Bäuerliches bzw. handwerkliches Praktikum für Studierende an universitären Hochschulen
- ShortId
-
01.3550
- Id
-
20013550
- Updated
-
14.11.2025 08:53
- Language
-
de
- Title
-
Bäuerliches bzw. handwerkliches Praktikum für Studierende an universitären Hochschulen
- AdditionalIndexing
-
32;landwirtschaftlicher Betrieb;Beziehung Schule-Berufsleben;Universität;ETH;Handwerksbetrieb;Student/in;Berufspraktikum
- 1
-
- L04K13020202, Berufspraktikum
- L05K1302050105, Universität
- L05K1301020101, Student/in
- L04K13010202, Beziehung Schule-Berufsleben
- L05K1302050101, ETH
- L04K14010503, landwirtschaftlicher Betrieb
- L05K0703060106, Handwerksbetrieb
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Kluft zwischen so genannt Intellektuellen und den Handwerkern und Landwirten in unserem Land wird immer grösser. Da immer weniger Hochschulstudierende aus einem landwirtschaftlichen oder handwerklichen Elternhaus kommen, scheint es an der Zeit, durch einen Anreiz Orte der Begegnungen und des gegenseitigen Verstehens zu fördern. Das gemeinsame Arbeiten, vor allem das manuelle Arbeiten kann eine Brücke bilden und auch viel zur sozialen Kompetenz eines eventuellen künftigen Verantwortungsträgers beitragen. Ebenso könnten die Handwerker und Landwirte vom erworbenen Know-how und der Manpower der Studierenden bei angemessener finanzieller Abgeltung profitieren. Ich schlage deshalb vor, dass künftig die universitären Hochschulen für deren Angebot und Anerkennung von dreimonatigen Praktika auf einem landwirtschaftlichen bzw. handwerklichen Betrieb finanziell bevorzugt (unter Beibehaltung der bisherigen Beitragshöhe der Finanzierung des Staates) zu unterstützen sind und damit die Sonderleistung im gesamtschweizerischen Interesse abzugelten ist.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass Praktika von Studierenden oder Schülerinnen und Schülern wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln. Der Bundesrat begrüsst denn auch die Initiativen von privaten Organisationen, Schulen und Lehranstalten, welche Praktika in eigener Verantwortung fördern. </p><p>Der Motionär fordert vom Bund, dass dieser die Höhe seiner Beiträge an die universitären Hochschulen u. a. auch davon abhängig mache, ob diese Praktika in einem landwirtschaftlichen bzw. handwerklichen Betrieb anbieten und anerkennen. Der Bundesrat sieht sich nicht in der Lage, diesem Ansinnen zu entsprechen. Sowohl das Universitätsförderungsgesetz als Rechtsgrundlage für die Beiträge an die kantonalen Universitäten als auch das ETH-Gesetz zählen die Kriterien für die Bemessung der Bundesmittel an die universitären Hochschulen abschliessend auf. Die Kriterien sind bewusst einfach und transparent gehalten. Die Rechtsgrundlage fehlt, um landwirtschaftliche oder handwerkliche Praktika auf dem Wege besonderer Beiträge an die universitären Hochschulen zu fördern.</p><p>Schliesslich ist es das erklärte Bestreben des Bundesrates, auf eine Verkürzung der durchschnittlichen Studiendauern an unseren Hochschulen hinzuwirken. Damit will die Schweiz dem internationalen Trend entsprechen, wie er z. B. in der Erklärung von Bologna über die Vereinheitlichung der Studienabschlüsse zum Ausdruck kommt. Die forcierte Zunahme von landwirtschaftlichen oder handwerklichen Praktika würde diesem Trend entgegenwirken. Der Bundesrat möchte deshalb von finanziellem Druck absehen und die Durchführung von Praktika weiterhin der bewährten Eigeninitiative der Beteiligten überlassen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, die staatliche Finanzierung der universitären Hochschulen so zu verteilen, dass die Leistungen derjenigen Hochschulen (Fakultäten) besonders honoriert werden, die Praktika auf einem landwirtschaftlichen bzw. in einem handwerklichen Betrieb anbieten und anerkennen.</p>
- Bäuerliches bzw. handwerkliches Praktikum für Studierende an universitären Hochschulen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Kluft zwischen so genannt Intellektuellen und den Handwerkern und Landwirten in unserem Land wird immer grösser. Da immer weniger Hochschulstudierende aus einem landwirtschaftlichen oder handwerklichen Elternhaus kommen, scheint es an der Zeit, durch einen Anreiz Orte der Begegnungen und des gegenseitigen Verstehens zu fördern. Das gemeinsame Arbeiten, vor allem das manuelle Arbeiten kann eine Brücke bilden und auch viel zur sozialen Kompetenz eines eventuellen künftigen Verantwortungsträgers beitragen. Ebenso könnten die Handwerker und Landwirte vom erworbenen Know-how und der Manpower der Studierenden bei angemessener finanzieller Abgeltung profitieren. Ich schlage deshalb vor, dass künftig die universitären Hochschulen für deren Angebot und Anerkennung von dreimonatigen Praktika auf einem landwirtschaftlichen bzw. handwerklichen Betrieb finanziell bevorzugt (unter Beibehaltung der bisherigen Beitragshöhe der Finanzierung des Staates) zu unterstützen sind und damit die Sonderleistung im gesamtschweizerischen Interesse abzugelten ist.</p>
- <p>Der Bundesrat teilt die Ansicht des Motionärs, dass Praktika von Studierenden oder Schülerinnen und Schülern wertvolle Kenntnisse und Erfahrungen vermitteln. Der Bundesrat begrüsst denn auch die Initiativen von privaten Organisationen, Schulen und Lehranstalten, welche Praktika in eigener Verantwortung fördern. </p><p>Der Motionär fordert vom Bund, dass dieser die Höhe seiner Beiträge an die universitären Hochschulen u. a. auch davon abhängig mache, ob diese Praktika in einem landwirtschaftlichen bzw. handwerklichen Betrieb anbieten und anerkennen. Der Bundesrat sieht sich nicht in der Lage, diesem Ansinnen zu entsprechen. Sowohl das Universitätsförderungsgesetz als Rechtsgrundlage für die Beiträge an die kantonalen Universitäten als auch das ETH-Gesetz zählen die Kriterien für die Bemessung der Bundesmittel an die universitären Hochschulen abschliessend auf. Die Kriterien sind bewusst einfach und transparent gehalten. Die Rechtsgrundlage fehlt, um landwirtschaftliche oder handwerkliche Praktika auf dem Wege besonderer Beiträge an die universitären Hochschulen zu fördern.</p><p>Schliesslich ist es das erklärte Bestreben des Bundesrates, auf eine Verkürzung der durchschnittlichen Studiendauern an unseren Hochschulen hinzuwirken. Damit will die Schweiz dem internationalen Trend entsprechen, wie er z. B. in der Erklärung von Bologna über die Vereinheitlichung der Studienabschlüsse zum Ausdruck kommt. Die forcierte Zunahme von landwirtschaftlichen oder handwerklichen Praktika würde diesem Trend entgegenwirken. Der Bundesrat möchte deshalb von finanziellem Druck absehen und die Durchführung von Praktika weiterhin der bewährten Eigeninitiative der Beteiligten überlassen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Motion abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird ersucht, die staatliche Finanzierung der universitären Hochschulen so zu verteilen, dass die Leistungen derjenigen Hochschulen (Fakultäten) besonders honoriert werden, die Praktika auf einem landwirtschaftlichen bzw. in einem handwerklichen Betrieb anbieten und anerkennen.</p>
- Bäuerliches bzw. handwerkliches Praktikum für Studierende an universitären Hochschulen
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