Wirtschaftswachstum sichern

ShortId
01.3577
Id
20013577
Updated
10.04.2024 09:49
Language
de
Title
Wirtschaftswachstum sichern
AdditionalIndexing
15;Steuersenkung;Sozialabgabe;Arbeitslosenversicherung;Rezession;Deregulierung;Wirtschaftswachstum;Liberalisierung
1
  • L05K0704020113, Wirtschaftswachstum
  • L04K08020315, Liberalisierung
  • L05K0704010205, Deregulierung
  • L05K0704020305, Rezession
  • L04K11070307, Steuersenkung
  • L04K01040117, Sozialabgabe
  • L04K01040102, Arbeitslosenversicherung
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bundesrat versichert, dass er die nachhaltige Entwicklung der schweizerischen Wirtschaft stets aufmerksam verfolgt. In diesem Zusammenhang hat er Kenntnis davon genommen, dass die kurzfristigen Wachstumsprognosen für die amerikanische Wirtschaft als Folge der Ereignisse vom 11. September nach unten korrigiert wurden. Allerdings ist der konjunkturelle Aspekt von der langfristigen Wachstumsrate zu unterscheiden. Um die konjunkturellen Auswirkungen unter Kontrolle zu halten, haben die Zentralbanken rasch gehandelt und die Zinssätze gesenkt. So hat die SNB als Folge der Bewertung des Schweizer Frankens in September die Leitzinsen um 1 Prozent gesenkt. Zur Zeit sind dies die besten Massnahmen, um auf die Konjunktur einzuwirken und mögliche Inflationstendenzen einzudämmen. Verschiedene revidierte Prognosen sagen ab Mitte nächsten Jahres einen Konjunkturumschwung voraus. Für die Schweiz bedeutet dies eine vorübergehende Abschwächung des Wachstums. Unter diesen Umständen besteht für Konsumenten, Arbeitnehmer, Unternehmen und Investoren kein Anlass für Verunsicherung. </p><p></p><p>Auch wenn die zur Zeit vorherrschenden konjunkturellen Parameter kaum langfristige Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft haben werden, ändern sie dennoch nichts an der Notwendigkeit, dass die Schweiz ihre Strukturreformen weiter vorantreibt. Die Globalisierung führt dazu, dass die auf dem schweizerischen Heimmarkt tätigen Unternehmen mehr und mehr internationaler Konkurrenz ausgesetzt sind. Von daher ist es ein vorrangiges Anliegen, dass möglichst rasch die zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit geeigneten Rahmenbedingungen geschaffen werden. Zweitens ist zu bedenken, dass ein Wachstum der schweizerischen Wirtschaft notwendigerweise über eine Steigerung der Arbeitsproduktivität führt, was eines der Ziele der laufenden Reformen ist. So ist der Bundesrat entschlossen, die Strukturreformen weiter voran zu treiben und dem Schweizer Volk die Gründe für seine Haltung zu erläutern. Verschiedene Massnahmen werden geprüft. Bezüglich der in der Interpellation selbst erwähnten Massnahmen können folgende Antworten gegeben werden:</p><p></p><p>1.a Was die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit angeht, ist dem Parlament kürzlich eine Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes vorgelegt worden. Der Hauptzweck der Reform besteht darin, bei schweren Verstössen gegen das Kartellrecht direkte Sanktionen an der Hand zu haben. Eine erhebliche Verbesserung erfährt die Stellung der Wettbewerbskommission (WEKO). Es ist zu hoffen, dass eine solche Massnahme, was die gröbsten Verstösse gegen das Kartellgesetz, wie die Bildung von Kartellen und der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, angeht, präventive Wirkung entfalten wird. Da vorgesehen ist, der WEKO die gleichen Befugnisse zu übertragen, wie sie anderen europäischen Wettbewerbskommissionen zustehen, ist der Entwurf mit dem europäischen Recht vereinbar. </p><p></p><p>1.b Um die Verwirklichung des "einheitlichen schweizerischen Wirtschaftsraumes" (Art. 95 BV) voran zu treiben, muss das Binnenmarkgesetz (BMG) geändert werden. Diese Revision wird übrigens vom Nationalrat, der kürzlich die von seiner Geschäftsprüfungskommission eingereichten parlamentarischen Vorstösse genehmigt hat, befürwortet. Die laufenden Diskussionen sehen vor, die WEKO mit einem Beschwerderecht gegen alle Formen öffentlich-rechtlicher Behinderungen des freien Marktzugangs auszustatten. Dieses Instrument kann die Umsetzung des BMG erheblich verbessern. Es wirft jedoch gegenüber dem geltenden BMG und dem neuen Bundesgesetz über das Bundesgericht prozessuale Fragen auf, die noch vertieft zu prüfen sind. Eine breitere Anwendung des BMG im Bereich der Eröffnung von Geschäftsniederlassungen würde auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafsstandorts Schweiz verbessern. Sie würde jedoch eine Änderung des BMG erfordern. </p><p></p><p>1.c Die Schweiz setzt sich bei der WTO für eine neue umfangreiche Verhandlungsrunde ein. Dies ist der einzige Weg, um den sehr unterschiedlichen Interessen der zahlreichen WTO-Mitglieder Rechnung zu tragen und das multilaterale Handelssystem zu stärken und den wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Ob bei der nächsten Ministerkonferenz umfassende Verhandlungen in Angriff genommen werden können, ist allerdings unsicher. Es ist möglich, dass ein Teil der Verhandlungen sofort beginnen kann, während ein anderer Teil auf später verschoben werden muss. Von daher sind die Erfolgschancen der schweizerischen Verhandlungsposition heute schwierig einzuschätzen. Trotzdem steht fest, dass sich die Positionen der WTO-Mitglieder seit der Konferenz von Seattle angenähert haben und der Vorbereitungsprozess auf guten Wegen ist. </p><p></p><p>Vom weiteren Abbau der tarifarischen und nichttarifarischen Hindernisse bei den Industriegütern und in vermehrtem Mass auch bei der Landwirtschaft, sowie von der verstärkten Liberalisierung im Dienstleistungsbereich sind für die schweizerische Wirtschaft dank weiterer Strukturreformen positive Impulse zu erwarten. Allerdings sei daran erinnert, dass die positiven Auswirkungen einer vermehrten internationalen Öffnung erst nach einigen Jahren spürbar werden und sich deshalb kaum als konjunkturlenkende Massnahmen eignen.</p><p></p><p>1.d Das Projekt "Agrarpolitik 2007" zielt auf die Fortsetzung der während der 90er Jahre von der Landwirtschaft verfolgten Politik der nachhaltigen Produktion. Insbesondere sollen eine grössere Flexibilität des Milchmarktes und eine Ausweitung der unternehmerischen Freiheit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Landwirtschaft und Nahrungsmittelsektor trotz wachsender Konkurrenz ihre Marktanteile (national und international) halten können. Die eingebrachten Vorschläge sind Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens bei den verschiedenen Interessengruppen; dieses dauert bis zum 10. Januar 2002. Es ist vorgesehen, dem Parlament im Laufe des Frühlings 2002 eine Botschaft vorzulegen.</p><p></p><p>2.a Im Telekommunikationsbereich erfolgte die Marktöffnung im Laufe der 90er Jahre durch die PTT-Reform. Es hat sich herausgestellt, dass das in die Vernehmlassung gegebene Projekt zusätzlicher Reformen in den heutigen Verhältnissen vom Parlament und später vom Volk nicht gutgeheissen werden könnte. Der BR wird im Verlaufe des nächsten Jahres einzelne Punkte neu überprüfen.</p><p></p><p>2.b Die in der EU erfolgte Marktöffnung macht die Weiterführung der Liberalisierung des schweizerischen Postmarktes unumgänglich. Der Bundesrat wird dem Parlament nächsten Frühling eine Übersicht über die künftige Entwicklung der Postdienstleistungen in der Schweiz vorstellen. </p><p></p><p>2.c Die Reform des Elektrizitätsmarktes ist Gegenstand eines Referendums. Es ist somit Sache des Volkes, über den Rhythmus der Liberalisierungen in diesem Bereich zu befinden.</p><p></p><p>2.d Im sozialen Bereich wird die Reform der AHV einen wichtigen Beitrag an ein nachhaltiges Sozialversicherungssystem leisten. Dies wiederum trägt zur Stabilisierung der Vorhersagen der wirtschaftlichen Parameter bei und fördert das nachhaltige Wachstum. Ferner ergeben sich, in Anbetracht des Anteils am BIP, bedeutende wirtschaftliche Vorteile aus der Reform des Gesundheitssektors. Das wesentliche Ziel der laufenden KVG-Teilrevision zur Spitalfinanzierung ist ein verbessertes Kostenmanagement. Diesbezüglich schlägt der Bundesrat in erster Linie einen Systemwechsel vor, indem nicht mehr Institutionen, das heisst Kosten finanziert, sondern Leistungen abgegolten werden sollen. Desgleichen empfiehlt er eine hälftige Aufteilung der Spitalfinanzierung zwischen Krankenkassen und Kantonen, um zu verhindern, dass die Kosten weiterhin von den Kantonen auf die Krankenkassen und die Kopfbeiträge überwälzt werden.</p><p></p><p>3.a Am 21. September 2001 hat der Bundesrat das Finanzdepartement beauftragt, einen Botschaftsentwurf im Hinblick auf ein Vernehmlassungsverfahren betreffend die zweite Reform der Unternehmensbesteuerung vorzubereiten. Die Grundsätze dieser Reform sind die weitest mögliche Beseitigung der Doppelbesteuerung der Gewinne der Kapitalgesellschaften mittels einer teilweisen Besteuerung der Aktionäre sowohl auf den Dividenden als auch auf den Gewinnen aus einem Verkauf ihrer Beteiligungen. Dazu kommen eine Lockerung der Stempelsteuer bei der Emission, Massnahmen zur Gewährleistung gleicher Chancen zwischen den Personengesellschaften und den Kapitalgesellschaften, namentlich bei Liquidation, Aufgabe der Erwerbstätigkeit oder anderen Formen des Geschäftsverzichts. Dieses zweite Reformpaket sollte eine angemessene Antwort auf zahlreiche parlamentarische Vorstösse, darunter die Motion Schweiger, darstellen. Die ESTV wird zusammen mit den Vertretern der kantonalen Steuerverwaltungen das Vernehmlassungsverfahren im Laufe des Sommers starten. In Anbetracht der Komplexität der Reformen wäre es nicht sinnvoll, kürzere Fristen zu fordern. Der Bundesrat weist erneut darauf hin, dass es für den Erfolg des neuen Konzepts (die oben erwähnte teilweise Besteuerung) wenig opportun wäre, schon jetzt die Unternehmenssteuersätze zu reduzieren.</p><p></p><p>3.b Im Rahmen des Entwurfs der dritten Revision des Arbeitslosversicherungsgesetzes ist vorgesehen, die Beiträge an die ALV Ende 2003 zu reduzieren, sofern die Schulden der Arbeitslosenversicherung zurückbezahlt sind. In Anbetracht der derzeitigen konjunkturellen Entwicklung ist jedoch eine frühere Beitragsreduktion wenig wahrscheinlich.</p><p></p><p>Auf makroökonomischer Ebene führt die Herabsetzung der Sozialversicherungsbeiträge dazu, dass die Haushalte über mehr Einkommen verfügen. Dies lässt auf eine Stimulierung der Nachfrage und einen erhöhten Bedarf der Unternehmen nach Arbeitskräften schliessen. Die konjunkturelle Lage zur Zeit, insbesondere die Entwicklung des Konsums, rechtfertigt keine Verminderung der Beitragssätze. Ein Beitragssatz, welcher während längerer Zeit auf einem bestimmten Niveau gehalten wird, wie dies die 3. ALV-Revision vorsieht, trägt von vorneherein zur Verstärkung günstiger Konjunkturprognosen bei.</p><p></p><p>Die Reform des Kartellgesetzes, die angestrebten Massnahmen im Gesundheitswesen, die Restrukturierung des Elektrizitätsmarktes und die Handhabung des Unternehmenssteuerrechts sind, zusammengefasst, die Projekte, welche schon mittelfristig Wettbewerbsfähigkeit und strukturelles Wachstum in der Schweiz spürbar verbessern könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
  • <p>Am 19. März 2001 hat die FDP in einer Fraktionsmotion (01.3089, Wachstumspolitik. Sieben Massnahmen) darauf hingewiesen, dass es unerlässlich ist, dass der Bundesrat ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ins Zentrum seiner Politik stellt, und hat hierzu Massnahmen zur Stärkung der Wachstumsdeterminanten vorgeschlagen.</p><p>In den letzten Monaten hat sich das Konjunkturklima nun weltweit abgekühlt. Hinter dieser Entwicklung steht vor allem die Wachstumsflaute in den USA. Der Terroranschlag vom 11. September 2001 wird diese Tendenz verstärken. Diesen Entwicklungen kann sich auch die Schweiz als offene Volkswirtschaft nicht entziehen.</p><p>Die weltweite Konjunkturabschwächung wird auch auf die Schweizer Wirtschaft abfärben. Die Industriekonjunktur zeigt schon heute deutliche Zeichen der Abschwächung, vor allem bei den stark exportorientierten Firmen. Das Wirtschaftswachstum hat sich bereits in den ersten Monaten dieses Jahres zurückgebildet. Auch hat sich seit Herbst 2000 die Investitionstätigkeit merklich abgekühlt. Das letztjährige Wachstum von 3 Prozent wird dieses Jahr deutlich unterschritten werden. Vor diesem Hintergrund mehren sich die Widerstände gegen laufende Reformen, insbesondere weitere Marktöffnungen und Verselbstständigungen. Damit besteht die Gefahr, dass die wirtschaftspolitischen Reformen zum Stillstand kommen. Weitere Risiken sind:</p><p>- Verunsicherung der Konsumenten, Arbeitnehmer, Unternehmer und Investoren;</p><p>- Reformstopp in der Wettbewerbspolitik sowie in den Bereichen Telekommunikation, Post, Strommarkt und bei den Sozialwerken.</p><p>Die Schweiz braucht die anstehenden Reformen in den Bereichen Marktöffnung (Strommarkt, Telekommunikation, Postmarkt, Landwirtschaft), Verselbstständigungen und Wettbewerbspolitik, um das langfristige Wirtschaftswachstum zu sichern. Kurzfristige Investitionsprogramme haben keine nachhaltigen Wirkungen und sind zu vermeiden. </p><p>Ich richte folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Welche weiteren Massnahmen gedenkt er zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zugunsten des Wirtschaftswachstums, inbesondere in den Bereichen Kartellgesetz, Binnenmarktgesetz und bilaterale Verträge, zu ergreifen? Wie beurteilt er die Erfolgschancen für die schweizerische Position im Rahmen der WTO?</p><p>2. Welche weiteren Liberalisierungs- und Reformschritte zur Sicherung des mittelfristigen Wachstumspfades (Reform Telecom, Post, Elektrizität, Sozialbereich) sieht er prioritär vor?</p><p>3. Ist er bereit, das geplante zweite Steuerpaket (Motion Schweiger) zu beschleunigen? Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge im Jahr 2003 durchgeführt werden kann, und welche Auswirkungen erwartet er von dieser Massnahme?</p>
  • Wirtschaftswachstum sichern
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bundesrat versichert, dass er die nachhaltige Entwicklung der schweizerischen Wirtschaft stets aufmerksam verfolgt. In diesem Zusammenhang hat er Kenntnis davon genommen, dass die kurzfristigen Wachstumsprognosen für die amerikanische Wirtschaft als Folge der Ereignisse vom 11. September nach unten korrigiert wurden. Allerdings ist der konjunkturelle Aspekt von der langfristigen Wachstumsrate zu unterscheiden. Um die konjunkturellen Auswirkungen unter Kontrolle zu halten, haben die Zentralbanken rasch gehandelt und die Zinssätze gesenkt. So hat die SNB als Folge der Bewertung des Schweizer Frankens in September die Leitzinsen um 1 Prozent gesenkt. Zur Zeit sind dies die besten Massnahmen, um auf die Konjunktur einzuwirken und mögliche Inflationstendenzen einzudämmen. Verschiedene revidierte Prognosen sagen ab Mitte nächsten Jahres einen Konjunkturumschwung voraus. Für die Schweiz bedeutet dies eine vorübergehende Abschwächung des Wachstums. Unter diesen Umständen besteht für Konsumenten, Arbeitnehmer, Unternehmen und Investoren kein Anlass für Verunsicherung. </p><p></p><p>Auch wenn die zur Zeit vorherrschenden konjunkturellen Parameter kaum langfristige Auswirkungen auf die Schweizer Wirtschaft haben werden, ändern sie dennoch nichts an der Notwendigkeit, dass die Schweiz ihre Strukturreformen weiter vorantreibt. Die Globalisierung führt dazu, dass die auf dem schweizerischen Heimmarkt tätigen Unternehmen mehr und mehr internationaler Konkurrenz ausgesetzt sind. Von daher ist es ein vorrangiges Anliegen, dass möglichst rasch die zur Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit geeigneten Rahmenbedingungen geschaffen werden. Zweitens ist zu bedenken, dass ein Wachstum der schweizerischen Wirtschaft notwendigerweise über eine Steigerung der Arbeitsproduktivität führt, was eines der Ziele der laufenden Reformen ist. So ist der Bundesrat entschlossen, die Strukturreformen weiter voran zu treiben und dem Schweizer Volk die Gründe für seine Haltung zu erläutern. Verschiedene Massnahmen werden geprüft. Bezüglich der in der Interpellation selbst erwähnten Massnahmen können folgende Antworten gegeben werden:</p><p></p><p>1.a Was die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit angeht, ist dem Parlament kürzlich eine Botschaft zur Revision des Kartellgesetzes vorgelegt worden. Der Hauptzweck der Reform besteht darin, bei schweren Verstössen gegen das Kartellrecht direkte Sanktionen an der Hand zu haben. Eine erhebliche Verbesserung erfährt die Stellung der Wettbewerbskommission (WEKO). Es ist zu hoffen, dass eine solche Massnahme, was die gröbsten Verstösse gegen das Kartellgesetz, wie die Bildung von Kartellen und der Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung, angeht, präventive Wirkung entfalten wird. Da vorgesehen ist, der WEKO die gleichen Befugnisse zu übertragen, wie sie anderen europäischen Wettbewerbskommissionen zustehen, ist der Entwurf mit dem europäischen Recht vereinbar. </p><p></p><p>1.b Um die Verwirklichung des "einheitlichen schweizerischen Wirtschaftsraumes" (Art. 95 BV) voran zu treiben, muss das Binnenmarkgesetz (BMG) geändert werden. Diese Revision wird übrigens vom Nationalrat, der kürzlich die von seiner Geschäftsprüfungskommission eingereichten parlamentarischen Vorstösse genehmigt hat, befürwortet. Die laufenden Diskussionen sehen vor, die WEKO mit einem Beschwerderecht gegen alle Formen öffentlich-rechtlicher Behinderungen des freien Marktzugangs auszustatten. Dieses Instrument kann die Umsetzung des BMG erheblich verbessern. Es wirft jedoch gegenüber dem geltenden BMG und dem neuen Bundesgesetz über das Bundesgericht prozessuale Fragen auf, die noch vertieft zu prüfen sind. Eine breitere Anwendung des BMG im Bereich der Eröffnung von Geschäftsniederlassungen würde auch die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschafsstandorts Schweiz verbessern. Sie würde jedoch eine Änderung des BMG erfordern. </p><p></p><p>1.c Die Schweiz setzt sich bei der WTO für eine neue umfangreiche Verhandlungsrunde ein. Dies ist der einzige Weg, um den sehr unterschiedlichen Interessen der zahlreichen WTO-Mitglieder Rechnung zu tragen und das multilaterale Handelssystem zu stärken und den wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen. Ob bei der nächsten Ministerkonferenz umfassende Verhandlungen in Angriff genommen werden können, ist allerdings unsicher. Es ist möglich, dass ein Teil der Verhandlungen sofort beginnen kann, während ein anderer Teil auf später verschoben werden muss. Von daher sind die Erfolgschancen der schweizerischen Verhandlungsposition heute schwierig einzuschätzen. Trotzdem steht fest, dass sich die Positionen der WTO-Mitglieder seit der Konferenz von Seattle angenähert haben und der Vorbereitungsprozess auf guten Wegen ist. </p><p></p><p>Vom weiteren Abbau der tarifarischen und nichttarifarischen Hindernisse bei den Industriegütern und in vermehrtem Mass auch bei der Landwirtschaft, sowie von der verstärkten Liberalisierung im Dienstleistungsbereich sind für die schweizerische Wirtschaft dank weiterer Strukturreformen positive Impulse zu erwarten. Allerdings sei daran erinnert, dass die positiven Auswirkungen einer vermehrten internationalen Öffnung erst nach einigen Jahren spürbar werden und sich deshalb kaum als konjunkturlenkende Massnahmen eignen.</p><p></p><p>1.d Das Projekt "Agrarpolitik 2007" zielt auf die Fortsetzung der während der 90er Jahre von der Landwirtschaft verfolgten Politik der nachhaltigen Produktion. Insbesondere sollen eine grössere Flexibilität des Milchmarktes und eine Ausweitung der unternehmerischen Freiheit die Voraussetzungen dafür schaffen, dass Landwirtschaft und Nahrungsmittelsektor trotz wachsender Konkurrenz ihre Marktanteile (national und international) halten können. Die eingebrachten Vorschläge sind Gegenstand eines Vernehmlassungsverfahrens bei den verschiedenen Interessengruppen; dieses dauert bis zum 10. Januar 2002. Es ist vorgesehen, dem Parlament im Laufe des Frühlings 2002 eine Botschaft vorzulegen.</p><p></p><p>2.a Im Telekommunikationsbereich erfolgte die Marktöffnung im Laufe der 90er Jahre durch die PTT-Reform. Es hat sich herausgestellt, dass das in die Vernehmlassung gegebene Projekt zusätzlicher Reformen in den heutigen Verhältnissen vom Parlament und später vom Volk nicht gutgeheissen werden könnte. Der BR wird im Verlaufe des nächsten Jahres einzelne Punkte neu überprüfen.</p><p></p><p>2.b Die in der EU erfolgte Marktöffnung macht die Weiterführung der Liberalisierung des schweizerischen Postmarktes unumgänglich. Der Bundesrat wird dem Parlament nächsten Frühling eine Übersicht über die künftige Entwicklung der Postdienstleistungen in der Schweiz vorstellen. </p><p></p><p>2.c Die Reform des Elektrizitätsmarktes ist Gegenstand eines Referendums. Es ist somit Sache des Volkes, über den Rhythmus der Liberalisierungen in diesem Bereich zu befinden.</p><p></p><p>2.d Im sozialen Bereich wird die Reform der AHV einen wichtigen Beitrag an ein nachhaltiges Sozialversicherungssystem leisten. Dies wiederum trägt zur Stabilisierung der Vorhersagen der wirtschaftlichen Parameter bei und fördert das nachhaltige Wachstum. Ferner ergeben sich, in Anbetracht des Anteils am BIP, bedeutende wirtschaftliche Vorteile aus der Reform des Gesundheitssektors. Das wesentliche Ziel der laufenden KVG-Teilrevision zur Spitalfinanzierung ist ein verbessertes Kostenmanagement. Diesbezüglich schlägt der Bundesrat in erster Linie einen Systemwechsel vor, indem nicht mehr Institutionen, das heisst Kosten finanziert, sondern Leistungen abgegolten werden sollen. Desgleichen empfiehlt er eine hälftige Aufteilung der Spitalfinanzierung zwischen Krankenkassen und Kantonen, um zu verhindern, dass die Kosten weiterhin von den Kantonen auf die Krankenkassen und die Kopfbeiträge überwälzt werden.</p><p></p><p>3.a Am 21. September 2001 hat der Bundesrat das Finanzdepartement beauftragt, einen Botschaftsentwurf im Hinblick auf ein Vernehmlassungsverfahren betreffend die zweite Reform der Unternehmensbesteuerung vorzubereiten. Die Grundsätze dieser Reform sind die weitest mögliche Beseitigung der Doppelbesteuerung der Gewinne der Kapitalgesellschaften mittels einer teilweisen Besteuerung der Aktionäre sowohl auf den Dividenden als auch auf den Gewinnen aus einem Verkauf ihrer Beteiligungen. Dazu kommen eine Lockerung der Stempelsteuer bei der Emission, Massnahmen zur Gewährleistung gleicher Chancen zwischen den Personengesellschaften und den Kapitalgesellschaften, namentlich bei Liquidation, Aufgabe der Erwerbstätigkeit oder anderen Formen des Geschäftsverzichts. Dieses zweite Reformpaket sollte eine angemessene Antwort auf zahlreiche parlamentarische Vorstösse, darunter die Motion Schweiger, darstellen. Die ESTV wird zusammen mit den Vertretern der kantonalen Steuerverwaltungen das Vernehmlassungsverfahren im Laufe des Sommers starten. In Anbetracht der Komplexität der Reformen wäre es nicht sinnvoll, kürzere Fristen zu fordern. Der Bundesrat weist erneut darauf hin, dass es für den Erfolg des neuen Konzepts (die oben erwähnte teilweise Besteuerung) wenig opportun wäre, schon jetzt die Unternehmenssteuersätze zu reduzieren.</p><p></p><p>3.b Im Rahmen des Entwurfs der dritten Revision des Arbeitslosversicherungsgesetzes ist vorgesehen, die Beiträge an die ALV Ende 2003 zu reduzieren, sofern die Schulden der Arbeitslosenversicherung zurückbezahlt sind. In Anbetracht der derzeitigen konjunkturellen Entwicklung ist jedoch eine frühere Beitragsreduktion wenig wahrscheinlich.</p><p></p><p>Auf makroökonomischer Ebene führt die Herabsetzung der Sozialversicherungsbeiträge dazu, dass die Haushalte über mehr Einkommen verfügen. Dies lässt auf eine Stimulierung der Nachfrage und einen erhöhten Bedarf der Unternehmen nach Arbeitskräften schliessen. Die konjunkturelle Lage zur Zeit, insbesondere die Entwicklung des Konsums, rechtfertigt keine Verminderung der Beitragssätze. Ein Beitragssatz, welcher während längerer Zeit auf einem bestimmten Niveau gehalten wird, wie dies die 3. ALV-Revision vorsieht, trägt von vorneherein zur Verstärkung günstiger Konjunkturprognosen bei.</p><p></p><p>Die Reform des Kartellgesetzes, die angestrebten Massnahmen im Gesundheitswesen, die Restrukturierung des Elektrizitätsmarktes und die Handhabung des Unternehmenssteuerrechts sind, zusammengefasst, die Projekte, welche schon mittelfristig Wettbewerbsfähigkeit und strukturelles Wachstum in der Schweiz spürbar verbessern könnten.</p> Antwort des Bundesrates.
    • <p>Am 19. März 2001 hat die FDP in einer Fraktionsmotion (01.3089, Wachstumspolitik. Sieben Massnahmen) darauf hingewiesen, dass es unerlässlich ist, dass der Bundesrat ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum ins Zentrum seiner Politik stellt, und hat hierzu Massnahmen zur Stärkung der Wachstumsdeterminanten vorgeschlagen.</p><p>In den letzten Monaten hat sich das Konjunkturklima nun weltweit abgekühlt. Hinter dieser Entwicklung steht vor allem die Wachstumsflaute in den USA. Der Terroranschlag vom 11. September 2001 wird diese Tendenz verstärken. Diesen Entwicklungen kann sich auch die Schweiz als offene Volkswirtschaft nicht entziehen.</p><p>Die weltweite Konjunkturabschwächung wird auch auf die Schweizer Wirtschaft abfärben. Die Industriekonjunktur zeigt schon heute deutliche Zeichen der Abschwächung, vor allem bei den stark exportorientierten Firmen. Das Wirtschaftswachstum hat sich bereits in den ersten Monaten dieses Jahres zurückgebildet. Auch hat sich seit Herbst 2000 die Investitionstätigkeit merklich abgekühlt. Das letztjährige Wachstum von 3 Prozent wird dieses Jahr deutlich unterschritten werden. Vor diesem Hintergrund mehren sich die Widerstände gegen laufende Reformen, insbesondere weitere Marktöffnungen und Verselbstständigungen. Damit besteht die Gefahr, dass die wirtschaftspolitischen Reformen zum Stillstand kommen. Weitere Risiken sind:</p><p>- Verunsicherung der Konsumenten, Arbeitnehmer, Unternehmer und Investoren;</p><p>- Reformstopp in der Wettbewerbspolitik sowie in den Bereichen Telekommunikation, Post, Strommarkt und bei den Sozialwerken.</p><p>Die Schweiz braucht die anstehenden Reformen in den Bereichen Marktöffnung (Strommarkt, Telekommunikation, Postmarkt, Landwirtschaft), Verselbstständigungen und Wettbewerbspolitik, um das langfristige Wirtschaftswachstum zu sichern. Kurzfristige Investitionsprogramme haben keine nachhaltigen Wirkungen und sind zu vermeiden. </p><p>Ich richte folgende Fragen an den Bundesrat:</p><p>1. Welche weiteren Massnahmen gedenkt er zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und zugunsten des Wirtschaftswachstums, inbesondere in den Bereichen Kartellgesetz, Binnenmarktgesetz und bilaterale Verträge, zu ergreifen? Wie beurteilt er die Erfolgschancen für die schweizerische Position im Rahmen der WTO?</p><p>2. Welche weiteren Liberalisierungs- und Reformschritte zur Sicherung des mittelfristigen Wachstumspfades (Reform Telecom, Post, Elektrizität, Sozialbereich) sieht er prioritär vor?</p><p>3. Ist er bereit, das geplante zweite Steuerpaket (Motion Schweiger) zu beschleunigen? Ist der Bundesrat der Meinung, dass die Reduktion der Arbeitslosenversicherungsbeiträge im Jahr 2003 durchgeführt werden kann, und welche Auswirkungen erwartet er von dieser Massnahme?</p>
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