handlungsbedarf besteht. Schliesslich hat der Bundesrat konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen vorzulegen.</p><p>Den eidgenössischen Räten ist spätestens in der Frühjahrssession 2002 Bericht zu erstatten.</p>
  • Nachrichtendienste und Staatsschutz optimieren
State
Erledigt
Related Affairs
  • 20013569
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nicht erst die schrecklichen Ereignisse vom 11. September 2001 in den USA machen deutlich, dass sich die internationale Staatengemeinschaft auf neue Formen der Bedrohung einzustellen hat. Auch die Schweiz hat den Handlungsbedarf erkannt. Die internationale Zusammenarbeit wurde verstärkt, und es sind länderspezifisch Massnahmen im Bereich der Prävention getroffen worden. Auch das Leitbild zur "Armee XXI" trägt der asymmetrischen Bedrohungslage Rechnung. Unabhängig davon wird aber eine Optimierung der Nachrichtendienste und des Staatsschutzes notwendig sein.</p><p>Experten weisen darauf hin, dass die in der Schweiz geltenden gesetzlichen Bestimmungen im Bereich der Prävention im internationalen Vergleich unzureichend sind. Es zeigt sich, dass man die in der Prävention aktiven Organe im Nachgang zur Fichenaffaire in ihrer Handlungsfähigkeit zu stark eingeschränkt hat.</p>
    • <p>Ein Ausbau von Staatsschutz und Nachrichtendiensten kann nach Auffassung des Bundesrates nur beschlossen werden, wenn hierzu eine Gefährdungs- und Lageanalyse ausgearbeitet ist. Eine solche Analyse, wie sie in Ziffer 2 der Motion verlangt wird, muss deshalb konkreten Aufträgen zur Legiferierung vorangehen. Erst aufgrund der Ergebnisse der Analyse wird auch transparent, welche zusätzlichen Ressourcen allenfalls anbegehrt werden müssen bzw. welche Priorisierungen vorgenommen werden können. Eine Entgegennahme der Motion mit ihren detaillierten Vorgaben für die Erarbeitung von neuen Bestimmungen wäre nach Auffassung des Bundesrates deshalb übereilt.</p><p>Ziffer 2 der Motion verlangt die Erstattung eines Berichtes. Aus formellen Gründen kann dieser Teil des Vorstosses nicht als Motion, sondern lediglich als Postulat entgegengenommen werden. Artikel 22 des Geschäftsverkehrsgesetzes lautet: "Die Motion beauftragt den Bundesrat, den Entwurf zu einem Bundesgesetz oder Bundesbeschluss vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen." Artikel 22bis des Geschäftsverkehrsgesetzes lautet: "Das Postulat beauftragt den Bundesrat zu prüfen und Bericht zu erstatten ...."</p><p>Inhaltlich deckt sich das Anliegen mit den Bestrebungen des Bundes zu einer umfassenden Berichterstattung über die innere Sicherheit sowie zur nachrichtendienstlichen Koordination. In Anbetracht der komplexen Fragestellung und der derzeit rasanten Lageentwicklung in zahlreichen der angesprochenen Bereiche kann auf den genannten Termin möglicherweise erst ein Zwischenbericht erstattet werden.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion in ein Postulat umzuwandeln.
    • <p>1. Der Bundesrat wird beauftragt, die Nachrichtendienste und den Staatsschutz auszubauen und eine Teilrevision des Bundesgesetzes über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit und des Militärgesetzes bzw. anderer betroffener Erlasse einzuleiten. Namentlich in folgenden Bereichen sind Änderungen vorzuschlagen:</p><p>- Informationsbeschaffung (strategische elektronische Aufklärung, Vorverlagerung Beschaffungsschwelle, Ausbau der Fernmelde- und Postüberwachung, Eindringen in fremde EDV-Systeme usw.);</p><p>- Einsatz verdeckter Ermittler;</p><p>- Informations- und Datenverarbeitung (Aufbewahrung, Weitergabe an Dritte);</p><p>- Ausbau und Verstärkung der parlamentarischen Kontrolle (beispielsweise analog der Bundesrepublik Deutschland);</p><p>- Schaffung eines Straftatbestandes der Zugehörigkeit zu einer terroristischen Organisation.</p><p>2. Der Bundesrat wird beauftragt, im Nachgang zu den terroristischen Anschlägen in New York und Washington, eine umfassende Lage- und Gefährdungsanalyse für die Schweiz zu erstellen. Neben der Darstellung und Bewertung des Ist-Zustandes gilt es namentlich im Hinblick auf neue Bedrohungsformen wie Terrorismus, Umweltkriminalität, Cyberkriminalität, Schmuggel, Waffen und Proliferation elektronischer Urheberrechte und die klassische organisierte Kriminalität zu untersuchen, in welchen Bereichen Lücken bestehen. Im Weiteren ist aufzuzeigen, wo aus der Sicht des Bundesrates gesetzgeberischer bzw. instrumenteller Handlungsbedarf besteht. Schliesslich hat der Bundesrat konkrete Vorschläge für das weitere Vorgehen vorzulegen.</p><p>Den eidgenössischen Räten ist spätestens in der Frühjahrssession 2002 Bericht zu erstatten.</p>
    • Nachrichtendienste und Staatsschutz optimieren

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