Autobahn A1. Einhausung des Abschnittes Schwamendingen
- ShortId
-
01.3573
- Id
-
20013573
- Updated
-
24.06.2025 21:03
- Language
-
de
- Title
-
Autobahn A1. Einhausung des Abschnittes Schwamendingen
- AdditionalIndexing
-
52;Lärmpegel;Autobahn;Lärmbelästigung;Subvention;Stadtplanung;Lärmschutz
- 1
-
- L05K1803010201, Autobahn
- L04K06020308, Lärmbelästigung
- L04K06010410, Lärmschutz
- L05K0602010501, Lärmpegel
- L04K01020417, Stadtplanung
- L05K1102030202, Subvention
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die sechsspurige Autobahn N1.4.4 führt im Zürcher Quartier Schwamendingen mitten durch ein geschlossenes Wohnquartier. Über 100 000 Autos passieren täglich dieses Strassenstück. Abgesehen davon, dass diese Autobahn ein gewachsenes Quartier in zwei Teilen zerschneidet, haben die Bewohnerinnen und Bewohner von Schwamendingen Lärm- und Schadstoffimmissonen zu ertragen, welche die zulässigen Grenzwerte übersteigen. Der Lärmpegel liegt heute (Jahr 2000) mit rund 78 Dezibel (A) über dem Alarmwert der Lärmschutz-Verordnung (LSV). Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.</p><p>Das Quartier erfährt eine Besorgnis erregende Bevölkerungsumschichtung und eine zunehmende Ghettoisierung, die den Charakter des Quartiers irreversibel zu verändern droht und eine Quelle zusätzlicher sozialer Probleme in der Stadt Zürich befürchten lässt. Die optimale Lösung aus städtebaulicher Sicht wäre wohl eine Tieferlegung und Überdeckung der Autobahn. Den Quartierbewohnern ist aber klar, dass die Realisierung dieses Projektes zum einen mit Kosten von rund 240 Millionen Franken verbunden wäre und zum anderen für die Realisierung viel zu viel Zeit benötigt. Sie stellen sich deshalb geschlossen hinter die Forderung nach einer Einhausung des fraglichen Strassenabschnittes und haben zwischenzeitlich erreicht, dass dieses Begehren vom Kantonsrat geschlossen unterstützt wird. Der Regierungsrat wird aufgefordert, ein entsprechendes Projekt vorzulegen.</p><p>Der Bund seinerseits stellt sich auf den Standpunkt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Reduktion der Lärmbelastung mit 3 Meter hohen Lärmschutzwänden ausreichend erreicht werden könne. Er ist bereit, an die Kosten dieses Projektes von rund 23 Millionen Franken seinen Anteil von 58 Prozent beizusteuern. Für die Quartierbewohner ist diese Lösung verständlicherweise ungenügend. Das Tiefbauamt der Stadt Zürich stellt fest, dass damit die Anforderungen der LSV meist nicht eingehalten und Immissionsgrenzwert- und sogar Alarmwertüberschreitungen verbleiben würden, welche zusätzlich den Einbau von Schallschutzfenstern erforderlich machten. Dazu ist zu bemerken, dass der Verkehr auf diesem Strassenstück auch nachts nicht zum Stillstand kommt und dass die Menschen die Möglichkeit haben sollten, auch einmal die Fenster zu öffnen.</p><p>Dazu kommt, dass Schwamendingen als dicht bevölkertes Quartier mit einer maximalen Verkehrsbelastung eine vergleichbare Behandlung erwartet, wie sie anderorts auch zugestanden wurde. Beispiele sind aus den Kantonen Luzern, Baselland, aber auch Zürich bekannt. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, bei der Anwendung der neuen Standards, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Übrigen noch nicht in Kraft getreten sind, auf die sozialen Folgen in einem grossen, bislang gesunden Stadtquartier Rücksicht zu nehmen. Es ist für die Bewohnerinnen und Bewohner von Schwamendingen, aber auch für die ganze Zürcher Bevölkerung und den Kantonsrat schwer verständlich, dass teilweise für Wildwechsel grosse Summen aufgewendet werden, dass aber dann, wenn es um die Lebensqualität und Zukunft eines ganzen Stadtquartiers geht, aus der zweckgebundenen Treibstoffzollklasse nur gerade so viel aufgewendet werden soll, dass die minimale Sanierungspflicht gemäss LSV knapp erfüllt werden kann. Dies umso mehr, als der Kanton Zürich via zweckgebundener Treibstoffzollgelder jährlich rund eine Milliarde Franken nach Bern abliefert, jedoch an Beiträgen an Strassenbauvorhaben daraus nur einen Bruchteil zurückerhält.</p><p>Die Kosten für die Einhausung des Nationalstrassenabschnittes in Schwamendingen werden mit rund 90 Millionen Franken veranschlagt. Der Bundesrat wird dringend gebeten, im Lichte der umweltpolitischen, aber auch sozialen Probleme, mit denen Schwamendingen zunehmend konfrontiert ist, die im Moment noch geltenden und etwas grosszügigeren Standards zu Anwendung zu bringen und seinen Anteil von 58 Prozent an den Kosten von rund 90 Millionen Franken für die Einhausung zu bewilligen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich des Sanierungsbedarfes auf diesem Abschnitt bewusst. Die Bundesbehörden haben daher zusammen mit den zuständigen Stellen des Kantons Zürich ein Lärmsanierungsprojekt erarbeitet. Dieses sieht Lärmschutzwände nicht nur auf beiden Seiten, sondern auch im Mittelstreifen sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 Kilometer pro Stunden und Schallschutzfenster vor. Das Projekt wird auch vom Regierungsrat des Kantons Zürich unterstützt. Es ist bisher deshalb nicht realisiert worden, weil eine kantonale Volksinitiative hängig ist, die eine Eindeckung dieses Abschnittes verlangt.</p><p>Die vorgesehene Sanierung genügt, um dem geltenden Lärmschutzrecht Rechnung zu tragen. Für die Finanzierung von darüber hinausgehenden Lösungen, insbesondere auch aus Gründen der Ästhetik und Stadtentwicklung, fehlt die Rechtsgrundlage. Die Finanzierung in Einzelfällen von teuren baulichen Massnahmen, die über das hinaus gehen, was gesetzlich vorgeschrieben ist, wäre auch unter dem Gesichtspunkt der rechtsgleichen Behandlung im Hinblick auf andere Projekte nicht vertretbar. Der Bund hat im Hinblick auf den Bericht "Standards im Nationalstrassenbau" seine Mittel ökonomisch einzusetzen. Dieser Bericht wurde vom Bundesrat im April 1998 zur Umsetzung freigegeben. Soweit einzelne Massnahmen des Berichtes eine Gesetzes- oder Verordnungsänderung bedingten, wurden diese mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen vom Dezember 1999 und der Verordnung vom März 2000 vollzogen. Für die übrigen Massnahmen steht der Abschluss einer entsprechenden Richtlinie kurz bevor. Die Aussage, die neuen Standards seien noch nicht in Kraft, trifft daher im Grundsatz nicht zu. Die in der Empfehlung erwähnten Beispiele wurden noch unter den "altrechtlichen" Bestimmungen ausgearbeitet und können hier nicht mehr als Vergleich herangezogen werden.</p><p>Sollte eine weiter gehende Lösung beschlossen werden, würde sich der Bund dagegen grundsätzlich nicht wehren. Sein Beitrag würde sich aber auf den für die gesetzlich vorgeschriebene lärmschutzkonforme Lösung erforderlichen Betrag beschränken; die Mehrkosten müssten vom Kanton und der Gemeinde getragen werden. Ein solches Projekt müsste vom zuständigen Bundesamt in technischer Hinsicht genehmigt werden. In dieser Hinsicht ist zu bemerken, dass die mit der Initiative verlangte Eindeckung aus Glas technisch zwar machbar ist, dass aber über eine Konstruktion in diesem Ausmass weltweit keine Erfahrungen bestehen. Es ist deshalb schwierig abzuschätzen, wie ein solches Bauwerk unterhalten und betrieben werden kann (Treibhauseffekt durch die Sonneneinstrahlung, Lüftung im Betriebszustand, Reinigung, Verhalten der Konstruktion im Ereignisfall). Zudem müssten wohl im Schöneichtunnel, der gerade saniert wurde, etliche Anpassungen vorgenommen werden (z. B. Lüftung), da die Überdeckung praktisch einer Verlängerung (rund eine Verdoppelung) dieses Tunnels gleich kommt.</p><p>Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass das vorgesehene Projekt im Vergleich mit einer Eindeckung rasch realisiert werden könnte. Auch wäre beim Projekt Eindeckung während der Bauphase mit ungleich einschneidenderen Behinderungen zu rechnen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, zur befriedigenden Einhaltung der Lärmgrenzwerte im stark belasteten Stadtquartier Zürich-Schwamendingen nicht nur einen Beitrag an die Einrichtung von Lärmschutzwänden zu sprechen, sondern die Einhausung der Autobahn N1.4.4 in diesem Abschnitt mit seinem Anteil mitzufinanzieren.</p>
- Autobahn A1. Einhausung des Abschnittes Schwamendingen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die sechsspurige Autobahn N1.4.4 führt im Zürcher Quartier Schwamendingen mitten durch ein geschlossenes Wohnquartier. Über 100 000 Autos passieren täglich dieses Strassenstück. Abgesehen davon, dass diese Autobahn ein gewachsenes Quartier in zwei Teilen zerschneidet, haben die Bewohnerinnen und Bewohner von Schwamendingen Lärm- und Schadstoffimmissonen zu ertragen, welche die zulässigen Grenzwerte übersteigen. Der Lärmpegel liegt heute (Jahr 2000) mit rund 78 Dezibel (A) über dem Alarmwert der Lärmschutz-Verordnung (LSV). Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.</p><p>Das Quartier erfährt eine Besorgnis erregende Bevölkerungsumschichtung und eine zunehmende Ghettoisierung, die den Charakter des Quartiers irreversibel zu verändern droht und eine Quelle zusätzlicher sozialer Probleme in der Stadt Zürich befürchten lässt. Die optimale Lösung aus städtebaulicher Sicht wäre wohl eine Tieferlegung und Überdeckung der Autobahn. Den Quartierbewohnern ist aber klar, dass die Realisierung dieses Projektes zum einen mit Kosten von rund 240 Millionen Franken verbunden wäre und zum anderen für die Realisierung viel zu viel Zeit benötigt. Sie stellen sich deshalb geschlossen hinter die Forderung nach einer Einhausung des fraglichen Strassenabschnittes und haben zwischenzeitlich erreicht, dass dieses Begehren vom Kantonsrat geschlossen unterstützt wird. Der Regierungsrat wird aufgefordert, ein entsprechendes Projekt vorzulegen.</p><p>Der Bund seinerseits stellt sich auf den Standpunkt, dass die gesetzlich vorgeschriebene Reduktion der Lärmbelastung mit 3 Meter hohen Lärmschutzwänden ausreichend erreicht werden könne. Er ist bereit, an die Kosten dieses Projektes von rund 23 Millionen Franken seinen Anteil von 58 Prozent beizusteuern. Für die Quartierbewohner ist diese Lösung verständlicherweise ungenügend. Das Tiefbauamt der Stadt Zürich stellt fest, dass damit die Anforderungen der LSV meist nicht eingehalten und Immissionsgrenzwert- und sogar Alarmwertüberschreitungen verbleiben würden, welche zusätzlich den Einbau von Schallschutzfenstern erforderlich machten. Dazu ist zu bemerken, dass der Verkehr auf diesem Strassenstück auch nachts nicht zum Stillstand kommt und dass die Menschen die Möglichkeit haben sollten, auch einmal die Fenster zu öffnen.</p><p>Dazu kommt, dass Schwamendingen als dicht bevölkertes Quartier mit einer maximalen Verkehrsbelastung eine vergleichbare Behandlung erwartet, wie sie anderorts auch zugestanden wurde. Beispiele sind aus den Kantonen Luzern, Baselland, aber auch Zürich bekannt. Der Bundesrat wird deshalb gebeten, bei der Anwendung der neuen Standards, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt im Übrigen noch nicht in Kraft getreten sind, auf die sozialen Folgen in einem grossen, bislang gesunden Stadtquartier Rücksicht zu nehmen. Es ist für die Bewohnerinnen und Bewohner von Schwamendingen, aber auch für die ganze Zürcher Bevölkerung und den Kantonsrat schwer verständlich, dass teilweise für Wildwechsel grosse Summen aufgewendet werden, dass aber dann, wenn es um die Lebensqualität und Zukunft eines ganzen Stadtquartiers geht, aus der zweckgebundenen Treibstoffzollklasse nur gerade so viel aufgewendet werden soll, dass die minimale Sanierungspflicht gemäss LSV knapp erfüllt werden kann. Dies umso mehr, als der Kanton Zürich via zweckgebundener Treibstoffzollgelder jährlich rund eine Milliarde Franken nach Bern abliefert, jedoch an Beiträgen an Strassenbauvorhaben daraus nur einen Bruchteil zurückerhält.</p><p>Die Kosten für die Einhausung des Nationalstrassenabschnittes in Schwamendingen werden mit rund 90 Millionen Franken veranschlagt. Der Bundesrat wird dringend gebeten, im Lichte der umweltpolitischen, aber auch sozialen Probleme, mit denen Schwamendingen zunehmend konfrontiert ist, die im Moment noch geltenden und etwas grosszügigeren Standards zu Anwendung zu bringen und seinen Anteil von 58 Prozent an den Kosten von rund 90 Millionen Franken für die Einhausung zu bewilligen.</p>
- <p>Der Bundesrat ist sich des Sanierungsbedarfes auf diesem Abschnitt bewusst. Die Bundesbehörden haben daher zusammen mit den zuständigen Stellen des Kantons Zürich ein Lärmsanierungsprojekt erarbeitet. Dieses sieht Lärmschutzwände nicht nur auf beiden Seiten, sondern auch im Mittelstreifen sowie eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 Kilometer pro Stunden und Schallschutzfenster vor. Das Projekt wird auch vom Regierungsrat des Kantons Zürich unterstützt. Es ist bisher deshalb nicht realisiert worden, weil eine kantonale Volksinitiative hängig ist, die eine Eindeckung dieses Abschnittes verlangt.</p><p>Die vorgesehene Sanierung genügt, um dem geltenden Lärmschutzrecht Rechnung zu tragen. Für die Finanzierung von darüber hinausgehenden Lösungen, insbesondere auch aus Gründen der Ästhetik und Stadtentwicklung, fehlt die Rechtsgrundlage. Die Finanzierung in Einzelfällen von teuren baulichen Massnahmen, die über das hinaus gehen, was gesetzlich vorgeschrieben ist, wäre auch unter dem Gesichtspunkt der rechtsgleichen Behandlung im Hinblick auf andere Projekte nicht vertretbar. Der Bund hat im Hinblick auf den Bericht "Standards im Nationalstrassenbau" seine Mittel ökonomisch einzusetzen. Dieser Bericht wurde vom Bundesrat im April 1998 zur Umsetzung freigegeben. Soweit einzelne Massnahmen des Berichtes eine Gesetzes- oder Verordnungsänderung bedingten, wurden diese mit der Änderung des Bundesgesetzes über die Nationalstrassen vom Dezember 1999 und der Verordnung vom März 2000 vollzogen. Für die übrigen Massnahmen steht der Abschluss einer entsprechenden Richtlinie kurz bevor. Die Aussage, die neuen Standards seien noch nicht in Kraft, trifft daher im Grundsatz nicht zu. Die in der Empfehlung erwähnten Beispiele wurden noch unter den "altrechtlichen" Bestimmungen ausgearbeitet und können hier nicht mehr als Vergleich herangezogen werden.</p><p>Sollte eine weiter gehende Lösung beschlossen werden, würde sich der Bund dagegen grundsätzlich nicht wehren. Sein Beitrag würde sich aber auf den für die gesetzlich vorgeschriebene lärmschutzkonforme Lösung erforderlichen Betrag beschränken; die Mehrkosten müssten vom Kanton und der Gemeinde getragen werden. Ein solches Projekt müsste vom zuständigen Bundesamt in technischer Hinsicht genehmigt werden. In dieser Hinsicht ist zu bemerken, dass die mit der Initiative verlangte Eindeckung aus Glas technisch zwar machbar ist, dass aber über eine Konstruktion in diesem Ausmass weltweit keine Erfahrungen bestehen. Es ist deshalb schwierig abzuschätzen, wie ein solches Bauwerk unterhalten und betrieben werden kann (Treibhauseffekt durch die Sonneneinstrahlung, Lüftung im Betriebszustand, Reinigung, Verhalten der Konstruktion im Ereignisfall). Zudem müssten wohl im Schöneichtunnel, der gerade saniert wurde, etliche Anpassungen vorgenommen werden (z. B. Lüftung), da die Überdeckung praktisch einer Verlängerung (rund eine Verdoppelung) dieses Tunnels gleich kommt.</p><p>Im Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass das vorgesehene Projekt im Vergleich mit einer Eindeckung rasch realisiert werden könnte. Auch wäre beim Projekt Eindeckung während der Bauphase mit ungleich einschneidenderen Behinderungen zu rechnen.</p> Der Bundesrat beantragt, die Empfehlung abzulehnen.
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, zur befriedigenden Einhaltung der Lärmgrenzwerte im stark belasteten Stadtquartier Zürich-Schwamendingen nicht nur einen Beitrag an die Einrichtung von Lärmschutzwänden zu sprechen, sondern die Einhausung der Autobahn N1.4.4 in diesem Abschnitt mit seinem Anteil mitzufinanzieren.</p>
- Autobahn A1. Einhausung des Abschnittes Schwamendingen
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