Schweizerischer Weinbau und internationale Konkurrenz
- ShortId
-
01.3560
- Id
-
20013560
- Updated
-
10.04.2024 08:59
- Language
-
de
- Title
-
Schweizerischer Weinbau und internationale Konkurrenz
- AdditionalIndexing
-
55;Agrarproduktionspolitik;Weinbau;Importschutz für landwirtschaftliche Produkte;sektorale Beihilfe
- 1
-
- L05K1401010116, Weinbau
- L05K1401040306, Importschutz für landwirtschaftliche Produkte
- L05K0704010109, sektorale Beihilfe
- L04K14010401, Agrarproduktionspolitik
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit der Eingabe der Verpflichtungsliste LIX Schweiz-Liechtenstein bei der Welthandelsorganisation (WTO) hat sich die Schweiz verpflichtet, die maximalen Zollansätze nicht zu überschreiten. Für die Einfuhr von Weinen innerhalb des globalen Zollkontingents von 170 Millionen Litern wurden die sieben Kontingentszollansätze auf dem bei der WTO notifizierten Maximum festgelegt. Von den fünf Ausserkontingentszollansätzen (Akza) liegen zwei unter dem notifizierten Höchstsatz. Es handelt sich dabei um die Akza für Weisswein in Flaschen und für Rotwein offen, die 300 Franken statt 510 Franken bzw. 108 Franken statt 314 Franken pro Hektoliter betragen. Solange die Nachfrage nach Importweinen geringer ist als das Gesamtkontingent, worauf heute alles hindeutet, würde die Ausnützung des Spielraumes durch Anhebung der Ansätze bis zum notifizierten Maximum die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt allerdings nicht beeinflussen. Was die ähnliche Fragestellung nach der Zusammenfassung der Rot- und Weissweinkontingente anbelangt, verweisen wir auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Dupraz (01.3435). </p><p>Die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft zur Schaffung der gemeinsamen Marktordnung für Wein sehen in der Tat Massnahmen vor, die es in der schweizerischen Gesetzgebung über den Weinbau und die Weinwirtschaft bisher nicht gibt. Umgekehrt ist dies auch der Fall. Die Gründe dafür sind die unterschiedliche Gewichtung der Ziele bei der Unterstützung der Landwirtschaft im Allgemeinen und des Weinsektors im Besonderen, die Produktionsbedingungen und andere Rahmenbedingungen. In diesem Sinn unterstützt die Europäische Union das Brennen von Weinen aus strukturellen Überschüssen, während der Bundesrat eine solche Unterstützung nicht als sinnvoll erachtet. Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) schliesst im Übrigen Massnahmen des Bundes bei strukturell bedingten Überschüssen aus. </p><p>Der Bundesrat ermächtigte am 21. September 2001 das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, die Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("AP 2007") zu eröffnen. Im entsprechenden Bericht wird angesichts des härteren Wettbewerbs und im Hinblick auf eine raschere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit schweizerischer Weine die Gewährung einer Finanzhilfe für die Umstellung von Rebflächen ab 2004 vorgeschlagen. In Anwendung von Artikel 58 LwG wird hingegen für die Jahre 2002/03 eine Unterstützung für die Verarbeitung zu Traubensaft ins Auge gefasst, wenn in diesen beiden Jahren die Produktionsbeschränkungen von 2001 weiterhin gelten. Diese beiden Massnahmen, welche die Initiativen der Akteure und Organisationen des Weinsektors lediglich ergänzen sollen, dürften angemessen sein, um den Weinbau und die Weinwirtschaft in der Schweiz bei der Anpassung an die Marktbedürfnisse zu begleiten und die Unterstützung derjenigen in anderen Ländern anzugleichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die schweizerischen Weinbauern haben im Allgemeinen grosse Anstrengungen unternommen, um ihre Betriebe umzustrukturieren, um ihre Weinberge mit anderen Rebsorten zu bepflanzen und um die Erträge zu begrenzen. Trotzdem hat sich ihre wirtschaftliche Lage erheblich verschlechtert, und die Zukunftsaussichten sind sehr düster.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Hat er gegenüber der Welthandelsorganisation seinen Verhandlungsspielraum betreffend die Einfuhrzölle für Wein, vor allem für Weisswein, voll ausgeschöpft?</p><p>- Führen die Subventionen für den Weinbau in den EU-Mitgliedländern (Finanzhilfen für die Rodung von Rebstöcken oder für die Bepflanzung mit anderen Rebsorten, nicht einkommens- oder vermögensgebundene Direktzahlungen, Abbau der Lagervorräte durch Destillierung, Fruchtsaftherstellung) nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten der schweizerischen Produktion? Wäre es nicht notwendig, vergleichbare Massnahmen auch in unserem Land in Erwägung zu ziehen?</p><p>Ein Eingreifen des Staates in diesem Wirtschaftssektor scheint uns insofern gerechtfertigt, als der Wettbewerb zwischen den schweizerischen Weinbauern und vielen ihrer ausländischen Konkurrenten mit äusserst ungleichen Spiessen und in Verletzung der marktwirtschaftlichen Spielregeln ausgetragen wird. Insbesondere sind wir der Auffassung, dass die Einfuhr von Weinen zu lächerlich niedrigen Preisen die Frage nach den sozialen und ökologischen Bedingungen aufwirft, unter denen solche Weine produziert werden.</p>
- Schweizerischer Weinbau und internationale Konkurrenz
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit der Eingabe der Verpflichtungsliste LIX Schweiz-Liechtenstein bei der Welthandelsorganisation (WTO) hat sich die Schweiz verpflichtet, die maximalen Zollansätze nicht zu überschreiten. Für die Einfuhr von Weinen innerhalb des globalen Zollkontingents von 170 Millionen Litern wurden die sieben Kontingentszollansätze auf dem bei der WTO notifizierten Maximum festgelegt. Von den fünf Ausserkontingentszollansätzen (Akza) liegen zwei unter dem notifizierten Höchstsatz. Es handelt sich dabei um die Akza für Weisswein in Flaschen und für Rotwein offen, die 300 Franken statt 510 Franken bzw. 108 Franken statt 314 Franken pro Hektoliter betragen. Solange die Nachfrage nach Importweinen geringer ist als das Gesamtkontingent, worauf heute alles hindeutet, würde die Ausnützung des Spielraumes durch Anhebung der Ansätze bis zum notifizierten Maximum die Wettbewerbsbedingungen auf dem Binnenmarkt allerdings nicht beeinflussen. Was die ähnliche Fragestellung nach der Zusammenfassung der Rot- und Weissweinkontingente anbelangt, verweisen wir auf die Antwort des Bundesrates auf die Interpellation Dupraz (01.3435). </p><p>Die Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft zur Schaffung der gemeinsamen Marktordnung für Wein sehen in der Tat Massnahmen vor, die es in der schweizerischen Gesetzgebung über den Weinbau und die Weinwirtschaft bisher nicht gibt. Umgekehrt ist dies auch der Fall. Die Gründe dafür sind die unterschiedliche Gewichtung der Ziele bei der Unterstützung der Landwirtschaft im Allgemeinen und des Weinsektors im Besonderen, die Produktionsbedingungen und andere Rahmenbedingungen. In diesem Sinn unterstützt die Europäische Union das Brennen von Weinen aus strukturellen Überschüssen, während der Bundesrat eine solche Unterstützung nicht als sinnvoll erachtet. Artikel 13 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) schliesst im Übrigen Massnahmen des Bundes bei strukturell bedingten Überschüssen aus. </p><p>Der Bundesrat ermächtigte am 21. September 2001 das Eidgenössische Volkswirtschaftsdepartement, die Vernehmlassung zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik ("AP 2007") zu eröffnen. Im entsprechenden Bericht wird angesichts des härteren Wettbewerbs und im Hinblick auf eine raschere Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit schweizerischer Weine die Gewährung einer Finanzhilfe für die Umstellung von Rebflächen ab 2004 vorgeschlagen. In Anwendung von Artikel 58 LwG wird hingegen für die Jahre 2002/03 eine Unterstützung für die Verarbeitung zu Traubensaft ins Auge gefasst, wenn in diesen beiden Jahren die Produktionsbeschränkungen von 2001 weiterhin gelten. Diese beiden Massnahmen, welche die Initiativen der Akteure und Organisationen des Weinsektors lediglich ergänzen sollen, dürften angemessen sein, um den Weinbau und die Weinwirtschaft in der Schweiz bei der Anpassung an die Marktbedürfnisse zu begleiten und die Unterstützung derjenigen in anderen Ländern anzugleichen.</p> Antwort des Bundesrates.
- <p>Die schweizerischen Weinbauern haben im Allgemeinen grosse Anstrengungen unternommen, um ihre Betriebe umzustrukturieren, um ihre Weinberge mit anderen Rebsorten zu bepflanzen und um die Erträge zu begrenzen. Trotzdem hat sich ihre wirtschaftliche Lage erheblich verschlechtert, und die Zukunftsaussichten sind sehr düster.</p><p>Wir ersuchen den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>- Hat er gegenüber der Welthandelsorganisation seinen Verhandlungsspielraum betreffend die Einfuhrzölle für Wein, vor allem für Weisswein, voll ausgeschöpft?</p><p>- Führen die Subventionen für den Weinbau in den EU-Mitgliedländern (Finanzhilfen für die Rodung von Rebstöcken oder für die Bepflanzung mit anderen Rebsorten, nicht einkommens- oder vermögensgebundene Direktzahlungen, Abbau der Lagervorräte durch Destillierung, Fruchtsaftherstellung) nicht zu Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten der schweizerischen Produktion? Wäre es nicht notwendig, vergleichbare Massnahmen auch in unserem Land in Erwägung zu ziehen?</p><p>Ein Eingreifen des Staates in diesem Wirtschaftssektor scheint uns insofern gerechtfertigt, als der Wettbewerb zwischen den schweizerischen Weinbauern und vielen ihrer ausländischen Konkurrenten mit äusserst ungleichen Spiessen und in Verletzung der marktwirtschaftlichen Spielregeln ausgetragen wird. Insbesondere sind wir der Auffassung, dass die Einfuhr von Weinen zu lächerlich niedrigen Preisen die Frage nach den sozialen und ökologischen Bedingungen aufwirft, unter denen solche Weine produziert werden.</p>
- Schweizerischer Weinbau und internationale Konkurrenz
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