Zertifizierungsorgane. Reglementierung

ShortId
01.3563
Id
20013563
Updated
25.06.2025 01:55
Language
de
Title
Zertifizierungsorgane. Reglementierung
AdditionalIndexing
2841;Sozialeinrichtung;Gesundheitswesen;Evaluation;Qualitätsnorm;Gütezeichen;Qualitätsmanagement
1
  • L05K0703050204, Qualitätsmanagement
  • L04K01050511, Gesundheitswesen
  • L04K01040407, Sozialeinrichtung
  • L06K070601020105, Qualitätsnorm
  • L04K08020302, Evaluation
  • L05K0701010304, Gütezeichen
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In den letzten Jahren wurde in die Gesundheits- und Sozialgesetzgebung unseres Landes eine ganze Reihe von Bestimmungen zur Aufsicht über die institutionelle Betreuung und zur Sicherung von deren Qualität eingeführt. Das Qualitätsmanagement anhand der Grundsätze der Qualitätssicherung (mit Zertifizierung oder Akkreditierung) wird zur Regel und immer häufiger von den Subventionsgebern, dem Bund (und den Sozialversicherungen), den Kantonen und den Gemeinden, gefordert. Von dieser Problematik sind im Übrigen sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen betroffen (Spitäler, Heime für Betagte und Behinderte usw.).</p><p>Damit die Bemühungen um Qualität auch beurteilt werden können, müssen die Einrichtungen von unabhängigen Stellen evaluiert werden. Diese Stellen müssen über spezifische Kenntnisse und Kompetenzen verfügen, die zudem anerkannt sind. Gegenwärtig schiessen mit der rasanten Entwicklung des "Qualitätsmarktes" Beratungsfirmen und Zertifizierungsstellen wie Pilze aus dem Boden. Die unterschiedlichen Werdegänge und die Vielfalt der beruflichen Hintergründe der (selbst ernannten) Fachleute stellen ein Kernproblem dar, wenn es darum geht zu beurteilen, ob deren Kenntnisse und Kompetenzen ausreichen, um in einem spezifischen, zunehmend komplexen Bereich des Gesundheits- und des Sozialwesens zu intervenieren. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen, wie sie sich gegenwärtig präsentieren, öffnen Tür und Tor für zweifelhafte, manchmal gar fragwürdige Praktiken. Es gilt deshalb für die Zertifizierung, welche ein viel versprechender, finanziell interessanter Markt ist, einige Regeln aufzustellen: Jegliche Unklarheiten sind zu vermeiden. Vor allem aber geht es darum, die Konsequenz und die Kohärenz der Zertifizierung zu garantieren.</p><p>Aus folgenden Gründen ist ein allgemeiner gesetzlicher Rahmen zu schaffen, der für alle Fachbereiche eine Vereinheitlichung der Anforderungen an die Zertifizierungsstellen sicherstellt und auf dessen Grundlage sich diese Stellen als kompetent und legitimiert ausweisen können:</p><p>- Die Standards, auf denen die Zertifizierung beruht, sind in der Regel nicht in der Gesetzgebung verankert, sondern sie wurden beispielsweise von Berufsorganisationen oder von internationalen Normenorganisationen erarbeitet.</p><p>- Die Grenzen zwischen den Inspektionsvorschriften (in Erlassen und in Reglementen festgelegt, z. B. für die Sanitätspolizei) und den Zertifizierungsnormen sind nicht immer einfach abzustecken, da die Zertifizierung auch die Inspektion umfassen kann.</p><p>- Den Einrichtungen können zusätzliche Mittel zugesprochen werden, damit sie ein Qualitätsmanagement entwickeln.</p><p>Als notwendig erachten wir vor allem:</p><p>- die minimalen beruflichen Anforderungen für die Evaluationen festzulegen;</p><p>- Standards zu entwickeln, die von den Aufsichtsbehörden oder von den Subventionsgebern anerkannt und in den einzelnen Gebieten einheitlich angewendet werden;</p><p>- die Verbindung zwischen Gesetzgebung (Kriterien für die Aufsicht, die Inspektion und die Sicherheit) und den Zertifizierungsvorschriften sicherzustellen.</p><p>Solange klare Bedingungen fehlen, ist es schwierig, die Gesetzmässigkeit von Evaluationsstellen und Evaluatoren festzustellen. Weder die Behörden noch die Konsumentinnen und Konsumenten können in Kenntnis der Sachlage die Beraterinnen und Berater wählen oder den Wert einer Zertifizierung wirklich einschätzen. Hinzu kommt noch, dass die Kosten in der Regel hoch sind und von der öffentlichen Hand getragen werden.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Regelung zu erarbeiten, die Empfehlungen enthält für Zertifizierungs- oder Akkreditierungsstellen im Bereich des Qualitätsmanagements in Institutionen des Gesundheits- oder des Sozialwesens, insbesondere in den von der öffentlichen Hand subventionierten Institutionen (Spitäler, Altersheime, Behindertenheime usw.).</p>
  • Zertifizierungsorgane. Reglementierung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In den letzten Jahren wurde in die Gesundheits- und Sozialgesetzgebung unseres Landes eine ganze Reihe von Bestimmungen zur Aufsicht über die institutionelle Betreuung und zur Sicherung von deren Qualität eingeführt. Das Qualitätsmanagement anhand der Grundsätze der Qualitätssicherung (mit Zertifizierung oder Akkreditierung) wird zur Regel und immer häufiger von den Subventionsgebern, dem Bund (und den Sozialversicherungen), den Kantonen und den Gemeinden, gefordert. Von dieser Problematik sind im Übrigen sowohl die öffentlichen als auch die privaten Einrichtungen betroffen (Spitäler, Heime für Betagte und Behinderte usw.).</p><p>Damit die Bemühungen um Qualität auch beurteilt werden können, müssen die Einrichtungen von unabhängigen Stellen evaluiert werden. Diese Stellen müssen über spezifische Kenntnisse und Kompetenzen verfügen, die zudem anerkannt sind. Gegenwärtig schiessen mit der rasanten Entwicklung des "Qualitätsmarktes" Beratungsfirmen und Zertifizierungsstellen wie Pilze aus dem Boden. Die unterschiedlichen Werdegänge und die Vielfalt der beruflichen Hintergründe der (selbst ernannten) Fachleute stellen ein Kernproblem dar, wenn es darum geht zu beurteilen, ob deren Kenntnisse und Kompetenzen ausreichen, um in einem spezifischen, zunehmend komplexen Bereich des Gesundheits- und des Sozialwesens zu intervenieren. Die wirtschaftlichen Voraussetzungen, wie sie sich gegenwärtig präsentieren, öffnen Tür und Tor für zweifelhafte, manchmal gar fragwürdige Praktiken. Es gilt deshalb für die Zertifizierung, welche ein viel versprechender, finanziell interessanter Markt ist, einige Regeln aufzustellen: Jegliche Unklarheiten sind zu vermeiden. Vor allem aber geht es darum, die Konsequenz und die Kohärenz der Zertifizierung zu garantieren.</p><p>Aus folgenden Gründen ist ein allgemeiner gesetzlicher Rahmen zu schaffen, der für alle Fachbereiche eine Vereinheitlichung der Anforderungen an die Zertifizierungsstellen sicherstellt und auf dessen Grundlage sich diese Stellen als kompetent und legitimiert ausweisen können:</p><p>- Die Standards, auf denen die Zertifizierung beruht, sind in der Regel nicht in der Gesetzgebung verankert, sondern sie wurden beispielsweise von Berufsorganisationen oder von internationalen Normenorganisationen erarbeitet.</p><p>- Die Grenzen zwischen den Inspektionsvorschriften (in Erlassen und in Reglementen festgelegt, z. B. für die Sanitätspolizei) und den Zertifizierungsnormen sind nicht immer einfach abzustecken, da die Zertifizierung auch die Inspektion umfassen kann.</p><p>- Den Einrichtungen können zusätzliche Mittel zugesprochen werden, damit sie ein Qualitätsmanagement entwickeln.</p><p>Als notwendig erachten wir vor allem:</p><p>- die minimalen beruflichen Anforderungen für die Evaluationen festzulegen;</p><p>- Standards zu entwickeln, die von den Aufsichtsbehörden oder von den Subventionsgebern anerkannt und in den einzelnen Gebieten einheitlich angewendet werden;</p><p>- die Verbindung zwischen Gesetzgebung (Kriterien für die Aufsicht, die Inspektion und die Sicherheit) und den Zertifizierungsvorschriften sicherzustellen.</p><p>Solange klare Bedingungen fehlen, ist es schwierig, die Gesetzmässigkeit von Evaluationsstellen und Evaluatoren festzustellen. Weder die Behörden noch die Konsumentinnen und Konsumenten können in Kenntnis der Sachlage die Beraterinnen und Berater wählen oder den Wert einer Zertifizierung wirklich einschätzen. Hinzu kommt noch, dass die Kosten in der Regel hoch sind und von der öffentlichen Hand getragen werden.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, das Postulat entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird ersucht, eine Regelung zu erarbeiten, die Empfehlungen enthält für Zertifizierungs- oder Akkreditierungsstellen im Bereich des Qualitätsmanagements in Institutionen des Gesundheits- oder des Sozialwesens, insbesondere in den von der öffentlichen Hand subventionierten Institutionen (Spitäler, Altersheime, Behindertenheime usw.).</p>
    • Zertifizierungsorgane. Reglementierung

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