Neuregelung der Immobilienbewirtschaftung des Bundes

ShortId
01.3578
Id
20013578
Updated
24.06.2025 22:53
Language
de
Title
Neuregelung der Immobilienbewirtschaftung des Bundes
AdditionalIndexing
04;Management;Immobilieneigentum;Bundesbauten
1
  • L04K05070109, Immobilieneigentum
  • L06K070503030301, Bundesbauten
  • L04K07030501, Management
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Der Bund besitzt Immobilien im Gesamtwert von insgesamt rund sechs Milliarden Franken. Einer sachgerechten, fachkundigen und einheitlichen Führung und Beurteilung aller Bau- und Unterhaltsaufgaben kommt daher grosse Bedeutung zu. Mit einer effizienten Gestaltung der Immobilienbewirtschaftung und einer vorausschauenden Werterhaltung der Gebäudesubstanz sind Einsparungen von grossem Umfang zu erzielen.</p><p>Der Immobilienpark soll nach betriebswirtschaftlichen Regeln einheitlich definiert und geführt werden. Mit der Änderung der Verordnung sollen die Bundesämter und Organisationen des Bundes verpflichtet werden können, Immobilien und Logistikgüter nach einheitlichen Kriterien zu beziehen. Im Sinne der Transparenz sollen zudem die Kosten nach marktkonformen Regeln verrechnet werden.</p><p>Auf diese Weise können bei der Immobilienbewirtschaftung Werte und Standards erzielt werden, welche Vergleichen mit grossen Immobilienbesitzern der Privatwirtschaft standhalten.</p>
  • Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
  • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Verordnung vom 14. Dezember 1998 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes so zu ändern, dass eine effiziente und transparente Führung und Bewirtschaftung aller Immobilien des Bundes möglich wird und dass damit wesentliche Einsparungen erzielt werden können.</p>
  • Neuregelung der Immobilienbewirtschaftung des Bundes
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund besitzt Immobilien im Gesamtwert von insgesamt rund sechs Milliarden Franken. Einer sachgerechten, fachkundigen und einheitlichen Führung und Beurteilung aller Bau- und Unterhaltsaufgaben kommt daher grosse Bedeutung zu. Mit einer effizienten Gestaltung der Immobilienbewirtschaftung und einer vorausschauenden Werterhaltung der Gebäudesubstanz sind Einsparungen von grossem Umfang zu erzielen.</p><p>Der Immobilienpark soll nach betriebswirtschaftlichen Regeln einheitlich definiert und geführt werden. Mit der Änderung der Verordnung sollen die Bundesämter und Organisationen des Bundes verpflichtet werden können, Immobilien und Logistikgüter nach einheitlichen Kriterien zu beziehen. Im Sinne der Transparenz sollen zudem die Kosten nach marktkonformen Regeln verrechnet werden.</p><p>Auf diese Weise können bei der Immobilienbewirtschaftung Werte und Standards erzielt werden, welche Vergleichen mit grossen Immobilienbesitzern der Privatwirtschaft standhalten.</p>
    • Der Bundesrat ist bereit, die Empfehlung entgegenzunehmen.
    • <p>Der Bundesrat wird gebeten, die Verordnung vom 14. Dezember 1998 über das Immobilienmanagement und die Logistik des Bundes so zu ändern, dass eine effiziente und transparente Führung und Bewirtschaftung aller Immobilien des Bundes möglich wird und dass damit wesentliche Einsparungen erzielt werden können.</p>
    • Neuregelung der Immobilienbewirtschaftung des Bundes

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